Beanstandung der Sendung „Fenster zum Sonntag“ vom 18. April 2020 - Fernsehen SRF

Schlussbericht des Ombudsmanns

Sehr geehrter Herr X

Ihre Beanstandung vom 18. April 2020 habe ich zuständigkeitshalber von der Ombudsstelle SRG.D zur Behandlung erhalten und am 21. April 2020 die Chefredaktion von Alphavision, die Produzentin der Sendung, zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 1. Mai 2020 ist die Stellungnahme bei mir eingetroffen.

Ich habe mir den beanstandeten Beitrag eingehend und in voller Länge angesehen, die Stellungnahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.

Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das massgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.

Beanstandung

„Die Sendung Fenster zum Sonntag strahlt heute 18.4.20/1830 Uhr einen Beitrag aus der „christlichen Gemeinden“ VINEYARD BERN aus. Ist diese Gemeinschaft nicht eine sektenartige Gemeinschaft?

Gehört diese nicht einem Ableger der ICF an? Die International Christian Fellowship (ICF) gehört auch sektenorientierten Gemeinschaften an? Müssen solche Beiträge im öffentlich rechtlichen Fernsehen ausgestrahlt werden? Weshalb bekommen solche Organisationen eine öffentliche Plattform?“

Stellungnahme Veranstalter

„FENSTER ZUM SONNTAG ist ein Projekt von Christen aus Freikirchen, Landeskirchen und der evangelischen Allianz und wird seit bald 25 Jahren (Sendestart war im September 1995) am Schweizer Fernsehen ausgestrahlt.

Produziert wird die TV-Reihe von der ALPHAVISION AG und von ERF Medien. Das Magazin (moderiert von Aline Baumann) wird redaktionell von der ALPHAVISION AG, der Talk (moderiert von Ruedi Josuran) von ERF Medien verantwortet. Ideelle Trägerin des Projektes ist die STIFTUNG CHRISTLICHES FERNSEHEN.

Die TV-Reihe FENSTER ZUM SONNTAG erhält weder Gelder aus dem «Gebührentopf», noch aus anderen Quellen der öffentlichen Hand, sondern finanziert sich durch Spenden, Werbe- und Sponsoringeinnahmen.

Die Zusammenarbeit zwischen der SRG und der ALPHAVISION AG ist mit einer vom UVEK genehmigten Zusammenarbeitsvereinbarung klar geregelt. Das Sendungsmandat des Schweizer Fernsehens für FENSTER ZUM SONNTAG liegt bei der ALPHAVISION AG.

Aus dem Sendungsmandat:
«Fenster zum Sonntag will engagiertes Christsein abbilden, gesellschaftsrelevante Themen kontrovers diskutieren und Lösungsansätze aus christlicher Perspektive aufzeigen. Dabei werden Themen rund um den Menschen behandelt: Gesundheit, Psychologie, Arbeit, Religion, Sucht, Sport, Freizeit, etc. Das Magazin ist monothematisch angelegt, mit zwei bis vier Porträts. Anhand von persönlichen Erfahrungen der Protagonisten werden Beispiele gelebten Glaubens präsentiert. Wo möglich wird dem Zuschauer Hilfe zur Lebensbewältigung angeboten.»

Zu den Fragen von Herrn X:

Ist «VINEYARD BERN» nicht eine sektenartige Gemeinschaft? Bei «VINEYARD BERN» handelt es sich nicht um eine sektenartige Gemeinschaft, sondern um eine landeskirchliche Bewegung. Das wird in der Sendung «Die Chance packen» vom 18. April 2020 auch so kommuniziert. Hierzu die Selbstdeklaration der «VINEYARD BERN»: «Wir sind eine ökumenisch orientierte Laienbewegung innerhalb der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn, die diese in ihrem Auftrag unterstützt, ‹allen Menschen das Evangelium zu verkündigen›». Weitere Informationen zu «VINEYARD BERN» finden sich hier: https://www.vineyardbern.ch/fileadmin/user_upload/dateien/05_ueber_uns/Leitung/VisionMission/SR_PUB_Unterwegs-zum-gemeinsamen-Zeugnis_131117.pdf und https://www.vineyard-bern.ch/ueber-uns/leitung/vision-mission/

Gehört „VINEYARD BERN“ nicht einem Ableger der ICF an? Als landeskirchliche Bewegung (der ev. ref. Kirche) ist «VINEYARD BERN» auch keine Freikirche und gehört damit auch nicht der «International Christian Fellowship» (ICF) an, die eine Freikirche und keine sektenorientierte Gemeinschaft ist. Weitere Informationen zur „International Christian Fellowship“ finden sich hier: https://de.wikipedia.org/wiki/International_Christian_Fellowship und https://freikirchen.ch/organisation/mitglieder/

Müssen solche Beiträge im öffentlich rechtlichen Fernsehen ausgestrahlt werden? Weshalb bekommen solche Organisationen eine öffentliche Plattform? Die Schweiz ist aktuell in einer besonderen Lage. Das Corona-Virus macht auch vor Kirchen nicht halt, im Rahmen des Versammlungsverbots dürfen keine Gottesdienste durchgeführt werden. Ein Aspekt der Sendung «Die Chance packen» vom 18. April 2020 bestand darin, aufzuzeigen wie die Kirchen mit dieser Situation umgehen. Die landeskirchliche Bewegung «Vineyard Bern» steht in dieser Sendung exemplarisch für sehr viele Landes- und Freikirchen, die ihre Gottesdienste aufgrund des gegenwärtigen Versammlungsverbots ins Internet übertragen.“

Einschätzung des Ombudsmanns

Der von Ihnen beanstandete Beitrag thematisiert das Versammlungsverbot des Bundesrates und die damit verbundene Unmöglichkeit der Kirchen, Gottesdienste oder ähnliche Veranstaltungen abzuhalten. Porträtiert wird die Vereinigung Vineyard Bern und wie diese anstelle von Veranstaltungen mit physischer Beteiligung Online-Gottesdienste produziert. Der Bericht gibt Einblicke hinter die Kulissen (Vorbereitung, Produktion, Ablauf, etc.) wie auch das Ergebnis, welches online präsentiert wird. Die Hauptakteurinnen und Hauptakteure geben ihre Statements zu den Vor- und Nachteilen dieser Art von Gottesdiensten ab. Dabei werden nicht speziell die Vorteile respektive die positiven Seiten der Vereinigung Vineyard Bern hervorgehoben. Werbung für die Vereinigung wird keine gemacht, auch wenn im Bericht keine kritischen Fragen zur Vereinigung gestellt werden, was angesichts des Themas auch nicht angebracht war. Es war zudem nicht der Anspruch des Berichts, eine konfessionsübergreifende oder weiterführende Berichterstattung über die verschiedenen Formen von Gottesdiensten während der Corona-Zeit zu zeigen, sondern lediglich am Beispiel der Vereinigung Vineyard Bern aufzuzeigen, wie diese vorgeht. Dies war für die Zuschauerin und den Zuschauer klar. In verschiedenen anderen Medien, zum Beispiel Radio SRF, wurden ähnliche Beiträge zu den grossen Kirchen in der Schweiz ausgestrahlt.

Ihre Beanstandung bezieht sich hauptsächlich auf die Frage, ob die Gemeinschaft Vineyard Bern nicht eine sektenartige Gemeinschaft sei und diese einem Ableger der ICF angehöre. Sie stellen weiter die Frage, weshalb solche Organisationen eine öffentliche Plattform erhielten.

Die Bewegung Vineyard Bern hat gemeinsame geschichtliche Wurzeln mit ICF. Auf der Infosekta-Webseite wird die Bewegung Vineyard Bern nicht weiter erwähnt. Fündig wurde ich auf der Webseite der evangelischen Informationsstelle Kirchen, Sekten, Religionen. Die Vineyard Bern-Bewegung gehört zu den sogenannten freikirchlichen Gemeinschaften und „lehrt mit der pfingstlichen Theologie die bis heute andauernde Bedeutung von Geistesgaben und Wundern, lehnt aber die pfingstliche Lehre von der Geistestaufe als zeitlich von der Bekehrung getrennter Erfahrung ab. Vielmehr wird der Mensch schon bei der Bekehrung im Heiligen Geist getauft, spätere Erfahrungen mit Geisteswirkungen werden als ‚Erfülltwerden mit dem Heiligen Geist‘ bezeichnet und können sich immer wieder neu ereignen“ (http://www.relinfo.ch/lexikon/christentum/pfingstbewegung/neucharismatische-und-andere-neue-gemeinden/vineyard-bewegung/). Die Vineyard Bern bezeichnet sich selber als eine „ökumenisch orientierte Laienbewegung innerhalb der reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn, die diese in ihrem Auftrag unterstützt, allen Menschen das Evangelium zu verkünden“ (https://www.vineyard-bern.ch/ueber-uns/leitung/vision-mission/). Die Vereinigung Vineyard Bern ist gemäss meinen Recherchen bei den reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn bekannt und sie pflegen gute Beziehungen zueinander. Im Jahre 2013 wurde zudem eine gemeinsame Erklärung erarbeitet und verabschiedet.

Ob die Vereinigung Vineyard Bern nun als sektenähnliche Gruppierung zu bezeichnen ist, mag ich nicht abschliessend zu beurteilen, hege jedoch einige Zweifel daran. Schliesslich wird die Vereinigung Vineyard Bern von der reformierten Kirche Bern-Jura-Solothurn anerkannt und sie basiert zumindest auf gemeinsamen Wertvorstellungen.

Im Sinne der Transparenz wäre es angebracht gewesen, in der Anmoderation kurz auf die Bewegung Vineyard Bern einzugehen, damit die Zuschauerin und der Zuschauer diese Gemeinschaft korrekt einordnen können. Ob dies allerdings im Rahmen der von Alphavision AG ausgestrahlten Sendungen notwendig war, muss offengelassen werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich das durchschnittliche Publikum dieser Sendung mit den verschiedenen Gemeinschaften auskennt und somit ein diesbezügliches Vorwissen vorliegt.

Zusammenfassend komme ich zum Schluss, dass ich die Ausstrahlung des Beitrags über die virtuelle Durchführung von Gottesdiensten während der Corona-Krise am Beispiel der Vereinigung Vineyard Bern als programmrechtlich nicht relevant einstufe, zumal keine werbenden Aussagen gemacht wurden und für die Zuschauerin und den Zuschauer klar war, dass es sich um eine Darstellung der Aktivitäten rund um die virtuelle Durchführung von Gottesdiensten und nicht um eine kritische Berichterstattung über den Inhalt von Online-Gottesdiensten der Vereinigung Vineyard Bern handelte. Die Vereinigung Vineyard Bern ist schliesslich von der reformierten Kirche Bern-Jura-Solothurn anerkannt.

Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie das beigefügte Merkblatt.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Oliver Sidler Ombudsmann