Beanstandung zur Sendung »Gesundheit heute« vom 7. September 2019
Schlussbericht des Ombudsmanns
Sehr geehrter Herr X
Ihre Beanstandung vom 7. September 2019 habe ich erhalten und am 15. September 2019 die Redaktionsleitung der Sendung »Gesundheit heute« zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 13. Oktober 2019 ist die Stellungnahme bei mir eingetroffen.
Ich habe mir den beanstandeten Beitrag eingehend und in voller Länge angesehen, die Stellungnahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.
Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das massgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.
Beanstandung
»Eine Sendung, die stossend als Dauerwerbesendung deklariert werden sollte. Ein Apotheker bewirbt seine Produkte und nicht Evidenz basierte therapeutische Massnahmen.,usw usw... Die Experten stammen von den Sponsoren, der Apotheker und Interpharma (...).
Weitere Punkte:
- Präventive medikamentöse Massnahmen: unbewiesen
- Diarrhöe auch durch Toxine, nicht Probiotika… diese haben keine Wirkung Bioflorin? .. Es gibt Reaktionen auf Keime die gefährlich sind.. Shigella, Salmonella.. man sollte man nicht Bioflorin nehmen sondern andere Massnahmen treffen. Gut um Bioflorin Kohle etc beim Apotheker zu holen. Am Besten gelingt das mit …. (Produkt aus der Apotheke…) am besten mit Probiotika.. Schwarztee.. wirkt wirkt?? .. Studien hierzu? Bouillon nicht geeignet.. öliger Stuhl ?? Nur nach Beratung mit ihm Apotheker und Apothekerin Medizinische Fachperson? — Spitex?? Warum nicht Arzt in den Mund nehmen?? -> Dauerwerbesendung.«
Stellungnahme des Veranstalters
»Grund der Beanstandung «Die Sendung müsste als Dauerwerbesendung deklariert werden»
Dazu einige Fakten Die gesamte Sendung gesundheitheute dauerte 23 Min. Der beanstandete Einspieler hatte eine Länge von 3 Minuten 30 Sekunden
Thema des Einspielers Wie verhält man sich im Ausland um Darmprobleme zu vermeiden?
Im Einspieler kam folgendes vor:
Probiotika Der gesamte Beitrag dauerte rund 3.30 Minuten – davon waren während total 4 Sekunden Probiotikas zu sehen (von 19.40 – 19.44 = während 4 Sek.). Für eine kurze Illustration haben wir bewusst drei Produkte von drei unterschiedlichen Herstellern gezeigt (Firma Sanofi, Firma Burgerstein und Firma Zambon).
Es gab keine Werbung für ein Produkt oder einen Hersteller und auch keinerlei Wertungen
Verhaltensregeln – Magen und Darm / Gesund in die Ferien / Gesund reisen Der Apotheker machte darauf aufmerksam, dass die Verhaltensregeln bezüglich Gesund-heitsprobleme im Urlaub in schriftlicher Form in jeder Apotheke bezogen werden können (nicht nur in toppharm-Apotheken) (Time-Code 19.10 – 19.15 = 15 Sek.)
Es gab keinerlei Bevorzugung einer bestimmten Apotheke oder Apotheken-Gruppe
Flüssigkeitsverlust / Elektrolyt- und Zuckermischung Während 16 Sekunden (von 20.52 – 21.08) war ein Medikament zusammen mit einem Glas mit Flüssigkeit als Symbolbild eingeblendet, beim Medikament war der Produktname abge-deckt.
Hier fand keinerlei Produktwerbung statt
Fazit: Auf Grund der oben aufgeführten Fakten und Detailinformationen, ist für uns der Vorwurf, «es handle sich um eine «Dauerwerbesendung», nicht nachvollziehbar.
Weitere in der Beschwerde angesprochene Punkte (die untenstehenden Texte sind unver-ändert so aus der Beschwerde übernommen)
- Präventive medikamentöse Massnahmen: unbewiesen
- Diarrhöe auch durch Toxine, nicht probiotika… diese haben keine Wirkung Bioflorin? ..
- Es gibt Reaktionen auf Keime die gefährlich sind. Shigella, Salmonella.. da sollte man nicht Bioflorin nehmen sondern andere Massnahmen treffen.
- gut um Bioflorin Kohle etc beim Apotheker zu holen.
- am Besten gelingt das mit …. (Produkt aus der Apotheke…) am besten mit Probiotika..
- Schwarztee.. wirkt wirkt?? .. Studien hierzu?
- bouillon nicht geeignet.. öliger Stuhl ??
- nur nach Beratung mit ihm Apotheker und Apothekerin
- medizinische Fachperson? — spitex?? Warum nicht Arzt in den Mund nehmen??
Diese weiteren, teilweise auch fachlichen Vorwürfe sind derart unpräzise und rudimentär formuliert, so dass es nicht einfach ist, konkret darauf zu antworten. Auf Grund unserer Nachfrage beim Ombudsmann, teilte man uns mit, dass wir auf die pauschalen fachlichen Vorwürfe nicht vertieft eingehen müssten. Trotzdem einige Antworten zu den aufgeworfe-nen Fragen:
Die Meinung von Experten (vor allem auch wenn diese mit Sponsoren in Verbindung stehen) hinterfragen wir regelmässig. Darum ist bei all unseren Redaktionssitzungen eine unabhän-gige Aerztin mit dabei. Diese prüft Einspielfilme und Moderationen auf fachliche Korrektheit und veranlasst allenfalls eine weitere Überprüfung. Eine Stellungname von Frau Dr. Andreas Frei, sowie des Apothekers, Gian-Battista Camenisch, legen wir unserem Schreiben bei.
Die Zusammenarbeit mit Sponsoren wird gemäss den Vorschriften des BAKOM im Vor- und im Abspann gekennzeichnet.
Bei den Tipps zur Vorbeugung von Reisekrankheiten wird im Einspieler nicht einfach die Ein-nahme von Medikamenten empfohlen. Bei den Ratschlägen handelt es sich vielmehr um Verhaltensregeln, die bei einer Auslandreise beachtet werden sollten. Es wird zudem auf eine entsprechende Broschüre aufmerksam gemacht, die bei sämtlichen Apotheken kosten-los erhältlich ist.
Im Beitrag wird deutlich darauf hingewiesen, dass die Einnahme von stärkeren Medikamen- ten nur in Absprache mit einer Apothekerin oder eines Apothekers erfolgen darf und dies nicht im Ermessen des Patienten liegt.
Am Schluss des Beitrages wird zudem klar gesagt, dass bei hohem Fieber unbedingt und unverzüglich eine «medizinische Fachperson» aufgesucht werden muss. Dass mit dem Begriff «medizinische Fachperson» ein Arzt gemeint ist, dürfte vorausgesetzt werden.«
Einschätzung des Ombudsmanns
Gemäss Art. 92 Abs. 1 RTVG kann jede Person bei der zuständigen Ombudsstelle eine Beanstandung einreichen gegen redaktionelle Publikationen wegen einer Verletzung der Art. 4, 5 und 5a des Radio- und Fernsehgesetzes. Neben den Mindestanforderungen an das übrige publizistische Angebot der SRG beinhalten Art. 4 und 5 Bestimmungen zu den Mindestanforderungen an den Programminhalt sowie zu jugendgefährdenden Sendungen. Vorliegend von Belang sind die Mindestanforderungen an den Programminhalt und dabei insbesondere Art. 4 Abs. 2 RTVG, wonach redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen müssen, sodass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann. Ansichten und Kommentare müssen als solche erkennbar sein.
In Ihrer Beanstandung bemängeln Sie den letzten Teil der Sendung »Gesundheit heute« vom 7. September 2019. Darin gibt ein Apotheker Hinweise und Tipps zu Vorbereitung von Reisen im Ausland, um Darmprobleme zu vermeiden. Sie sind der Ansicht, dass die Sendung oder zumindest dieser letzte Teil als Dauerwerbesendung hätte deklariert werden sollen, da ein Apotheker seine Produkte bewerbe und Informationen gebe, die nicht evidenzbasiert therapeutische Massnahmen anpreisen.
Es ist nicht meine Aufgabe zu prüfen, ob in der Sendung gegen die Werbe- und Sponsoringregeln gemäss Radio- und Fernsehgesetz verstossen wurde oder nicht. Diesbezüglich ist das Bundesamt für Kommunikation zuständig. Meine Prüfung der Sendung beschränkt sich somit auf den Aspekt einer möglichen Manipulation der Zuschauerinnen und Zuschauer, indem ihnen nicht genügend Informationen und Hintergrundwissen mitgegeben wurde, um die Aussagen des Apothekers zu den Reisevorbereitungen hinreichend einordnen zu können.
Der Apotheker, der in der Sendung Auskunft gab, ist ein Apotheker der Toppharm-Gruppe. Zu Beginn des Beitrags ist lange und deutlich zu sehen, wie der Apotheker in seine Toppharm-Apotheke (Hirschen Apotheke) hineingeht. Auch wird bei der Namenseinblendung die Apotheke genannt (Toppharm-Apotheke Piz Ot, Samedan). Aufgrund des Vor- und Abspanns zur Sendung muss ich davon ausgehen, dass Toppharm nicht als Sponsor der Sendung »Gesundheit heute« auftritt. Am Schluss der Sendung wird im Abspann lediglich darauf hingewiesen, dass die Sendung »in Zusammenarbeit« mit Toppharm und anderen Firmen produziert wurde. Es dürfte sich somit nicht um ein Sponsoring-Verhältnis handeln.
Ohne auf die einzelnen Produkte, Hinweise oder sonstigen Informationen des Apothekers näher einzugehen ist allgemein zu bemerken, dass durch die sekundenlange Einblendung des Eingangs der Apotheke mit dem Logo von Toppharm sowie der Erwähnung von Toppharm bei der Namenskennzeichnung des Apothekers der Eindruck nicht von der Hand zu weisen ist, dass es sich bei den vorgestellten Produkten um Produkte handelt, die bei Toppharm erhältlich sind und die gezeigten Produkte einen gewissen werbenden Charakter aufweisen. Beispielsweise wird gezeigt, wie der Apotheker selber Kohletabletten herstellt, die er im Beitrag auch selber zur Behandlung anpreist. Bei der Anpreisung der Probiotika werden Produkte von drei Unternehmen gezeigt. Bei der Anpreisung der Elektrolytlösung wird ein Produkt ohne Erkennbarkeit des Herstellers gezeigt. Schliesslich wird am Schluss darauf hingewiesen, dass vor Einnahme von stärkeren Medikamenten gegen Durchfall eine Apothekerin oder ein Apotheker zu Rate gezogen werden müsse. Bei dazukommendem Fieber sei möglichst schnell eine medizinische Fachperson aufzusuchen.
Davon ausgehend, dass sämtliche im Beitrag gezeigten Produkte nicht nur in Toppharm-Apotheken, sondern auch in anderen Apotheken erhältlich sind, komme ich zum Schluss, dass sich der Zuschauer und die Zuschauerin durchaus einen eigenen Eindruck zur Präsentation der Informationen und Produkte machen konnte. Zwar standen die Toppharm-Apotheken im Vordergrund, jedoch nicht derart, dass sich die Zuschauerin oder der Zuschauer davon beeinflussen liesse. Die vorgebrachten Informationen waren allgemeiner Natur und grundsätzlich nicht auf Toppharm-Produkte beschränkt.
Zu den einzelnen medizinischen Aussagen möchte ich mich mangels genügender Fachkenntnisse nicht äussern. Diesem Schlussbericht ist jedoch die medizinische Stellungnahme aus der Sicht der Redaktionsleitung wie auch des betroffenen Apothekers zu Ihrer Kenntnisnahme beigelegt.
Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie das beigefügte Merkblatt.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Oliver Sidler Ombudsmann