Sendung 'Info 24' von Radio 24 vom 9. September 2017

Schlussbericht der Ombudsstelle

Sehr geehrter Herr X

Ihre Beanstandung vom 11. September 2017 habe ich erhalten und Ihnen den Eingang schriftlich bestätigt. In einem weiteren Schreiben habe ich die Chefredaktion von Radio 24 zur Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahme ist am 15. September 2017 bei mir eingetroffen.

Ich habe mir den beanstandeten Beitrag eingehend und in voller Länge angehört, die Stellungnahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.

Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das maßgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.

Ihre Beanstandung richtet sich gegen die Behauptung einer Erderwärmung im Beitrag von Radio 24. Diese Klimaveränderung sei Ihrer Meinung nach mit weit über 800 verschiedenen Studien widerlegt worden. Es dürfe nicht sein, dass Medien die Bevölkerung in dieser wichtigen Sache völlig falsch, basierend auf politisch motivierten Lügen beeinflussen. Medien wie Radio 24 müssten solche Beiträge wissenschaftlich korrekt, über Studien verschiedener unabhängiger Wissenschaftler, recherchieren und nicht einfach aus einer Ideologie heraus einen Beitrag senden. Im Beitrag würde unter anderem behauptet, dass die Hurrikane in diesem Jahr durch den angeblichen Klimawandel verursacht würden. Ausserdem sei auch Dr. Latif eingespielt worden, wobei inzwischen in wissenschaftlichen Kreisen längst bekannt sei, dass seine ideologischen Meinungen wissenschaftlich in keiner Weise belegt seien. Herr Latif sei im Beitrag als renommierte Persönlichkeit dargestellt worden, was falsch sei. Schliesslich verlangen Sie eine umfangreiche Richtigstellung mittels unabhängiger Forschungsergebnisse, welche die Realität abbilden würden.

In ihrer Stellungnahme weist die Redaktionsleiterin von Radio 24 darauf hin, dass Herr Latif in den Medien sehr häufig als renommiert bezeichnet werde. Unterm anderem auch vom Deutschlandfunk, der bekanntlich als äusserst seriös gelte. "Herr Latif tritt häufig in den Medien auf, er wird deshalb auch häufig infrage gestellt und teilweise auch angegriffen. Herr Latif ist allerdings ein mehrfach ausgezeichneter Klimaforscher, er ist auch Preisträger des Max-Planck-Instituts". Zum Klimawandel verweist die Redaktionsleiterin auf die Abschlusserklärung der UNO-Klimakonferenz von Paris. In Art. 2 und 4 dieser Abschlusserklärung werde aufgezeigt, dass es einen Zusammenhang zwischen einem Temperaturanstieg auf der Erde und dem Verhalten der Menschheit gebe. Im beanstandeten Beitrag gehe es aber nicht darum, dass es wegen des Klimawandels häufiger Hurrikane geben könnte. Es gehe lediglich darum, dass sie heftiger ausfallen könnten. Diese Theorie werde nicht nur von Herrn Latif vertreten. Die Redaktionsleiterin erachtet die Äusserung von Donald Trump zum Klima (es war schon immer mal wärmer und kälter auf der Erde - das heisst Wetter) als unqualifiziert. "Es stimmt, es war schon immer mal wärmer und kälter. Das heisst aber nicht Wetter sondern Klima. Das Wetter ist die Konsequenz eines bestimmten Klimas. In der tropischen Klimazone regnet es beispielsweise täglich. Wenn sich das Klima ändert, ändert sich auch das Wetter."

Ich habe mir den knapp zweieinhalb minütigen Beitrag, der im Rahmen des Programms von Radio 24 ausgestrahlt wurde, mehrmals angehört. Ausgehend von der Feststellung des US-amerikanischen Präsidenten, dass es schon immer mal wärmer und kälter war auf der Erde, wird im Beitrag darauf hingewiesen, dass die Hurrikane in dieser Heftigkeit klar eine Folge des Klimawandels seien. Erklärt werden kurz die Entstehung eines Hurrikans und der Zusammenhang zwischen wärmerem Wasser und der zunehmenden Heftigkeit von Hurrikanen. Erwähnt wird der Wissenschaftler Latif, der wegen dem Klimawandel heftigere Wetterphänomene entstehen sieht. Schliesslich wird auf die enormen Kosten, welche Hurrikane verursachen, hingewiesen.

Es ging in diesem Beitrag nicht um die Darstellung der Problematik des Klimawandels insgesamt, sondern um den Zusammenhang zwischen der eher lapidaren Aussage des US-Präsidenten zum Wetter und den verheerenden Folgen der beiden Hurrikane. Es wurde aber auch deutlich darauf hingewiesen, dass die zunehmende Heftigkeit der Hurrikane eine klare Folge des Klimawandels sei.

Die Frage der Klimaerwärmung ist umstritten. Immerhin kann sich die Redaktion mit ihren Aussagen auf die Abschlusserklärung der UNO-Klimakonferenz von Paris stützen. Auch die zunehmende Heftigkeit von Hurrikanen, die auf den Klimawandel zurückzuführen sein könnte, ist wissenschaftlich belegt, zumindest von einem Teil der Wissenschaftler. Der Beitrag thematisiert denn auch nicht den Klimawandel als solches, sondern stellt einen Zusammenhang her zwischen der lapidaren Aussage des US-Präsidenten und den in den USA wütenden Hurrikanen mit den verheerenden Schäden und Folgekosten.

Der Zusammenhang zwischen Warmwasser und den heftigeren Hurrikanen ist nicht aus der Luft gegriffen und es stellt sich nur noch die Frage, ob die Redaktion auf den herrschenden Wissenschaftsstreit zur Erderwärmung als solches hätte hinweisen müssen. Meines Erachtens bestand diese Pflicht aus rundfunkrechtlicher Sicht nicht, zumal es sich nicht um einen Beitrag zu den Ursachen des Klimawandels handelte. Auch wenn ein kurzer Hinweis auf andere wissenschaftliche Ansichten wünschbar gewesen wäre, so betrifft dies nur ein Nebenpunkt dieses kurzen Beitrags. Das Sachgerechtigkeitsgebot gemäss Art. 4 RTVG ist meiner Ansicht nach nicht verletzt.

Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Schwarztorstrasse 59, Postfach 8547,3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Oliver Sidler Ombudsmann

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