Sendung „Brandverletzt“ von TeleZüri; 22-25.12.2016

Schlussbericht der Ombudsstelle

Sehr geehrter Herr X

Ihre Beanstandung vom 8. Januar 2017 habe ich erhalten und am 19. Januar 2017 die Chefredaktion von TeleZüri zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 25. Januar 2017 ist die Stellungnahme bei mir eingetroffen.

Ich habe mir den beanstandeten Beitrag eingehend und in voller Länge angesehen, die Stellungnahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.

Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das maßgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.

In Ihrer Beanstandung weisen Sie darauf hin, dass viele Schlagworte, Begriffe, Feststellungen, Andeutungen in der Sendereihe vorgebracht worden seien, die Phantasien angeregten und daher ohne Präzisierung vom unwissenden Publikum nicht richtig eingeordnet werden konnten. Sie betonen die zahlreichen Informationslücken, welche zu einem falschen Bild der Situation beitrügen, damit auch zu verstärkten Ressentiments gegen Israel. Das Sachgerechtigkeitsgebot sei verletzt, weil dem Publikum wichtige Elemente zur Bildung einer sachgerechten eigenen Meinung fehlten und die Sendereihe geeignet sei, Israel in wichtigen Punkten fälschlicherweise in ein kritisches Licht zu stellen. Es sei nicht akzeptabel, von den Schwierigkeiten der Kinder aus Gaza auszureisen, zu sprechen, ohne dass jemand aus Israel dazu Stellung nehmen konnte. Konkret beanstanden Sie die Ihrer Ansicht nach unsachgemässen Aussagen des Kommentators in der Sendereihe:

•   zu den zivilen Opfer des Nahostkonflikts; 
•   dass die Kinder infolge einer nicht entschärften Rakete verletzt wurden; 
•   dass es sich beim Gazastreifen um ein abgeriegeltes Gebiet handelt, wo Trinkwasser knapp und verschmutzt sowie die medizinische Versorgung nicht ausreicht; 
•   dass der Krieg zwischen der regierenden Hamas und Israel die Region zerstört hat;
•   dass Experten vom grössten Openair-Gefängnis der Welt sprechen;
•   dass die Ausreise der Kinder aus unerklärlichen Gründen scheiterte respektive verzögert wurde. 

Sie sind der Meinung, dass im Beitrag mehr darauf hätte hingewiesen werden müssen, wer für die Zustände im Gazastreifen verantwortlich ist, ob es sich bei der Rakete vielleicht um ein fehlgeleitete Geschoss der Hamas handelte oder wie genau die Opfer kriegerischer Gewalt und Zerstörung zu erklären seien.

Der Stellungnahme des Chefredaktors von TeleZüri, Claude Winet, ist Folgendes zu entnehmen:

„Inhalt der vierteiligen Serie „Brandverletzt“ dokumentiert TeleZüri die Behandlung von drei schwer verletzten Kindern am Kinderspital Zürich. Die Beanstandungen betreffen den ersten Teil der Serie.

Zunächst gilt es festzuhalten, dass der Beschwerdeführer TeleZüri zwar pauschal vorhält, das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt zu haben. Danach führt er aber kein konkretes Beispiel an, wo TeleZüri sachlich falsche Fakten verbreitet hat. Die Vorwürfe bleiben deshalb diffus. Etwa, wenn der BF schreibt, dass „Schlagworte, Begriffe, Andeutungen die Phantasien anregen“. Deshalb kann TeleZüri weitgehend nur pauschal und grundsätzlich zu den Vorwürfen Stellung nehmen.

•   Der BF kritisiert TeleZüri hauptsächlich wegen angeblich unterlassenen Informationen zum Konflikt im und um den Gazastreifen. Er unterliegt einem Grundlagenirrtum. Inhalt der Serie ist nicht eine historische Abhandlung des Konflikts, sondern eine humanitäre Aktion in der Schweiz – also die Behandlung von schwer brandverletzten Kindern in Zürich. Darüber konnten sich die Zuschauer objektiv informieren. Es ist für die Serie jedoch unerlässlich, dass die Herkunft der Kinder, sowie der Grund der Verletzungen kurz dargelegt werden. 
•   TeleZüri hat erwähnt, dass die Kinder „zivile Opfer von kriegerischer Gewalt und Zerstörung“ seien. Die Formulierung ist bewusst neutral gehalten, um eine Schuldzuweisung zu verhindern. Die Aussage entspricht zudem den Fakten – das Mädchen wurde von einem explodierenden Blindgänger verletzt. Wer diesen abgeschossen hat, ist in Bezug auf die Verletzungen des Kindes irrelevant. Die Ausführungen hierzu des BF sind demgegenüber einseitig.
•   TeleZüri spricht vom Gazastreifen von einem abgeriegelten Gebiet. Die Aussage trifft zu. Israel kontrolliert die Aussengrenzen des Gazastreifens auf der nördlichen und östlichen Landseite, der westlichen Seeseite sowie indirekt den Personenverkehr über Videoschaltung auf der Südseite (in Zusammenarbeit mit Ägypten und der Europäischen Union). Dies unter anderem mit einer lückenlosen Grenzsperranlage. Auch in der Wasser- und Stromversorgung sowie der Telekommunikation ist der Gazastreifen von ausländischer Hilfe sowie der Autonomiebehörde abhängig. 
•   Der BF stört sich am Begriff, dass zwei Kinder „aus unerklärlichen Gründen“ nicht aus dem Gaza-Streifen ausreisen durften. Die Aussage ist sachgerecht. Weder den Kindern, noch den Eltern und den beteiligten Hilfswerken wurde trotz Nachfrage eine Begründung für die verweigerte Ausreise angeben. Der Hinweis war für den Beitrag unerlässlich. Die Zuschauer mussten darüber informiert werden, weshalb nur ein Kind und nicht drei anreisen. 

Zusammenfassend stellen wir fest, dass TeleZüri sachgerecht und neutral in der Serie „Brandverletzt“ berichtet hat. Die Vorwürfe des Beschwerdeführers betreffend fehlender Sachgerechtigkeit und Unausgewogenheit fallen nach der Analyse seiner Ausführungen auf ihn selber zurück.“

Die Sendereihe „Brandverletzt“, welche im vorweihnachtlichen Programm von TeleZüri ausgestrahlt wurde, berichtete über die medizinische Behandlung dreier schwer verletzter palästinensischer Kinder am Kinderspital in Zürich. Es ging ganz klar nicht um eine Berichterstattung über den Nahostkonflikt oder konkret die Situation im Gazastreifen, sondern um die Hilfeleistungen, welche den drei Kindern in der Schweiz am Kinderspital in Zürich zuteil wurde. Auch der Spendenaufruf am Schluss jedes Sendeteils geht klar in diese Richtung.

Es liegt auf der Hand, dass in der Sendereihe auch kurz auf die Gründe dieser Hilfeleistung in der Schweiz respektive der Auslöser der teilweise schweren Verletzungen der gezeigten Kinder hingewiesen werden musste. Dabei wurde meines Erachtens vermieden, irgendwelche Schuldzuweisungen anzuführen: Es wurde nicht gesagt, wer für die zivilen Opfer kriegerischer Gewalt und Zerstörung verantwortlich ist, und es wurde nicht gesagt, von wem die Rakete stammt, welche explodierte und das Kind verletzte. Ich bin der Meinung, dass gerade diese neutrale Ausdrucksweise dazu geführt hat, den Fokus nicht auf die politische Seite dieses Konflikts zu lenken, sondern auf die Schicksale der drei Kinder und die medizinische Hilfe in der Schweiz. Und nur dieses Thema ging es in dieser Sendereihe.

Ich gehe mit Ihnen allerdings in einem Punkt einig. Der Kommentator erwähnt, dass die Ausreise zweier Kinder aus unerklärlichen Gründen gescheitert sei. Erklärungen zu dieser Aussage gibt der im Beitrag interviewte Vermittler, der brandverletzte Kinder aus Palästina an Spitäler vermittelt. Er weist im kurzen Statement darauf hin, dass die Israelis seiner Kollegin mitteilten, dass die Kinder keine Chance hätten auszureisen. Damit wird zwar noch nicht erklärt, wer an der verzögerten Ausreise die Verantwortung trägt. Es wird jedoch beim Publikum der Eindruck erweckt, dass die israelische Seite verletzte Kinder nicht zur medizinischen Versorgung ins Ausland ausreisen lässt und somit implizit eine erwünschte humanitäre Handlungsweise unterlässt. An dieser Stelle wäre ein erklärender Hinweis des Kommentator angebracht gewesen. Vielleicht hätte auch ein Statement eines Vertreters der israelischen Behörden eine Aufklärung geben können, warum die Ausreise der Kinder verzögert wurde. Dazu hätte auch gehört, den verwendeten Begriff „grösstes Openair-Gefängnis“ zu erklären und nicht einfach auf irgendwelche ungenannte „Experten“ zurückzugreifen. Mit diesen Zusatzinformation hätte sich das Publikum eine eigene Meinung zu dieser Frage bilden können.

Abgesehen von diesem nicht so gravierenden Mangel bin ich zusammenfassend der Meinung, dass die Kurzserie „Brandverletzt“ gerade nicht die politische Dimension des Konfliktes zwischen Israel und der Hamas thematisierte, sondern insgesamt sachlich die medizinische Betreuung dreier palästinensischen Kinder am Kinderspital in Zürich dokumentierte und zu Spenden für diese Aktion aufrief.

Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerde-instanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie das beigefügte Merkblatt.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Oliver Sidler Ombudsmann

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