TeleBärn - News vom 23. Oktober 2021 und 22. Januar 2022

Beanstandung der News-Sendungen vom 23.10.2021 und 22.1.2022 (Zeitraumbeschwerde) - TeleBärn

Schlussbericht des Ombudsmanns

Sehr geehrter Herr X

Ihre Beanstandung vom 22. Januar 2022 habe ich erhalten und am 24. Januar 2022 die Chefredaktion von TeleBärn zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 13. Februar 2022 ist die Stellungnahme bei mir eingetroffen.

Ich habe mir den beanstandeten Beitrag eingehend und in voller Länge angesehen, die Stellungnahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.

Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das massgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.

Beanstandung

„Nach Monatelangen vergeblichen Kontaktversuchen mit der Redaktion -um eine Beanstandung umgehen zu können- und vergeblicher Hoffnung TeleBärn wurde Sachgerecht berichten. Erfolgt nun halt die Beanstandung.

Wegen dem Verstoss der Sachgerechtigkeitsgebotes -Vielfaltsgebotes -Menschenwürde

Ich beanstande die News-Sendung vom 22.1.2022. 18 Uhr. Gleich der erste Beitrag. . Der Bericht über die Corona-Demo.

Tele Bärn behauptet es wären Rechtsextreme dabei gewesen. Gleich zu Beginn der Berichterstattung meldete Tele Bärn „Es waren mehrere Rechtsextreme der Jungen Tat anwesend gewesen

  1. Ich beanstande diese Behauptung ohne Beweise. ES IST NICHT SACHGERECHT sowas ohne Beweise zu behaupten.
  2. Ich beanstande, dass TeleBärn als Quelle LINKSEXTREME Accounts, Portale nutzte. Nur dort wurde das behauptet
  3. Ich beanstande die Bezeichnung Rechtsextrem. Wenn Mitglieder tatsächlich der „Jungen Tat“ dabei waren, WAS GENAU MACHT SIE ZU RECHTSEXTREMEN? WELCHES VERHALTEN? Welche rechtskräftigen Urteile macht die Mitglieder zu „Rechtsextremen“
  4. WARUM ist es eine Meldung wert, wenn angeblich Rechtsextrem FRIEDLICH demonstrieren. Auch diese -wenn es denn Rechtsextreme wären- haben ein Recht auf die Demonstrationsfreiheit.

Nun könnte es sein, dass die Ombudsstelle zum Schluss kommt, dass die Erwähnung und Meldung Rechtsextremer absolut in Ordnung sei. Und selbst wenn diese friedlich demonstrierten man Extremisten als Extremisten bezeichnen soll.

Um die Ombudsstelle zu entlasten, belasse ich es mit wenigen Beispielen, als TeleBärn MEHR WIE OFFENSICHTLICHE LINKSEXTREME NICHT ALS LINKSEXTREME BEZEICHNETE.

Dann beanstande ich wie die Redaktion zwar die Gegendemo erwähnte, aber NICHT das Wort Linksextrem benutzte. Sondern nur „Linksativisten“ Ebenso im kurzen Beitrag zu sehen. WAS GENAU hat es zu bedeuten, dass Linksextreme nur Linksaktivisten seien angebliche Rechtsextreme aber keine Rechtsaktivisten

Das ist nicht ausgewogen, nicht dem Vielfaltsgebot Rechnung getragen. TeleBärn hätte beides gleich zu bewerten. Und so den Zuschauern die Möglichkeit geben können sich selber ein Urteil zu bilden.

EINE ENTSCHEIDENDE FRAGE. WARUM HEISST ES AUF DER EINEN SEITE AKTIVISTEN AUF DER ANDEREN ABER IMMER UND IMMER WIEDER „EXTREMISTEN“

Diese Gegendemo wurde organsiert und beworben auf der SEITE „BARRIKADE.INFO“ EINE BEKANNTE LINKSEXTREME SEITE.

Auch andere seriöse Medien wie die NZZ hat dies festgehalten. Barrikade.info bezeichnet sich SELBER als ANTIFA. Antifa sind Linksextreme Kriminelle welche Weltweit von etlichen Verfassungsschützern oder Behörden unter Beobachtung steht.

Barrikade.Info ist etwa Verantwortlich für die Angriffe und MORDVERSUCHE gegen Mitarbeiter im Asylheim Basel. Sie stachelte mindestens dazu ein. Was ebenso eine Straftat ist. Und natürlich waren Linksextreme auch für die Tat verantwortlich.

Barrikade.info bezeichnet sich SELBER ALS LINKSEXTREM https://barrikade.info/tag/Antifaschismus

Weiter wurde auf bekannten LINKSEXTREMEN Foren, Accounts für diese Gegendemo geworben.

Wenn der Ombudsstelle das noch nicht reicht, beanstande ich https://www.telebaern.tv/telebaern-news/samstag-23-oktober-2021-144118169

23.Oktober 2021 Auch hier behauptet TeleBärn es wären Rechtsextreme dabei. Aber nicht die Anwesenheit von Linksextremen.

Sowohl an der Hauptdemo wie auch der Gegendemo waren Linksextreme anwesend. BESTÄTIGT durch andere Medien. Sogar vom Blick

Trychler und Antifa: Demo der unheiligen Allianz in Bern gegen Covid-Gesetz (https://www.blick.ch/sonntagsblick/aufmarsch-einer-unheiligen-allianz-in-bern-trychler-und-antifa-id16931354.html)

Ebenso bestätigt durch den Tages-Anzeiger, Berner Zeitung, Nebelspalter etc. etc. und durch die Linksextremen selber.

An jenem Tag wurden Corona-Demonstranten welche friedlich im Reisecar auf die Rückreise warteten vom LINKSEXTREMEN KRIMINELLEN gewalttätig angegriffen.

Ich beanstande, dass TeleBärn darüber nicht berichtete. Sie verschwiegen sowohl, dass im Car MENSCHEN drin waren. diese Corona-Massnahmen-Gegner waren UND INSBESONDERE dass es sich um LINKSEXTREME Gewalttäter handelt

https://www.nebelspalter.ch/die-grossdemonstration-gegen-das-covid-gesetz-in-bern,-die-brutale-gewalt-von-links-und-das-versagen-der-medien-%E2%80%93-eine-bilanz-am-tag-danach

Selbst die Berner Zeitung betitelte Linksextreme als Linksextreme

Attacke gegen Massnahmekritiker – Beim Angriff waren 30 Personen im Car (https://www.bernerzeitung.ch/beim-angriff-waren-30-personen-im-car-549122208686)

Von TeleBärn wie erwähnt kein Wort davon. Keine Benennung von Linksextremen, dass diese Linksextreme seien. Wir halten fest. Selbst bei schweren Straftaten, wo sich die Linksextremen noch selber feiern ist für TeleBärn Anlass diese Täterschaft als Linksextrem zu bezeichnen.

Dies aus zwei Gründen

  1. TeleBärn will gegen die friedliche Corona-Demonstrationen bei jeder Gelegenheit aufhetzen. diesbezüglich als weitere Beweis und Beanstandung die Behauptung es wären am 23.10. nur 10’000 anwesend gewesen. Obschon sämtliche Bilder etwa des überfüllten Bundesplatzes was anderes bewiesen. Selbst Wissenschaftlich in der Zwischenzeit belegt. Von TeleBärn kein Wort. Während TeleBärn bei Linksextremen genehmen Demos immer die höchstmögliche Teilnehmerzahl angibt.
  2. Weil TeleBärn das Wort „Linksextrem“ absichtlich manipulativ NICHT verwendet. Im gesamten Jahr 2021 ist mir und anderen kein Beitrag bekannt wo TeleBärn „Linksextrem“ als Bezeichnung verwendet hätte. Trotz unzähligen Vorkommnisse mit anwesenden Linksextremen

Das ist nicht Sachgerecht, nicht dem Vielfaltsgebot Rechnung getragen und es ist gegen die Menschenwürde

Und weil TeleBärn auch ganz sicher 2022 die Bezeichnung „Linksextrem“ nicht verwendet. Aber umgekehrt angebliche Rechtsextreme immer benennt und anprangert. OHNE BEWEISE OHNE DASS DIESE irgendwie auffällig wurden.

Und darum werde ich mich mit aller Entschlossenheit gegen diese manipulative, aufhetzende Berichterstattung und Propaganda für Linksextreme beanstanden.

(...) Hierbei handelt es sich um eine ZEITRAUMBESCHWERDE und wenn es nachweisbare Rechtsextreme sind, bin ich nicht gegen die Nennung. Ich beanstande, dass wenn gleichzeitig gewalttätige Linksextreme NICHT als Linksextreme bezeichnet werden.

Ich ersuche hier TeleBärn im Jahre 2022 ebenso Linksextreme auch als Linksextreme zu bezeichnen. Und werde mich mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen TeleBärn zur Wehr setzen. Wenn TeleBärn zwar weiterhin Corona-Demos verunglimpft und von Rechtsextremen redet. Aber gleichzeitig Linksextreme in Schutz nimmt und weder diese als Linksextreme bezeichnen. Noch deren schwere Straftaten und Gewalt benennen und politisch dort einordnen, wo linksextreme hingehören.“

Stellungnahme Veranstalter

„Als Chefredaktor des TV-Senders TeleBärn weise ich die Vorwürfe sowohl für den Inhalt der „News“-Sendung vom 23.10.21 wie auch vom 22.01.22 zurück.

Der Bericht wiederspiegelt die Fakten die unsere JournalistInnen vor Ort vorgefunden haben. TeleBärn verheimlicht dabei weder Informationen noch ist eine tendenziöse Berichterstattung festzustellen. Die Beschwerde, dass Ausdrücke wie „Linkstextrem“ nicht gleich viel oder anders erwähnt werden wie „Rechtsextrem“ lasse ich nicht gelten. Es ist Teil der journalistischen Arbeit ist es, Texte zu Nachrichtenereignissen zu erstellen. Uns neben er Faktenlage auch vorschreiben zu wollen, was wir in welcher Form in Wörter fassen sollen, gleicht einer redaktionellen Einflussnahme und Steuerung von Aussen, der ich mich vehement entgegensetze. Sendung vom 22.01.22: „Die junge Tat“ als rechtsextreme Gruppierung zu benennen scheint mir journalistisch korrekt. Es ist im Bericht auch klar zu sehen, dass die Demo ein Gemisch aus Massnahmengegnern und Leute rechtsextremer Gesinnung sind. Es wird nirgendwo behauptet, dass die Massnahmengegner rechtsextrem seien. Der Beitrag streitet nicht ab, dass Linkasautonome eine Gegendemo veranstalten. ich sehe keinen journalistischen Verstoss in der Berichterstattung oder gar eine tendenziöse Berichterstattung. Auch zur Sendung vom 23.10.21 bezw. beim zweiten Bericht sehe ich keine Verstösse gegen journalistische Richtlinien. Beim ersten Bericht vom 23.10.21 gab die Einschätzung der teilnehmenden Personen zu reden. Ich habe vor Monaten bereits an verschiedenen Personen (darunter auch Herr X) folgendes geantwortet (seine Behauptung also, nichts von uns zu hören, stimmt so also nicht) Notiz: Die Sendung vom 23.10.22 bezw. der erste Bericht wurde demzufolge bereits direkt bei Telebärn beanstandet. Anbei meine komplette Antwort von damals:

Sehr geehrte Damen und Herren

Nach unserer Berichterstattung zu der Demonstration in Bern vom vergangenen Samstag 23.10.21 haben uns zahlreiche Schreiben erreicht, sowohl an unsere Redaktion wie auch an mich persönlich gerichtet. Ich nehme hier keinen Bezug zu Anschuldigungen und Pöbeleien, sondern versuche aus den zahlreichen Zuschriften den relevanten Punkt herauszufiltern. Dieser betrifft offenbar vor Allem die Anzahl an der Demonstration Beteiligter, wie sie in unserer Berichterstattung in der aktuellen 18.00 Uhr Sendung genannt wurden.

Folgendes möchte ich von Seiten TeleBärn in aller Klarheit festhalten:

  • TeleBärn hat keine eigene Zählung durchgeführt und verfügt dahingehend über keine eigens erhoben Zahl an Demonstrierenden.
  • In einem Interview zur Demonstration sprach Sicherheitsdirektor Reto Nause zum damaligen Zeitpunkt von etwa (oder auch über) 10’000 Personen.
  • Am Samstagabend nach der Demonstration, als wir um 18:00 mit unseren News auf Sendung gingen, gab es lediglich diese erste Schätzung von rund 10’000 Personen, weshalb wir dies auch so vermeldet haben.
  • In einem Interview mit einer Mitorganisatorin der Demonstration (dieses wurde uns zumindest so mitgeteilt) sprach diese von 15’000 Teilnehmenden.
  • Ein Journalisten-Kollege sprach (in dem Momentan auf den Bundesplatz bezogen) von etwa 10’000 Personen.
  • Schlussendlich haben wir die 15’000 Teilnehmenden haben wir als Zahl in unsere Berichterstattung übernommen.
  • Man kann dabei diskutieren ob man diese Zahl klarer als Schätzung oder erste Einschätzung hätte deklarieren müssen. Dies trifft auch für den Online-Text zu. Dieser wurde inzwischen angepasst.
  • TeleBärn gibt in den Meisten Fällen jeweils auch die Teilnehmerzahl bekannt welche die Behörden mitteilen. Eine solche Zahl war seitens Behörden am Samstag nicht verfügbar, bis auf die geschätzten 10’000 von Sicherheitsdirektor Reto Nause.
  • TeleBärn stützt sich bei Demonstrationen nicht ausschliesslich auf die Teilnehmerzahl der Veranstalter, sondern normalerweise - wie bereits oben erwähnt - auch auf die Zahl der Behörden. Ergibt sich dabei eine grosse Diskrepanz wird jeweils nachgefragt.
  • Allerdings: Das Communiqué, sofern es eines gab, wo die Veranstalter die 50’000 erwähnen, hat unsere Redaktion nie erreicht.
  • Die SDA kam um 19.00 Uhr mit einer Meldung wo von „Tausenden“ gesprochen wird (Eine Stunde nach unserer News-Sendung).
  • Die in den letzten Tagen von den Veranstaltern, wie auch in den zahlreichen Zuschriften, zitierten 50’000 Demonstrierenden, können bis dato nicht verifiziert werden. TeleBärn wird kein Korrigendum in diese Richtung senden, weil zum Zeitpunkt unserer Berichterstattung die Zahl von 10’000 (bezw. die von Frau Machado genannten 15’000 in ihrem Statement) die einzige verfügbare war.
  • Nach einem Austausch mit einem Behördenvertreter wurden 15’000-20’000 als realistische Zahl angeschaut, diese haben wir am Tag nach der Demonstration so in den News vermeldet, die Inform. einer Korrektur zur Berichterstattung vom Demonstrationstag. Bei ein erneuten Austausch Anfang Woche wurde als realistische Grösse immer noch 15’000-20’000 genannt.
  • Gemäss eines 20-Minuten-Artikels befasst sich nun ein Forscher damit und spricht von maximal 38’000 Teilnehmenden. Es zeigt sich also: Eine genau Zahl lässt sich auch nach Tagen nicht eindeutig definieren. Aber: Auch die optimistischsten Schätzungen liegen immer noch weg von der 50’000er-Marke: https://www.20min.ch/story/forscher-zaehlt-nach-kontroverse-zahl-der-teilnehmer-an-berner-corona-demo-812964522301
  • Bezüglich der Berichterstattung vom Di.26.10.21: Die im Bericht vorkommende Stadträtin Simone Machado war über den Inhalt des Berichts informiert. TeleBärn hat gegenüber ihr noch anderen Personen nie behauptet oder den Eindruck erweckt über andere Aspekte der Demonstration zu berichten. An diesem Dienstag war der Fokus auf genau diesen Inhalt gelegt.

TeleBärn ist weder links noch rechts orientiert, positioniert sich weder bei Gegnern noch Befürwortern der Massnahmen. Wir nehmen unseren journalistischen Auftrag mit einem jungen und überaus engagierten Team sehr ernst. Dazu gehört auch, dass wir unsere journalistische Pflicht der Korrektheit und Ausgewogenheit nach bestem Wissen und Gewissen ausüben. Dazu gehört es aber auch dass einige Berichte Pro und Contra vereinen, andere jeweils die Pro- oder Contra-Seite aufzeigen. In der Summe muss die Balance gegeben sein und dafür stehe ich bei unserem Sender zu jeder Zeit ein.

Am Schluss ein Wort in eigener Sache: Ich bin als Chefredaktor wie auch als Mensch zutiefst bestürzt in welcher Tonalität in diesen Tagen miteinander umgegangen wird. Es gibt nichts gegen kontroverse Diskussionen einzuwenden. Sie gehören in einer lebendigen Demokratie dazu. Was hier aber stattfindet, übersteigt jegliches Mass an Feingefühl und Mitgefühl für das Gegenüber. Der Vorwurf mein Team würde quasi die Menschheit belügen, sei manipulativ und würde solche „Fake News“ absichtlich streuen, steuern und verbreiten, weise ich in aller Deutlichkeit zurück. Es handelt sich bei unserem Team ausnahmslos um junge und motivierte MitarbeiterInnen und JournalistInnen, welche in ihrem Job Tag für Tag das Beste herauszuholen versuchen. Es sind in erster Linie Menschen, die ihrem Beruf mit voller Leidenschaft nachkommen und sich ihrer Verantwortung sehr wohl bewusst sind.“

Einschätzung des Ombudsmanns

Beim Fernsehsender TeleBärn handelt es sich um einen konzessionierten Privatsender. Eine Zeitraumbeanstandung, welche insbesondere zur Durchsetzung des Vielfaltsgebots von Art. 4 Abs. 4 RTVG dient, ist zulässig. Konzessionierte Radio- und Fernsehveranstalter sind verpflichtet, in ihren redaktionellen Sendungen die politisch-weltanschauliche Vielfalt widerzuspiegeln (Vielfaltsgebot). Die von Ihnen beanstandeten Sendungen weisen insofern einen thematischen Zusammenhang auf, als beide über Demonstrationen gegen Corona-Massnahmen berichteten und Sie die Berichterstattung in Bezug auf die Nennung von Rechtsextremen und Nichterwähnung von Linksextremen beanstanden. Neben der Verletzung des Vielfaltsgebots rügen Sie auch die Verletzung der Menschenwürde und des Gebots der Sachgerechtigkeit.

Im Beitrag vom 23. Oktober 2021 wird in einem ersten Teil über die bewilligte Demonstration der Massnahmen-Kritiker berichtet. Entgegen Ihren Ausführungen wurde mit keinem Wort eine angebliche Teilnahme von Rechtsextremen an dieser Demonstration erwähnt. In einem zweiten Teil des Berichts wird über die ebenfalls bewilligte Gegendemonstration, organisiert vom Solidarischen Bündnis Bern, berichtet. In der Anmoderation zu diesem Teil wird erklärt, wofür sich dieses links orientierte Bündnis einsetzt (für besonderes Betroffene der Pandemie, gegen die Kritiker-Demo und speziell gegen die rechtsextremen Kreise, welche sich darunter mischten). Im Bericht selber werden nach einem ersten kurzen Interview mit der Mitorganisatorin der Gegendemonstration nochmals die Zielsetzungen der Demonstration erwähnt: Setzen von „Gegenzeichen“ gegen Massnahmen-Skeptiker, Verschwörungstheoretiker und Rechtsextreme, welche heute und Donnerstag für Donnerstag auf die Strasse gehen würden, Einsatz für Personen, welche die Pandemie besonders getroffen habe. Dabei wird klar, dass die Ziele aus Sicht der Demonstrantinnen und Demonstranten wiedergegeben und nicht eine eigene Meinung von TeleBärn geäussert wurden. Somit wurde der Begriff „Rechtsextreme“ im Zusammenhang mit den Zielsetzungen der Gegendemonstration erwähnt, was einer üblichen journalistischen Berichterstattung entspricht und überhaupt nicht zu beanstanden ist. Ob auch „Linksextreme“ an dieser Gegendemonstration teilnahmen, lässt sich dem Beitrag nicht entnehmen. Möglich ist dies, aber aufgrund der geringen Zahl der Demonstrierenden und des friedlichen Verhaltens wurde dies nicht thematisiert. Aus meiner Sicht war dies auch gar nicht relevant, so wie auch die mögliche Teilnahme von „Rechtsextremen“ an den Skeptiker-Demonstrationen nicht Thema des Beitrags war und nur als korrekte Berichterstattung über die Zielsetzungen der Gegendemonstration erwähnt wurde.

Sie erwähnen in Ihrer Beanstandung einen Vorfall (gewalttätiger Angriff auf einen Car), über welchen nicht berichtet worden sei. Das Beanstandungsverfahren gemäss Radio- und Fernsehgesetz richtet sich gegen ausgestrahlte Sendungen. Da über diesen Vorfall nicht berichtet wurde, kann ich auf diesen Teil Ihrer Beanstandung nicht eintreten.

Am News-Beitrag vom 22. Januar 2022 beanstanden Sie vor allem, dass die Teilnahme von „Rechtsextremen“ (mit diesem Begriff) an der unbewilligten Demonstration von Massnahmen-Kritikern erwähnt wurde, währendem für die – ebenfalls unbewilligte – Gegendemonstration der Begriff „Linksaktivisten“ und nicht „Linksextreme“ gewählt wurde. Zudem gäbe es gar keine Beweise (oder nur Informationen von linken Kreisen), dass Mitglieder der Gruppe „Junge Tat“ an der Demonstration teilnahmen oder dass diese als „rechtsextrem“ zu bezeichnen seien.

Es ist die Gruppe „Junge Tat“ selber, welche auf ihrer Twitter-Seite (https://twitter.com/JungeTat) die Teilnahme an der Demonstration vom 22. Januar 2022 an der Spitze des Demonstrationszuges dokumentiert. Zudem berichteten etliche andere Medien ebenfalls über die Teilnahme dieser Gruppierung an der Massnahmen-Kritiker-Demonstration und rechts-orientierte Portale riefen schon in der Vergangenheit immer wieder zur Teilnahme an solchen Demonstrationen auf. Die Erwähnung der Gruppe „Junge Tat“ als „Rechtsextreme“ entspricht nach einer kurzen Recherche meinerseits der gängigen Einordnung dieser Gruppe in den Medien. Auch TeleBärn konnte sich auf diese Einordnung verlassen, ohne weitere Recherchen vorzunehmen.

Sie werfen TeleBärn vor, sich bei ihrer Berichterstattung zur Teilnahme von „Rechtsextremen“ nur auf linksextreme Accounts und Portale als Quelle zu stützen. Dies erscheint, wie ich im vorangehenden Absatz ausführte, eher unwahrscheinlich. Schliesslich wird deren Teilnahme in verschiedenen Medien thematisiert und auch von den Gruppen selber erwähnt und dokumentiert.

Die Teilnahme von Linksextremen an der Gegendemonstration „Velo-Ride gegen Rechts“ vermuten Sie – gemäss Ihren eigenen Ausführungen – ausschliesslich auf der Basis von linksextremen Portalen und Accounts. Die Berichterstattung in anderen Medien zu dieser Gegendemonstration erwähnte den Begriff „Linksextrem“ nicht und benutzte – wenn überhaupt – den Begriff „Linksaktivisten“. Es scheint auch – im Gegensatz zur Teilnahme der Gruppe „Junge Tat“ an der anderen Demonstration – nicht klar zu sein, wer genau an der Gegendemonstration teilnahm. Auf den Bildern sind ein paar Velofahrer zu sehen, mehr nicht. Nun könnten Sie einwenden, dass es Aufgabe der Redaktion von TeleBärn hätte sein müssen, dies abzuklären, um einen ausgewogenen Bericht herzustellen. Diesen Einwand müsste ich aber zurückweisen – und dies aus folgendem Grund: Der eine Fokus der Berichterstattung lag auf der Tatsache, dass – zum ersten Mal – die Gruppe „Junge Tat“ ganz vorne an der Spitze des Demonstrationszugs der Massnahmen-Kritiker zu sehen war und die Teilnahme von rechtsorientierten Gruppierungen auch schon im Ausland vermehrt bemerkt wurde. Die Gegendemonstration wurde erwähnt, war aber ein Nebenpunkt. Der zweite Fokus lag auf den Sicherheitsbemühungen der Stadt Bern, ein Zusammenprallen dieser beiden Demonstrationen zu verhindern.

Mit Blick auf das Vielfaltsgebot komme ich zum Schluss, dass über die teilnehmenden Gruppierungen an den Demonstrationen – soweit diese überhaupt bekannt und von öffentlichem Interesse waren – korrekt und ausgewogen berichtet wurde.

Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie das beigefügte Merkblatt.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Oliver Sidler Ombudsmann

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