Beanstandung zur Sendung TeleBärn News vom 15. Mai 2019
Schlussbericht des Ombudsmanns
Sehr geehrter Herr X
Ihre Beanstandung vom 16. Mai 2019 habe ich erhalten und am 18. Mai 2019 die Chefredaktion von TeleBärn zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 3. Juni 2019 ist die Stellungnahme bei mir eingetroffen.
Ich habe mir den beanstandeten Beitrag eingehend und in voller Länge angesehen, die Stellungnahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.
Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das maßgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.
Beanstandung
„Seit Jahren „toben“ Kämpfe zwischen „verfeindeten“ Banden - Gang’s (vgl. WIKIPEDIA), welche, ohne rechtliche Grundlage, territoriale Anspruch in den Staaten (Kantone) der Schweiz, mit eigenen AGB’s und Regeln, Gesetzen, etc., für sich beanspruchen!
Das Territorium Staat Bern (Kanton Bern) beanspruchen die BRONCOS in Absprache mit der weltweiten Nr. 1, (HELLS ANGELS), seit Jahrzenten für sich! Offensichtlich wollen die "Bandidos", mittels einigen Abtrünnigen Mitglieder eines Chapters der BRONCOS im Staat Bern (Kanton Bern) Fuss fassen. Spannend und interessant, exakt in dem Staat (Kanton) in welchem „die Hoheit“, (eine Ausnahme), die BRONCOS haben und nicht die HELLS ANGELS!
Ich bin kein Szennenkenner, nur ein besorgter Bürger der sich bewusst ist, was es heisst, wenn die Staatsgewalt (u.a. die Macht über jemanden zu herrschen (!)), verloren geht und der Rechtsstaat den Bach runter geht. Alles hier gesagte können Sie zur Kontrolle u.a. im BLICK lesen! Mit Ausnahme des BLICK, geht aus keinem Medium hervor, dass es sich in der Angelegenheit in Belp/Bern in erster Linie um ein Angelegenheit der BERNER - BRONCOS handelt. Das hat offensichtlich seine Gründe, da ja insbesondere im Staat Bern (Kanton Bern) und den angrenzenden Staaten (Kantone) auch die öffentliche Hand (Eidgenossenschaft, Gemeinde etc.) rege auf die Dienstleistungen von Mitgliedern der BRONCOS vertraut und in Anspruch nimmt.
Im vorliegenden Fall wird die interessierte Bürgerin, der interessierte Bürger, den Eindruck nicht los, dass die Schweizer-Medien, mit einer Ausnahme, der BLICK, versuchen, die Berner- Rocker- BRONCOS schöner zu färben als diese sind! Es ist ja offensichtlich, dass es in Belp nicht um das Motorradfahren von Motorradclub- Mitgliedern ging. Diesbezüglich verweis ich auch auf die diversen Berichte in den Medien, woraus hervorgeht und ersichtlich ist, dass auch der Verband Schweizerischer Polizeibeamter Bern-Gemeinden, also dem Vertreter der kommunalen Polizeiinspektorate, sich grosse Sorgen zu den Entwicklungen und Zuständen macht. Wie dem auch sei, der Bürger hat doch ein Anrecht auf eine sachliche- und fundierte- Berichterstattung, welche den Tatsachen entsprechen und aus welcher er sich eine Meinung bilden kann. Die Medien schaffenden haben ein schweres Los und sind in der Pflicht, stets sachlich und fundiert zu recherchieren, sich der Wahrheitsfindung förmlich Bedingungslos zu verschreiben und hinzugeben (...).
Stellungnahme Veranstalter
„Am 11. Mai erhielten wir um 19.30 Uhr einen Anruf eines Zuschauers, dass in Belp beim Motel ein grosser Polizeieinsatz laufe. Wir konnten so Bilder vom Tatort machen, welche in der Folge immer wieder für unsere Berichterstattung hinzugezogen wurden. Aus diesen Bildern ging nicht hervor, welche Rockerbanden involviert waren und die Polizei machte dazu auch keine Angaben.
Im Laufe unserer Recherchen haben wir die Berner Rocker «Broncos» via ihren ehemaligen Chef, Stadtrat und Betreiber der Kunsteisbahn Jimmy Hofer für eine Stellungnahme ersucht. Wir kontaktierten auch anderer Töffvereine, welche nicht zum Rockermilieu gezählt werden können. Allerdings wurde, wie nicht anders zu erwarten war, überall abgeblockt.
Über Facebook konnten wir einen Insider ausfindig machen. Dieser erklärte sich zuerst zu einem Interview (anonym) bereit, sagte dann aber ab, so dass wir ihn immer nur unter falschem Namen (Stefan) zitieren konnten. Er behauptete, dass der Vorfall wohl darauf beruht, dass sich die Rockerbande «Bandidos» in der Schweiz niederlassen möchte. Wir benutzten jederzeit in der Berichterstattung die Möglichkeitsform und zitierten den Insider Stefan. Er wurde zum Vorfall auch von der Polizei befragt, was sein Status als Insider zusätzlich bestätigt.
Konkrete Hinweise, dass neben «Hells Angels» und «Bandidos» auch «Broncos» involviert waren, hatten wir zu diesem Zeitpunkt keine, da entsprechende Recherchen ins Leere liefen und der Insider dazu nichts sagte.
Der Vorwurf, dass wir die «Broncos» schützen wollen, ist absurd und entbehrt jeder Grundlage. Er gehört in die Welt irgendwelcher abstruser Verschwörungstheorien.
Zudem sind auch jetzt viele Fragen noch offen, da die Ermittlungen noch im Gang sind und die Behörden darüber bis jetzt nicht weiter informiert haben. Selbstverständlich wird TeleBärn bei neuen Informationen der Untersuchungsbehörden darüber berichten.“
Einschätzung des Ombudsmanns
In Ihrer Beanstandung bemängeln Sie im Wesentlichen, dass im fraglichen Beitrag nicht zur Sprache kam, dass es sich beim Rockerkrieg in erster Linie um eine Angelegenheit der Berner "Broncos" handelt. Sie gehen davon aus, dass bewusst oder unbewusst zu wenig dahingehend recherchiert wurde, dass im Kanton Bern sowie angrenzenden Kantonen Private wie auch die öffentliche Hand „rege auf die Dienstleistungen von Mitgliedern der "Broncos" vertraut und in Anspruch nimmt“.
Ich habe mir den beanstandeten Beitrag mehrere Male angeschaut und gehe mit Ihnen dahingehend einig, dass die Rockgruppe "Broncos" zu keinem Zeitpunkt genannt wurde. Es wurde immer nur davon berichtet, dass die internationale Rockergruppe "Bandidos" in der Schweiz aktiv werden wolle und es deshalb zu Auseinandersetzungen mit der Rockergruppe Hesls Angels gekommen sei, welche hierzulande sehr verbreitet ist und es von ihr abhängt, wer hier zusätzlich ansässig werden könne. Berichte in verschiedenen Zeitungen und auch im Fernsehen, welche vor der Ausstrahlung des beanstandeten Beitrags oder gleichentags veröffentlicht wurden, nennen in der Regel keine Namen der Beteiligten Töff-Clubs, teilweise aber nur diejenige von "Hells Angels" und "Bandidos". Es ist einzig der Blick, der in einem Artikel zusammen mit einem Leserfoto erwähnt, dass auch die Rockergruppe "Broncos" an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen sei. Diese Nachricht wurde denn auch später von einigen Medien aufgenommen.
Tatsache ist, dass die Redaktion von TeleBärn bei einer aufmerksamen Recherche auch den Blick-Beitrag vom 13.5.2019 hätte finden müssen und die Möglichkeit gehabt hätte, die Frage der Beteiligung der Rockergruppe "Broncos" an der Auseinandersetzung in Belp näher abzuklären. Aus meiner Sicht wäre dies zwar wünschenswert gewesen, ist aber für den Gesamteindruck des Beitrags nicht weiter relevant. Thema des Beitrags waren nicht die Aktivitäten der Rockgruppe "Broncos", sondern die tätlichen Auseinandersetzungen in Belp, an denen gemäss übereinstimmenden Meldungen die Rockergruppen "Hells Angels" und "Bandidos" beteiligt waren. Die Redaktion bemühte sich offenbar, sowohl bei der Polizei als auch beim Bundesamt für Justiz und einem anonym gebliebenen Szenenkenner Informationen einzuholen. Insofern gehe ich davon aus, dass sie die notwendige Sorgfalt im Rahmen der Recherche walten liess und der Beitrag beim Publikum nicht einseitig den Eindruck hinterliess, dass eine Rockgruppe nicht an dieser Auseinandersetzung teilgenommen hätte. Vielleicht wäre es wünschenswert gewesen, wenn von Redaktionsseite her diese Frage gestellt oder zumindest erklärt worden wäre, dass die Teilnahme weiterer Rockergruppen an dieser Auseinandersetzung nicht ausgeschlossen hätte werden können.
Zusammenfassend ergibt sich, dass der Beitrag, der von Ihnen beanstandet wurde, aus meiner Sicht den programmrechtlichen Grundsätzen entspricht und einige redaktionelle Ungereimtheiten von untergeordneter Bedeutung sind. Zu den Hauptaussagen des Beitrages konnte sich das Publikum eine eigene Meinung bilden. TeleBärn hat denn auch in einer späteren Sendung auf der Basis der dann vorliegenden Erkenntnisse (insb. der Polizei) darüber berichtet, dass an der Auseinandersetzung auch die Rockergruppe "Broncos" beteiligt war (Sendung vom 9. Juni 2019).
Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie das beigefügte Merkblatt.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Oliver Sidler Ombudsmann