Beanstandung zur Sendung SonnTalk vom 9. Juni 2019 - TeleZüri

Schlussbericht des Ombudsmanns

Sehr geehrter Herr X

Ihre Beanstandung vom 10. Juni 2019 habe ich erhalten und gleichentags die Chefredaktion von TeleZüri zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 21. Juni 2019 ist die Stellungnahme bei mir eingetroffen.

Ich habe mir den beanstandeten Beitrag eingehend und in voller Länge angesehen, die Stellungnahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.

Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das maßgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.

Beanstandung

„Mit sehr grossem Befremden habe ich dem inakzeptablen Verhalten von Moderator Markus Gilli in der ersten ca. 8 Minuten der Sendung zugehört.

Der SVP-Nationalrat Andreas Glarner sorgte vor einigen Tagen für Schlagzeilen, weil er den Namen, die Handynummer sowie die E-Mail-Adresse einer Lehrerin auf Facebook postete. Der Grund: Die Frau hatte muslimische Eltern – korrekt – darauf hingewiesen, dass ihre Kinder für das Bayram-Fest am Ende des Fastenmonats Ramadan schulfrei erhalten. Trotzdem: Nach Glarners Aufruf wurde die Lehrerin per Telefon und Mail beschimpft.

Es war ein Fehler», sagte Glarner im «SonnTalk» von TeleZüri. «Ich bitte die Lehrerin um Entschuldigung, das war nicht korrekt. Es tut mir wirklich leid.» Nationalrat Andreas Glarner hat sich zusätzlich auch noch schriftlich für sein offensichtliches Fehlverhalten entschuldigt. Hier im Auszug einige völlig unangemessene Bemerkungen des Gesprächsleiters:

• «Intelligente Leute» hätten irgendwann einmal beschlossen, dass Kinder in ihrer Religion einen Feiertag begehen dürften – dies sei im Zürcher Schulreglement entsprechend geregelt, schimpfte Gilli. Das sei „primitiv“. Die Gestik und Mimik dazu war eindeutig: Herablassend, verletzend, nur auf den Mann gespielt! CH Media: Markus Gilli stellt Politiker in den Senkel • Nach einem deutlichen, aber fairen und in anständigem Ton gehaltenen Votum von Esther Girsberger (zusammen mit Andreas Glarner und Martin Näf im Studio) die Replik von Andreas Glarner: „Man köpft jetzt den Überbringer einer schlechten Botschaft, anstatt das Problem wirklich anzugehen“. In der Nachrichtensendung auf TeleZüri vom 7. Juni 2019 wurde das Thema auch aufgegriffen. Man liess aber ganz bewusst keine der vielen auch positiven Meinungen zu Wort kommen (Jean-Pierre Galatti, Fraktionschef SVP Aargau / NR Albert Rösti, Präsident SVP Schweiz / Grossrätin Martina Bircher), sondern suchte sich natürlich einen „Gegner“ von Glarner aus. Mit Alt-Nationalrat Füglistaller, seit 8 Jahren NICHT mehr im Parlament, fand man dann eine solche Person. • Andreas Glarner beanstandete richtigerweise dieses keinesfalls sachliche und objektive Vorgehen: „Bei aller Freundschaft, das ist Kampagnenjournalismus“. • Darauf Gilli:“ Wir haben keine Freundschaft…………….es ist kein Kampagnenjournalismus……………in Amerika äussert sich Georg W. Bush auch • Der Moderator weiter: „Du hast einen schweren Fehler gemacht………diejenigen, die reden, die reden halt, vielleicht ist es besser, wenn gewisse Leute nicht reden…..“. Die Gestik und Mimik von Gilli sagte alles: Er prügelte auf Andreas Glarner ein, als sei er der grösste Schwerverbrecher. Dieses Bild eines sichtlich gezeichneten Gesprächsteilnehmers sagt mehr als weitere Worte.

Als TV Zuschauer und Gebührenzahler akzeptiere ich ein solches Fehlverhalten von Moderator Markus Gilli einfach nicht. Auch wenn TeleZüri offenbar direkt keine Gebühren vom Staat erhält, das Unternehmen CH Media, ein Joint Venture zwischen AZ Medien und NZZ-Regionalmedien, wird sicher mit mehreren Millionen „unterstützt“.

Ich erwarte eine klare Rüge an Moderator Markus Gilli, dass sich dieses flegelhafte Benehmen gegenüber Talk-Gästen nicht mehr wiederholt! Leider bei Gilli seit rund 2 Jahren kein Einzelfall. Als langjähriger Reporter und gelegentlicher Moderator bei der SRG (1973 – 1995) bin ich mit dem Medium Fernsehen selber bestens vertraut, kann mir also eine objektive, politisch neutrale Beanstandung durchaus erlauben.“

Stellungnahme Veranstalter

„Ich weise die gegen mich als Moderator der Sendung durch Herrn X erhobenen Vorwürfe in allen Punkten zurück.

• Herr X führt in seiner Beanstandung nur einen Teil der Aussagen von Herrn Glarner in der Sendung auf. Der Aargauer SVP-Nationalrat hat sich zwar bei der von ihm ins Visier genommenen Lehrerin entschuldigt - dieser Aussage folgte dann aber eine Medienschelte besonders auch gegen die Regional-TV-Sender von CH Media. Es ist meine Pflicht gegenüber unseren Zuschauerinnen und Zuschauern dazu die wahrheitsgetreuen Fakten aufzuzeigen und Transparenz zu schaffen. • In meiner Aussage über die „intelligenten Leute“ musste ich unser Publikum darüber informieren, dass die betroffene Lehrerin exakt nach den Bestimmungen der Zürcher Schulverordnung gehandelt hat. Darin sind nicht nur die schulfreien Tage für Moslems aufgeführt - auch die Festtage von Juden oder Hindus sind in der Bestimmung klar definiert. Das Wort „primitiv“ bezog sich auf das Verhalten von Herrn Glarner, eine Lehrerin, die sich an das Gesetz hält und nach bestem Wissen und Gewissen ihren Beruf ausübt, an den Pranger der sozialen Medien zu stellen und einem Shitstorm auszusetzen. Wie Esther Girsberger in der Sendung richtig bemerkte, hätte Herr Glarner als öffentliche Person die Pflicht für eine gewissenhafte Recherche gehabt. Dann hätte er auch erfahren, dass die Lehrerin das Handy privat und für schulische Zwecke benützt. Es ist eine zentrale Aufgabe der Publizistik, solche Entgleisungen auf Facebook beim Namen zu nennen und der Öffentlichkeit dazu Hintergründe zu vermitteln.“ Die Gestik und Mimik dazu war eindeutig: Herablassend, verletzend, nur auf den Mann gespielt“, stuft Herr X meine Aussage ein. Dies sei ihm freigestellt - relevant ist seine Feststellung nicht, da Herr X zu den feurigen Lautsprechern der SVP-Ideologie in den sozialen Medien gehört. Damit ist für mich eine objektive Beurteilung meiner Moderation durch den Kläger äusserst zweifelhaft. Gestik und Mimik halte ich auch kaum beim Ombudsmann einklagbar. • In der Sendung „SonnTalk“ versuchte Herr Glarner mit seiner Aussage „In aller Freundschaft...“ die Zuschauerinnen und Zuschauern in den Glauben zu versetzen, dass zwischen ihm und mir oder den anderen SonnTalk-Gästen eine persönliche Beziehung besteht. Es war meine journalistische Pflicht, die Realität aufzuzeigen: Zwischen Herrn Glarner und mir besteht keine Freundschaft. Wir hatten bisher ein entspanntes und normales Verhältnis zwischen einem Politiker und einem Journalisten - kritisch und fair und mit unterschiedlichen Interessen und Aufgabengebieten. • „Er prügelte auf Andreas Glarner ein, als sei er der grösste Schwerverbrecher“, wirft mir Herr X vor. Diese Aussage möchte ich nicht kommentieren - kann aber feststellen, dass der Kläger sich offenbar durch starke eigene Emotionen leiten lässt und Herr Glarner ohne blaue Flecken das Studio verlassen hat. Die Stimmung nach der Sendung war äusserst entspannt. • Herr X übernimmt in seiner Klage - richtet sie sich nun gegen den Moderator oder die ZüriNews vom 07. Juni 2019 (?) - völlig ungeprüft die Aussage von Herrn Glarner zu unserer Nachrichtensendung von 07.06.2019. Diese Darstellung entspricht aber nicht den Tatsachen und stellt die Fakten auf den Kopf. Das Interview mit Jean-Pierre Galatti wurde zuerst geplant, weil Herr Glarner an diesem Tag lange Zeit nicht erreichbar war. Dann nahm der SVP-Nationalrat vor der Kamera trotzdem Stellung. Journalistisch ausgewogen und fair kamen in der Sendung Andreas Glarner und als Kritiker Alt-Nationalrat Füglistaller zu Wort. Den Vorwurf damit „Kampagnenjournalismus“ betrieben zu haben, ist absolut unbegründet und lächerlich und entspricht reinster Stimmungsmache. • Die Zürcher Lehrerin ist ein weiteres Opfer von Hass und Hetze in den sozialen Medien. Sie war schutzlos den verbalen Giftpfeilen von Andreas Glarner auf Facebook ausgeliefert. Daran ändert auch die Entschuldigung durch den SVPNationalrat kaum etwas. Dieser Vorfall hat somit auch eine äusserst starke gesellschaftliche und mediale Komponente. Es ist eine zentrale Aufgabe der traditionellen Medien, die Bevölkerung über solche Machenschaften zu informieren. Dies haben wir in unseren Newssendungen, dem SonnTalk vom 09.06.2019 und einem TalkTäglich am 12.06.2019 getan. Kritisch und fair - der Verfasser des Facebook-Eintrags konnte sich mehrmals bei uns äussern. Unser Medium und ich in der Rolle des Moderators haben damit die Informationspflicht ohne jede Einschränkung erfüllt.

In seiner Klageschrift weist Herr X auch noch darauf hin, dass er mit dem Medium Fernsehen bestens vertraut ist. Dies möchte ich dem ehemaligen SRG-Sportreporter und Fachmann für Radsport auch nicht absprechen.

Weniger vertraut ist er aber offenbar mit dem Konzept der Erfolgssendung „SonnTalk“ im Privat-TV-Bereich. Der Moderator dieses Formats ist kein meinungskastriertes Wesen - er ist Teil der Diskussionsrunde und äusserst sich zu den brisanten Wochenthemen auch mit persönlichen Wertungen.

Noch selten erhielt ich auf eine Sendung so viele zustimmende Reaktionen wie auf den SonnTalk vom 09.06.2019. Ich darf Ihnen als Beispiel die Zuschriften eines Zürcher Lehrers und eines neutralen Zuschauers beilegen, die das Verhalten von Herrn Glarner, die gesellschaftliche Relevanz und unsere publizistische Reaktion ins richtige Licht rücken.“

Einschätzung des Ombudsmanns

Der Tweet von SVP-Nationalrat Andreas Glarner hat sowohl in den klassischen Medien wie auch in den sozialen Medien zu einiger Aufregung geführt. Die Veröffentlichung des Namens einer Lehrperson samt Telefonnummer, unter der sie (wenn auch nur im Sinne eines Geschäftstelefons) erreichbar ist, nur weil sie in einem allgemeinen Elternbrief über die Dispens einiger Schülerinnen und Schüler während des Ramadans informierte, hat weit über das Ziel hinaus geschossen und wurde auch weitgehend verurteilt. Auch Andreas Glarner war sich dieser Tatsache – zumindest im Nachhinein – bewusst und stellte sich in der von Ihnen beanstandeten Sendung freiwillig auch den kritischen Stellungnahmen des Moderators wie auch der anderen eingeladenen Gäste.

Zu Beginn der Sendung wurde darauf hingewiesen, dass Herr Glarner bereits vor dem Vorfall zur Sendung eingeladen wurde, seine Anwesenheit aber genutzt werde, um die Angelegenheit direkt mit dem Protagonisten kurz zu beleuchten. Herr Glarner bekam mit dieser Einladung zur Sendung denn auch die Gelegenheit, sich direkt bei der betroffenen Lehrerin und den Zuschauerinnen und Zuschauern im Allgemeinen für den von ihm begangenen und auch so von ihm selber bezeichneten Fehler zu entschuldigen. Die Entschuldigung formulierte er ohne Aufforderung des Moderators selber und blickte dabei auch immer direkt in die laufende Kamera. Ich gehe deshalb davon aus, dass das gesamte Setting dieses Auftritts im Rahmen der beanstandeten Sendung vorher mit den Beteiligten abgesprochen wurde und sich auch Herr Andreas Glarner damit einverstanden erklärte. Es bestand für ihn ja sogar eine Plattform, sich für seinen Fehler zu entschuldigen und dafür geradezu stehen. Er konnte dabei auch klar darauf hinweisen, dass er bei der veröffentlichten Telefonnummer davon ausging, dass es sich um ein Dienst-Telefon handelte, welches nach Arbeitsschluss abgeschaltet werden könne, und dass er nicht wusste, dass es im Kanton Zürich eine Verordnung über die Dispensationsmöglichkeiten verschiedener Religionsangehöriger in der Schule gibt.

Andreas Glarner versuchte in der Sendung nach seiner Entschuldigung, von seinem Fehlverhalten abzulenken und auf die seiner Meinung nach bestehende Grundfrage, wie viel Schulbetrieb man dem Islam unterordnen wolle, zu steuern. Der Moderator ging anschliessend wieder zum eigentlichen Thema zurück und verwies auf das Reglement betreffend die Dispensation aus religiösen Gründen im Kanton Zürich und meinte wörtlich, „du lässt auf eine einfache Lehrerin oder eine Schule los, das ist doch einfach primitiv“. Herr Glarner bekräftigte erneut, dass er einen Fehler begangen habe und dass er sich dafür entschuldige.

In Ihrer Beanstandung sind Sie der Meinung, dass mit dem Gebrauch des Ausdrucks „primitiv“ und der Gestik und Mimik des Moderators dazu dieser herablassend, verletzend, und „nur auf den Mann gespielt“ habe. Ich bin der Meinung, dass die Reaktion von Herrn Gilli in der Tat etwas heftig war, aber auf der anderen Seite auch verständlich, hätte doch von einem Nationalrat, der sich öffentlich zu einer Angelegenheit äussert, erwartet werden dürfen, dass er sich vorgängig über die rechtlichen Grundlagen der Dispensationsmöglichkeiten in der Schule informiert. Die Art und Weise, wie der Tweet von Herrn Glarner verfasst war, könnte man durchaus als „primitiv“ bezeichnen. Von einem Moderator in einer Gesprächssendung wäre aber auch zu erwarten gewesen, dass er sich seiner Wortwahl bewusst ist und sich auf einer etwas sachlicheren Ebene einbringt. Herr Gilli war sichtlich etwas echauffiert. Aber ein Politiker wie Andreas Glarner, der gerne austeilt und dies auch unbedacht tut, muss in der Lage sein, einstecken zu können. Er wurde denn auch in der Sendung nicht als wehrloses Opfer dargestellt, sondern erhielt die Gelegenheit, sich zur Angelegenheit zu äussern und tat dies auch souverän und in angemessener Art und Weise.

Sie greifen in Ihrer Beanstandung auch die Nachrichtensendung von TeleZüri vom 7. Juni 2019 auf, wo man offenbar bewusst keine der vielen, auch positiven Meinungen zum Tweet von Herrn Glarner zu Wort hat kommen lassen. Diese Sendung ist nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens und ich gehe somit auch nicht weiter darauf ein.

In der von Ihnen vorliegend beanstandeten Sendung SonnTalk sind Sie der Ansicht, dass der Moderator Gilli auf Andreas Glarner einprügelte, als sei er der grösste Schwerverbrecher. Sie fügen dies an, nachdem der Moderator Folgendes sagte: „Du hast einen schweren Fehler begangen und der ist von den Medien schlussendlich auch kritisiert worden. Das ist unsere Aufgabe in einer Demokratie. Und die, die sprechen, sprechen und andere sprechen nicht, vielleicht ist es besser, manchmal, wenn gewisse nicht sprechen“. Dabei wies er klar mit seiner Hand auf Andreas Glarner, den er damit meinte. Sie fügen in Ihrer Beanstandung einen Bildausschnitt aus der Sendung an, welche ein sichtlich gezeichneter Gesprächsteilnehmer zeige und mehr sage als weitere Worte. Mir ist dabei aufgefallen, dass der von Ihnen verwendete Bildausschnitt nicht dem gezeigten Bild von Herrn Glarner entsprach, welches nach den oben erwähnten Bemerkungen des Moderators gezeigt wurde. Vielmehr benutzten Sie für Ihren Bildausschnitt offenbar ein Bild vom Anfang der Sendung, als sich Herr Glarner entschuldigte. Herr Glarner nahm die Bemerkung von Herrn Gilli, dass es vielleicht besser sei, wenn gewisse Leute nicht reden, mit einem leichten Schmunzeln hin, wie Sie unschwer der aufgezeichneten Sendung entnehmen können. Insofern ist mitnichten davon auszugehen, dass er nach dieser Bemerkung sichtlich gezeichnet war. Aber auch die Durchschnittszuschauerin und der Durchschnittszuschauer mussten wohl die Bemerkung des Moderators schmunzelnd zur Kenntnis nehmen. Auch hier gilt meines Erachtens, dass ein Politiker, der viel austeilt, auch viel einstecken muss.

Abschliessend halte ich fest, dass mit der von Ihnen beanstandeten Sendung SonnTalk Herr Andreas Glarner die Möglichkeit erhielt, sich in der Öffentlichkeit für sein Fehlverhalten zu entschuldigen und dies – offenbar freiwillig – so tat. Herr Glarner hatte auch immer die Gelegenheit, auf die teils scharfen Bemerkungen des Moderators Stellung zu beziehen und griff auch selber den Moderator respektive den Sender an, indem er eine Nachrichtensendung vom gleichen Tag mit Kampagnenjournalismus gleichsetzte. Natürlich wünsche ich mir von einem Moderator eine etwas gemässigtere Ausdrucksweise, vor allem dann, wenn es um direkte Vorwürfe an einen Studiogast geht. Mit der Bezeichnung eines primitiven Verhaltens an die Adresse von Andreas Glarner lehnte sich der Moderator etwas weit aus dem Fenster. Aber ein Politiker wie Andreas Glarner, der gerne austeilt und dies auch unbedacht tut, muss in der Lage sein, einstecken zu können. Er wurde denn auch in der Sendung nicht als wehrloses Opfer dargestellt, sondern erhielt die Gelegenheit, sich zur Angelegenheit zu äussern und tat dies auch souverän und in angemessener Art und Weise.

Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie das beigefügte Merkblatt.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Oliver Sidler Ombudsmann