TeleZüri - TalkTäglich vom 23. März 2022

Beanstandung der Sendung TalkTäglich vom 23. März 2022 - TeleZüri

Schlussbericht des Ombudsmanns

Sehr geehrte Frau X

Ihre Beanstandung vom 23. März 2022 habe ich am Folgetag der Chefredaktion von TeleZüri zur Stellungnahme zugestellt. Mit Schreiben vom 7. April 2022 ist die Stellungnahme fristgerecht bei mir eingetroffen.

Ich habe mir den beanstandeten Beitrag eingehend und in voller Länge angeschaut, die Stellungnahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.

Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das massgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.

Beanstandung

«Ich beanstande Talk Täglich vom 23.3.2022 und hier die Moderation von Oliver Steffen, Wegen Verstoss der Sachgerechtigkeit und Verletzung der Wahrung der Menschenwürde.

Es ging in der Sendung um die Aussage von Herr Aeschi betreffend einer Vergewaltigung einer Ukrainischen 18-jährigen Frau. Und den mutmasslichen Täterschaft aus Tunesien und Nigeria

Ich beanstande: Den Teil als es um die Nationalität der Täterschaft ging. Nachdem Fabian Molina Thomas Aeschi zumindest indirekt als Lügner hinstellte, intervenierte Herr Steffen nicht. Noch schlimmer beim ersten Anrufer. Der richtigerweise erwähnte, dass in Deutschland die Angaben von Herr Aeschi und des Anrufers durch diverse Medien bestätigt wurde.

Nachdem der Anrufer aufgelegt hatte, konfrontierte Oliver Steffen die Zuschauer damit, dass die Aussagen des Anrufers nicht stimmen würden. Da es sich um einen "normalen" Zeitgenossen handelt, der sich NICHT in anderen Medien gegen diese Bloßstellung wehren kann. Darum sollten solche Vorwürfe des Moderators gegenüber Anrufer sehr abgewogen sein, bevor er sie äußert.

Herr Steffen stellte aber unmissverständlich in den Raum die Nationalität der Täterschaft sei noch nicht bestätigt und widersprach somit dem Anrufer vehement.

Hier die Fakten, die belegen, dass sowhl Herr Aeschi wie auch der Anrufer mit allem Recht davon ausgehen konnten, dasss die Identität bestätigt sei.

Zwei Beispielen von Medienberichten

https://www.bild.de/regional/duesseldorf/duesseldorf-aktuell/duesseldorf-ukrainerin-18-von-zwei-weiteren-fluechtlingen-vergewaltigt-79453682.bild.html

Die Bild lässt keine Fragen offen betreffend Nationalität und bestätigen diesse.

Aber es wird NOCH EINDEUTIGER. Österreichische Presseagentur.

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220315_OTS0161/fp-haimbuchner-verurteilt-migranten-vergewaltigung-einer-18-jaehrigen-ukrainerin

Ich möchte festhalten. Es steht "LAUT ANGABEN DER STAATSANWALTSCHAFT"

Dass sich der Anrufer von Herr Steffen zumindest indirekt als Lügner hingestellt sah (ich unterstelle Herr Steffen nichts. Ich sage nur wie es gewirkt hatte und auch dem Anrufer vorgekommen sein musste.) , ist somit nicht Sachgerecht und nicht Gebührende Wahrung der Menschenwürde.

Herr Steffen hätte wenigstens auf die Medienberichte verweisen können, wo die Nationalität bestätigt wurde. Und sowohl Thomas Aeschi wie auch der Anrufer konnten und durften sich auf die Berichterstattungen in den Medien verlassen. ODER WENIGSTENS DASS EINIGES DAFÜR SPRICHT. Aber nicht komplett verneinen, als wäre diese Nationaltität eine reine Erfindung durch Herr Aeschi und vom Anrufer.

Herr Steffen aber meinte nur "Klarstellung. Die Identität wurde noch nicht bestätigt." Und verwies mutmaßlich BEWUSST nicht auf die diversen Medienmitteilungen, welche die Identität der Täterschaft bestätigten. WAS GANZ EINDEUTIG GEGEN DIE SACHGERECHTIGKEIT verstösst.

Ich ersuche TeleZüri zumindest in einer Folgesendung noch die Medienberichte zu diesem Fall, WELCHE ALLESAMT DIE NATIONALTITÄT BESTÄTIGEN, ergänzend zu erwähnen,.»

Stellungnahme Veranstalter

«Kernpunkt der Beanstandung ist die Aussage des Anrufers Fischers über die Nationalitäten der zwei mutmasslichen Täter des von Thomas Aeschi genannten Falls in Düsseldorf und die Einordnung der Aussage durch Moderator Oliver Steffen.

Der Anrufer Fischer hatte behauptet, dass die Nationalitäten der Täter von der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft bestätigt wurden. Die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf hat die Nationalitäten der mutmasslichen Täter bis zur Ausstrahlung der Sendung gegenüber TeleZüri jedoch nicht bestätigt.

TeleZüri hat bei der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf nachgefragt, ob sie die Informationen in der Presseberichterstattung zu den Nationalitäten der mutmasslichen Täter bestätigen können. Die Staatsanwaltschaft hat dies verneint und uns folgende Stellungnahme abgegeben: „Derzeit können wir die Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen noch nicht bestätigen, da deren Klärung noch Gegenstand der Ermittlungen ist.“

Nach dem Statement des Anrufers hat Oliver Steffen somit richtigerweise die Aussage des Anrufer Fischers als falsch klargestellt: „Die Nationalitäten sind noch nicht geklärt“.

Einschätzung des Ombudsmanns

Bei ihrer Beanstandung geht es hauptsächlich um die Frage, ob der Moderator der Sendung gegen das Sachgerechtigkeitsgebot und das Gebot der Wahrung der Menschenwürde verstiess, weil er nach einem Telefonanruf klarstellte, dass die Angaben zur Nationalität der mutmasslichen Täter zum Fall einer Vergewaltigung einer Ukrainerin in Deutschland noch nicht geklärt seien. Der Fall bezieht sich auf eine Aussage von Nationalrat Aeschi von der SVP im Nationalrat, der sich ebenfalls auf die Tat in Deutschland bezog.

Sie nennen verschiedene Medienberichte, welche die Identität der mutmasslichen Täter bestätigten (oder wenigstens laut Angaben der Staatsanwaltschaft bestätigten) und führen in Ihrer Beanstandung ein Beispiel aus der deutschen Bild-Zeitung (Onlineausgabe) sowie eine Presseaussendung der österreichischen Presseagentur auf. In der Tat gab es verschiedene Medien, welche die Nationalität der mutmasslichen Täter nannten. Andere wiederum erwähnten, dass die Nationalität noch nicht geklärt sei. Bei der von Ihnen aufgeführten Aussendung der österreichischen Presseagentur handelt es sich nicht um eine eigentliche journalistische Agenturmeldung, sondern um die Wiedergabe einer Pressemitteilung der FPÖ Landesgruppe Oberösterreich. OTS ist eine Dienstleistung der Presseagentur zum kostenpflichtigen Versand von Medienmitteilungen von Institutionen und Unternehmen. Sie sind wahrscheinlich irrtümlich davon ausgegangen, dass es sich um eine eigentliche Agenturmeldung der Austria Presse Agentur APA handle.

Nach Erhalt der Stellungnahme des Veranstalters fragte ich bei diesem nach, ob im Rahmen der Recherche zur Sendung direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft nachgefragt wurde, ob die Nationalität der mutmasslichen Täter bestätigt werden könne. Dies wurde mir von der Redaktion bestätigt und gleichzeitig eine Mail der Staatsanwältin zugestellt, wonach die Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen noch nicht bestätigt werden könne, da deren Klärung noch Gegenstand der Ermittlungen sei. Die Redaktion stützte sich darauf und auch auf die Recherche der Arena-Redaktion von Fernsehen SRF, welche zum Ausstrahlungszeitpunkt der Livesendung am 18. März 2022 ebenfalls die Staatsanwaltschaft Düsseldorf analog der erwähnten Aussage zitierte.

Grundsätzlich kann somit davon ausgegangen werden, dass zum Zeitpunkt der Ausstrahlung der von Ihnen beanstandeten Sendung aufgrund der von der Redaktion nachgefragten Informationen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft die Nationalität der mutmasslichen Täter noch nicht bekannt war. Ich bin deshalb der Meinung, dass der Moderator nach dem Telefonanruf des Anrufers korrekterweise die Nationalitätenfrage klarstellte. Diese Klarstellung erweckte nicht den Eindruck, dass der Moderator den Anrufer indirekt als Lügner hinstellte und verletzt meines Erachtens auch nicht das Gebot der Wahrung der Menschenwürde. Das Votum des Anrufers bezog sich hauptsächlich auf das Fernsehen SRF und die seiner Meinung nach mit dem Sender verbündeten Sozialdemokraten. In einem Punkt erwähnte er, dass sich Herr Molina wie Herr Brotz verhalte, obwohl die Frage der Nationalität der mutmasslichen Täter von der Staatsanwaltschaft bestätigt worden sei, wie man im Internet nachlesen könne. Damit dem rundfunkrechtlichen Sachgerechtigkeitsgebot Rechnung getragen werden kann, war es gerade die Aufgabe des Moderators, auf die Darstellung von Fakten des Anrufers zu reagieren und klarzustellen, dass von der zuständigen Staatsanwaltschaft keine Bestätigung nur Nationalität der mutmasslichen Täter vorliegt. Nur mit dieser Information wurden die Zuschauerin und der Zuschauer in die Lage versetzt, sich zu dieser Frage eine eigene Meinung zu bilden. Vielleicht wäre es sinnvoll gewesen, wenn der Moderator kurz auf die eigene Recherche der Redaktion zu diesem Punkt hingewiesen hätte, um allfällige Missverständnisse zu vermeiden.

Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie das beigefügte Merkblatt.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Oliver Sidler Ombudsmann