Beitrag zur Limmattal-Volksinitiative in ZüriNews vom 14. August 2018; TeleZüri

Schlussbericht der Ombudsstelle

Sehr geehrter Herr X

Ihre Beanstandung vom 21./22. August 2018 habe ich erhalten und am 22. August 2018 die Chefredaktion von TeleZüri zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 29. August 2018 ist die Stellungnahme bei mir eingetroffen.

Ich habe mir den beanstandeten Beitrag eingehend und in voller Länge angesehen, die Stellungnahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.

Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das massgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.

Beanstandung

„Das Nein-Komitee erhielt einen Sendeplatz von rund 90 Sekunden, während das Initiativkomitee nur 34 Sekunden erhielt. Im Video - Interview mit Herrn Bernhard Schmidt wurden wichtige abstimmungsrelevante Argumente weggeschnitten. Ich finde dies ungerecht, nicht ausgewogen, undemokratisch und einseitig. Inklusive der Anmoderation wurde dem Nein-Komitee der fast 3-fache Seneplatz eingeräumt.

In der Anmoderation des Telezüri-Beitrages wurde erwähnt, dass nur 6000 Unterschriften eingereicht wurden. Das ist falsch. Es wurden exakt 7’783 Unterschriften eingereicht (https://www.limmattalerzeitung.ch/limmattal/region-limmattal/volksinitiative-gegen-limmattalbahn-eingereicht-7783-unterschriften-und-woher-sie-kommen-131558012).

Diese falsche Anmoderation suggeriert dem Stimmbürger, dass wir nur gerade das gesetzliche Minimum (6000 Unterschriften) eingereicht hätten und wir mit der Sammlung grosse Mühe gehabt hätten. Bereits 3 Wochen vor Ende der Sammlungs-Frist haben wir die aktive Sammlung eingestellt, weil wir bereits genug gesammelt hatten.“

Stellungnahme Veranstalter

„Der Beschwerde richtet sich unter anderem gegen die Anmoderation des Beitrags. Entgegen der Behauptung des Beschwerdeführers wird in der Anmoderation keine Angabe über die Zahl der eingereichten Unterschriften gemacht. Die Anmoderation ist neutral verfasst und informiert die Zuschauer über die Tatsache, dass erneut über die 2. Etappe abgestimmt wird. Anlass des Beitrags ist der Kampagnenstart der Gegner der Vorlage.

Erst im Beitrag wird wörtlich erwähnt, dass der Initiant „6000 Unterschriften gesammelt hat und dadurch erreicht hat, dass die Limmattalbahn im September nochmals vor das Volk kommt“. Die Information ist korrekt. Mit dem Erreichen des Quorums von 6000 Unterschriften kommt es im Kanton Zürich automatisch zu einer Abstimmung. Genau dies ist die Aussage des Redaktors. Die Anzahl der eingereichten Unterschriften ändert nichts an der Tatsache, dass abgestimmt wird und verändert die Ausgangslage in keiner Weise. Die Kritik des Beschwerdeführers ist reine Interpretation.

Weiter wird kritisiert, dass den Gegnern der Vorlage dreimal soviel Sendezeit eingeräumt wird wie den Befürwortern. Dieser Vorwurf ist für TeleZüri nicht nachvollziehbar. Zumal der Beitrag diverse neutrale Informationen enthält, wie die Streckenführung, die Parolen der Parteien und die Abstimmungsbudgets der beiden Komitees. Der Befürworter der Initiative kommt - im Gegensatz zur Berichterstattung zahlreicher Regionalmedien - mit seinem stärksten Argument im Beitrag vor. Er weist darauf hin, dass die Bevölkerung im Bezirk Dietikon die Limmattalbahn abgelehnt hat. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist, dass sich die meisten Stadt- und Gemeindebehörden im Bezirk Dietikon gegen die Initiative aussprechen. Aus diesem Grund wurde auch ein Behördenvertreter im Beitrag berücksichtigt. Die Gegner der Vorlage äussern sich 7 Sekunden länger als der Befürworter.

Zusammenfassend sind wir der Ansicht, dass der Beitrag sachgerecht und ausgewogen ist. Der Zuschauer kann sich ein eigenes Bild über den Sachverhalt machen.“

Bemerkungen des Ombudsmanns

Gegenstand des Nachrichtenbeitrags war die Berichterstattung über die Befürworter des Ausbaus der Limmattal-Bahn, welche sich mit grossem Aufwand gegen die Initiative, die einen Abbruch der Bauarbeiten fordert, stellt. Über diese Initiative wird im Kanton Zürich am 23. September 2018 abgestimmt. Vorgestellt wird die Plakataktion der Initiativgegner (halbe Plakate) und zu Wort kommt zu Beginn eine Vertreterin des gegnerischen Komitees. Im Beitrag wird weiter allgemein über die Etappen des Ausbaus der Limmattal-Bahn informiert. Daraufhin folgt ein kurzes Statement der Initianten und schliesslich eine Übersicht darüber, wie sich die politischen Parteien zur bevorstehenden Abstimmung stellen. Einzig die SVP unterstütze die Initiative, wird erwähnt. Im Interview erklärt aber ein SVP-Vertreter, dass er als Stadtpräsident von Dietikon für den Ausbau der Limmattal-Bahn sei und erläutert seine Argumente. Zum Schluss des Beitrags wird noch einmal auf die Plakate der Initiativgegner hingewiesen und im Bild die nun ganzen Plakate gezeigt. Geschlossen wird der Beitrag mit dem Hinweis, dass das Komitee gegen die Initiative über weitaus grössere finanzielle Ressourcen verfüge, als die Initianten selber.

Anlass des Beitrags ist der Kampagnenstart der Gegner der Initiative. Das ist wohl auch der Grund, weshalb diese Kampagne in dem von Ihnen beanstanden Beitrag breiter vorgestellt wird und die Argumente der Initianten eher in den Hintergrund rücken. Dies ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, zumal in demselben Sendegefäss am 19. Juli 2017 ebenso über den Start der Initiative berichtet wurde. Im damaligen Beitrag bildete die Berichterstattung über die Initiative und deren Argumente das Hauptgewicht und die Gegner der Initiative kamen nur kurz zu Wort. Aus meiner Sicht ist diese Ausgangslage für die Zuschauerin und den Zuschauer ersichtlich. In dem von Ihnen beanstandeten Beitrag ging es nicht um eine allgemeine Orientierung zur bevorstehenden Abstimmung vom 23. September 2018, sondern um die lancierte Kampagne der Gegner der Initiative.

Problematisch könnte jedoch der Ausstrahlungszeitpunkt des Beitrags sein. Gemäss bundesgerichtlicher Praxis können Sendungen, die bevorstehende Volksabstimmungen oder Wahlen thematisieren, aus staatspolitischer Sicht heikel sein, weil sie geeignet sind, die politische Meinungsbildung zu beeinflussen. Die Sicherung der unverfälschten politischen Meinungsbildung als wichtiges Element der Demokratie ist eine der Hauptaufgaben der rundfunkrechtlichen Programmaufsicht in der Schweiz (BGE 132 II 290, 296). Die aus dem Vielfaltsgebot von Art. 4 Abs. 4 RTVG abgeleiteten besonderen Anforderungen an Sendungen mit einem Bezug zu einer bevorstehenden Volksabstimmung gelten allerdings ausschliesslich für konzessionierte Programme (vgl. BGE 138 I 107, 109). Diese Grundsätze sind somit allgemein nicht auf Sendungen von TeleZüri anwendbar, da TeleZüri nicht über eine rundfunkrechtliche Konzession verfügt. Eine Sendung von TeleZüri darf somit auch vor Wahlen und Abstimmungen im Rahmen des Sachgerechtigkeitsgebots einseitig Stellung nehmen, jedoch nicht manipulativ berichten oder politische Propaganda betreiben.

Den von Ihnen beanstandeten Beitrag erachte ich aus der Sicht eines Durchschnittszuschauers als sachgerecht. Es wurde informativ über die geplante zweite Bauetappe der Limmattal-Bahn berichtet, die Argumente der Initiativgegner, welche Anlass des Beitrags bildeten, dargestellt und auch die Sichtweise der Initianten in Form eines Statements des Präsidenten des Initiativkomitees kamen zu Wort. Transparent wurde am Schluss des Beitrags auf die finanziellen Verhältnisse der beiden Lager hingewiesen, damit sich der Zuschauer und die Zuschauerin auch eine eigene Meinung zur Kampagne der Initiativgegner machen konnten. Gewünscht hätte ich mir allerdings, dass vielleicht noch das eine oder andere Argument der Initianten besser zur Sprache gekommen wäre. Das Interview mit dem Präsidenten des Initiativkomitees war nicht sehr aussagekräftig und mir fehlten – als Aussenstehender - die grundlegenden Argumente, weshalb die Initianten den Bau der zweiten Etappe der Limmattal-Bahn verhindern möchten. Insgesamt aber betrachte ich dies als einen Nebenpunkt, wie auch die Frage der Anzahl der gesammelten Unterschriften. Da 6‘000 Unterschriften zur Gültigkeit einer Initiative reichen, genügte diese Angabe im Beitrag vollends. Schliesslich ist davon auszugehen, dass von den gesammelten 7‘783 Unterschriften nicht sämtliche als gültig bezeichnet wurden. Eine kurze Recherche hätte die genaue Unterschriftenzahl (gültige Unterschriften) jedoch zu Tage gebracht.

Zusammenfassend komme ich zum Schluss, dass sich der von Ihnen beanstandete Beitrag im Rahmen des rundfunkrechtlichen Sachgerechtigkeitgebotes bewegte, wenn ich mir auch noch ein paar zusätzliche oder präzisierende Argumente der Initianten zu ihrem Vorhaben im Bericht gewünscht hätte.

Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie das beigefügte Merkblatt.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Oliver Sidler Ombudsmann