Beanstandung TeleBärn News vom 12.9.2019 - Pastor Kumar Williams

Schlussbericht des Ombudsmanns

Sehr geehrte Damen und Herren

Ihre Beanstandung vom 17. September 2019 habe ich erhalten und am 19. September 2019 die Chefredaktion von TeleBärn zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 7. Oktober 2019 ist die Stellungnahme bei mir eingetroffen.

Ich habe mir den beanstandeten Beitrag eingehend und in voller Länge angesehen, die Stellungnahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.

Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das massgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.

Beanstandung

»Die Sendung hat den Beitrag von SRF Rundschau übernommen. Sie haben sich nicht mit Herrn Williams in Kontakt gesetzt um seine Stellungnahme zuhören. Die falschen Dokumente werden übernommen und darüber wurde berichtet, ohne vorher zu überprüfen, woher sie stammen und ob sie der Richtigkeit entsprechen. Als wär als das nicht genug, werden die Politiker vom Bundeshaus zudem interviewt, dabei wissen sie den Hintergrund nicht. Natürlich weisen sie die Anschuldigungen scharf zurecht ohne zu wissen ob es denn überhaupt stimmt. Genau da liegt der Punkt. SRF meint es hat recherchiert. Die Telebärntv aber hat gar nicht recherchiert und geht noch ein Schritt weiter und geht zum Bundeshaus. Das alles trägt nur dabei, das der Ruf von Herrn Williams weiterhin in Verruf gerät und die Kirche als hässlich dargestellt wird.«

Stellungnahme des Veranstalters

»Der Beitrag über die Gethsamene Glory Missionary, welcher am 12. September 2019 in den TeleBärn News ausgestrahlt wurde, entspricht den journalistischen Leitlinien des Unternehmens. Die umfassende Recherche der "Rundschau" auf SRF reichte, um mit einem Beitrag nachzuziehen. Selbstverständlich hat TeleBärn versucht Herrn Williams telefonisch zu erreichen. Dies mit der Nummer, welche auf der Homepage der Kirche (http://ggmci.ch/home/?lang=tl%2F​) zu finden ist. Herr Williams meldete sich nicht zu Wort auf SRF, er meldete sich auch nicht auf TeleBärn zu Wort- weder er noch jemand anderes aus der Kirche. So ging TeleBärn auch vor Ort mit zwei Reportern. Ausser einem neutralen Bewohner, welcher Kirchengänger beobachtet hat, wurden die Reporter jedoch nicht fündig. Dass die umstrittene Kirche danach von Politikern von links bis rechts bewertet wurde aufgrund der vorliegenden Dokumente entspricht den journalistischen Gepflogenheiten und Objektivität. Die Gethsamene Glory Missionary hat sich im übrigen bis heute weder schriftlich noch mündlich zum Vorfall geäussert.«

Einschätzung des Ombudsmanns

Im beanstandeten Beitrag wird zunächst auf die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen durch den Pastor eingegangen und mittels Bildmaterial von SRF kurz der Sachverhalt erläutert. Eine Reporterin von TeleBärn begab sich vor Ort, konnte jedoch mit keinem Mitglied der Kirche sprechen und befragte einen Passanten vor dem Gebäude, welcher sich erstaunt über die Vorwürfe zeigte. Im zweiten Teil des Beitrags ging es um den Vorwurf des Sozialhilfebetrugs, der wiederum mit Material aus der SRF-Sendung Rundschau erklärt wurde. Von TeleBärn befragt wurden einige kantonale Politiker wie auch der Vorsteher des zuständigen Sozialamtes. Sämtliche Befragten äusserten sich dahingehend, dass ein solches Vorgehen, wenn es denn stimmen sollte, nicht hinzunehmen sei. Es wurde aber immer darauf hingewiesen, dass die Angelegenheit zuerst durch die Gerichte abgeklärt werden müsse. Im Bericht wurde auch klar, dass eine Strafanzeige von Seiten des Sozialamtes eingereicht wurde und nun das Ende respektive das Ergebnis der Verfahren abgewartet werden müsse.

Gemäss Stellungnahme des Senders wurde versucht, Herrn Williams telefonisch zu einer Stellungnahme zu erreichen. Es ist davon auszugehen, dass bereits SRF im Rahmen der Sendung Rundschau versuchte, eine Stellungnahme einzuholen. Offenbar war dies nicht möglich. Und Herr Williams konnte nicht erreicht werden oder wollte nicht Stellung nehmen. Weiter sei offenbar auch von der Kirche selber bis heute keine Stellungnahme zu den Vorwürfen veröffentlicht worden.

Das rundfunkrechtliche Sachgerechtigkeitsgebots verlangt, dass bei schweren Vorwürfen der Angeschuldigte angehört werden muss. Dies war vorliegend nicht der Fall. Im Beitrag selber wurde nicht erwähnt, dass die Redaktion vergeblich versuchte, Herrn Williams zu kontaktieren. Im Gegenteil; ganz am Schluss der Sendung weist sie darauf hin, dass Herr Williams sämtliche Vorwürfe bestreite. Woher diese Information stammt, wird der Zuschauerin und dem Zuschauer nicht mitgeteilt. Es wird der Eindruck vermittelt, dass die Redaktion selber mit Herrn Williams gesprochen hat und er gegenüber der Redaktion sämtliche Vorwürfe bestritt. Dies war aber, gemäss der Stellungnahme des Veranstalters, nicht der Fall. In diesem Punkt hätte ich mir mehr Transparenz gewünscht. Für die Zuschauerin und den Zuschauer war es nicht nachvollziehbar, ob Herr Williams zu den Vorwürfen befragt wurde oder nicht. Durch den Hinweis am Schluss jedoch, dass Herr Williams sämtliche Vorwürfe bestreite, dürfte aber noch keine rundfunkrechtlich relevante Manipulation des Publikums gegeben sein.

Ich mahne aber die Redaktion von TeleBärn, bei künftig ähnlich gelagerten Konstellationen das Fernsehpublikum transparent über die Rechercheergebnisse zu informieren, wenn eine Person, welche mit Vorwürfen beschuldigt wird, nicht im Beitrag zur Sprache kommt. Für die Transparenz ist es wichtig, dass die Zuschauerin und der Zuschauer erfahren, aus welchen Gründen keine Stellungnahme der betroffenen Person eingeholt werden konnte.

Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie das beigefügte Merkblatt.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Oliver Sidler Ombudsmann