Sendung „Bernegger & Juric“, Folge 1 vom 16. Dezember 2018; 3plus TV

Schlussbericht der Ombudsstelle

Sehr geehrter Herr X

Ihre Beanstandung vom 20. Dezember 2018 habe ich erhalten und die Chefredaktion von 3+ zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 14. Januar 2019 ist die Stellungnahme bei mir eingetroffen.

Ich habe mir den beanstandeten Beitrag eingehend und in voller Länge angesehen, die Stellungnahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.

Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das maßgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.

Beanstandung

„Ich möchte Ihnen ein Kompliment aussprechen, dass Sie mit der neuen Schweizer Krimi-Serie „Bernegger & Juric“ die Fernsehlandschaft Schweiz beleben möchten. Auch für die Sendung „Notruf“, die sehr authentisch und absolut professionell daher kommt möchte ich Ihnen ein Kompliment aussprechen. Es ist wünschenswert, dass die Arbeit der Rettungs- und Polizei-Organisationen in der Schweiz vermehrt so im Fernsehen gezeigt werden, da dies die Bevölkerung anspricht und man so einen Einblick erhält, den man ansonsten nicht haben kann. Auch dass Sie verschiedene Schweizer Städte und deren Organisationen hervorheben, entspricht ganz dem „Service Public“.

Mit Interesse habe ich am letzten Sonntag also die Premiere Ihrer neuen Serie „Bernegger & Juric“ verfolgt. Leider wurde ich sehr enttäuscht, da die Erwartungen doch recht hoch waren, insbesondere, wie die Serie Ihrerseits angepriesen worden war, beispielsweise als „grosser Konkurrenz zu SRF-Wilder“.

Ich bin selber seit über 13 Jahren Polizist und bin der Meinung, dass die Berufsgattung „Polizistin/Polizist“ in der ersten Folge Ihrer Serie äusserst lächerlich und dilettantisch zugleich dargestellt worden ist. Es ist doch wirklich mit wenig Aufwand verbunden, sich bei einer solchen „grossen“ Produktion von einem Polizisten oder einer Polizistin fachmännisch beraten zu lassen? Immerhin sind Sie an Quoten interessiert - und so denke ich auch - daran, die Filmhandlungen im Fernsehen als äusserst „echt schweizerisch“ daherkommen zu lassen.

Die Handlungen und Dialoge der vielen „Amateur-Schauspielern“ lässt den Film sehr unattraktiv und langweilig daher kommen. Ich habe in all meinen Jahren noch nie einen „Polizisten“ erlebt wie Wm Luca Galli, der in einem solchen Fall so uninteressiert und unmotiviert langweilig daherkommt. Auch das Dialekt-Gemisch erinnert mehr an eine Tour-de-Suisse als die Bündner-Berge. Zugleich erscheint mir die gesamte erste Folge als billige „SRF-Wilder-Kopie“. Etwas mehr Kreativität wäre durchaus wünschenswert gewesen. Die Schweiz besteht nicht nur aus Bergdörfern, sondern hat weit mehr Facetten zu entdecken…

Anbei nun aber einige meiner festgestellten Polizei-Film-Mängeln oder Polizei-Film-Fehlern, aufgelistet nach der Reihenfolge des Film-Ablaufs:

•   Volvo V70 Polizei; Kontrollschild hinten fehlt, vorne ist es viel zu klein (hier hätten sich die Requisiteure wirklich etwas mehr Mühe geben dürfen).
•   Polizei-Uniformen: Getragen wurde die alte Luzerner-Polizei-Uniform obschon der Film in GR spielt, also wären Ost-Pol-Uniformen nötig gewesen (vgl. z.B. SRF Tatort Luzern oder SRF Tatort Konstanz/Thurgau)
•   Autofahrt Juric; Hund während Fahrt auf Mittelkonsole. Im wahren Leben hätte sich Nicola Juric damit eine Verzeigung eingeholt. Die Polizei setzt sich sehr oft präventiv für korrekte Ladungssicherung ein, hier den Hund mehrmals während Autofahrten so zu platzieren ist ein absoluter Fehlgriff.
•   Bier während Pikett-Zeit; Im wahren Leben eines Polizisten ist das ein absolutes „No Go“,
•   Aktenstudium im Restaurant; Im wahren Leben finden die polizeilichen Ermittlungen, insbesondere die Dossier-Arbeit im Büro statt, nicht im Restaurant.
•   Schluck aus Flachmann während Dienst; Im wahren Leben würde Nicola Juric zitiert und das Verhalten wäre nicht tolerierbar und schon gar nicht mit der Vorbilds Funktion eines Polizisten vereinbar. Im Dienst gibt es keinen Alkohol.
•   Heikle Ermittlungsergebnisse werden per Lautsprecher am Telefon im Hotelzimmer entgegengenommen, dies obwohl Drittpersonen zuhören können, im wahren Leben nicht möglich.
•   Sicherstellungen; Ohne Sicherstellungsprotokoll werden Gegenstände der vermissten Tochter aus dem Kinderzimmer mitgenommen, in der heutigen Zeit im wahren Leben undenkbar. Bei Verdacht auf Delikte oder strafbare Handlungen muss alles genauestens festgehalten und protokolliert werden.

Dies sind allesamt meine eigenen, persönlichen Feststellungen, diese müssen sich nicht mit meinem Polizeikorps decken.

Ich habe mich über den Film ehrlich gesagt wirklich genervt und finde es nicht tolerierbar, dass in der heutigen Zeit im Abendprogramm eine Berufsgattung so dilettantisch hingestellt werden darf.“

Stellungnahme des Veranstalters

„Wir freuen uns über Herrn X Interesse an der obengenannten Sendung. Dass die Darstellung der Polizisten in der Sendung nicht in Herrn X Sinne erfolgt ist, bedauern wir. Es war in keiner Weise unsere Absicht, Polizisten lächerlich zu machen oder gar zu beleidigen. Wir sind aber auch der Ansicht, dass im Rahmen der künstlerischen Freiheit die teilweise überspitzte oder humoristische Darstellung von Personen(gruppen) zulässig ist, solange dies nicht auf eine persönlichkeitsverletzende oder diskriminierende Art erfolgt. Ebenso sollen in Spielfilmen oder Serien (die klarerweise keine Dokumentationen sind) unseres Achtens auch Klischees bedient werden dürfen - unabhängig davon, ob diese der Wahrheit entsprechen. Dass im Rahmen des dramaturgischen Ablaufs der Sendung nicht alle geltenden Protokollvorschriften der Polizei eingehalten wurden, soll nicht implizieren, dass diese nicht bestehen. Vielmehr sollen die diversen Gestaltungen der Szenen bei einer solchen Produktion für Spannung und Unterhaltung des Zuschauers sorgen, weshalb je nachdem Abweichungen von den Regeln und Abläufen des „echten Lebens“ notwendig sind.

Nach unserer Beurteilung wurde in der von Herrn X beanstandeten Sendung weder eine Person in ihrer Persönlichkeit verletzt, noch wurde die Berufsgattung der Polizisten in einer beleidigenden oder diskriminierenden Weise dargestellt.

Herrn X Hinweise betreffend geltende Protokollvorschriften werden wir für zukünftige Produktionen gerne im Hinterkopf behalten und gegebenenfalls darauf Zurückgreifen.

Wir würden uns freuen, Herrn X weiterhin zu unseren Zuschauern zählen zu dürfen.“

Bemerkungen des Ombudsmanns

Neben dem allgemeinen Eindruck, dass der Film aufgrund der Handlungen und Dialoge der vielen „Amateur-Schauspielern“ unattraktiv und langweilig daherkommt, ärgern Sie sich vor allem über den Hauptprotagonisten, den Polizisten Juric, der uninteressiert und unmotiviert langweilig daherkommt. Sie führen in ihrer Beanstandung gleichzeitig eine Liste von Fehlern auf und legen damit dar, dass diese Darstellungen und Handlungen nicht der richtigen Polizeiarbeit entsprechen. Insgesamt sind der Ansicht, dass es nicht tolerierbar sei, dass in der heutigen Zeit im Abendprogramm eine Berufsgattung so dilettantisch hingestellt werden dürfe.

Ich kann Ihre Bedenken und Ihre Einschätzung in einer gewissen Weise nachvollziehen. Die nicht motivierte Art des Polizisten, den Fall eines verschwundenen Mädchens aufzuklären, konnte ich bei der Visionierung der Sendung auch nicht ganz nachvollziehen. Die junge Kollegin musste den Polizisten immer wieder zur Arbeit motivieren. Auch der doch eher ungewöhnlich hohe Alkohol-Genuss eines Polizisten, wenn auch am Feierabend beim Durchlesen von Polizeiakten, passt nicht ins Bild, dass man von einem Polizisten normalerweise hat. Vielleicht war es aber gerade die Absicht der Filmemacher, den Polizisten so darstellen zu lassen. Schliesslich wird im Film auch erwähnt, dass er bereits ein Disziplinarverfahren am Hals hatte. Wie dem auch sei, es handelt sich bei der ausgestrahlten und von Ihnen beanstandeten Sendung klar um eine fiktionale Darstellung, um einen Spielfilm, der nicht die Realität abbilden muss. Im Rahmen der künstlerischen Freiheit ist es dem Sender auch frei überlassen, die im Film dargestellten Charaktere so darzustellen, wie sie es beabsichtigen. Solange diese Darstellung weder diskriminierend noch in anderer Weise verletzend daherkommt. Es mag wünschenswert sein, dass die dargestellten Polizisten im Sinne einer Vorbildfunktion auch im Film so handeln, wie die Polizei im „echten Leben“ handeln muss. Aus rundfunkrechtlicher Sicht gibt es im Rahmen von fiktionalen Darstellungen, wie sie vorliegend vorliegt, keine entsprechende Verpflichtung.

Der Stellungnahme des Senders entnehme ich, dass die von Ihnen gemachten Hinweise (zum Beispiel Protokollvorschriften bei der Sicherung von Gegenständen) entgegengenommen wurden und bei künftigen Produktionen in Betracht gezogen werden. Inwieweit aber die Produktion der Serie eine möglichst authentische Polizeiarbeit vermitteln soll, bleibt ihrer künstlerischen Freiheit überlassen.

Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie das beigefügte Merkblatt.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Oliver Sidler Ombudsmann