Sendung Top Fokus von Tele Top vom 6. bis 10. Februar 2017
Schlussbericht der Ombudsstelle
Sehr geehrte Frau X
Ihre Beanstandung vom 16. Februar 2017 habe ich erhalten und gleichentags die Chefredaktion von TeleTop zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 1. März 2017 ist die Stellungnahme bei mir eingetroffen.
Ich habe mir den beanstandeten Beitrag eingehend und in voller Länge angesehen, die Stellungnahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.
Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das maßgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.
In Ihrer Beanstandung äussern Sie sich dahingehend, dass bereits in der ersten der vier Sendungen zum Einblick hinter die Kulissen des Hotels Banana City darauf hingewiesen hätte werden müssen, dass Geschäftsführer und Verwaltungsratspräsident der Tele Top AG, Günter Heuberger, ebenfalls Geschäftsführer und Verwaltungspräsident der Immobilienfirma Siska Heuberger Holding AG ist, der Eigentümerin des Hotels Banana City. In den Beiträgen sei dermassen gönnerhaft über das Hotel Banana City berichtet wurden, dass es sich dabei um einen Werbefilm und nicht um eine kritische Reportage handelte. Damit sei einerseits Schleichwerbung betrieben worden und andererseits entsprächen die Beiträge dieser Themenwoche nicht den journalistischen Standards. Das Hotel sei unter anderem als „eines der schönsten Gebäude der Stadt“ bezeichnet worden.
Der Stellungnahme der Chefredaktorin von Tele Top kann ich Folgendes entnehmen:
„Die Redaktion von Tele Top hat unabhängig von Dritten entschieden, eine Serie zu produzieren, die dem Zuschauer einen Blick hinter die Kulissen eines Hotelbetriebes gewährt. Der Zuschauer begleitet Mitarbeiter aus unterschiedlichen Bereichen in ihrem Alltag. Das Hotel selbst – in diesem Fall das Hotel Banana City – spielt höchstens eine Nebenrolle. Die von Frau Sterel beanstandete Formulierung „...eines der schönsten Gebäude der Stadt“ wurde übrigens in keinem TV-Beitrag verwendet.
Bei der Sendung Top Fokus handelt es sich um eine Magazinsendung. Im Tele Top-Redaktions-Handbuch wird die Sendung wie folgt definiert: „Das Top Fokus ist ein Magazin, das werktags nach dem Wetter ausgestrahlt wird. Nach der Begrüssung und der Anmoderation folgt ein Beitrag. Danach werden die zweite halbe Stunde und das Top Fokus vom nächsten Tag geteast. Zum Schluss folgt die Verabschiedung. Im Top Fokus wird wöchentlich ein Thema mit verschiedenen Aspekten beleuchtet. Gestalterisch ist neben einem „gebauten“ Beitrag auch eine Collage möglich. Das Magazin Top Fokus wird jeweils in den Vorwochen von einem Redaktor geplant und in einem speziellen Planungs-Formular festgehalten“.
Die Sendung hat nicht den Anspruch, in jedem Fall aus „kritischen Reportagen“ zu bestehen. In der Collage-Form, in der aus dem Hotel Banana City berichtet wurde, haben wir im Top Fokus auch über andere Themen, wie zum Beispiel die Winterthur Musikfestwochen berichtet.
Teletop weist den Vorwurf der Schleichwerbung entschieden zurück. Weder das Hotel Banana City noch Günter Heuberger persönlich hatten Einfluss auf die Berichterstattung. Aus Transparenzgründen wurde dennoch offen über die Besitzverhältnisse von Tele Top und dem Hotel Banana City informiert“.
Die fünf kurzen Reportagen, die Tele Top im Rahmen ihres Gefässes Top Fokus ausstrahlte, sollten gemäss Angaben der Chefredaktorin in der Stellungnahme einen Blick hinter die Kulissen eines Hotelbetriebes ermöglichen.
Der auch in den jeweiligen Anmoderationen erwähnte „Blick hinter die Kulissen“ wurde in den fünf Beiträgen meiner Ansicht nach unterschiedlich umgesetzt: In der ersten Episode erzählt eine Rezeptionistin über ihre Arbeit, in der zweiten Episode kommt eine Reinigungsfrau zu Wort, die ebenfalls über ihre Arbeit erzählt, u.a. unterlegt mit Filmausschnitten während der Reinigung eines Hotelzimmers. In der dritten Folge zeigt ein Koch die Küche des Hotels und berichtet über seine Motivation als Koch zu arbeiten. In der vierten Episode gibt es - wie in der dritten Episode - einen Einblick hinter die Kulissen (Kellergeschoss, Heizung, Filteranlage) und zwar zur Arbeit eines Hauswarts, der den Zuschauern seine Tätigkeit erläutert und erzählt, was er an einem Vormittag gerade erledigen muss. Die fünfte Episode schliesslich widmet sich dem Wellness- und Fitnessbereich des Hotels. Auch in dieser letzten Episode berichtet eine Frau von ihrer Arbeit, führt aber im Wesentlichen die Zuschauerin und den Zuschauer durch den Fitness- und Wellnessbereich des Hotels Banana City.
Die fünfte Episode – und da gehe ich mit der Beastanderin vollumfänglich einig – hat mit einer journalistisch gestalteten Sendung mit der Absicht, einen Blick hinter die Kulissen eines Hotelbetriebes zu gewähren, überhaupt nichts zu tun. Werbefilmartig werden die Vorzüge des Fitnessraumes, dessen Benutzung gemäss Aussagen der Fitnesstrainerin für die Hotelgäste frei ist (im Hotelpreis inbegriffen) und die verschiedenen Lokalitäten des Wellnessbereiches mit ihren Vorzügen gezeigt. Die Bilder zeigen die entsprechenden Räumlichkeiten des Hotels, wie sie der Gast vorfindet. Hinter die Kulissen wird nicht geblickt. Die Fitnesstrainerin preist die vielfältigen Möglichkeiten für die Gäste, sich in den Wellnessräumen verwöhnen zu lassen.
Bei den anderen Episoden stand meines Erachtens der Werbeeffekt nicht zu sehr im Vordergrund wie bei der fünften und letzten Episode. Die Zuschauerin und der Zuschauer erhielten zwar meistens keinen speziellen Einblick hinter die Kulissen des Hotels, sondern erfuhren etwas über die tägliche Arbeit von Personen verschiedener Berufsgattungen. Einzig der Blick in die Hotelküche und in die Kellerräume des Hotels vermochten dem Anspruch der Sendung einigermassen zu genügen.
Von der Anmoderation erwähnt wird der Name des Hotels, Hotel Banana City, vor der ersten Sendung und der fünften Sendung sowie ein weiteres Mal in der Abmoderation zur vierten Sendung mit dem Hinweis, dass das Hotel Banana City zur Siska-Gruppe gehöre, welche – wie Tele Top – im Besitz der Familie Heuberger sei. Ansonsten wird der Name des Hotels Banana City nicht weiter erwähnt, dafür aber in verschiedenen Einblendungen der einzelnen Episoden zu den Namen der Mitarbeiter gezeigt. Auffällig ist, dass jeweils bei der Anmoderation im Hintergrund ein Bild des Hotels mit dem Schriftzug sichtbar ist. Im Verlaufe der Anmoderation fährt die Kamera jeweils näher zu diesem Hintergrundbild hin und der am Hotelgebäude angebrachte Schriftzug „Banana City“ ist deutlich erkennbar.
Der Stellungnahme der Anbieterin ist zu entnehmen, dass weder das Hotel Banana City noch Günter Heuberger als Eigentümer von Tele Top persönlich Einfluss auf die Berichterstattung hatten. Ob eine finanzielle Beteiligung stattgefunden hat, muss an dieser Stelle nicht abgeklärt werden. Der erst in der Abmoderation zur vierten Sendung gemachte Hinweis zur Eigentümerschaft des Hotels Banana City erfolgte aber klar zu spät. Aus Transparenzgründen hätte dieser meines Erachtens bereits vor der Sendung, und zwar vor jeder Sendung, erfolgen müssen. Gerade das auffällig platzierte Hintergrundfoto mit dem klar und gut lesbaren Namen des Hotels bei jeder Anmoderation lässt den Schluss zu, dass durchaus eine gewisse werbende Absicht mit dieser Sendereihe verfolgt wurde. Wenigstens ein Hinweis zur gleichen Eigentümerschaft des die Sendereine ausstrahlenden Fernsehsenders und des Hotels vor jeder Sendung wäre angebracht gewesen. Zudem hätte als Hintergrundbild bei der Anmoderation anstelle des Hotels auch - zum Beispiel - eine Person der Berufsgattung, die vorgestellt wurde, oder ein anderes generisches Bild gezeigt werden können.
Aus programmrechtlicher Sicht kann eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots dann vorliegen, wenn die mit einer Darstellung oder Aussage verbundene Werbewirkung nicht durch den Informationswert gedeckt wird (vgl. UBIE b.572 vom 10.3.2008). Ich bin der Ansicht, dass zumindest die fünfte Episode der Sendereihe Top Fokus den Anforderungen an das programmrechtliche Sachgerechtigkeitsgebot nicht genügt. Die Präsentation des Fitness- und Wellnessbereichs des Hotels Banana City zusammen mit der grossflächigen Fotografie des Hotels mit gut erkennbarem Namensschild bei der Anmoderation zum Beitrag stellen den Werbeeffekt über den Informationsgehalt.
Zusammenfassend komme ich zum Schluss, dass die Absicht der Redaktion, mit der fraglichen Serie dem Zuschauer einen Blick hinter die Kulissen eines Hotelbetriebes zu gewähren, nur bedingt glückte. Im Vordergrund standen mehr die Vorstellung einzelner Berufsgattungen in einem Hotel und weniger Einblicke hinter die Kulissen. Der Aufwand zur Produktion des „Blicks hinter die Kulissen“ eines Hotelbetriebes wäre wahrscheinlich um einiges grösser gewesen. Die Absicht der Redaktion vollständig verfehlt hat die fünfte Episode der Serie mit der Vorstellung des Fitness- und Wellnessbereichs des Hotel Banana City. Diese Episode kommt einem Werbefilm gleich. Auffallend war zudem, dass in der Anmoderation jeweils das Bild mit dem Hotel und klar ersichtlichem Schriftzug „Banana City“im Hintergrund gezeigt und im Verlaufe der Anmoderation sogar noch fokussiert wurde.
Der Chefredaktion von Tele Top empfehle ich, die beanstandeten Sendungen zusammen mit den einzelnen Autorinnen und Autoren sowie der ganzen Redaktion im Hinblick auf die Problematik der Schleichwerbung eingehend zu diskutieren und Massnahmen zu ergreifen, damit derartige Beiträge künftig nicht ohne eine Qualitätskontrolle ausgestrahlt werden.
Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie das beigefügte Merkblatt.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Oliver Sidler Ombudsmann