Beanstandung der Nachrichtensendung vom 3. Februar 2021 (14 Uhr) - Radio Eviva
Schlussbericht des Ombudsmanns
Sehr geehrter Herr X
Ihre Beanstandung vom 3. Februar 2021 habe ich erhalten und am 4. Februar 2021 die Chefredaktion von Radio Eviva zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 9. Februar 2021 ist die Stellungnahme bei mir eingetroffen.
Ich habe mir den beanstandeten Beitrag eingehend und in voller Länge angesehen, die Stellungnahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.
Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das massgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.
Beanstandung
„Ich beschwere mich hiermit, gegen den Bericht, in den Nachrichten von Heute 03.02.2021, 14:00 h. Es ist unerträglich, dass Frau Weigelt mehr Rechte hat als normale Radiohörer. Der Bericht verletzt die journalistische Sorgfaltspflicht und die Redaktion vernachlässigt die Ausgewogenheit der Berichterstattung.
Ich bitte Sie höflich um eine Korrektur der Meldung, dass durch die Impfung des Besitzers der Kliniken Hirslanden, ein Covid Toter in kauf genommen werden muss. Unglaublich, Unerträgliche Meinung einer Einzelperson, welche durch Ihr Medium verbreitet wird. Ich danke Ihnen, wenn Sie bitte solche Kommentare unterlassen können.“
Stellungnahme Veranstalter
„Beim O-Ton handelte es sich um eine Aussage der grünen Zuger Nationalrätin Manuela Weichelt, die sich (wie viele andere auch) über dieses Impf-Privileg ärgerte. Frau Weichelt hat dabei einfach eine rechtliche, ethische Frage aufgeworfen – mehr nicht. Tatsächlich haben die Thurgauer Behörden sowie die Hirslanden-Gruppe schliesslich einen Rückzieher gemacht und sich für den Vorfall entschuldigt. Wir haben diese Stellungnahmen dann auch in den Nachrichten berücksichtigt. Damit wurde die Mehrsystemrelevanz erfüllt. Da sich, unserer Meinung nach keine journalistische Fehlleistung vorliegt (inkl. Erfüllung des Journalisten-Kodex) und auch unsere internen redaktionellen Vorgaben erfüllt wurden, erübrigt sich unserer Meinung nach eine Richtigstellung.
Weder die in unserer O-Ton Meldung gemachten redaktionellen Nachrichten - wie die Aussage von Frau Weichelt - lassen eine solche von Herr X gemachte Interpretation oder Schluss zu. Es wurde weder im redaktionellen Teil noch im redaktionellen Teil eine Aussage gemacht, welche eine Beschwerde in der gemachten Form rechtfertigen würde. Uns scheint, dass der Beschwerdeführer hier seine eigene, recht weit hergeholte Interpretation eingebracht hat. Da Herr X explizit die Aussage von Frau Weichelt in seiner Beschwerde anspricht, können wir die Beschwerde auf nicht angesprochenes oder gesagtem nicht nachvollziehen.
Es zeigt sich einmal mehr – gerade jetzt in der Corona Zeit, dass Medien immer mehr zum Ventil für unzufriedenen Menschen werden. Selbst amtliche Meldungen zu Corona-Regeln, welche wir als konzessioniertes Radio mit Leistungsauftrag (Pflichtstoff) verbreiten, werden für HörerInnen-Reklamationen teilweise In übelster Art und Weise missbraucht. Es zeigt sich auch darin, dass wir mit dieser Beschwerde, unserer Erinnerung nach, in all den 30 Jahren Radio Central, zum ersten Mal mit der Ombudsstelle in Kontakt treten.“
Einschätzung des Ombudsmanns
In den Nachrichten von 14 Uhr wurde der von Ihnen beanstandete Beitrag zwischen Themen zu den Lockerungen der Corona-Massnahmen in Skigebieten des Kantons Schwyz und einem Gerichtsurteil einen Raser betreffend eingebettet.
Im Beitrag wurde auf die umstrittene Impfung des südafrikanischen Milliardärs Johann Rupert vor ein paar Wochen in einer Hirslanden-Klinik in Thurgau Bezug genommen. Rupert kontrolliert die Hirslanden-Gruppe über eine Beteiligungsgesellschaft. Die von Radio Central (Radio Eviva übernimmt die Nachrichten von Radio Central) verlesene Nachricht lautete wie folgt: "Kehrt-Wende im stark kritisierten "Fall Rupert": Der süd-afrikanische Milliardär Johann Rupert flog bekanntlich per Privat-Jet in die Schweiz, um noch vor dem offiziellen Start eine Corona-Impfung im Thurgau zu bekommen. Dort ist die Hirslanden-Gruppe für die Impfungen zuständig. Und der Besitzer der Privatklinik-Gruppe ist Johann Rupert. Auf die zweite Impf-Spritze muss der 70-Jährige nun aber warten – bestätigen die Thurgauer Behörden gegenüber Medien. Das Gesundheits-Personal habe Vorrang." Nach dieser Meldung wurde ein Statement von der Zuger Nationalrätin (Grüne) Manuela Weichelt eingeblendet und mit folgendem Wortlaut eingeführt: "Unter anderem hatte sich die grüne Zuger National-Rätin Manuela Weichelt kritisch zur Impf-Bevorzugung Ruperts geäussert".
Die Nachrichtenmeldung selber enthält keine Hinweise zu dem von Ihnen geäusserten Inhalt, dass durch die Impfung des Besitzers der Kliniken Hirslanden ein Covid-Toter in Kauf genommen werden musste. Auch das darauffolgende Statement von Frau Weichelt, welches als O-Ton wiedergegeben wurde, enthält nichts derartiges. Sie sagte wörtlich (ins Deutsche übertragen): "Für mich ist es mehr eine ethisch-moralische Frage als eine rechtliche. Was ist ein Menschenleben wert? Ist das von einem Milliardär aus Südafrika, der allenfalls in Genf wohnt, mehr Wert als jenes eines Durchschnittssüdafrikaners oder einer Durchschnittsschweizerin?". Sie sehen, weder in der Nachrichtenmeldung noch im Statement von Frau Weichelt wurde darüber berichtet, dass durch die Impfung des Besitzers der Kliniken Hirslanden ein Covid-Toter in Kauf genommen werden musste. Ich gehe davon aus, dass Sie beim flüchtigen Zuhören die Meldung und das Statement von Frau Weichelt falsch verstanden und missinterpretiert haben.
Insgesamt komme ich zum Schluss, dass die Nachrichtenmeldung wie auch das eingespielte Statement von Frau Weichelt programmrechtlich unproblematisch sind und für den Durchschnittshörer und die Durchschnittshörerin der Informationsgehalt durchaus korrekt erkennbar war.
Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie das beigefügte Merkblatt.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Oliver Sidler Ombudsmann