Einleitung

Der Zuständigkeitsbereich der Ombudsstelle der privaten Radio- und Fernsehveranstalter der deutschen und rätoromanischen Schweiz erstreckt sich auf alle privaten, lokalen und sprachregionalen Radio- und Fernsehanstalten der deutschen und rätoromanischen Schweiz. Gemäss Art. 91 Abs. 3 lit. a und b des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG-SR 784.10) behandelt die Ombudsstelle Beanstandungen gegen ausgestrahlte redaktionelle Sendungen wegen Verletzung der Artikel 4 und 5 des Gesetzes oder des für die schweizerischen Programmveranstalter verbindlichen internationalen Rechts (etwa das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen) sowie Beschwerden gegen die Verweigerung des Zugangs zum Programm schweizerischer Veranstalter. Gemäss Art. 91 Abs. 4 RTVG steht die Ombudsstelle unter der Aufsicht der Beschwerdeinstanz, mithin der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Gemäss Art. 19 des Geschäftsreglements UBI vom 16. März 2007 hat die Ombudsstelle der UBI jährlich einen Tätigkeitsbericht zu erstatten.

Mit dem vorliegenden Bericht kommt die Ombudsstelle dieser Obliegenheit nach. Der Bericht vermittelt einen Überblick über die im Berichtsjahr eingegangenen Beanstandungen, insbesondere über die betroffenen Veranstalter und Sendungen, die konkreten Rügen, die Art der Erledigung, der Zeitaufwand und die Dauer der Verfahren. Ausserdem wird auch auf andere, ausserhalb des eigentlichen Zuständigkeitsbereichs vorgenommene Tätigkeiten der Ombudsstelle hingewiesen. Schliesslich wird die Öffentlichkeitsarbeit der Ombudsstelle erörtert.

Als Ombudspersonen tätig waren im Berichtsjahr Dr. Oliver Sidler und Dr. Toni Hess als sein Stellvertreter.