Sendung Talk Täglich — "Kampf ums Stöckli" vom 26. Juni 2018; Tele M1

Schlussbericht der Ombudsstelle

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin

Ihre Beanstandung vom 16. Juli 2018 habe ich erhalten und am 18. Juli 2018 die Chefredaktion von Tele M1 zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 2. August 2018 ist die Stellungnahme bei mir eingetroffen.

Ich habe mir den beanstandeten Beitrag eingehend und in voller Länge angesehen, die Stellungnahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.

Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das maßgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.

Beanstandung

„Thema dieser Diskussionssendung ist der Kampf um die Nachfolge der scheidenden SP-Vertreterin Pascale Bruderer im Ständerat, der sich laut den einführenden Worten des Moderators wie folgt ausnimmt: "Der Kampf ums Stöckli hat begonnen. Die SVP will im Aargau erneut Hansjörg Knecht in den Ständerat bringen. Die Linken suchen fieberhaft nach einem Bruderer-Ersatz. Die CVP wittert die Chance, endlich wieder einmal im Stöckli vertreten zu sein. Doch wer hat überhaupt Anspruch auf den Sitz? Die grosse Debatte im Talk Täglich." Ab Minute 21:14 sinniert der Moderator über die Eignung möglicher SP-Vertreterinnen und -Vertreter für eine Kandidatur und wendet sich an Gabriela Suter, SP-Grossrätin und -Präsidentin des Kantons Aargau: "Wenn ich die Leute anschaue, die bei Ihnen sind, sind das häufig Leute, die entweder in Verbänden sind oder in Organisationen oder Studenten. Kaum einer, von denen, die ich in der SP sehe, haben einmal einen Job gemacht, bei dem sie in der Privatwirtschaft haben Geld verdienen müssen. Ist das nicht ein Problem?" Die SP- Vertreterin versucht zu replizieren und kann gerade mal noch feststellen, was dies für eine Unterstellung sei, und schon wird sie vom Moderator unterbrochen (21:30): "Neinnein. Wenn ich nachschaue im Profil von Frau Feri, die ist nicht in einer wirtschaftlichen Lage, in der sie arbeiten müsste..." Gabriela Suter unternimt einen weiteren Versuch und wirft ein, dass die SP die Arbeitnehmenden vertrete, und wird schon wieder vom Moderator unterbrochen (21:42): "...aber Sie haben ja ganz wenige, Sie haben die..." — aus dem Off ertönt die Stimme eines der anderen Diskussionsteilnehmer: "Genau!" — ",..die wenigsten Kandidaten, die Arbeitnehmer sind." Die SP-Präsidentin versucht weiter, sich Gehör zu verschaffen, im Stimmengewirr ist lediglich die Aussage auszumachen, wonach ihre Partei jene verteten, welche im Unternehmen von SVP-Nationalrat Knecht arbeiten und — dies ist nun deutlich zu verstehen — dass es die Arbeitnehmenden seien, welche bestimmen können, in welche Richtung die Wirtschaft laufen solle. Schon ergreift der Moderator wieder das Wort (21:55): "Als Kandidaten, das sind keine Leute. Der Herr Wermuth ist noch nie ein Arbeitnehmender gewesen. Es ist nur Funktionär gewesen." Nochmals begibt sich Gabriela Suter in Verteidigungsposition und schafft es gerade noch darauf hinzuweisen, dass dies eine weitere Unterstellung sei. Herr Wermuth sei Angestellter. Schon ergreift der Moderatur wieder das Wort (22:07): "Ja, Angestellter, aber in einer Funktion, nicht in einer Stellung, in der er privat Geld verdienen muss. Um das geht es." Darauf wird das Thema gewechselt. Diese Passage, während der hauptsächlich der Moderator redet, hinterlässt beim durchschnittlichen Publikum der Sendung TalkTäglich ganz klar den falschen Eindruck, die SP-Vertreterinnen und -Vertreter würden nichts Richtiges arbeiten, also nicht in der Privatwirtschaft, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Dies treffe auf Cédric Wermuth zu, der sei immer nur Funktionär gewesen. Diese Behauptung ist frei erfunden. Seit seinem 20. Lebensjahr hat der Beschwerdeführer seinen Lebensunterhalt selbst verdient, zunächst als Werkstudent als persönlicher Mitarbeiter von Nationlrat Urs Hofmann. Zwei Jahre später, 2009, hat er beim Hilfswerk Solidar Suisse seine Arbeit aufgenommen und seit 2011 ist er bei der Kreativagentur Spinas Civil Voices tätig. Mit anderen Worten verdient der Beschwerdeführer seinen Unterhalt seit bald zehn Jahren zur Hauptsache in der Privatwirtschaft.

Der unwahre Vorwurf nur Funktionär zu sein und keine Erfahrung als Berufstätiger in der Privatwirtschaft zu haben, macht den Beschwerdeführer als politischen Vertreter der SP, der Partei, welche die Interessen der Arbeitnehmenden wahrnimmt, in den Augen der Öffentlichkeit unglaubwürdig und wiegt deshalb schwer. Eine Möglichkeit, diese Unterstellung ins richtige Licht zu rücken, hat der Beschwerdeführer als in der Sendung Abwesender nicht gehabt. Auch Gabriela Suter hat diese Rolle nicht wirklich übernehmen können, weil der Moderator sie nicht hat ausreden lassen und zum Schluss seine unwahre Behauptung wiederholt hat. Was zuletzt gesagt wird, bleibt bekanntlich besser im Gedächtnis des Publikums haften als das zwischendurch Gesprochene.

Der Vorwurf betrifft das Hauptthema der Sendung, nämlich wer allenfalls geeignet ist, die Nachfolge von Pascal Bruderer im Ständerat anzutreten. Da ist der Beschwerdeführer als angeblicher Funktionär als klar ungeeignet abgestempelt worden. Diese Falschaussage ist dazu geeignet, den Gesamteindruck der fraglichen Sendung wesentlich zu beeinflussen. Es geht also nicht um einen Nebenpunkt.

Ausserdem erfordert die Gewährleistung der freien Meinungsbildung des Publikums, um die es bei der Beanstandung geht, dass die zentralen journalistischen Sorgfaltspflichten eingehalten sind. Der Moderator hat aber sowohl die Pflicht zur Wahrhaftigkeit, die Unvoreingenommenheit gegenüber den Ergebnissen seiner Recherchen — sollte er solche betrieben haben —, und das Gebot der Transparenz verstossen wie auch gegen den Grundsatz, dass der Standpunkt jener, die namentlich angegriffen werden, in geeigneter Weise zur Darstellung zu bringen sind.

Als namentlich Erwähnter hat der Beschwerdeführer eine besondere Beziehung zur Sendung, die ihn vom Rest des Publikums unterscheidet, weshalb er die Sendung als Betroffener beanstandet.“

Stellungnahme Veranstalter

„Als Chefredaktor von Tele M1 nehme ich zu den Beanstandungen von Nationalrat Cédric Wermuth Stellung.

Ausgangslage der Sendung TalkTäglich war die Bestätigung der SVP-Ständeratskandidatur von Nationalrat Hansjörg Knecht und die Frage, mit wem die SP Aargau und die CVP Aargau ins Ständeratsrennen steigt. Aus diesem Grunde war auch SP-Aargau-Präsidentin Gabriela Suter zu Gast in der TalkTäglich-Sendung.

Mögliche und viel diskutiere Kandidatinnen und Kandidaten der SP Aargau für eine Ständeratskandidatur sind Yvonne Feri und Cédric Wermuth. Dies ist auch der Grund, warum Moderator Kaspar Loeb die beiden Politiker namentlich erwähnt hat.

Vorausschicken möchte ich, dass man in einem Talk, in einer Livesituation ist und auch ein Moderator, der kritische Fragen Stellen muss, in der einten Situation souveräner wirken kann, wie in der Anderen.

Cédric Wermuth beanstandet über seine Rechtsanwältin, Gabriela Suter sei in der kritisierten Sequenz immer wieder unterbrochen worden. Dies ist zweifellos der Fall. Kaspar Loeb hat in dieser Sendung aber auch die anderen beiden Politiker teilweise unterbrochen und so versucht, den Rhythmus der Sendung hoch zu halten. Es liegt aus unserer Sicht auch an einer Politikerin oder einem Politiker, wie er sich in einem Livegespräch durchsetzen kann, wenn sie oder er mit einer Aussage nicht einverstanden ist. Gabriela Suter hat immerhin die Aussagen des Moderators zweimal als Unterstellung bezeichnet.

Cédric Wermuth lässt über seine Anwältin mitteilen, er hätte in seiner Karriere für Urs Hofmann (zu dieser Zeit SP-Nationalrat) gearbeitet, danach beim Hilfswerk Solidare Suisse und sei jetzt bei der Kreativagentur Spinas Civil Voices tätig. Spinas Civil Voices ist eine Agentur die fast ausschliesslich Kampagnen für NGOs und auch politische Parteien(darunter die Juso) produziert. Insgesamt ist die Thematisierung von Kaspar Loeb, ob Cédric Wermuth dann wirklich die Arbeitnehmenden der Privatwirtschaft vertreten könne, jetzt auch nicht völlig aus der Luft gegriffen.

Nach einem Mailverkehr zwischen Cédric Wermuth und Kaspar Loeb habe ich Cédric Wermuth per Mail und dann noch telefonisch kontaktiert. Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich ihm gerne eine Plattform bieten möchte um den Aussagen von Kaspar Loeb entgegenzutreten. Dies vor allem auch, weil er in der betroffenen Sendung keine Möglichkeit hatte, sich direkt zu äussern. Wir waren aber beide der Meinung, eine Stellungnahme in der täglichen Sendung „Aktuell“, sei nicht der richtige Weg. Dies weil es sich um eine völlig andere Sendung handelt. Ich habe ihm daher angeboten, in die Sendung TalkTäglich zu kommen und im Gespräch mit Kaspar Loeb, das Ganze zu klären. Eine Antwort auf die Einladung habe ich bis jetzt noch nicht erhalten.

Wir hatten in all den Jahren eine sehr gute, langjährige Zusammenarbeit mit Cédric Wermuth. Umso mehr bedauern wir, dass er jetzt über seine Anwältin an die Ombudsstelle gelangt.

Bemerkungen des Ombudsmanns

Bei der beanstandeten TalkTäglich-Sendung ging es um die Ständeratskandidaturen des Kantons Aargau. Diskussionsteilnehmende waren der Ständeratskandidat der SVP sowie der Wahlkampfleiter der CVP und die Parteipräsidentin der SP des Kantons Aargau. Sowohl die CVP als auch die SP hatten zum Zeitpunkt der Sendung noch keine eigenen Kandidatinnen oder Kandidaten nominiert.

Sie beanstanden einen kurzen Teil der Sendung, etwa ab Minute 21, in welcher sich der Moderator an die SP-Vertreterin wandte und die Eignung möglicher SP-Vertreterinnen und -Vertreter infrage stellte. Provokativ stellte der Moderator die Frage, ob es den nicht ein Problem für die Partei sei, dass ihre Leute häufig in Verbänden, in Organisationen oder Studenten seien und kaum einer, den er in der SP sehe, habe wirklich mal einen Job gemacht und in der Privatwirtschaft Geld verdienen müssen. Die angesprochene Diskussionsteilnehmerin zeigte sich sichtlich verdutzt ob dieser Frage und antwortete lediglich, dass dies eine Unterstellung sei. Der Moderator erwähnte anschliessend die Kandidatin Feri, die nicht in einer wirtschaftlichen Lage sei, dass sie arbeiten müsse und und bezeichnete Herrn Wermuth als Funktionär, der noch nie Arbeitnehmer gewesen sei. Die angesprochene SP-Vertreterin widersprach und wiederholte, dass dies eine Unterstellung sei und Herr Wermut sehr wohl angestellt sei. Daraufhin meint der Moderator, dass er zwar Angestellter sei, aber in einer Funktion, nicht in einer Stellung, in der er privat Geld verdienen muss; um das gehe es.

Bei der beanstandeten Passage geht es um die Frage nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten in der sozialdemokratischen Partei. Wahrscheinlich wollte der Moderator aufzeigen, dass bei der SP keine Kandidaten vorhanden seien, die in der Privatwirtschaft tätig sind. Die an der Diskussion teilnehmende und direkt angesprochene Vertreterin der SP hat meiner Meinung nach die Gelegenheit erhalten, diesen Vorwurf zu entgegnen. Sie war aber offenbar derart überrascht, dass sie lediglich antwortete, dass dies eine Unterstellung sei. Auf die Hinweise des Moderators, dass Herr Wermut noch nie Arbeitnehmer, sondern nur Funktionär gewesen sei, reagierte sie wieder gleich und ergänzte, dass er ja auch Angestellter sei und die SP alle Arbeitnehmer vertrete. Der Moderator hätte dies meines Erachtens so stehen lassen sollen und nicht noch einmal darauf hinweisen, dass Herr Wermut Angestellter sei in einer Funktion, aber nicht in einer Stellung, in den er privat Geld verdienen muss. Der SP-Vertreterin hätte zu diesem wohl eher absurden Vorwurf noch einmal Gelegenheit gegeben werden müssen, Stellung zu nehmen. Diese Gelegenheit gab ihr der Moderator aber nicht, brach diese Thematik ab und begann die Schlussrunde in der Diskussion.

Auch nach mehrmaliger Betrachtung der beanstandeten Passage ist mir nicht ganz klar, was der Moderator genau beabsichtigte. Wenn es ihm darum ging, nachzufragen, ob denn die SP geeignete Kandidatinnen und Kandidaten hätte, die auch Erfahrung aus der Privatwirtschaft mitbrächten, hätte er die Frage entsprechend stellen müssen. Er stellte jedoch die Leute, die er in der SP kenne, wie auch die Kandidatinnen Feri und Wermut als Personen dar, die ihr Geld als Funktionäre verdienten, ohne je sich anstrengen zu müssen, in der Privatwirtschaft Geld zu verdienen. Dass auch Funktionäre oder allgemein Angestellte im öffentlichen Dienst Arbeitnehmende sind, die Leistungen erbringen, scheint der Moderator zu verkennen. Insgesamt erachte ich die Art der Fragestellung und die Bemerkungen des Moderators in der beanstandeten Passage als unglücklich. Er provozierte die Diskussionsteilnehmerin mit diesen Fragen, gab offenbar aber auch nicht korrekte Informationen über Herrn Wermuth wieder. Die angesprochene SP-Politikerin hatte im Gespräch die Gelegenheit erhalten, auf die provokativen Bemerkungen und Fragen zu antworten, schöpfte die ihr zur Verfügung gestellte Möglichkeit aber nicht aus. Unnötig war meines Erachtens aber die Schlussbemerkung des Moderators zu Herrn Wermuth, dass er Angestellter sei, aber in eine Funktion, nicht in einer Stellung, in der er privat Geld verdienen müsse. Insgesamt betrachtet aber dürfte dies ein Nebenpunkt darstellen, zumal in der Diskussion die Vertreterin der SP Gelegenheit hatte, sich zu den provokativen Äusserungen des Moderators zu äussern.

Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie das beigefügte Merkblatt.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Oliver Sidler Ombudsmann

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