Sendung TOP NEWS vom 10. November 2018; TeleTop

Schlussbericht der Ombudsstelle

Sehr geehrter Herr Dr. Kessler

Ihre Beanstandung vom 13. November 2018 habe ich erhalten und am 14. November 2018 die Chefredaktion von TELE TOP zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 16. November 2018 ist die Stellungnahme bei mir eingetroffen.

Ich habe mir den beanstandeten Beitrag eingehend und in voller Länge angesehen, die Stellungnahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.

Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das maßgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.

Beanstandung

„[Im Originalvideo des VgT] ist zu sehen, wie Schafmäster Arthur Ziegler in seiner Schafmästerei in Herrenhof (Langrickenbach) Schafe mit einem Stock schlägt, mit Tritten und Kniestössen misshandelt, an den Hinterbeinen herumschleift und herumzerrt und/oder sie über eine Abschrankung wirft. Die Medien und Coop/Bell (Grosskunde von Ziegler) waren von den zu sehenden Tierquälereien schockiert. Die Medien sprachen von „Schockvideo“, Coop/Bell stellten die Abnahme von Lammfleisch von Ziegler ein und der Internet-Video-Dienst Youtube zensurierte das Video wegen Gewaltdarstellungen. (Deshalb haben wir es jetzt bei der Youtube-Konkurrenz „vimeo“).

In der TeleTop-Sendung erhob Kantonsrat Roland Huber (BDP/TG) schwere Vorwürfe gegen VgT-Präsident Erwin Kessler bzw den VgT: Objektiv gesehen gebe es keine Hinweise auf Tierquälerei, die Kundgebung sei deshalb völlig fehl am Platz. Anschliessend an dieses Statement von Roland Huber wurde ein Ausschnitt aus dem Beweis-Video des VgT gezeigt. Was für die Zuschauer nicht erkennbar war: Der Originalausschnitt aus dem Video wurde von Tele Top mit einem nachgestellten Video zusammengeschnitten, in welchem zu sehen ist, wie Ziegler mit einem lockeren Strick auf eine Abschrankung (nicht auf die Schafe)schlägt. Dieses unhaltbare Statement von Roland Huber, es liege gar keine Tierquälerei vor, wurde von Teletop mit dem manipulierten Video „bestätigt“.

Damit wurde das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Die Zuschauer wurden getäuscht, konnten die Täuschung nicht erkennen und sich so keine eigene Meinung bilden.

Wir haben Teletop erfolglos eine aussergerichtliche Richtigstellung angeboten, im Rahmen derer wir Gelegenheit erhalten sollten, den gefälschten (verfälschend nachgestellten) Videoausschnitt zu kommentieren und mit dem Originalvideo zu vergleichen zu können. Teletop ging darauf leider nicht und zog es vor, am 12. November, zwei Tage nach der beanstandeten Sendung, am Schluss der News-Sendung bloss eine kurze, verbale „Richtigstellung“ von 23 Sekunden anzumerken. In der News-Übersicht auf der Website von Teletop war diese Richtigstellung nicht angekündigt. Sie wurde als unauffällige kurze Bemerkung am Schluss der 13-minütigen News-Sendung angefügt. Diese Art der Richtigstellung macht diese schwerwiegende Zuschauermanipulation nicht ungeschehen und ist in Inhalt und Aufmachen der Sache unangemessen kurz und unauffällig. Die meisten Zuschauer realisierten wohl nicht, um was es wirklich ging. Damit wurde auch die Richtigstellungspflicht gemäss dem Journalistenkodex verletzt. Ich weiss nicht, ob auch aus Sicht der UBI eine solche Pflicht besteht, das wissen Sie sicher genau. Ich denke, dass eine Verletzung der Programmvorschrift jedenfalls schwerer wiegt, wenn vorsätzlich keine angemessene Richtigstellung erfolgt.“

Stellungnahme des Veranstalters

„In der Sendung TOP NEWS vom 10. November 2018 berichteten wir über die Mahnwache des VgT in Frauenfeld wegen des Schafhalters in Herrenhof. In diesem Beitrag wurden nach dem ersten Quote Bilder gezeigt, die wir bereits in den TOP NEWS vom 17. Oktober 2018 ausgestrahlt haben. Entsprechend wurden die Bilder mit dem Einblender «TOP NEWS vom 17.10.2018» vermerkt. Gezeigt wurden Ausschnitte aus dem Video des VgT und eine Sequenz, die wir selbst auf dem Hof gedreht haben.

Am Montag – zwei Tage nach dieser Sendung – wurde ich darüber informiert, dass Herr Kessler sich beschwert hat. Nach Überprüfung des Beitrages kam ich zum Schluss, dass diese Sequenz zwar nicht falsch aber auch nicht ganz glücklich deklariert war. Für den Zuschauenden ohne Vorkenntnisse hätte tatsächlich der Eindruck entstehen können, es handle sich ebenfalls um ein Bild aus dem Video des VgT. Das selbstgedrehte Bild wurde umgehend durch eine Sequenz aus dem Video des VgT ersetzt und auch mit dem Einblender «Video: VgT» versehen. Sowohl auf dem Sender wie auch in unserem Online-Archiv ist nur noch diese Fassung zu sehen.

Des weiteren entschied ich, dass in den TOP NEWS vom 12. November 2018 eine Richtigstellung platziert wird. Diese hatte folgenden Wortlauf:

«Mir chömed a dere Stell zunere Korrektur: I de TOP NEWS vom Samschtig het TELE TOP bi de Brichterstattig zu de Mahnwach z Frauefeld en Videousschnitt zeiged, wo nöd usem Originalvideo vom VgT stammt. Es isch e nahgstellti Szene vo TELE TOP. Diä segi e Verharm-osig vom Tatbestand, kritisiert de Erwin Kessler. Mir entschuldiged eus für die Verwächslig.»

Herr Kessler wurde im Vorfeld über diese Massnahmen informiert. Daraufhin forderte er, er wolle den Videoausschnitt kommentieren und mit dem Originalvideo vergleichen. Diese Forderung habe ich abgelehnt, da sie unbegründet ist und weil wir Herr Kessler damit eine sehr einseitige Plattform gegeben hätten. Ich bin der Meinung, dass wir mit der Richtigstellung und der Anpassung des Beitrages mehr als angemessen auf die Beanstandung von Herr Kessler reagiert haben. Den Vorwurf der Zuschauermanipulation weise ich vehement zurück. Wir haben unsere Zuschauenden mit der Richtigstellung darauf aufmerksam gemacht, dass es sich bei diesem einen Bild nicht um einen Ausschnitt aus dem Video des VgT handelt. Von bewusster Täuschung kann keine Rede sein.

In den publizistischen Grundsätzen unseres Redaktionsstatutes halten wir fest:

«Die Redaktion bietet dem Zuschauer in der heutigen News-Flut eine Orientierungshilfe ohne ihn zu manipulieren.»

In den Maximen der Redaktion ist ausserdem festgehalten:

«Wir achten auf eine faire, ausgewogene und respektvolle Berichterstattung.»

Diese Richtlinien wurden aus meiner Sicht im vorliegenden Fall klar erfüllt. Die Ursache für die Beanstandung und das künftige Vorgehen in einem ähnlichen Fall sind mit den beteiligten Mitarbeitenden bereits besprochen worden.“

Bemerkungen des Ombudsmanns

Im Beitrag über die Mahnwache des VgT in Frauenfeld zum Fall des Schafhalters in Herrenhof kamen sowohl Sie, Herr Kessler, ausführlich zu Wort wie auch der Politiker Roland Huber, der sich gegen die Kundgebung richtete. Thematisiert wurde insbesondere das vom VgT veröffentlichte Video (versteckte Aufnahmen von Nachbargrundstück aus, welche den Tierhalter im Umgang mit seinen Tieren zeigte). Der Fall sorgte national für Schlagzeilen.

Im Beitrag wurde ein kleiner Ausschnitt aus einem Video gezeigt mit dem folgenden Hintergrundkommentar (hier vereinfachend in deutscher Sprache wiedergegeben: „Das Video vom angeblichen Tierquäler von Herrenhof hatte vor gut einem Monat für Aufruhr gesorgt. Laut Roland Huber sind die auf dem Video gezeigten Szenen von Tierquälerei bereits von mehreren Experten dementiert worden.“ Eingeblendet wurde bei der kurzen Videosequenz oben links „TOP NEWS vom 17.10.2018“. Nach dem kurzen Videoausschnitt äusserte sich Erwin Kessler kurz zur Echtheit des Videos.

Für die Zuschauerin und den Zuschauer nicht ersichtlich war, dass es sich beim im beanstandeten Beitrag gezeigten Video nicht um das Originalvideo des VgT handelte, sondern um einen Zusammenschnitt des VgT-Videos und einer nachgestellten Szene. Die nachgestellte Szene wurde von TELE TOP am 17. Oktober 2018 im Rahmen desselben Sendegefässes ausgestrahlt. Dabei kam der betroffene Bauer zu Wort und zeigte, wie er mit der Raute nicht auf die Tiere, sondern auf Abschrankung schlug. Auch wenn im Beitrag oben links eingeblendet wurde, dass es sich beim Bildmaterial um dasjenige der TOP NEWS vom 17. Oktober 2018 handelte, ging der Off-Kommentar nicht auf die damals gezeigte Darstellung ein. Im Gegenteil: Es wurde suggeriert, dass es sich bei dem vorliegend gezeigten Videoausschnitt um das Originalvideo des VgT handelte, und dass die gemäss Aussagen von Herrn Roland Huber auf dem Video gezeigten Szenen von Tierquälerei bereits von mehreren Experten dementiert worden seien. Die gezeigten Bilder unterstützen die Aussage von Roland Huber, entsprachen aber nicht den Aufnahmen im Originalvideo. Tatsächlich entstand bei der Zuschauerin und dem Zuschauer nach Visionierung des kurzen Video-Ausschnittes und dem davor gezeigten Statement von Roland Huber der Eindruck, dass es sich bei den aufgenommenen Bilder von Herrenhof gar nicht angebliche Tierquälerei handeln konnte. Auch das nachfolgende Statement von Herrn Kessler konnte diesen Eindruck nicht korrigieren. Die Sequenz war aus meiner Sicht manipulativ und die Zuschauerin und der Zuschauer konnten sich keine eigene Meinung über das gezeigte Video respektive die Thematik bilden.

In ihrer Stellungnahme weist die Veranstalterin darauf hin, dass im Online-Archiv des Senders die fragliche Videosequenz durch den Ausschnitt des Originalvideos des VgT ersetzt worden sei. Sie weist auch darauf hin, dass die Sequenz im gesendeten Beitrag zwar nicht falsch aber auch nicht ganz glücklich deklariert war. Auch wenn ich die blosse Reduktion auf die falsche Deklaration als verharmlosend betrachte, begrüsse ich die bereits vorgenommene Massnahme der korrekten Darstellung des Ausschnitts aus dem Originalvideo des VgT im Online-Archiv des Veranstalters.

Zwei Tage nach der Ausstrahlung des beanstandeten Beitrags wurde im Rahmen desselben Sendegefässes eine Richtigstellung platziert mit folgendem Wortlaut: „Mir chömed a dere Stell zunere Korrektur: I de TOP NEWS vom Samschtig het TELE TOP bi de Brichterstattig zu de Mahnwach z Frauefeld en Videousschnitt zeiged, wo nöd usem Originalvideo vom VgT stammt. Es isch e nahgstellti Szene vo TELE TOP. Diä segi e Verharmosig vom Tatbestand, kritisiert de Erwin Kessler. Mir entschuldiged eus für die Verwächslig.“ Auch hier ist begrüssenswert, dass sich der Sender des Fehlers bewusst war und eine Richtigstellung ausstrahlte. Warum die Richtigstellung erst ganz am Schluss der Nachrichten ausgestrahlt wurde, und nicht schon zu Beginn der Sendung, bleibt für mich ein Rätsel. Es wäre dem Veranstalter gut angestanden, bereits zu Beginn der Sendung auf den Fehler hinzuweisen und sich dafür zu entschuldigen.

Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie das beigefügte Merkblatt.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Oliver Sidler Ombudsmann

Datenschutz