Sendung „TalkTäglich“ von TeleZüri; 18. April 2017

Schlussbericht der Ombudsstelle

Sehr geehrter Herr X

Ihre Beanstandung vom 6. Mai 2017 habe ich erhalten und am gleichentags die Chefredaktion von TeleZüri zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 16. Mai 2017 ist die Stellungnahme fristgerecht bei mir eingetroffen.

Ich habe mir den beanstandeten Beitrag eingehend und in voller Länge angesehen, die Stellungnahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.

Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das maßgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.

Sie beanstanden, dass mit dem Einstiegstext zur Sendung mit der Bundespräsidentin zum Thema Energiestrategie 2050 das rundfunkrechtliche Sachgerechtigkeitsgebot verletzt worden sei. Der Moderator beginnt die Sendung mit folgenden Worten: „Der Befehl kommt aus Bundesbern. Die Schweizerinnen und Schweizer sollen ab jetzt einen Drittel weniger Energie verbrauchen beim Heizen, Autofahren und beim Strom, zum Beispiel beim Haarföhnen oder auch beim Fernsehschauen.“ In Ihrer Begründung zur Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots beziehen Sie sich auf das Faktenblatt des Bundes zum Thema, welches aufzeigt, dass die 30% korrekt sind. Dieses Ziel sei aber nicht ab jetzt, sondern bis zum Jahre 2035 zu erfüllen. Mit der Aussage „ab jetzt“ sei eine klare Falschaussage gemacht wurden und das Publikum konnte sich keine eigene Meinung bilden. Schliesslich fordern Sie denn Sender auf, in einer TalkTäglich-Sendung vor der Abstimmung am 21. Mai 2017 eine Richtigstellung auszustrahlen. Dies sei umso wichtiger, als eine sofortige Reduktion um 30% logischerweise nicht möglich sei und darum die Stimmbürger dazu verleiten könne, aufgrund falscher Tatsachen gegen die Energiestrategie 2050 zu stimmen.

Der Stellungnahme der Chefredaktion der AZ Medien TV ist Folgendes zu entnehmen:

„Aus der Sicht von TeleZüri ist dies nicht der Fall. Herr X hat diesen Einstiegssatz so missdeutet, dass ab sofort 30% Energie gespart werden müsse. Das „ab jetzt“ ist lediglich der Bezug zur Reduktion, nämlich, dass verglichen mit jetzt 30% gespart werden müsse, was sachlich korrekt ist.   Des Weiteren spricht die Bundespräsidentin nur Sekunden später (1 Minute und 25 Sekunden) von hohen Zielen und nimmt explizit Bezug auf diesen Einstiegssatz. Sie ergänzt zudem noch, dass es ein Zeitraum von 20 Jahren sei (1 Minute und 45 Sekunden). Also allerspätestens hier wird der Inhalt vollends klar.   Das Sachgerechtigkeitsgebot gilt zudem nicht für einzelne Sätze, sondern beinhaltet, dass die in einer Sendung angeführten Fakten und Meinungen ein möglichst zuverlässiges Bild über einen Sachverhalt oder über ein Thema vermitteln, so dass das Publikum sich darüber frei eine Meinung bilden kann. Dies ist in dieser über 22-minütigen Diskussion mit einer Befürworterin der Energiestrategie sicherlich der Fall.   Weiter sind redaktionelle Unvollkommenheiten - wenn man beim beanstandeten Satz überhaupt davon reden könnte - welche nicht geeignet sind, den Gesamteindruck wesentlich zu beeinflussen, nicht relevant.   Zusammengefasst handelt es sich weder um eine „klare Falschaussage“, die „bewusst so vorbereitet wurde“, noch verletzt die Sendung das Sachgerechtigkeitsgebot. Zu einer Richtigstellung besteht kein Grund. Der Beanstander erwähnt ja sogar selber, dass seine Deutung „eine sofortige Reduktion um 30% logischerweise nicht möglich ist.“

Das Interview mit der Bundespräsidentin, welche sich für die Energiestrategie 2050 und somit für ein JA bei der Abstimmung vom 21. Mai 2017 einsetzt, verlief ruhig und sachlich. Der Moderator stellte kritische Fragen und konfrontierte die Bundesrätin immer wieder mit Argumenten der Gegner der Energiestrategie 2050. Die Interviewpartnerin hatte stets die Möglichkeit, die Fragen zu beantworten und zu den gelieferten Argumenten Gegenargumente abzugeben. Die Gesprächsführung verlief aus meiner Sicht nicht in dem Sinne manipulativ, dass sich der Zuschauerin und die Zuschauer am Schluss der Sendung keine eigene Meinung zu den vorgebrachten Informationen und Meinungen bilden konnte.

Der Einstiegssatz, der Sie am meisten stört, ist aber in der Tat nicht ganz korrekt. Mit der Aussage „ab jetzt“ konnte man den Eindruck gewinnen, dass bei Annahme des Energiegesetzes ab sofort eine Verpflichtung besteht, dass jeder einzelne seinen Energieverbrauch um einen Drittel reduzieren müsse. Dies ist, wie sie zu Recht anhand des Faktenblatts des Bundes aufzeigen, nicht korrekt, denn das Energiesparziel muss bis zum Jahre 2035 insgesamt erfüllt werden. Diese Unkorrektheit in der Einleitung zur Sendung bewerte ich nun aber als nicht derart gravierend, dass die ganze Sendung damit gegen das Sachgerechtigkeitsgebot verstösst. Vielmehr handelt es sich um einen Nebenpunkt, dessen Bedeutung und Wahrnehmung sich im nachfolgenden Interview wieder relativierte. Die Bundespräsidentin hatte Gelegenheit, auch dazu Stellung zu nehmen und klärte denn auch gleich zu Beginn der Sendung auf, dass diese Ziele insgesamt in einem Zeitraum von 20 Jahren zu erzielen seien.

Zusammenfassend komme ich zum Schluss, dass der Einstiegssatz zur Sendung zwar eine Falschaussage enthielt, dies aber einen Nebenpunkt betrifft und durch Aussagen der Interviewpartnerin im Verlaufe der Sendung relativiert wurde. Insgesamt betrachtet sehe ich keine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots nach der Ausstrahlung der Sendung TalkTäglich zur Thematik der Energiestrategie 2050.

Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie das beigefügte Merkblatt.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Oliver Sidler Ombudsmann

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