Sendung "Aktuell" vom 4. Juli 2018; Tele M1

Schlussbericht der Ombudsstelle

Sehr geehrter Herr X

Ihre Beanstandung vom 9. Juli 2018 habe ich erhalten und gleichentags die Chefredaktion von Tele M1 zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 11. Juli 2018 ist die Stellungnahme bei mir eingetroffen.

Ich habe mir den beanstandeten Beitrag eingehend und in voller Länge angesehen, die Stellungnahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.

Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zw ten über die Zuständigkeiten, das massgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.

Beanstandung

„Hiermit reiche ich eine Beschwerde zu obiger Sendung ein (Details im PDF im Anhang). Meinen Unmut über die undifferenzierte Berichterstattung in der besagten Sendung hatte ich der Tele M1 Journalistin bereits am Abend des 4. Juli telefonisch mitteilen wollen und auf ihre Combox gesprochen. Einen Rückruf erhielt ich leider nie von ihr, eine Korrektur der Meldung ist bis heute nicht erschienen, deshalb habe ich mich entschieden eine Beschwerde einzureichen. Angehängt ist auch der Elternbrief dieser wurde dem Fernsehsender Tele M1 anonym zugespielt und auf dessen Basis wurde der Bericht erstellt. Der Brief wird im Bericht auch zitiert. Vieles wird aber unterschlagen und verfälscht dargestellt (...).

In der Berichterstattung in der «Aktuell» Sendung wird, obwohl der Elternbrief dem Fernsehen vorlag, wichtige Informationen weggelassen oder unterschlagen oder absichtlich falsch dargestellt. Konkret beanstandende ich folgende Punkte:

  1. Die TeleM1 Aktuell Sendung unter: https://www.telem1.ch/35-show-aktuell/25593-Episode-Mittwoch-4-Juli-2018 suggeriert, dass Strengelbach ein Schweinfleisch-Verbot hat, das es niemals gab und geben wird. Meine Aussage, dass dies nicht zutrifft ,wird erst ganz am Ende der Sendung, quasi in einem Nebensatz erwähnt. Sie wird nicht in den Kontext der Behauptung eines Verbots gestellt. Auch die Anmoderation unterlässt diese wichtige Information! Scheinbar waren auch die Personen im Interview nicht mit dieser Information versorgt worden.
  2. Auch drei Tage nach der Klarstellung durch Gemeinderat und Schulpflege, dass es kein Schweinfleisch-Verbot gibt in Strengelbach, wird auf der Webseite von Tele M1 nach wie vor ein Verbot suggeriert. Und es ist keine Korrekturmeldung erschienen gemäss der Meldung der Behörden: http://www.strengelbach.ch/de/aktuelles/meldungen/Klarstellung-KeinSchweinefleischverbot-in-Strengelbach.php.
  3. Es handelt sich zudem nicht um die ganze Schule, die ein «öffentliches» Abschlussfest feiert, wie am Anfang des Berichts erwähnt, sondern lediglich um eine «geschlossene Veranstaltung» eines Abschlussessens einer 1. Klasse mit kalten Speisen. Die gezeigten Bilder eines Grills suggerieren ein öffentliches Grillfest.
  4. Es wurde nie ein Verbot von Cervelats und Grillwürsten ausgesprochen.
  5. Mit den Bildern eines Grills wird ein Grillfest suggeriert, das nie stattgefunden hat. Es existiert kein Schulschlussfest in Strengelbach. Es handelt sich um ein Mittagessen mit kalten Speisen einer ersten Klasse.
  6. Die wichtige Information, dass der Fall intern untersucht wird, wurde ebenfalls weggelassen.

Ein Gerichtsverfahren ist nicht vorgesehen. Sollte die Ombudsstelle aber die Beschwerde ganz oder teilweise gutheissen, erwarte ich von Tele M1 das Verlesen der Stellungnahme sowie allfälliger Empfehlungen der Ombudsstelle an den Sender in einer aktuell Sendung gefolgt von einer Entschuldigung bei Schule Lehrpersonen und Gemeindebehörden von Strengelbach für die undifferenzierte Berichterstattung und die dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten. Dies in der Hoffnung dass die zukünftige Berichterstattung fundierter ausfällt und Schul- und Gemeindebehörden nicht unnötig durch Falschmeldungen belastet werden.

Artikel 4 Abs. 2. RTVG, eine sachgerechte Darstellung indem sich der Zuschauer eine eigene Meinung bilden kann ,war definitiv nicht gegeben. Der Zuschauer wurde damit absichtlich „fehl geleitet“.“

Stellungnahme Veranstalter

„Ich bedaure es sehr, dass wir die offenen Fragen nicht direkt mit dem Beanstander X klären konnten. Unsere Videojournalistin Y rief laut eigener Aussage am darauffolgenden Vormittag Herrn X zurück, konnte ihn jedoch nicht erreichen.

Die beanstandete Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots kann ich indes nicht erkennen. Im vorliegenden Beitrag erhielt Herr X die Möglichkeit, den Standpunkt der Schulpflege Strengelbach deutlich zum Ausdruck zu bringen. Die entsprechende Sequenz war mit 25 Sekunden das mit Abstand längste Interview im ganzen Beitrag. So erhielt der Gegenspieler Nationalrat Andreas Glarner nur 14 Sekunden Redezeit. Zusätzlich unterstreicht die Journalistin im Schlusskommentar nochmals die Haltung der Gemeinde Strengelbach, welche ihre Aufforderung zum Verzicht auf Schweinefleisch nicht als Verbot versteht. Schlussendlich dreht sich die vorliegende Beanstandung um die Frage, was genau ein Verbot ist? Meiner Meinung nach macht allein die freundliche Formulierung mit dem Wörtchen „bitte“, die Forderung nicht automatisch zu einer unverbindlichen Empfehlung. Das Schreiben trägt zudem den offiziellen Briefkopf der Gemeinde Strengelbach. Es ist daher nachvollziehbar, dass viele Eltern und Bürger die Anweisung „bitte kein Schweinefleisch, damit alle davon essen können“ als Schweinefleischverbot interpretieren.   Die ausserdem beanstandeten Bilder eines Wurstgrills hatten im Beitrag symbolischen Charakter und waren daher auch mit dem Vermerk „Archiv“ gekennzeichnet. Ob an der entsprechenden Schulschlussveranstaltung nun warme oder kalte Speisen gereicht wurden, dürfte am Kern des Themas kaum etwas ändern.“

Bemerkungen des Ombudsmanns

Beim rund dreiminütigen Beitrag vom Tele M1 geht es um das Schweinefleisch-Verbot am Abschlussfest der Schule in Strengelbach. Als Hintergrundbild bei der Anmoderation wird ein Schwein mit einer Verbotstafel gezeigt. Die Moderatorin führt aus, dass die Schule Strengelbach aus Rücksicht auf muslimische Kinder kein Schweinefleisch auf dem Esstisch möchte. Zu Beginn des eigentlichen Beitrags wird erwähnt, dass an der Abschlussfeier der ersten Klasse kein Schweinefleisch mitgebracht werden soll, damit alle vom Mitgebrachten essen können. Zitiert wird aus einem Elternbrief der Schule, wonach alle etwas zum Essen beitragen sollen, ausser Schweinefleisch, damit alle davon essen können. In der Folge werden verschiedene Bürger der Gemeinde Stengelbach interviewt, welche allesamt die Forderungen der Schule für unnötig halten. Auch der SVP-Nationalrat Andreas Glarner ist gegen ein solches Verbot und fordert im Interview, dass auf unseren Grills auch unsere Würste kommen sollen und die Angelegenheit national geklärt werden müsse. Mit dem Hinweis, dass die Schule Strengelbach die ganze Aufregung nicht verstehe, kommt anschliessend der Schulpflegepräsident zu Wort. Dieser beklagt sich im Interview über die Gerüchte, die gestreut wurden, wie auch die Politiker, die einbezogen wurden und fordert, dass man sich doch zuerst bei der zuständigen Schulbehörde erkundigen sollte. Er verweist auf die Schulordnung und das Leitbild der Schule, welche mitnichten eine solche Forderung enthielten. Ganz am Schluss des Beitrags wird in indirekter Rede von der Off-Sprecherin erklärt, dass es kein Schweinefleisch-Verbot an der Schule gebe und im Brief sei lediglich darauf aufmerksam gemacht wurden, Rücksicht zu nehmen.

Ich habe mir den Beitrag mehrere Male angeschaut, ohne davor den im Beitrag kurz thematisierten Elternbrief gelesen zu haben. Der Beitrag vermittelte insgesamt den Eindruck, dass es beim Abschlussfest an der Schule Strengelbach verboten ist, Schweinefleisch, insbesondere Würste mit Schweinefleisch, mitzubringen. Die dem Bericht unterlegten Bilder mit Fleisch zeigten grossmehrheitlich Würste auf Grills und nur kurz ein anderes Stück Fleisch auf einem Teller. Bei der Einleitung zum Interview mit dem Politiker Andreas Glarner wurde gezeigt, wie er in Anzug und Krawatte auf dem kalten Grill eine Cervelat schneidet.

Der Elternbrief, welcher der Redaktion vorlag und Grundlage für diesen Bericht bildete, stammt von einer Klassenlehrerin einer ersten Klasse und nicht etwa von der Gesamtschule, wie der Bericht, wie auch die kurze Einblendung eines Ausschnittes aus dem Brief, suggeriert. Interessant ist, dass darin nicht von einem Grillfest oder von Würsten die Rede ist, sondern vom Fleisch zum kalt essen. Und in diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass bitte kein Schweinefleisch mitgebracht werden soll, damit alle davon essen können. Die Formulierung wurde nicht als Verbot ausgestaltet, sondern als eine nette Bitte. Der Bericht aber suggeriert dem der Zuschauerin und dem Zuschauer, dass ein Schweinefleischverbot an der ganzen Schule für das gemeinsame Abschlussfest verhängt wurde, was nicht der Wahrheit entspricht. Der ganze Bericht wurde sukzessive in diese Richtung aufgebaut, so dass sich der Zuschauer und die Zuschauerin keine eigene Meinung bilden konnten. Erst ganz am Schluss kam die Schule in der Person des Schulpflegepräsidenten in einem Interview zu Wort. Dieser äusserte sich jedoch nicht klar zum nicht existierenden Verbot, sondern bemängelte die allgemeine Aufregung, die Berichterstattung wie auch die Tatsache, dass nicht vorher mit der Schulpflege gesprochen worden sei. Weiter erwähnte er allgemein die Schulordnung und das Leitbild. Erst im Off-Text nach dem Interview weist die Journalistin darauf hin, dass es an der Schule gar kein Schweinefleischverbot gab. Mir ist nicht bekannt, ob der interviewte Schulpflegepräsident eine klare Aussage zum Nichtvorhandensein eines Schweinefleisch-Verbots an der Schule in Strengelbach machte. Gesendet wurde lediglich eine Stellungnahme, die zur Klärung wenig beiträgt und bei der Zuschauerin und dem Zuschauer sogar noch den Eindruck verstärkt, dass ein solches Verbot ausgesprochen wurde, weil sich der Schulpflegepräsident nicht klar dazu äusserte, sondern anderlei bemängelte.

Zusammenfassend stelle ich fest, dass sich der Zuschauer um die Zuschauerin keine eigene Meinung darüber bilden konnte, ob an der Schule in Strengelbach ein Schweinefleischverbot am Abschlussfest bestand oder nicht. Es musste aufgrund der gezeigten Bilder und Aussagen der Eindruck entstehen, dass ein Schul-Abschlussfest mit Grill veranstaltet wird, an dem kein Schweinefleisch und insbesondere keine Würste mit Schweinefleisch mitgebracht werden dürfen. Umgeschlagen wurde die Information, dass es bei der Bitte, kein Schweinefleisch mitzunehmen, um eine kalte Fleischplatte handelte und diese bitte beschränkt war auf eine einzige erste Klasse an der Schule in Strengelbach.

Der beanstandete Beitrag genügt aus meiner Sicht nicht den journalistischen Mindestanforderungen und verletzt das rundfunkrechtliche Sachgerechtigkeitsgebot. Ich empfehle daher der Chefredaktion vom Tele M1, den Beitrag aus dem öffentlich zugänglichen Archiv zu nehmen oder diesen mit einer entsprechenden Berichtigung zu versehen.

Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie das beigefügte Merkblatt.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Oliver Sidler Ombudsmann

Datenschutz