TeleBasel - punkt6 vom 1. Dezember 2023

Beanstandung der Sendung punkt6 vom 1. Dezember 2023 - TeleBasel

Schlussbericht des Ombudsmanns

Sehr geehrte Damen und Herren

Ihre Beanstandung vom 14. Dezember 2023 habe ich erhalten und am 18. Dezember 2023 die Chefredaktion von TeleBasel zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 12. Januar 2024 ist die Stellungnahme bei mir eingetroffen.

Ich habe mir den beanstandeten Beitrag eingehend und in voller Länge angesehen, die Stellungnahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.

Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das massgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.

1. Beanstandung

«Ausgangslage

Nach verschiedenen Berichten in regionalen Medien über eine angebliche Erhöhung der «Kaderlöhne» im Kantonsspital Baselland (KSBL), Vorwürfen der Gewerkschaften über einen ungenügenden Teuerungsausgleich bei den Löhnen der Mitarbeitenden und einen ungerechtfertigten Stellenabbau meldete sich Telebasel bei der Kommunikationsverantwortlichen des KSBL, um zu einem geplanten Beitrag über Kritik der Mitarbeitenden an der KSBL-Führung die Stellungnahme des GEO Norbert Schnitzler einzuholen.

E-Mail des «Multimediareporters»: «Wir haben Kritik von verschiedenen Seiten gegenüber dem KSBL wahrgenommen. Gerne würden wir Sie darauf reagieren lassen. Die Themen wären die Lohnpolitik, Personalproblematik sowie Wertschätzung. Zeitlich würde mir der Nachmittag vom Donnerstag 30.11 oder Freitag 01.12 gehen. Ich darf Ihnen mitteilen, dass auch ohne Ihre Beteiligung ein Beitrag entstehen würde. Terminlich können wir aber gerne auch noch später zusammenkommen. Für genauere Auskünfte stehe ich Ihnen zur Verfügung. Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen. Freundliche Grüsse Multimediareporter»

Die Anfrage wurde von der Kommunikationsverantwortlichen positiv beantwortet und man einigte sich auf die wichtigsten Punkte des Interviews mit Norbert Schnitzler, das sich schwergewichtig um die Lohn- und Personalpolitik des KSBL drehen sollte. Mehrmals wurde dem Reporter gegenüber erwähnt, dass die Behauptung, die «Kaderlöhne» - es handelt sich dabei um ca. 200 Mitarbeitende - seien ungebührlich erhöht worden, falsch sei. Erstens ging es nur um die Löhne der Geschäftsleitung (GL) und zweitens um die Vergütung des Verwaltungsrates (VR). Weder die Löhne der GL noch die Vergütung des VR haben sich im Vergleich zum vergangenen Geschäftsjahr erhöht. Dem Reporter wurde erklärt, dass die variablen Lohnbestandteile der GL abhängig sind vom jeweiligen Geschäftsergebnis und darum jeweils erst im Folgejahr - in diesem Fall 2022 - ausbezahlt würden. Gleiches gilt für die Entschädigung des VR, dessen Vergütung darum höher ausfiel, weil zusätzliche VR-Sitzungen nötig wurden, die dementsprechend bezahlt wurden. Fakt ist: Die Löhne der GL und die Entschädigung des VR wurden um 0 % erhöht.

Das Interview verlief nach Informationen der Kommunikationsverantwortlichen gut, auch wenn der Reporter noch zusätzliche Fragen stellte, die ursprünglich nicht abgemacht waren, wie etwa die Löhne der Assistenzärzt/innen und die Entschädigung der «Umkleidezeit», die schon seit längerem ein Streitpunkt zwischen den Gewerkschaften und den Verantwortlichen des KSBL ist. Die beiden Beiträge wurden dann in der Sendung «punkt6» am 01.12.2023 ausgestrahlt.

Inhaltliche und visuelle Skandalisierung

In der Anmoderation und den beiden Beiträgen wurde schnell klar, dass es nicht um eine objektive Auseinandersetzung mit der Sache ging, sondern um einen reisserisch aufgemachten Meinungsbeitrag, der mehr oder weniger eins zu eins die Position der Gewerkschaften übernahm. Die ursprünglichen Schwerpunkte, Lohn- und Personalpolitik, kamen entweder nicht vor oder wurden so aufgemacht, dass der Eindruck entstand, das KSBL würde bewusst seine Geschäftspolitik auf dem Buckel der Mitarbeitenden betreiben und diese zu Verhalten ermuntern, die nicht im Interesse der Patientinnen und Patienten seien. Der Beitrag wurde visuell so reisserisch aufgemacht, als wäre offene Kritik am KSBL nicht möglich und geduldet. Dieser Eindruck wurde dadurch erweckt, dass die interviewten zwei Mitarbeiterinnen nur als Schattenrisse erkennbar waren und ihre Stimmen künstlich verfremdet wurden. Diese Anonymisierung verbreitet eine clandestine Atmosphäre, die nur zur Dramatisierung einer an sich alltäglichen Kontroverse diente.

Diese Atmosphäre und die visuelle Umsetzung des Beitrages haben mit der Realität absolut nichts zu tun, weil es verschiedene Gremien und Mitarbeiterversammlungen gibt, an denen regelmässig Kritik gegenüber den Vorgesetzten und der Führung des Spitals geübt werden kann und geübt wird. Zudem ist das KSBL in konstanten Gesprächen mit den Gewerkschaften, welche die Medien aus ihrer Sicht einseitig mit Informationen aus diesen Gesprächen mit dem KSBL versorgen. Im zweiten Teil des Beitrages, dem Interview mit Norbert Schnitzler, wurden inhaltlich erstens andere Schwerpunkte gesetzt als sie in der Vorbesprechung abgemacht wurden, und zweitens erweckte eine Nahaufnahme der Hände des CEO den Eindruck, er fühle sich unwohl und würde nicht offen sprechen. Jeder Journalist, der in den elektronischen visuellen Medien tätig ist, weiss, dass dieses «Stilmittel» bewusst eingesetzt wird, um einen Interviewpartner zu desavouieren und die Glaubwürdigkeit seiner Aussagen in Frage zu stellen.

Die Anmoderation

In der Anmoderation der Beiträge behauptete die Moderatorin, «die Stimmung im KSBL sei auf dem Tiefpunkt». Diese Aussage ist falsch, was die gleichbleibenden Resultate der regelmässigen Mitarbeitendenumfragen zeigen. Tatsächlich sind die Resultate mittelmässig, die «Stimmung» hat sich aber nicht signifikant verschlechtert und ist darum auch nicht auf einem Tiefpunkt. Danach ist von einem «Riesen-Beanstandungs-Katalog» die Rede. Auch diese Aussage ist durch keine Fakten gestützt, ausser denen, die gerade alle Spitäler in der Schweiz beschäftigen wie ein Stellenabbau, das Fehlen von kostendeckenden Tarifen, der akute Fachkräftemangel und die Verlagerung der Behandlungen von stationär zu ambulant. Selbstverständlich betreffen diese Punkte auch das KSBL und werden intensiv diskutiert, aber der «Riesen-Beanstandungs-Katalog» existiert nur in der Fantasie der Moderatorin. Die Aussage «auch die Gewerkschaften erachten die Situation als hochproblematisch» setzt dann den Ton für die nachfolgenden, tendenziösen Beiträge.

Erklär-Beitrag

Ohne Überprüfung und nach dem Vorgespräch mit dem Reporter wider besseres Wissen wird im Beitrag behauptet, «die GL und der VR hätten sich unbegründet eine um 6.8 % höhere Entschädigung genehmigt». Diese Aussage ist sachlich falsch, was dem Journalisten zu diesem Zeitpunkt klar war. Die Vermutung liegt nahe, dass der Erklär-Beitrag schon vor dem Interview fertig war und man die Behauptung dieses «skandalösen» Verhaltens nicht korrigieren wollte.

Danach wird von einer anonymisierten «Nora» die Behauptung aufgestellt, dass die GL das «Ausmass der Entlassungen» verheimlicht habe und diese Information daher durch die Chefärzte vorgenommen werden musste. Tatsächlich gibt es aktuell keine Entlassungen. Der Stellenabbau wird über natürliche Fluktuationen umgesetzt. Lediglich im Zusammenhang mit der Schliessung der Klinik Schmerztherapie werden einzelne Mitarbeitende nicht weiterbeschäftigt werden können. Zu Entlassungen ist es aber bisher auch in diesem Kontext nicht gekommen. Bei der Zentralsterilisation behauptet die anonyme Mitarbeiterin, dass «massenhaft Instrumente und Arbeitssachen fehlen». Richtig ist, dass es bei der Umstellung zu Schwierigkeiten kam und in Einzelfällen tatsächlich die angesprochenen Instrumente fehlten oder nicht die bestellten Instrumente geliefert wurden. Die Behauptung dies sei «massenhaft» vorgekommen, entspricht nicht den Tatsachen. Ebenso falsch und geschäftsschädigend ist der indirekte Vorwurf, dadurch sei das Patientenwohl gefährdet gewesen.

Das Thema Umkleidezeit ist seit langem ein Streitpunkt zwischen dem KSBL und den Gewerkschaften. Dass das KSBL von einer Vergütung der Umkleidezeiten «nichts wissen wolle» entspricht nicht der Realität. Tatsächlich finden immer wieder Gespräche mit den Gewerkschaften statt, um eine Einigung zu diesem Thema zu finden. Das KSBL hat auch immer wieder eine Anpassung der Bestimmungen im GAV in dieser Frage vorgeschlagen, verknüpft mit Anpassungen bei anderen Themen, die im GAV aktualisiert werden müssten.

Die Behauptung des Gewerkschafters, das KSBL fahre seit Jahren einen «enormen» Sparkurs ist ebenfalls falsch. Tatsächlich ist der Personalbestand im KSBL nicht gesunken, sondern im letzten Jahr sogar leicht angestiegen. Zudem hat das KSBL im Jahr 2023 im Pflegebereich 30 zusätzliche Ausbildungsstellen geschaffen und geht damit bei der Umsetzung der Pflegeinitiative in Vorleistung, ohne die Finanzierung dafür zu haben. Auch werden laufend Investitionen getätigt, um die Infrastruktur und das medizinische Angebot zu verbessern. Die abschliessende Bemerkung, 25 Mitarbeitende hätten gekündigt und Telebasel lägen Informationen vor, dass weitere Abgänge zu erwarten sind, verkennen den Fakt, dass sich die Fluktuationsrate im KSBL nicht erhöht hat und es dem Spital besser als anderen gelingt, wichtige Fachkräfte zu rekrutieren.

Zweiter Beitrag: Interview

Der Interviewer übernimmt in der ersten Frage eins zu eins den Vorwurf der Gewerkschaften, der Abbau von Personal führe zu einem Teufelskreis, der zu einer Mehrbelastung der anderen Mitarbeitenden führe.

Nach der Antwort von Norbert Schnitzler fokussiert die Kamera in Grossaufnahme auf die ineinander verschränkten Hände des CEO, um ein Unwohlsein zu suggerieren.

Auch der Vorwurf der Verwendung der falschen Instrumente wird eins zu eins von den anonym erscheinen- den Mitarbeiterinnen übernommen. In der nächsten Frage wird nicht etwa - wie vereinbart - über die Kontroverse wegen der GL-Löhne und der VR-Entschädigungen gesprochen, sondern der nächste Vorwurf der Gewerkschaften betreffend die Umkleidezeit wird thematisiert. In den Vorgesprächen war von diesem Thema nicht die Rede.

Zusammenfassung

Es ist offensichtlich, dass es dem Journalisten nicht um eine objektive, sachgerechte Auseinandersetzung mit den angesprochenen Themen ging, sondern um einen reisserisch aufgemachten Meinungsbeitrag, der mehr oder weniger eins zu eins die Position der Gewerkschaften übernahm.

Der Ton wurde schon in der Anmoderation gesetzt, als die Moderatorin behauptete «die Stimmung im KSBL sei auf dem Tiefpunkt». Eine Aussage, die sachlich falsch ist, wie oben ausgeführt wurde. Danach ist von einem «Riesen-Beanstandungs-Katalog» die Rede. Auch diese Aussage ist durch keine Fakten gestützt, ausser denen, die gerade alle Spitäler in der Schweiz beschäftigen. Selbstverständlich betreffen diese Punkte auch das KSBL und werden intensiv diskutiert, aber der «Riesen-Beanstandungs-Katalog» existiert nur in der Fantasie der Moderatorin.

Die letzte Aussage «auch die Gewerkschaften erachten die Situation als hochproblematisch» macht deutlich, dass es nicht um eine ausgewogene Berichterstattung geht, sondern um einen emotional aufgeheizten Beitrag, der sich auf Aussagen der Gewerkschaften und anonym bleibenden Informantinnen stützt. Diese einseitige Quellenlage wird auch nicht durch das Interview mit dem CEO ausbalanciert, weil gerade jene Themen ausgeklammert wurden, die den Thesen der Gewerkschaften und des Journalisten widersprochen hätten.

Ohne Überprüfung und nach dem Vorgespräch mit dem Reporter wider besseres Wissen wird dann im Bei- trag behauptet, «die GL und der VR hätten sich «unbegründet eine um 6.8 % höhere Entschädigung genehmigt». Diese Aussage ist sachlich falsch, was dem Journalisten in diesem Zeitpunkt klar war. Dieser Punkt wurde im Vorgespräch und im Interview mehrfach erklärt. Die Vermutung liegt nahe, dass der Erklär-Beitrag schon vor dem Interview fertig war und man den Vorwurf dieses «skandalösen» Verhaltens unbedingt beibehalten wollte.

Es folgen dann verschiedene Vorwürfe von zwei Mitarbeiterinnen, die visuell so inszeniert werden, als wäre im KSBL nur anonym Kritik möglich. Das Verfremden der Stimme und das Schattenbild der Informantinnen ist ein beliebtes Stilmittel, um eine durchaus übliche Kontroverse so zu dramatisieren, dass für den durchschnittlichen Zuschauer/die durchschnittliche Zuschauerin der Eindruck entsteht, dass die offene Meinungsausübung im KSBL und die Diskussion über Missstände aktiv unterdrückt werden. Was nachweislich nicht stimmt. Wie weiter oben beschrieben, werden im Beitrag Behauptungen gemacht und Vorwürfe erhoben, die sachlich nicht korrekt sind oder so tendenziös dargestellt werden, dass der Eindruck entsteht, das KSBL sei in einer tiefen Krise, die das Spital auf dem Buckel seiner Mitarbeitenden und Patientinnen und Patienten aus- trägt. Dies entspricht nicht der objektiven, überprüfbaren Sachlage und beschädigt die Reputation des KSBL.

Im zweiten Teil des Beitrages, dem Interview mit Norbert Schnitzler, wurden inhaltlich andere Schwerpunkte gesetzt, als sie in der Vorbesprechung abgemacht wurden. Die bewusst eingestreute Nahaufnahme der Hände des CEO erweckte zudem den Eindruck, er fühle sich unwohl und würde nicht offen sprechen. Jeder Journalist, der in den elektronischen visuellen Medien tätig ist, weiss, dass dieses «Stilmittel» bewusst eingesetzt wird, um einen Interviewpartner zu desavouieren und die Glaubwürdigkeit seiner Aussagen in Frage zu stellen.

Fazit: Der Beitrag in der Sendung «punkt6» vom 01.12.2023 auf Telebasel verletzt auf grobe Weise das Ge-bot der Sachgerechtigkeit und der Objektivität. Der Journalist hatte offensichtlich nie die Absicht, einen sachgerechten, ausgewogenen und kritischen Beitrag zur Situation des KSBL zu publizieren. Die Themen wurden von einem Gewerkschafter und anonymisierten Informantinnen gesetzt, deren Aussagen im Gespräch mit dem CEO in keiner Weise korrigiert werden konnten. Der Journalist hat es auch bewusst zugelassen, dass die brisante Aussage «die GL und der VR hätten sich unbegründet eine um 6.8 % höhere Entschädigung genehmigt» im Beitrag beibehalten wurde, obwohl er mehrmals von der Kommunikationsverantwortlichen des KSBL darauf hingewiesen wurde, dass diese Behauptung sachlich falsch ist. In Kombination mit der reisserischen Anmoderation und der Dramatisierung durch bewusst eingesetzte visuelle und auditive Stilmittel - Schattensilhouette der anonymen Informantinnen, Verfremdung der Stimmen - ist ein Beitrag entstanden und gesendet worden, der subjektiv die Haltung der Gewerkschaften und anonymer Informantinnen widergibt, sachlich falsche Informationen verbreitet und im Interview alle Punkte ausklammert, die im Vorfeld der Sendung - auch vom Journalisten - als Schwerpunkte definiert wurden. Aus all diesen Gründen ist festzustellen, dass der Beitrag in der Sendung «punkt6» vom 01.12.2023 auf Telebasel in mehrfacher Weise das Gebot der Sachgerechtigkeit und Objektivität verletzt hat.»

2. Stellungnahme Veranstalter

«Angebliche visuelle Skandalisierung

Dass sich Mitarbeitende des Spitals an Medien wenden und bereit sind, ihre Sicht der Dinge darzulegen (weil möglicherweise interne Formate zum Meinungs- und Kritikaustausch nicht zum Ziel führen), braucht Mut und birgt ein gewisses Risiko, später Nachteile am Arbeitsplatz zu erleben.

Gleichzeitig ist es weder illegal noch verwerflich, dass Mitarbeitende mit ihren Positionen/Ansichten an die Öffentlichkeit gehen. Für ein Medium ist es entscheidend, dass den Protagonist:innen durch einen solchen Auftritt keine arbeitsrechtlichen (oder anderweitigen) Nachteile erwachsen. Insofern besteht ein überwiegendes Interesse der Betroffenen an der Geheimhaltung der Quelle im Sinne von Richtlinie 2.5 des Presserats. Die Anonymität ist deshalb gerechtfertigt, weil diese wichtigen Aussagen, an denen im Gesamtkontext ein erhebliches öffentliches Interesse besteht, auf andere Weise dem Publikum nicht hätten zugänglich gemacht werden können. Die Protagonist:innen hätten sich geweigert, zitiert zu werden, womit die thematisierten Missstände nicht publik geworden wären. Das KSBL ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die von den Steuerzahlenden mitfinanziert wird, weshalb das öffentliche Interesse umso grösser ist. Freilich sind anonyme Vorwürfe aufgrund der fehlenden Transparenz immer problematisch. Die erforderlichen Sorgfaltspflichten wurden jedoch gewahrt (vgl. UBI-Entscheid b.676 mit weiteren Verweisen).

Für ein Bewegtbildmedium ist die Anonymisierung wesentlich schwieriger zu bewerkstelligen als für ein Textmedium. Sie muss «wasserdicht» sein, d.h. es darf keine Möglichkeit bestehen, dass die Protagonist:innen doch noch erkannt werden. Daher ist das Verfremden der Stimme, sowie die Positionierung im Gegenlicht notwendig.

Diese Art von visueller Umsetzung ist dem Publikum auch von anderen TV-Stationen, resp. von anderen Sendungen bekannt. Zuschauende verstehen sehr wohl, dass es hier nicht um Inszenierung, sondern um Sicherstellung von Anonymität geht. Dies wird übrigens im Offtext auch klar deklariert (min. 01:37): «sagen Mitarbeitende, die anonym blieben wollen.» Eine visuelle Skandalisierung liegt hier nicht vor.

Zudem deckt Art. 10 Ziff. 1 EMRK die Geheimhaltung von Quellen, um den freien Informationsfluss zu gewährleisten. Im Ergebnis war die vollständige Anonymisierung zum Schutz der Quelle publizistisch notwendig, um den Rezipienten eine Meinungsbildung zu ermöglichen. Die Art und Weise der Anonymisierung erfolgte zudem im Einklang mit den journalistischen Sorgfaltspflichten und in einer für die Rezipienten bekannten Form.

Auch für das Interview mit Norbert Schnitzler kann schwerlich von einer visuellen Skandalisierung gesprochen werden. Die implizite Behauptung, die Nahaufnahme der Hände sei bewusst als Stilmittel (Seite 2) eingesetzt worden (um den Protagonisten schlecht aussehen zu lassen), ist eine reine Unterstellung, gegen die wir uns ausdrücklich verwahren.

Wir haben ein Interesse daran, unsere Interviewpartner:innen so in Szene zu setzen, dass sich das Publikum auf den Inhalt der Aussagen konzentriert und nicht abgelenkt wird. Ob jemand den Eindruck vermittelt, sich in einer Interviewsituation wohlzufühlen oder nicht, mag allenfalls von einem Gesamteindruck abhängen; nicht von einer einzelnen Einstellung.

Sachgerechtigkeit

Schon in der Schlagzeile zur Sendung (min. 00:21) wird nicht nur über die Vorwürfe gesprochen, sondern es wird klar deklariert: «jetzt nimmt der CEO Stellung» – dem Publikum ist also klar, dass es sich hier um ein kontroverses Thema mit divergierenden Positionen handelt. Deshalb ist während der Sendung auch immer klar, dass es sich bei den erwähnten Vorwürfen um die Sichtweise von Mitarbeitenden handelt – das wird durch Offtext und Einblender signalisiert (und es ist Publikum klar, dass es für Mitarbeitende dabei auch um Empfindungen und Einzelerlebnisse geht, nicht um die Vogelperspektive). Dasselbe gilt für den Gewerkschaftssekretär. Seine Funktion ist gegenüber dem Publikum deklariert. Es ist ersichtlich, dass es sich bei den Vorwürfen um die Position der Gewerkschaft handelt. Den Vorwurf, wir hätten 1:1 die Position einer Seite übernommen (Seite 2), schiesst damit ins Leere. Denn die Gegenseite kann später darauf reagieren. Im Ergebnis waren die Positionen klar erkennbar und sämtliche relevanten Fakten und Ansichten kamen zur Sprache, sodass sich die Rezipienten ein zuverlässiges Bild über diese Thematik machen konnten.

Die Frage des Stellenabbaus

Die Beanstanderin schreibt: ((Danach wird von einer anonymisierten ‘Nora’ die Behauptung aufgestellt, dass die GL das ‘Ausmass der Entlassungen’ verheimlicht habe und diese Information daher durch die Chefärzte vorgenommen werden musste. Tatsächlich gibt es aktuell keine Entlassungen.' Dieser Aspekt ist nicht relevant, denn das tatsächliche Zitat im Beitrag lautet anders: «Wir hätten uns gewünscht, dass die Geschäftsleitung uns direkt kommuniziert, dass aus Sparmassnahmen so und so viele Stellen wegfallen...» Der Beitrag spricht nicht von Entlassungen, sondern von Stellenabbau. Zu ebendiesem nimmt Norbert Schnitzler sinnvollerweise auch Stellung. Übrigens bestätigt er, dass es in bestimmten (nicht kritischen) Bereichen einen Abbau gibt. Es ist nicht ersichtlich, in wie weit der Gesamteindruck der Ausstrahlung wesentlich beeinflusst sein soll.

Die Frage der Sterilisation von Instrumenten

Der Vorwurf der Protagonist:innen, wonach die zentrale Sterilisation von Instrumenten dazu geführt hätte, dass in operationslastigen Nächten nicht genug Material vorhanden war, wird durch das KSBL relativiert. Es räumt Fehler ein und stellt gleichzeitig klar, dass es (Zitat Norbert Schnitzler) «nie dazu führte, dass es wirklich zu einer Patientengefährdung kam» (min. 05:12). Damit räumt das KSBL diesen Vorwurf aus und die Zuschauer:innen haben die Möglichkeit, sich eine Meinung zu bilden.

Umziehzeiten

Der Gewerkschaftssekretär behauptet (min. 03:13), die Regelung bezüglich Umziehzeiten sei rechtswidrig (noch einmal: der Vorwurf wird klar in der indirekten Rede angetextet). Norbert Schnitzler erwidert, dass es so im GAV geregelt sei (min. 05:37) und dass die GL schon lange bereit wäre das zu ändern, aber entsprechend auch andere Änderungen im GAV möchte. Es fehle aber im Moment an einer Einigung. Damit wird für das Publikum deutlich: diese Frage ist Gegenstand von Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern. Die Rezipienten können sich somit ein zuverlässiges Bild über den Sachverhalt machen.

Das KSBL fahre einen Sparkurs

Die Beanstanderin führt aus, die Behauptung der Gewerkschaft, wonach das KSBL seit Jahren einen Sparkurs fährt, sei nicht zutreffend. Vielmehr sei der Personalbestand leicht gestiegen. Es ist in der Tat diskussionswürdig, ob diese Aussage im Beitrag richtig platziert war. Denn hier ist der VPOD ein politischer Player. Gleichzeitig ist es für das Publikum eine Einordnungshilfe. Die Gewerkschaft scheint sich grundsätzliche Sorgen zu machen. Dass der Personalbestand im KSBL gestiegen ist, widerlegt auch nicht unbedingt die These des Sparkurses. Genau so können andere Aspekte in Betracht gezogen werden: die Schliessung/Umwidmung des Spitals Laufen (2020), die Schliessung der Schmerzklinik (2023), die Schliessung der Augenklinik (2023). Im Ergebnis ist somit davon auszugehen, dass selbst dann, wenn es sich um eine redaktionelle Unvollkommenheit gehandelt haben sollte, diese den Gesamteindruck der Ausstrahlung bzw. Thematik nicht wesentlich beeinflusst hat.

Unbegründet höhere Entschädigung für GL und VR

Der Offtext beginnt mit der Passage: «Es kriselt im öffentlich-rechtlichen Spital Liestal. Vor kurzem sorgte der Geschäftsbericht 2022 für Schlagzeilen. Die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat haben sich unbegründet 6.8% mehr Entschädigungen ausbezahlt (...)» Dieser Aspekt sollte illustrieren, dass das Kantonsspital Baselland im Moment Gegenstand der öffentlichen Diskussion ist. Allerdings wurde er nicht korrekt wiedergegeben, bzw. eingebettet. Die Beanstandung erscheint in diesem Punkt zunächst nachvollziehbar. Der Offtext stützt sich auf eine Rüge, die Anfang November durch die Geschäftsprüfungskommission des Baselbieter Landrats geäussert wurde (https://baselland.talus.ch/de/dokumente/geschaeft/30cbb4ca9d3049a0b2997 ba839fcee6f-332) – sie wird korrekt wiedergegeben, denn die Vergütungen für GL und VR waren im 2022 tatsächlich höher als in 2021. Entscheidend ist im Offext hier allerdings das Wort «unbegründet». Das ist nicht richtig, weil in der Zwischenzeit sowohl das KSBL selbst, sowie auch der Gesundheitsdirektor des Kantons Baselland erklärt hatten, dass die höheren Entschädigungen mit einem höheren Aufwand für GL und VR zusammenhingen. Diesen Umstand hätte der Offtext anders lösen können. Aber: Es handelt sich lediglich um eine redaktionelle Unvollkommenheit bzw. – wenn überhaupt – um einen Fehler in einem Nebenpunkt. Die zentralen journalistischen Sorgfaltspflichten, insbesondere die Wahrheitssuche, die Anhörung bei schweren Vorwürfen und der Schutz der Privatsphäre wurden eingehalten. Die wesentlichen Fakten sind auch trotz unglücklichem Off-Text erkennbar, sodass eine eigene Meinungsbildung möglich ist. Der Standpunkt der Angegriffenen wird jedenfalls im gesamten Beitrag in geeigneter Weise dargestellt, sodass diesem Offtext keine wesentliche Bedeutung zukommt.

Anmoderation

Grundsätzlich herrscht in der Telebasel-Redaktion das Credo, dass möglichst nur Wertungen gemacht werden sollen, die auch belegt werden können. Da es nicht möglich (oder sehr schwierig) ist, ein ganzheitliches Bild über die Mitarbeitenden zu erlangen, kann man darüber diskutieren, ob Telebasel in der Anmoderation auf diese Formulierung hätte verzichten sollen. Der «Riesen Beanstandungskatalog» ist, wenn man die Vorwürfe im Beitrag durchgeht (möglicher Personalabbau, strittige Frage der Umziehzeiten, Instrumenten-Sterilisation, mangelnde Kommunikation) durchaus nachvollziehbar. Unter Umständen hätte ein anderer Ausdruck verwendet werden können – zur Verdeutlichung der Faktenlage war ein derartige Wertung jedoch unter den Aspekt des Sachgerechtigkeitsgebots zulässig. Das würde nach unserer Auffassung am Gesamtbild der Berichterstattung jedoch nichts ändern.

Schlussbemerkung

Es ist verständlich, dass sich das KSBL um seinen Ruf als Arbeitgeber und als Dienstleister im Gesundheitsbereich sorgt. In den beiden Beiträgen kommen wichtige Aspekte zu Wort. Sie sind klar verortet. Die angeschuldigte Seite (KSBL) äussert sich zu den Vorwürfen und bringt zusätzliche wichtige Aspekte ins Spiel (Stellenabbau nur an in zuvor analysierten Bereichen oder Verhandlungsthemen in der Sozialpartnerschaft). Das hilft dem Publikum, ein vollständigeres Bild von den Absichten und Motiven der involvierten Seiten zu bekommen. Dass das KSBL hier in irgendeiner Art und Weise besonders schlecht wegkommen würde und die Zuschauer:innen sich keine eigene Meinung bilden konnten, können wir nicht nachvollziehen. Wir sehen die Berichterstattung vielmehr als Beitrag zur öffentlichen Debatte rund um das Thema Gesundheitswesen.»

3. Einschätzung des Ombudsmanns

Bei dem von Ihnen beanstandeten Beitrag geht es um Kritik und Vorwürfe gegen die Spitalleitung des Kantonsspitals Baselland wegen Personalabbau und Sparkurs. In der Einleitung zur Sendung wird erwähnt, dass Mitarbeitende sagen, beim Umgang mit dem Personal laufe vieles falsch und dass jetzt der CEO Stellung nehme. Nach dieser Einleitung konnten die Zuschauer und die Zuschauerinnen ein Statement respektive ein Interview mit dem CEO, welcher zu Vorwürfen Stellung nimmt, erwarten. Stattdessen werden die Vorwürfe in einem Filmbeitrag konkretisiert und erst danach das Statement des CEO ausgestrahlt. Aus programmrechtlichen Gründen mag dies zulässig sein. Jedoch erweckte dieses Vorgehen andere Erwartungshaltungen beim Publikum.

In der Anmoderation zum Beitrag wird - im Gegensatz zur Einleitung der Sendung - die Wortwahl verschärft und von einer „Stimmung des Personals auf dem Tiefpunkt“, einem „riesen Beanstandungskatalog“ von „fehlenden Personal bis hin zu nicht bezahlten Umziehzeiten sei fast alles mit dabei“ gesprochen und „auch die Gewerkschaft betrachte die aktuellen Entwicklungen im KSBL als höchst problematisch“. Der Beitrag wiederum beginnt mit dem Vorwurf, dass sich gemäss Geschäftsbericht 2022 die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat unbegründet 6.8 % mehr Entschädigungen ausbezahlt habe, die Lohnverhandlungen zum Ausgleich der Teuerung seien gescheitert und wegfallende Stellenprozente infolge Pensionierung und Mutterschaft seien nicht ersetzt worden. Die entsprechende Kommunikation sei laut den Mitarbeitenden zu bemängeln. Daraufhin folgt eine Aussage einer anonym bleibenden Mitarbeiterin mit verfremdetem Ton und abgedeckter Silhouette mit den Statements, dass die Mitarbeitenden die Kommunikation der Geschäftsleitung bemängeln und allgemein den Stellenabbau bedauern, da man gerade beim Personal nicht sparen sollte. Der Journalist führt daraufhin weiter aus, dass wegen den Personalsparmassnahmen verschiedene Tätigkeiten wie zum Beispiel die Sterilisation von Instrumenten, zentralisiert wurden, was nicht richtig funktioniere. Untermauert wird dies von einem Statement der anonymen Mitarbeiterin. Offenbar eine andere anonym bleibende Person bemängelt weiter, dass die Umziehzeiten nicht vergütet werden (der Off-Sprecher weist darauf hin, dass das KSLB von einer diesbezüglichen Vergütung nichts wissen wolle), worauf ein entsprechendes Statement eines Vertreters der Gewerkschaften eingeblendet wird, der Ausführungen zu dieser Thematik macht. Der Beitrag endet mit dem Hinweis darauf, dass es schon verschiedene Kündigungen gegeben habe und auch weitere bevorstünden.

In einem zweiten Teil zu diesem Thema kommt – wie zu Beginn der Sendung angekündigt - der CEO des Kantonsspitals Baselland zu Wort. Er erhält die Gelegenheit, zu den folgenden Punkten Stellung zu nehmen: Mehrbelastung des Personals wegen Sparmassnahmen, Zentralisierung der Sterilisation von Instrumenten, die noch nicht richtig funktioniert, und schliesslich zu den Umziehzeiten. Auffallend ist, dass der CEO offenbar nicht mit dem Vorwurf der „ungefragten Erhöhung von Entschädigungen“ konfrontiert wurde. Jedenfalls wurde dieser Teil nicht ausgestrahlt. Auf einer Webseite der Stiftung BaselMedia (zu dieser Stiftung gehört auch TeleBasel) ist aber ein entsprechendes Statement des CEO abrufbar und im Text auf dieser Webseite erwähnt (https://www.baseljetzt.ch/kantonsspital-mitarbeitende-wir-muessen-finanzielle-entscheide-mindestens-so-schwer-gewichten-wie-medizinische-entscheide/156392). Dies ist jedoch für die Beurteilung der vorliegenden Beanstandung grundsätzlich nicht von Bedeutung.

Ob die in der Sendung erhobenen Vorwürfe in der Sache berechtigt sind oder nicht, muss vorliegend nicht beurteilt werden und kann auch nicht Gegenstand dieses Verfahrens sein. Hier geht es hauptsächlich um die Frage, ob der CEO des Kantonsspitals Baselland, dessen Stellungahme angekündigt wurde, auch Stellung nehmen konnte zu diesen Vorwürfen und ob mit dieser Stellungnahme der Zuschauerin und dem Zuschauer ermöglicht wurde, sich ein eigenes Bild zum Gegenstand der einzelnen Vorwürfe im Bericht zu machen.

Zu den Vorwürfen, welche im Bericht mit Statements von anonymen Mitarbeitern oder dem Gewerkschaftsvertreter erwähnt werden, konnte der CEO Stellung nehmen. Die Stellungnahmen, oder zumindest teilweise Ausschnitte davon, wurden im Anschluss an diesen Beitrag wiedergegeben. Wünschenswert wäre gewesen, wenn die jeweiligen Stellungnahmen unmittelbar im Anschluss an die Vorwürfe ausgestrahlt wurden. Dies hätte es dem Publikum ermöglicht, unmittelbar eine eigene Meinung zu den einzelnen Vorwürfen zu bilden. Ich erachte dies aber als Nebenpunkt und bin der Meinung, dass auch in einem separaten Beitrag ausgestrahlte Statements des CEO, zumal dieser auch als „Jetzt nimmt der CEO Stellung“ angekündigt wurde, absolut genügend sind.

Bemängeln muss ich, dass auf eine Vorhaltung, welche zu Beginn des Beitrags direkt gegen die Geschäftsleitung und den Verwaltungsrat erhoben wurde, im Bericht nicht eingegangen wurde und auch keine Stellungnahme der Betroffenen ausgestrahlt wurden. Der Off-Text dazu in der deutschen Übersetzung lautet wie folgt: „Vor kurzem hat der Geschäftsbericht 2022 für Schlagzeilen gesorgt. Die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat haben sich unbegründet 6.8% mehr Entschädigungen ausbezahlt“. Die Fakten sind korrekt und lassen sich dem Geschäftsbericht entnehmen. Das Thema war auch schon bereits öffentlich bekannt und – wie TeleBasel in ihrer Stellungnahme ausführt – haben in der Zwischenzeit sowohl das KSBL selbst sowie auch der Gesundheitsdirektor des Kantons Baselland dazu Stellung bezogen und Erklärungen abgegeben. Gemäss Ihren Ausführungen in der Beandstandungsschrift wurden dem Journalisten die notwendigen Informationen zu diesem Thema abgegeben.

Von «unbegründet», wie im Beitrag gesagt wurde, kann somit keine Rede sein. Der Vorwurf der «unbegründeten» Erhöhung der Entschädigungszahlungen von 6.8% stufe ich als schwer ein, zumal dieser in Zusammenhang mit Sparmassnahmen beim Personal, keine Entschädigungen für Umziehzeiten und kein Teuerungsausgleich für das Personal im Beitrag prominent zu Beginn der Sendung ausgestrahlt wurde. Es macht den Eindruck, dass sich die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat auf Kosten des Personals mehr auszahlt, und dies nach Meinung des Journalisten auch noch «unbegründet». Weder der Verwaltungsrat noch die Geschäftsleitung hätten eine solche Erhöhung der Entschädigungen verdient – eben «unbegründet». Der Beitrag thematisiert insgesamt den Sparkurs beim KSBL, den Stellenabbau, die schlechte Kommunikation der Geschäftsleitung, die fehlende Entschädigung für Umziehzeiten und den fehlenden Teuerungsausgleich. Der Vorwurf der «unbegründeten» Erhöhung der Entschädigungen um 6.8% für die Geschäftsleitung und den Verwaltungsrat stellt in diesem Kontext keinen blossen Nebenpunkt dar.

Auffallend ist, dass der Autor des Beitrags die Fakten vor Ausstrahlung des beanstandeten Berichts kannte und auf der bereits erwähnten Webseite (https://www.baseljetzt.ch/kantonsspital-mitarbeitende-wir-muessen-finanzielle-entscheide-mindestens-so-schwer-gewichten-wie-medizinische-entscheide/156392 ) Folgendes publizierte: «Norbert Schnitzler, CEO des Kantonsspital Baselland, geht gegenüber Baseljetzt auf die zahlreichen Kritikpunkte von KSBL-Mitarbeitenden ein. Ihm ist die Korrektur zu den Entschädigungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung im Jahr 2022 wichtig. Sie haben sich nicht mehr ausgezahlt sondern Mehraufwände in Form von mehr Sitzungen gehabt sowie Beträge, welche Sie im 2021 sich nicht ausgezahlt haben im 2022 ausgezahlt. Das Kantonsspital stehe immer für Auskünfte bereit, hiess es.» Auf dieser Seite ist auch ein kurzes Videostatement dazu von Norbert Schnitzler abrufbar. Somit stellt die Aussage zur «unbegründeten» Erhöhung der Entschädigung im Beitrag keine «redaktionelle Unvollkommenheit», wie der Veranstalter in seiner Stellungnahme schreibt, dar, denn der Autor des Beitrags kannte die Gründe für die Erhöhung der Entschädigungen um 6.8% genau und erhielt dazu auch ein Statement von Herrn Schnitzler.

Bei der programmrechtlichen Beurteilung ist massgebend, ob sich der Zuschauer und die Zuschauerin ein eigenes Bild zu den gegenüber der Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat gemachten Vorwürfen nach Visionierung des von TeleBasel ausgestrahlten Beitrags machen kann. Dabei hilft es nichts, wenn im Rahmen der Recherche der oder die Betroffene(n) mit den Vorwürfen konfrontiert wurden, die Stellungnahmen jedoch mit keinem Wort im Beitrag erwähnt oder gezeigt werden. Auch wenn es sich nur um einen Vorwurf im Rahmen von anderen Kritikpunkten gegenüber dem KSBL handelt, der Vorwurf der «unbegründeten» Mehrentschädigung wiegt schwer und ist immer – wie bereits oben erwähnt – im Zusammenhang mit den Personalsparmassnahmen, dem fehlenden Teuerungsausgleich, der fehlenden Entschädigung für die Umziehzeiten und der schlechten Kommunikation der Geschäftsleitung mit dem Personal zu bewerten. Das Bundesgericht geht in seiner Rechtsprechung davon aus, dass bei schweren Vorwürfen die Gegenstand des Berichts bildende Person mit dem "belastenden" Material konfrontiert und im (geschnittenen) Beitrag grundsätzlich mit ihrem besten Argument gezeigt werden soll (Urteil des Bundesgerichts vom 27. November 2017, 2C 406/2017). Diese Forderung ist vorliegend nicht umgesetzt worden und ich erachte den Bericht in diesem Punkt nicht als sachgerecht im Sinne der Programmrechtsbestimmungen.

Zur verwendeten Ausdrucksweise in der Anmoderation habe ich zu Beginn meiner Einschätzung bereits hingewiesen. Ich teile die Meinung des Veranstalters in der Stellungnahme, dass die Wortwahl das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt. Ich bin allerdings der Meinung, dass eine Anmoderation durchaus weniger reisserisch formuliert werden könnte. Auch das verwendete Stilmittel der Anonymisierung ist nicht grundsätzlich zu beanstanden, sofern diese Massnahme notwendig zum Schutz der Informantinnen war und nicht lediglich aus dramaturgischen Gründen eingesetzt wurde. Letztlich ist auch die von Ihnen beanstandete Nahaufnahme der Hände von Herrn Schnitzler während des Interviews nicht grundsätzlich zu beanstanden, zumal in vielen Interviews aber einer gewissen Dauer der Fokus kurzzeitig weg vom Interviewpartner geführt wird, was letztlich der Aufmerksamkeitserhaltung der Zuschauenden dient.

Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie das beigefügte Merkblatt.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Oliver Sidler Ombudsmann