Beanstandung der Sendung News vom 8. November 2019 - Radio Energy Zürich

Schlussbericht des Ombudsmanns

Sehr geehrter Herr X

Ihre Beanstandung vom 14. November 2019 habe ich erhalten und am 15. November 2019 die Chefredaktion von Radio NRJ zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 29. November 2019 ist die Stellungnahme bei mir eingetroffen.

Ich habe mir den beanstandeten Beitrag eingehend und in voller Länge angesehen, die Stellungnahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.

Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das massgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.

Beanstandung

„In der Sendung wurde der durch die Zürcher Stadtregierung vorgesehene Parkplatzabbau thematisiert. Der Journalist hielt fest, dass in Zürich weiter Parkplätze abgebaut würden, was ‚durch Mobilitätsexperten‘ unterstützt würde. Es wurde sodann das Votum eines ‚Experten‘ eingespielt, der sich politisch gefärbt wohlwollend zum Parkplatzabbau äusserte.

Ich moniere Folgendes: Durch die Verwendung des Plurals ‚Mobilitätsexperten‘ wurde der Eindruck erweckt, dass ein pauschaler und breit angelegter Parkplatzabbau aus Expertensicht für richtig befunden werde. Dies dürfte sich so nicht belegen lassen; richtigerweise ist das Thema um den Modalsplit und die Frage der Mobilität (unter Einbezug sämtlicher Faktoren) um einiges komplexer. Wenn in einer Nachrichtensendung ein einzelner ‚Experte‘ beigezogen und auf seine Meinung abgestellt wird, so ist dies so zu deklarieren und nicht durch die Angabe, es handle sich um ‚Experten‘ der Eindruck zu erwecken, es herrsche eine Lehrmeinung vor.

Weiter ist – wenn ein Experte beigezogen wird – sicherzustellen, dass dieser sich neutral und wissenschaftlich fundiert äussert und nicht seine politische Haltung erklärt. Der beigezogene Experte hat seine politische Meinung wiedergegeben, ohne diese irgendwie wissenschaftlich zu belegen. Andernfalls hätte es die journalistische Ausgewogenheit bedingt, eine Gegenmeinung zuzulassen.

Es ist mir bewusst, dass die Sendezeit jeweils kurz ist. Umso mehr sind politisch heikle Beiträge mit der entsprechenden Sorgfalt zu verfassen.“

Stellungnahme Veranstalter

"In den erwähnten News wurde der geplante Parkplatzabbau in der Stadt Zürich redaktionell aufgegriffen. Der genaue Wortlaut der Meldung lautete wie folgt (übersetzt aus dem Schweizerdeutsch):

›Mobilitätsexperten halten den geplanten Parkplatzabbau in der Stadt Zürich für die richtige Entscheidung. Der Stadtrat möchte knapp 800 Parkplätze in der Innenstadt ersatzlos streichen. Dadurch soll es mehr Platz für Fussgänger, Velos und Grünflächen geben. Das Gewerbe und die bürgerlichen Parteien gehen zwar auf die Barrikaden, für den Mobilitätsforscher Thomas Sauter von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften macht der Abbau aber absolut Sinn, wie er auf Anfrage sagt.‹ (...)

Für Einschätzungen im Rahmen unserer News greifen wir regelmässig auf Experten zurück. Das gilt nicht nur für das Thema Mobilität, sondern auch für ganz viele andere Bereiche wie beispielsweise Wirtschaft, Detailhandel, Gastronomie und Sport. In diesen Fällen werden jeweils zwei bis drei Experten befragt, um daraus eine Erkenntnis zu gewinnen. Unser Format lässt es nicht zu, mehrere Experten in einer Newsmeldung zu Wort kommen zu lassen. Deshalb wird einleitend die wichtigste Erkenntnis zusammengefasst (wenn sich die Experten uneinig sind, wird dies transparent deklariert gemacht) und dann ein O-Ton mit entsprechender Erklärung ausgestrahlt. So war es auch in vorliegendem Fall.

Es trifft nicht zu, dass es sich beim beanstandeten O-Ton um eine politische gefärbte oder gar eine politische Einschätzung handelt. Dr. Thomas Sauter ist ein ausgewiesener Mobilitätsforscher ohne jegliche Ambitionen in der Politik. In seiner Aussage legt er mit eindeutig wissenschaftlichen Argumenten dar, weshalb ein Parkplatzabbau aus seiner Sicht Sinn macht („50 Prozent des Autoverkehrs ist auf sehr kurzen Strecken“, „es bleibt nur der Umstieg auf den Aktivverkehr, weil die Strassen sonst verstopfen“, „es drohen CO2-Belastungen, die wir uns in Zukunft nicht mehr leisten können“). Gerade seine Meinung zur CO2-Belastung gilt unter Wissenschaftlern als unbestritten.

Im grösseren Zusammenhang gilt es zudem zu erwähnen, dass die neusten Entwicklungen punkto ‚Parkplatzabbau‘ von uns sehr vielschichtig beleuchtet wurde.“

Einschätzung des Ombudsmanns

Am 8. November 2019 in den Nachrichten von 7:00 Uhr wurde wie schon zu anderen Zeitpunkten über die Pläne des Stadtrats der Stadt Zürich, knapp 800 Parkplätze in der Innenstadt ersatzlos zu streichen, kurz berichtet. Einerseits wurde über die Pläne des Staatsrats informiert, aber auch darüber, dass bürgerliche Parteien, Autoverbände und das Gewerbe die Pläne bekämpfen. Thematisiert wurde auch der damalige historische Parkplatzkompromiss (Einfrieren der Parkplätze auf dem Niveau von 1990). In der fraglichen Sendung kommt ein Mobilitätsexperte zu Wort, der auf Anfrage des Veranstalters den Abbau der Parkplätze begrüsst. Im kurzen Ausschnitt des Interviews äussert er sich jedoch nicht konkret zu den Plänen des Stadtrats der Stadt Zürich, sondern meint allgemein, dass ein Umsteigen auf den Aktivverkehr gefördert werden müsse.

Sie beanstanden insbesondere, dass durch die Verwendung des Plurals „Mobilitätsexperten“ der Eindruck erweckt worden sei, dass ein pauschaler und breit angelegter Parkplatzabbau aus Expertensicht für richtig befunden werde. In der Tat äussert sich der angefragte Mobilitätsexperte im ausgestrahlten Interview nicht konkret zu dieser Frage. Weiter wird im Beitrag auch nicht erwähnt, dass andere Mobilitätsexperten den Parkplatzabbau grundsätzlich befürworten. Nach einer kurzen Internet-Recherche konnte ich auch keine Meinung von Mobilitätsexperten zum konkreten Plan des Stadtrats des Kantons Zürich finden. Insofern teile ich Ihre Meinung, dass der von der Redaktion gewählte Plural des Wortes „Mobilitätsexperte“ im Zusammenhang mit dem konkreten Abbauprojekt des Stadtrats der Stadt Zürich nicht ganz korrekt war. Immerhin lässt sich aber sagen, dass sich Mobilitätsexperten im allgemeinen einig darüber sind, dass sich die Mobilität in den Städten in Zukunft verändern wird und Parkplätze abgebaut werden sollen. Ob dies nun genau für die Stadt Zürich und den heutigen Zeitpunkt zutrifft, lässt sich nicht sagen. Ich bin somit auch der Meinung, dass der gewählte Plural beim fraglichen Begriff missglückt war, da sich offenbar nur ein Experte auf Anfrage der Redaktion hin konkret zur Problematik geäussert hat. Im Rahmen dieses kurzen Nachrichten-Beitrags, der nur knapp 45 Sekunden dauerte, kann diese redaktionelle Ungenauigkeit jedoch vernachlässigt werden. Ich möchte aber klar darauf hinweisen, dass sich der Veranstalter künftig bei der Wortwahl gerade bei politisch heiklen Themen bewusster überlegt, ob sie richtig angewendet wird oder nicht.

Zum Experten selber halte ich fest, dass dieser zwar seine persönliche Meinung äussern durfte, diese aber auf wissenschaftlichen Erkenntnissen zu beruhen scheint. Der Experte scheint ein ausgewiesener Fachmann auf seinem Gebiet zu sein, der in verschiedenen Arbeitsgruppen mitwirkte und sich wissenschaftlich mit dem Thema Mobilität ausführlich auseinandersetzte. Insofern beurteile ich sein Statement nicht als politisch, sondern als seine wissenschaftlich fundierte Meinung.

Zusammenfassend komme ich zum Schluss, dass der kurze Nachrichten-Beitrag durchaus redaktionelle Ungenauigkeiten enthielt („Mobilitätsexperten“ anstelle von „Mobilitätsexperte“), diese jedoch im Rahmen des kurzen Beitrags wie auch der sonstigen Berichterstattung zur Problematik des Abbaus von Parkplätzen in der Stadt Zürich vernachlässigbar ist. Zudem beurteile ich das Statement des Experten nicht als politisch, sondern als seine eigene, wissenschaftlich fundierte Meinung.

Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie das beigefügte Merkblatt.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Oliver Sidler Ombudsmann

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