TeleZüri - ZüriNews vom 21. Januar 2023
Beanstandung der Sendung ZüriNews vom 21. Januar 2023 - TeleZüri
Schlussbericht des Ombudsmanns
Sehr geehrter Herr X
Ihre Beanstandung vom 21. Januar 2023 habe ich erhalten und gleichentags die Chefredaktion von TeleZüri zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 25. Januar 2023 ist die Stellungnah-me bei mir eingetroffen.
Ich habe mir den beanstandeten Beitrag eingehend und in voller Länge angesehen, die Stellungnahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.
Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das massgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.
1. Beanstandung
„Ich beanstande Tele Züri News-Sendung vom 21.1.2023 Stündliche Wiederholung Thema Albisgüetli-Tagung der SVP Begegnung mit Gast Alice Weidel
Zitat Tele Züri "Was macht eine AFD-Politikerin an der Albisgüetli-Tagung" "AFD gilt als rechtspopulistisch, teilweise rechtsextrem" "Stört es Sie die Anwesenheit von Frau Weidel nicht" "Umstrittene Anwesenheit"
Begründung für die Beanstandung
Per Verfassung der Schweiz und von Deutschland sind alle Menschen gleich. Ohne rechtmäßige Verurteilung, Prozess darf sich ein Mensch FREI BEWEGEN. Insbesondere in ihrer Freizeit. Wenn nun Frau Weidel in ihrer Freizeit ihre Partnerin an einem öffentlichen Anlass begleitet, ist dies das verfassungsmäßige Recht von Frau Weidel. Zudem Privatsphäre.
Alleine schon diese Nennung der Anwesenheit und nicht respektieren der Privatsphäre und der MENSCHENRECHTE ist zu beanstanden. TeleZüri stellt dieses verfassungsmäßige Recht MINDESTENS in kritischem Gesichtspunkt.
Auch die Frage an die SVP "Stört sie die Anwesenheit" ist eine entwürdigende, menschenverachtende Frage
FRAU WEIDEL ist von keinem Gericht der Welt zu Hausarest verurteilt worden. Frau Weidel darf sich frei bewegen, ihre Privatsphäre ist zu respektieren.
Tele Züri hat selber bei Linksradikalen überhaupt kein Problem. Tele Züri lädt sogar Linksradikale Klimaextremisten ein. Die sich -WIE SIE SELBER EINRÄUMEN- Strafbar verhalten haben. Respektive diese tolerieren. GANZ IM GEGENSATZ ZU ALICE WEIDEL
Extinction Rebellion: Radikale Extremisten oder Weltverbesserer? | TeleBärn
Extinction Rebillion sind ua in Deutschland als Linksradikale mit terroristischen Methoden bekannt geworden. und Vom Verfassungsschutz als solche benannt worden.
Oder
Radikale Klimaaktivisten – geht der Protest zu weit? | TeleZueri
Ein anderer Link mit einem Gast der aktiven Straftaten, beginnend finde ich nicht. TeleZüri wird dies aber kaum anzweifeln.
Tele Züri lädt in die eigene Sendung Linke Klimaextremisten ein, DIE STRAFTATEN begangen haben, respektive Straftaten unterstützen.
Das ist nicht ausgewogen und entmenschlichend. ALICE WEIDE IST KEIN MENSCH 2. KLASSE, Dies hat aber TeleZüri so hingestellt. TeleZüri forderte indirekt von der SVP sich von DER PRIVATPERSON Alice Weidel und deren Anwesenheit zu distanzieren. WARUM muss sich Alice Weidel respektive die SVP rechtfertigen, dass sich Alice Weidel frei bewegt? Das ist wie gesagt gegen das Menschenrecht.
Ich ersuche SIE die Beanstandung anzunehmen und Tele Züri zu einer Stellungnahme aufzufordern.“
2. Stellungnahme Veranstalter
„Der Beitrag fasst die Geschehnisse an der Albisgüetli-Tagung zusammen. Er thematisiert den ersten Auftritt des neuen Bundesrats Albert Rösti vor seiner eigenen Partei, fasst in kurzen Worten den Auftritt von Christoph Blocher zusammen und weist auf die überraschende Präsenz der AfD-Spitzenpolitikerin Alice Weidel hin. Der Berichterstattung ist unserer Ansicht nach fair, neutral und sachgerecht.
Laut dem Beschwerdeführer hätte die Anwesenheit von Alice Weidel an der Tagung nicht erwähnt werden dürfen. TeleZüri weist diese Forderung aus folgenden Gründen zurück.
- Die Albisgüetli-Tagung ist eine politische Veranstaltung mit viel Prominenz. Medien werden explizit eingeladen. Die Tagung ist eine Art «Who is Who» in der bürgerlichen Politszene.
- Alice Weidel ist als Spitzenpolitiker deutschen AFD mit Wohnsitz in der Schweiz eine Person des öffentlichen Interesses. Dementsprechend sorgte ihre überraschende Anwesenheit beim Publikum, den Vertretern der SVP und den Medienschaffenden für Aufsehen.
- Folglich hat TeleZüri um ein kurzes Interview gebeten, um den Grund ihrer Anwesenheit zu erfahren. Ihre Absage hat TeleZüri respektiert.
Der Beschwerdeführer stört an der Formulierung, dass die AfD als rechtspopulistisch und zum Teil als rechtsextrem bezeichnet werde.
- Diese Formulierung trifft zu. Das Verwaltungsgericht Köln entschied im März 2022, dass der deutsche Verfassungsschutz die gesamte AfD als rechtextremistischen Verdachtsfall beobachten darf.
- Die Frage unseres Reporters an den Zürcher SVP-Präsidenten, ob die Anwesenheit von Frau Weidel für die SVP problematisch sei, ist deshalb folgerichtig.
Zusammenfassend erachten wir die Berichterstattung von TeleZüri als korrekt und sachgerecht “
3. Einschätzung des Ombudsmanns
Bei dem von Ihnen beanstandeten Bericht geht es hauptsächlich um die Albisgüetli-Tagung und die erste Rede des neuen Bundesrats Albert Rösti an diesem Anlass. Offenbar zufälligerweise entdeckten der Journalist und das Kamerateam die bekannte deutsche Politikerin Alice Weidel im Publikum. Zu Fragen des Journalisten wollte sie keine Stellung nehmen und verliess anschliessend den Saal wieder.
Auch wenn Frau Weidel als Privatperson und nicht in ihrer Rolle als AfD-Politikerin im Saal anwesend war, darf sie von Journalisten zum Grund ihrer Anwesenheit gefragt und auch in Bild aufgenommen werden. Die Albisgüetli-Tagung ist ein politischer Anlass von öffentlichem Interesse und die Medien sind jeweils während dieser Tagung vor Ort. Dies war sicherlich auch Frau Weidel bewusst. Es kann gar keine Rede davon sein, dass die Nennung der Anwesenheit die Privatsphäre oder andere Menschenrechte von Frau Weidel beeinträchtigten.
Aus journalistischer Sicht ist es nicht abwegig, zu fragen, was die bekannte deutsche Politikerin an der Albisgüetli-Tagung macht. Auch die Einordnung des Journalisten von Frau Weidel als wichtige Exponentin der AfD, welche als rechtspopulistisch und zum Teil rechtsextrem bezeichnet werde, ist korrekt und dient dem Publikum als wichtige Information.
Sie sind der Meinung, dass die Frage an den SVP-Vertreter „Stört sie die Anwesenheit?“ eine entwürdigende, menschenverachtende Frage sei. Zu präzisieren ist einmal, dass im Beitrag keine Frage mit „stört sie die Anwesenheit“ gestellt wurde. Der Journalist konfrontierte den SVP-Vertreter aber mit der Anwesenheit der deutschen Politikerin und fragte lediglich, ob dies ein Problem sei. In Anbetracht der grossen Bekanntheit von Frau Weidel, insbesondere auch als Aushängeschild der AfD, darf eine solche Frage gestellt werden.
Zusammenfassend komme ich zum Schluss, dass die kurze Berichterstattung über die Anwesenheit der bekannten deutschen AfD-Politikerin Alice Weidel an der öffentlichen Albisgüetli-Veranstaltung weder die Privatsphäre noch die Menschenrechte der Politikerin beeinträchtigten. Aus programmrechtlicher Sicht vermag ich keine Verletzung der massgebenden Bestimmungen des Radio- und Fernsehgesetzes erblicken und Frau Weidel wurde – wie von Ihnen beanstandet - auch nicht als Mensch zweiter Klasse dargestellt.
Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie das beigefügte Merkblatt.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Oliver Sidler Ombudsmann