Beanstandung Sendung Konkret vom 30.9.2019 - Tele Z

Schlussbericht des Ombudsmanns

Sehr geehrter Herr X Ihre Beanstandung vom 1. Oktober 2019 habe ich erhalten und gleichtags die Chefredaktion von Tele Z zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 14. Oktober 2019 ist die Stellungnahme bei mir eingetroffen.

Ich habe mir den beanstandeten Beitrag eingehend und in voller Länge angesehen, die Stellungnahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.

Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das massgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.

Beanstandung

»Ist es schon sehr problematisch und mit dem Gebot der Gleichbehandlung und Neutralitätsgebot der Medien nicht vereinbar, dass die aktuellen Ständeräte von Zürich alleine eine Plattform erhalten. OHNE kritische Gegner. OHNE kritische Fragen der Moderatorin. Herr Jositsch konnte auch LÄNGST widerlegten Unsinn behaupten. Etwa wie das Schiedsgericht und nicht der europäische Gerichtshof entscheiden würde. Dabei MUSS sich ein Schiedsgericht an den europäischen Gerichtshof halten. Da keine kritische Frage der Moderatorin. NICHT EINMAL der kritische Einwand, weil ja selbst PolitikerInnen aus der SP teilweise dieses Rahmenabkommen ablehnen.

So ist es besonders verwerflich so kurz vor den Wahlen die geäusserten Hetzattacken der Herren Noser und Jositsch (Die ständig für Anstand und Respekt einstehen.....allerdings gilt dies nicht für sie selber im Umgang mit Andersdenkenden) gegen die SVP zuzulassen.

Gerade so kurz vor den Wahlen wäre es die Aufgabe der Moderatorin gewesen hier sensibler vorzugehen und zu bemerken, dass kein Vertreter der SVP anwesend sei und sich nicht wehren könne. Dies sicherlich anderes bewerten würden. Eine Bemerkung in dieser Richtung wäre DAS MINDESTE gewesen. Anstelle nur zuzunicken...Und die Attacken dieser Herren hätte unterbindet werden müssen.

Um nur eine Auswahl zu geben:

So unterstellte Herr Jositsch in etwa Die SVP sei nicht fähig, nicht bereit Lösungen zu präsentieren. Etwa in Sachen Klimahysterie welche leider auch diese beiden Herren mittragen. Beide Herren attackierten die SVP auch in Sachen Rahmenabkommen und der SVP-Initiative mehrfach unsachlich. Die SVP wolle den bilateralen Weg kündigen usw. Nicht mal als Herr Jositsch den absurden Vergleich mit dem "Brexit" wählte (Die Schweiz als NICHT EU-Mitglied) griff die Moderatorin nicht ein.

Ich beanstande wie die Moderatorin meinte "Die SVP drohe schon mit einem Referendum". Das Volk zu befragen was es will oder nicht ist ein demokratisches und lobenswertes Recht in der CH. Es ist keine Drohung. Auch hier hätte die Moderatorin nicht eine solche Bemerkung machen dürfen, wenn niemand von der SVP dazu Stellung nehmen kann.

Der Höhepunkt war dann noch der indirekte Angriff auf andere Ständeratskandidaten (Natürlich war Herr Köppel gemeint). Wo der Sender TeleZ sicherlich auch nicht daran denkt, dass diese sich verteidigen können. Geäussert von Herr Noser.

Ich beanstande aber insbesondere die primitive Ehrverletzung von Herr Noser gegenüber der SVP oder gegenüber mir als Befürworter der SVP-Initiative. So meinte er (geistig( vernünftige Menschen würden diese Initiative ablehnen. Was nichts anderes bedeutet, dass er jeden von der SVP oder jeden welcher die SVP-Initiative unterstütze eben eine (geistig) unvernünftige Person sei. Die Wortwahl "vernünftig" war offensichtlich auf die Intelligenz bezogen. Also auf den geistigen Zustand.

Ich beanstande besonders den verwerflichen Teil, als Herr Noser meinte die SVP-Initiative sei eine "Bilaterale Kündigungsinitiative" eine unglaubliche falsche Behauptung. Und es wird auch nicht Rechnung getragen, dass die EU genau so auf die anderen bilateralen Verträge mit der CH angewiesen ist.

Die Moderatorin intervenierte zwar kurz, die SVP sage zu den Bilateralen zu stehen aber nicht zur Personenfreizügigkeit. ABER am Ende dieses Blogs fasste die Moderatorin doch tatsächlich zusammen: also ein Ja zur Begrenzungsinitiative sei ein Nein zu den Bilateralen, ein Ja zur Kündigung der Bilateralen.

Auch hier ohne dass ein Vertreter der SVP sich hätte zur Wehr setzen können.

Grundsätzlich war es eine Attacken-Serie gegen die SVP kurz vor den Wahlen ohne die Möglichkeit der SVP sich gegen diese Angriffe zu wehren. Gerade vor den Nationalen Wahlen hätten die Medien eine besondere Pflicht der Ausgewogenheit. Diese wurde hier verletzt.

Ich sehe natürlich ein, dass die Medien grundsätzlich so propagandamässig einseitig unterwegs sind. Und die SVP wahrlich immer attackiert und sich -mit Ausnahme bei TeleZüri- auch gegen Angriffe nicht wehren kann. Gerade bei der SRG

Es entbindet meiner Ansicht nach aber ZeleZ nicht dazu sich an die Standards und die gebotene Vorsicht vor Nationalen Wahlen zu halten.

Was gedenkt TeleZ zu tun, damit SVP-Vertreter sich NOCH VOR DEN WAHLEN im Sender zur Wehr setzen können?

Mutmasslich wie immer NICHTS.

Das ist UNHALTBAR. Schon zu Zeiten von Kindergarten lernte ich nicht über eine Person, Personen zu schimpfen, klagen wenn diese sich nicht verteidigen können. Dass dies bei Mitte-Linken Politikern nicht gilt, ist mir bewusst.

Dass die Medien diese wichtigste Form der Fairness nicht einhalten. GERADE DANN NOCH VOR GROSSEN WAHLEN, ist BEDENKLICH.

Das ist Wählerbeeinflussung. GERADE VOR DEN WAHLEN SOLLTE DAS PRINZIP GELTEN "REDE UND GEGENREDE". Der SVP war und wird es bestimmt nicht möglich sein, sich zu diesen Vorwürfen wehren zu können. Die Medien verlassen ihren eigentlichen Auftrag nur zur Stimmungsmache.«

Stellungnahme des Veranstalters

»Bei der beanstandeten Sendung (der entsprechende Download-Link haben Sie mit separater Post via E-Mail erhalten) handelt es sich um die letzte Folge einer 16-teiligen Serie und keine Wahlsendung. Im Rahmen der Diskussionsendung «Konkret» wurde während der letzten Legislatur viermal jährlich (total 16 Mal) jeweils direkt im Anschluss an die eidgenössischen Sessionen ein spezielles «Sessions- Konkret» realisiert. Die beiden aktuellen Zürcher Ständeräte, Ruedi Noser (FDP) und Daniel Jositsch (SP), kamen für diese Aufzeichnung jeweils direkt nach Abschluss der Sessionsgespräche in Bern zu uns ins Studio. Die Gesprächsinhalte drehten sich jeweils um die Schwerpunktthemen der gerade zu Ende gegangenen Session oder spezielle, in der jeweiligen Session durch die beiden Standesvertreter eingereichte Motionen und Postulate. Die Sendung vom 30. September 2019 drehte sich konkret um die Herbstsession 2019 und stellte die letzte und den Abschluss in dieser Reihe, vor den nationalen Wahlen, dar. Dies wurde auch in der Moderation zur Einleitung der Sendung deutlich erwähnt. Die Diskussionsschwerpunkte lagen dabei einerseits beim Klimagesetz, das in dieser Session im Ständerat behandelt wurde sowie bei der zukünftigen Beziehung der Schweiz zur EU, die im Zusammenhang mit einer Motion für die Rückweisung des EU-Rahmenabkommens von Ständerat Peter Föhn (SVP/SZ), einmal mehr zur Debatte stand.

Gerade als unabhängiges Medienunternehmen verstehen wir uns, was die politische Berichterstattung betrifft, der Ausgeglichenheit und Ausgewogenheit und nicht einem Meinungsjournalismus verpflichtet. Obwohl bei gewählten Standesvertretern nicht immer beeinflussbar, ist das in der aktuellen, hier zur Diskussion stehenden Sendung durch einen FDP- und SP-Vertreter als Gäste ebenfalls gewährleistet.«

Einschätzung des Ombudsmanns

In Ihrer Beanstandung zur Sendung »Konkret« vom 30. September 2019 bemängeln Sie zusammengefasst einerseits die einseitige Zusammensetzung der Diskussionsrunde vor den kommenden eidgenössischen Wahlen 2019 und andererseits die fehlende Intervention der Moderatorin oder allgemein die fehlende Möglichkeit von Vertretern der SVP, den Vorwürfen der anwesenden Gästen gegenüber der SVP respektive deren Politik Stellung zu nehmen.

Vorab möchte ich festhalten, dass das von Ihnen angesprochene Vielfaltsgebot, in dem Programme in der Gesamtheit ihrer redaktionellen Sendungen die Vielfalt der Ereignisse und Ansichten angemessen zum Ausdruck bringen müssen (Art. 4 Abs. 4 RTVG), für konzessionierte Programme gilt. TELE Z verfügt über keine Konzession und muss sich somit auch nicht an dieses Vielfaltsgebot halten. Die verschärften Anforderungen vor Wahlen und Abstimmungen gelten somit grundsätzlich für das Programm von TELE Z nicht. Das heisst natürlich nicht, dass sich der Sender nicht an die übrigen Mindestanforderungen an den Programminhalt halten muss. Vorliegend von Belang dürfte vor allem das sogenannte Sachgerechtigkeitsgebot sein: „Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, sodass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann. Ansichten und Kommentare müssen als solche erkennbar sein.“ (Art. 4 Abs. 2 RTVG).

Das Sendegefäss »Konkret« enthielt neben anderen Sendungen auch eine Gesprächsrunde zu den Sessionen im schweizerischen Parlament. Die Moderatorin unterhielt sich dabei stets mit den beiden während der letzten Legislaturperiode im Kanton Zürich gewählten Ständeräte. Bei diesen Gesprächen geht es um einen Rückblick auf die Session und es werden ein paar Themen, die während der Session behandelt wurden, besprochen. Dass dabei nicht ein Vertreter der SVP eingeladen wurde, liegt auf der Hand. In der letzten Legislaturperiode wurde im Kanton Zürich je ein Vertreter der SP und der FDP in den Ständerat gewählt. Es war denn auch für mich als erstmaliger Zuschauer dieser Sendung rasch klar, dass hier nicht einfach diverse politische Standpunkte diskutiert, sondern eben die beiden Zürcher Ständeräte zum aktuellen Sessionsgeschehen befragt werden. Insofern war es für die Zuschauerin und den Zuschauer nicht zu erwarten, dass auch Vertreter und Vertreterinnen anderer Parteien zu Wort kommen.

Sie stören sich aber auch, wie bereits erwähnt, an verschiedenen Äusserungen der Protagonisten zur SVP. In der Tat äusserten sich beide Politiker mehrere Male zur SVP, meist dahingehend, dass diese nicht zu Lösungen beitrage, sondern lieber anprangere, oder zur SVP-Haltung gegen das Rahmenabkommen mit der EU. In Bezug auf dieses Abkommen kritisieren Sie auch die Aussage von Herrn Jositsch zur Streitbeilegung, wonach nur ein Schiedsgericht und nicht der Europäische Gerichtshof zuständig sei. Sie kritisieren insbesondere, dass die Moderatorin hier kritisch hätte nachfragen müssen. In der Tat ist die Aussage von Herrn Jositsch ungenau, da sich ein Schiedsgericht bei seiner Beurteilung grundsätzlich an die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes halten muss. Dieses Beispiel zeigt meines Erachtens auf, dass es wünschenswert gewesen wäre, wenn die Moderatorin solche Aussagen zur Aufklärung des Publikums kritisch hinterfragt hätte. Ich muss aber nach Visionierung der ganzen Sendung davon ausgehen, dass es sich bei diesem Sendekonzept weniger um eine tief greifende Analyse von bestimmten politischen Themen handelt, als eine eher oberflächliche Aneinanderreihung von Aussagen der Protagonisten. Die Moderatorin hat bei mir nicht den Eindruck hinterlassen, über die besprochenen politischen Themen vertieft informiert gewesen zu sein. Die Zuschauerin und der Zuschauer, welche diese Sendung oder andere Sendungen dieser Reihe bereits mitverfolgt haben, dürfen davon ausgehen, dass es dabei lediglich um einen kurzen Rückblick auf das Sessionsgeschehen handelt, dies ausschliesslich aus der Sicht der beiden Ständeräte des Kantons Zürich, und nicht um eine vertiefte politische Debatte oder Aufklärung zu bestimmten Themen. So bin ich denn auch der Meinung, dass dieses Sendekonzept dem Zuschauer und der Zuschauerin durchaus klar ist und er oder sie von dieser Sendung nicht mehr erwartet resp. erwarten kann. Eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots vermag ich nicht zu erblicken.

Wohl aber hätte ich von der Moderatorin durchaus erwartet, dass sie bei Kritik gegenüber anderen politischen Parteien oder deren Protagonisten zumindest dahingehend eingegriffen hätte, indem sie darlegt, dass sich im Rahmen dieser Sendung keiner dieser angesprochenen Parteien oder Personen zur Kritik äussern kann. Dies hätte die Distanz der Moderatorin zu den Aussagen der beiden Ständeräte, welche der SP und der FDP angehören, zu relativieren vermocht. In diesem Sinne empfehle ich der Redaktion von TELE Z, in künftigen derartigen Sendungen diesen Aspekt (Kritik an anderen Parteien oder Personen) mehr Beachtung zu schenken und während des Gesprächs für die Zuschauerin und den Zuschauer klärende Hinweise abzugeben.

Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie das beigefügte Merkblatt.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Oliver Sidler Ombudsmann