Sendung „Inside Deep Throat“ auf S1 vom 9. Februar 2018

Schlussbericht der Ombudsstelle

Sehr geehrter Herr X

Ihre Beanstandung vom 20./21. Februar 2018 habe ich erhalten und am 21. Februar 2018 die Chefredaktion von S1 zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 2. März 2018 ist die Stellungnahme bei mir eingetroffen.

Ich habe mir den beanstandeten Beitrag eingehend und in voller Länge angesehen, die Stellungnahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.

Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das maßgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.

Beanstandung

«Ich habe letzten Freitag eine Reportage geschaut auf dem Sender S1. Es wurde dabei ein Blowjob ausgestrahlt, was ich sonst nur von Pornos her kenne. Ich finde es ja nicht abstossend, aber dennoch gehört es nicht um 20:15 Uhr gezeigt und verstösst meiner Meinung gegen das Gesetz (Art.4 und 5 RTVG)».

Stellungnahme Veranstalter

«Bei der beanstandeten Sendung handelt es sich um den Dokumentarfilm «Inside Deep Throat» aus dem Jahr 2005. Der Film beleuchtet die Entstehung und die gesellschaftliche Wirkung des Pornofilms «Deep Throat», der 1972, auf dem Höhepunkt der sogenannten sexuellen Revolution, veröffentlicht wurde. Erstmals interessierte sich damals in den USA ein breites Publikum für einen Film dieser Art, was zur Folge hatte, dass dieser Pornofilm in normalen Kinos gezeigt wurde und aufgrund der tiefen Produktionskosten zu einem der grössten Kassenerfolge aller Zeiten wurde. Der Film löste damals mehr aus als bloss schlüpfrige Neugierde, der Kauf einer Kinokarte wurde für eine ganze Generation zu einem politischen und gesellschaftlichen Statement. Der Film befeuerte die sexuelle Befreiungs- und Bürgerrechtsbewegung in den USA und löste eine bis dahin ungesehene politische und gesellschaftliche Lawine aus mit Auswirkungen, die noch heute spürbar sind. «Deep Throat» gilt als Meilenstein in der Geschichte der modernen Sexualität.

Der von uns gezeigte Dokumentarfilm beleuchtet mehr als 30 Jahre danach die gesellschaftlichen Folgen, die der Film «Deep Throat» im Verlauf der 1970er Jahren in den USA hatte. Weiter werden im Dokumentarfilm auch die Veränderung des gesellschaftlichen Klimas gegenüber freizügig dargestellter Sexualität und auch die Änderungen in der Gesetzgebung beleuchtet, die durch die sexuelle Revolution hervorgerufen wurden.
Der Dokumentarfilm verzichtet grundsätzlich auf pornografische Szenen. Eine Ausnahme bildet die namensgebende Schlüsselszene des Originalfilms, wo während einigen Sekunden zu sehen ist, wie die Hauptdarstellerin einen Penis bis zum Schaft in ihren Mund und Rachen aufnimmt. Diese Szene aus dem Originalfilm wurde gewissermassen als Zitat in den Film eingearbeitet und diente also ausschliesslich dokumentarischen Zwecken.

Selbstverständlich sind wir uns durchaus bewusst, dass es sein kann, dass sich ein Teil der Zuschauer durch solche Szenen gestört fühlt. Sollten bei gewissen Zuschauern durch unseren Dokumentarfilm Gefühle verletzt worden sein, so bedauern wir dies und es tut uns leid. Der Dokumentarfilm «Inside Deep Throat» hat eine offizielle FSK-Freigabe von 16 Jahren. Daher ist der Film bei uns auch mit dem Hinweis ausgestrahlt worden, dass der Film für Jugendliche unter 16 Jahren nicht geeignet sei. Dieser Hinweis wurde optisch und akustisch vor Beginn des Films eingeblendet. Dies wurde auch durch das dauerhafte Einblenden eines roten Balkens beim Sender-Logo oben rechts kommuniziert. Wir sind daher der Ansicht, dass die Ausstrahlung des Dokumentarfilms in keiner Weise jugendgefährdend war und demnach nicht gegen Art. 5 RTVG verstossen hat.

Auch bei Art. 4 RTVG können wir keinen Verstoss erkennen zumal sich der gezeigte Film ja auf dokumentarische Art und Weise u. a. auch mit der Frage beschäftigt, wie bei der Produktion von 1972 mit dem Thema Menschenwürde umgegangen wurde und mit welchen persönlichen Folgen die Darsteller anschliessend zu kämpfen hatten.

Im Weiteren ist zu beachten, dass seit der Produktion des Dokumentarfilms bereits wieder mehr als zehn Jahre vergangen sind. Vermutlich hat sich in dieser Zeit das allgemeine Empfinden, was im Fernsehen gezeigt werden darf und was nicht weiter verschoben. Wir bitten, dies in der Beurteilung der Beschwerde ebenfalls zu berücksichtigen.»

Bemerkungen des Ombudsmanns

Ich habe mir den beanstandeten Dokumentarfilm in voller Länge angesehen. Der schon über 13 Jahre alte Dokumentarfilm berichtet über den 1972 veröffentlichten Pornofilm «Deep Throat», der damals eine ungeheure politische und gesellschaftliche Auswirkungen erzeugte. Gleichzeitig lieferte er Informationen über die Geschichte des Pornofilms bis in die heutige Zeit. Gezeigt wurden hin und wieder einzelne Ausschnitte aus dem Film, wie auch Nacktszenen aus anderen Filmen (zum Beispiel Lehrfilme über Sexualität). Vorliegend beanstandet wurde der Filmausschnitt aus «Inside Deep Throat», bei dem man während rund 15 Sekunden eine Nahaufnahme mit der Hauptdarstellerin sieht, wie sie einen Penis bis zum Schaft in ihren Mund und Rachen aufnimmt. Mit Ausnahme dieser Szene sowie Szenen mit sexuellen Handlungen aus einem Lehrfilm sind dies die einzigen Ausschnitte, die in diesem Dokumentarfilm explizite sexuelle Handlungen zeigen. Die von Ihnen beanstandete gezeigte Szene wurde nicht um ihrer selbst Willen gezeigt, sondern ist eingebettet in einen dokumentarischen Kontext und begleitet von verschiedenen Statements von Fachpersonen, Zeitzeugen und Mitwirkenden. Auch wenn klar pornographisches Material gezeigt wurde, erblicke ich darin keine Verletzung von Art. 4 Abs. 1 RTVG, wonach die Sendungen eines Radio- oder Fernsehprogramms die Menschenwürde zu achten haben, weder diskriminierend sein noch zu Rassenhass beitragen oder die öffentliche Sittlichkeit gefährden, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen dürfen. Die beanstandete Szene in ihrem dokumentarischen Kontext stellt aus meiner Sicht keine Gefährdung der öffentlichen Sittlichkeit dar, da sexuelle Handlungen nicht um ihrer selbst willen oder gar in erniedrigenden Art und Weise gezeigt wurden.

Gemäss Angaben des Veranstalters hat der Dokumentarfilm «Inside Deep Throat» eine offizielle FSK-Freigabe von 16 Jahren. Zu Beginn des Films wurde optisch und akustisch darauf hingewiesen, dass der Film für Jugendliche unter 16 Jahre nicht geeignet ist. Gleichzeitig wurde während des Films dauerhaft ein roter Balken beim Sender-Logo eingeblendet. Damit kommt der Veranstalter der Verpflichtung nach Art. 4 der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) nach, wonach jugendgefährdende Sendungen akustisch anzukündigen oder während ihrer gesamten Sendedauer mit optischen Mitteln zu kennzeichnen sind. Wünschenswert wäre natürlich, dass diese Ankündigung auch nach Werbepausen wiederholt wird.

Stellt sich zuletzt noch die Frage nach der Sendezeit. Die Ausstrahlung des Films wurde vom Veranstalter auf 20:15 Uhr festgesetzt. Gemäss Art. 5 RTVG haben Programmveranstalter durch die Wahl der Sendezeit oder sonstige Massnahmen dafür zu sorgen, dass Minderjährige nicht mit Sendungen konfrontiert werden, welche ihre körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden. Solche Sendungen dürfen somit nur zu Zeiten ausgestrahlt werden, wo allgemein Kinder nicht mehr fernsehschauen oder radiohören und diese Sendungen müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Auch wenn vorliegend die Kennzeichnung korrekt war, muss ich feststellen, dass die Ausstrahlung des Films zu früh angesetzt wurde. Um 20:15 Uhr kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch Kinder noch fernsehschauen. Da der Film Szenen mit sexuellen Handlungen zeigt, auch wenn im Rahmen eines Dokumentarfilms und nicht gegen Art. 4 Abs. 1 RTVG verstossend, sollte die Sendezeit so gewählt werden, dass keine Kinder mit diesem Material konfrontiert werden. Aus meiner Sicht wäre es angebracht gewesen, diesen Dokumentarfilm erst ab 22:00 Uhr oder noch später auszustrahlen. Die beanstandete Szene dauerte rund 15 Sekunden mit einer Nah -und Grossaufnahme. Solcherlei Szenen in dieser Aufmachung - auch im Rahmen eines Dokumentarfilms - sollten zu späterem Zeitpunkt gezeigt werden.

Zusammenfassend komme ich zum Schluss, dass ich die Ausstrahlung des Dokumentarfilms «Inside Deep Throat» aus rundfunkrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht beanstandet, jedoch aber der Zeitpunkt der Ausstrahlung um 20:15 Uhr als zu früh betrachtet werden kann. Ein als jugendgefährdend gekennzeichneter Film mit der Darstellung von expliziten sexuellen Handlungen sollte frühestens ab 22:00 Uhr im frei empfangbaren Fernsehen gezeigt werden.

Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie das beigefügte Merkblatt.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Oliver Sidler Ombudsmann