TeleZüri - News vom 12. Februar 2022

Beanstandung der Sendung TeleZüri News vom 12. Februar 2022

Schlussbericht des Ombudsmanns

Sehr geehrter Herr X

Ihre Beanstandung vom 13. Februar 2022 habe ich erhalten und am Folgetag TeleZüri zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 21. Februar 2022 ist die Stellungnahme bei mir eingetroffen.

Ich habe mir den beanstandeten Beitrag eingehend und in voller Länge angesehen, die Stellungnahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.

Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das massgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.

Beanstandung

„Unten finden Sie das Schreiben an die Redaktion von Tele Züri. Ich habe mich derart über die Art und weise der Berichterstattung über die Linkskrawalle in der Stadt Zürich auf geregt, dass ich mich genötigt sah, mir auf diese Weise Luft zu verschaffen.

Liebe Redaktion Auch wir gehören zu den Personen die nicht einverstanden sind mit den Massnahmen der Bundesräte und der Kantons Parlamente. Da wir aber alles andere als Rechtsextrem sind, fühlen wir uns absolut beleidigt durch die Katastrophale Berichterstattung. Wir wurden als Rechtsextreme bezeichnet und zu tiefst beleidigt. Über den Schwarzen Block, der wieder riesige Schäden angerichtet hat, wurde nur spärlich und fast Mütterlich berichtet. Das hat mit ausgewogener Berichterstattung nun wirklich nichts mehr zu tun. Darf ich Fragen: gehört ihr auch zu jenen Medien die sich der Bundesmeinung angeschlossen haben, und alles was nicht dem Entspricht, wie auch die anderen Medien, ins absurde zu verbannen und als Rechtsextrem abzustempeln. Es gilt nur noch alles was Linker ist als Grün.

Das bringt uns dazu auch Tele Züri auf die Liste der nicht mehr anständigen Sender zu setzen.“

Stellungnahme Veranstalter

„Der Beschwerdeführer kritisiert einerseits die angeblich unausgewogene Berichterstattung und behauptet, dass TeleZüri eine von ihm nicht näher definierte Gruppe als Rechtsextreme bezeichnet habe.

TeleZüri hat in der Berichterstattung in der ZüriNews drei unterschiedliche Gruppen feinsäuberlich auseinandergehalten: Massnahmengesgner, den linksextremen Schwarzen Block und Rechtsextreme, die am 12. Februar auch in Zürich vor Ort waren. Einige Rechtsextreme wurden von der Polizei festgenommen. Dies hat TeleZüri gemeldet.

Diese Unterscheidung zeigt sich sowohl in der Anmoderation, als auch im nachfolgenden Beitrag. Die Moderatorin erwähnt zwei unterschiedliche Demonstrationszüge: «Auf der einen Seite Massnahmengegner, auf der anderen Seite der linksextreme Schwarze Block, der gegen rechtsextreme Massnahmengegner demonstriert.» Damit unterscheidet sie zwischen der Demonstration der Massnahmengegner, den linken Demonstranten und deren Beweggründen. (Motto: Zürich bleibt nazifrei).

Im Beitrag wird weiter auf die Beweggründe der linken Gegendemonstranten eingegangen. «Es ist eine Gegendemo gegen Rechtsextreme, die sich vermehrt unter die Massnahmengegner mischen.» Dieser Vorgang ist nicht nur durch die bereits erwähnten Verhaftungen belegt. Am 22. Januar setzten sich in Bern Rechtsextreme an die Spitze eines Demonstrationszugs. Folglich hat TeleZüri die Massnahmengegner nicht als rechtsextrem bezeichnet, sondern eine spezifische rechtsextreme Gruppe. TeleZüri hat differenziert über die Vorgänge berichtet. Weiter hat TeleZüri darauf hingewiesen, dass die Mehrheit Massnahmengegner friedlich demonstriert habe.

Von unausgewogener Berichterstattung kann unserer Ansicht nach nicht die Rede sein. Bei beiden Demonstrationen wird darauf hingewiesen, dass sie von den Behörden nicht bewilligt worden sind. Der Vorwurf, dass über die Demonstration des Schwarzen Blocks nur «spärlich und mütterlich» berichtet wurde, trifft nicht zu. Während den ersten 45 Sekunden und damit während mehr als der Hälfte des Beitrags wird über die Ausschreitungen bei der Gegendemonstration berichtet. Zudem weist TeleZüri darauf hin, dass die meisten Massnahmengegner bei ihrer Demonstration friedlich geblieben seien. Die Berichterstattung von TeleZüri dokumentiert die Vorkommnisse in der Zürcher Innenstadt und ist meiner Ansicht nach fair und ausgewogen.“

Einschätzung des Ombudsmanns

Ihrer Beanstandung entnehme ich, dass Sie sich vor allem daran stören, dass Sie in der Berichterstattung als rechtsextrem bezeichnet und zutiefst beleidigt wurden. Zudem sei über den schwarzen Block, der wieder riesige Schäden angerichtet habe, nur spärlich und fast mütterlich berichtet worden.

In der Berichterstattung von TeleZüri News ging es um zwei unbewilligte Demonstrationen, welche am 12. Februar 2022 in Zürich stattgefunden haben. Einerseits handelte es sich um eine unbewilligte Demonstration von Massnahme-Kritikern und andererseits um eine unbewilligte Demonstration von linksextremen Gruppierungen.

Der Begriff „Rechtsextreme“ wurde im Bericht genau drei Mal erwähnt. Einmal in der Anmoderation: „Auf der einen Seite sind es Corona-Massnahmen-Gegner, auf der anderen Seite der linksextreme schwarze Block, der gegen rechtsextreme Massnahmen-Gegner demonstriert.“ Im Bericht selber zur Demonstration der Linksextremen wird gesagt: „Es ist eine Gegen-Demo gegen Rechtsextreme, welche sich vermehrt unter Demos von Corona-Massnahmen-Gegner mischen“. Und schliesslich ganz zum Schluss mit einem Bezug auf eine Twitter-Meldung der Polizei, wonach eine Gruppe von Rechtsextremen abgeführt und zu weiteren Abklärungen auf die Polizeiwache geführt wurde. Wie die aus dem Schweizerdeutschen ins Deutsche übersetzten Aussagen im Bericht zeigen, wurden weder Sie noch andere Personen, die mit dem Massnahmen des Bundesrates und der Kantonsparlamente nicht einverstanden sind, als Rechtsextreme bezeichnet oder gar beleidigt. Es ging einzig darum, die Beweggründe der Gegendemonstration zu benennen. Dies wurde insbesondere oder spätestens dann klar, als die Journalistin erwähnte, dass sich die Gegendemonstration gegen Rechtsextreme richte, welche sich vermehrt unter die Teilnehmenden von Massnahmen-Kritiker-Demonstrationen mischten. Diese Entwicklung ist denn auch tatsächlich zu beobachten (auch in anderen Ländern). Wie in der Stellungnahme des Veranstalters erwähnt, haben sich zum Beispiel an der bewilligten Demonstration vom 22. Januar 2022 in Bern Personen der Gruppe „Junge Tat“ an die Spitze des Demonstrationszuges der Massnahmen-Kritiker gestellt.

Nicht nachvollziehen kann ich Ihre Wahrnehmung, wonach über den schwarzen Block nur spärlich und fast mütterlich berichtet worden sei. Gerade das Gegenteil war der Fall: Der Grossteil der Sendezeit dieses kurzen Nachrichtenbeitrags behandelte die Gegendemonstration der Linksextremen und deren Schäden, welche sie anrichteten. Der nachfolgende Bericht über die Demonstration der Massnahmen-Kritiker war sachlich.

Der von Ihnen beanstandete Nachrichtenbeitrag zu den beiden unbewilligten Demonstrationen war ausgewogen, korrekt und in keiner Weise einseitig oder beleidigend. Die Zuschauerin und der Zuschauer konnten sich zu jedem Zeitpunkt ein eigenes Bild über die dargestellten Ereignisse machen.

Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie das beigefügte Merkblatt.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Oliver Sidler Ombudsmann