Beitrag „Polizisten werben mit Scientology“ in News vom 13. Juni 2018; Tele Basel

Schlussbericht der Ombudsstelle

Sehr geehrter Herr X

Ihre Beanstandung vom 14. Juni 2018 habe ich erhalten und am 16. Juni 2018 die Chefredaktion von Telebasel zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 5. Juli 2018 ist die Stellungnahme bei mir eingetroffen.

Ich habe mir den beanstandeten Beitrag eingehend und in voller Länge angesehen, die Stellungnahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.

Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das massgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.

Beanstandung

„Wir beanstanden die Berichterstattung und Publikation von Telebasel vom 13.06.2018 im Sinne von Art. 91ff RTVG in Verbindung mit Art. 4 Abs. 2 RTVG.

Beanstandet wird der Titel oder die Schlagzeile sowie die Aussage des Moderators der Berichterstattung: Polizisten werben mit Scientology.

Die Christliche Polizei Vereinigung Schweiz (CPV) ist ein Verein nach ZGB. Wir erstellen die Redaktion von Informations- und Präventionsbroschüren. So auch die Informationsbroschüre ALLES IM GRIFF? Für ein Leben ohne Drogen. Die Broschüre können Sie online einsehen auf https://www.cpv.ch/praevention/alles-im-griff-fuer-ein-leben-ohne-drogen/ Im Mittelteil befindet sich eine Link- und Webseitenverzeichnis und wir schreiben einleitend dazu, dass es sich um „nützliche Links“ und „nützliche Web-Adressen von Vereinigungen, die sich für eine Null Toleranz gegenüber Drogen einsetzen. Unter diesen Links wurde auch die Webseiten Adresse http://vsnd.ch/ aufgeführt.

Mit der Berichterstattung im Telebasel, insbesondere mit der reisserischen Wahl des Titels: Polizisten werben für Scientology wird dem Zuschauer und Leser suggeriert, dass Polizisten, gemeint sind alle Polizisten, sowie auch die Mitglieder der CPV Werbung für Scientology machen. Damit werden die Polizisten als Personen verunglimpft und es wird eine Aussage gemacht, die vom Zuschauer und Leser als Gegeben aufgefasst wird. Damit wird der Ruf der Polizisten geschädigt. Wenn Sie die Informationsbroschüre durchlesen, werden Sie feststellen, dass die CPV in keiner Broschüre Werbung für Scientology macht. Dieser Titel rerspektive Aussage ist irreführend und entspricht nicht den Tatsachen.

Im Beitrag wird dann erwähnt, dass der Verein Sag Nein zu Drogen der Scientology nachstehen soll, was meiner Meinung korrekt dargestellt ist. Hingegen ist auch auf der Webseite des Vereins http://vsnd.ch/ (Impressum oder über uns oder auf einer anderen Seite) keine offensichtliche Nennung von Scientology erkennbar. Diese Zusammenhänge werden erst mit breiter Recherche im Internet aufgelöst. Auch der Beitrag von Frau Nationalrätin Geissbühler in unserer Informationsbroschüre wird unterschwellig in Zusammenhang mit Scientology gebracht, obwohl die Verknüpfung mit dem Zeitungsartikel im Tagesanzeiger in keinem Zusammenhang mit der Informationsbroschüre der CPV oder dem Beitrag von Frau Nationalrätin Geissbühler in dieser Broschüre steht.

Bei der Berichterstattung des Telebasel entsteht für uns deshalb der Eindruck, dass der Bericht einzig dazu diente, der Organisation Gewaltfreie Aktion gegen Scientology GAGS Basel eine Plattform zu bieten. Diese kündigten gegenüber uns auch den Gang an die Medien an. Wir haben kein Problem damit, wenn Telebasel über Scientology, Gewaltfreie Aktion gegen Scientology etc berichten will. Wir haben auch kein Problem damit, wenn uns gesagt wird, dass wir einen Link eines Vereins in einer Informationsbroschüre haben, welcher angeblich Scientology nahe stehen soll. Aber wir wehren uns dagegen, dass Polizisten oder die CPV Werbung für Scientologie macht.“

Stellungnahme Veranstalter

„Die CPV macht nicht geltend, welche rundfunkrechtlichen Bestimmungen konkret verletzt sein sollen. Sie beanstandet grob zusammengefasst, dass Telebasel eine Verbindung zwischen der CPV und Scientology herstellt und dadurch ein falscher Eindruck entstehen würde.

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass kein rundfunkrechtlicher Persönlichkeitsschutz existiert. In Frage steht allenfalls die Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots. In diesem Zusammenhang gilt es zu erwähnen, dass die CPV in der Beanstandung beigelegten Mailverkehr selber einräumt, auf die umstrittene Seite verlinkt zu haben und den umstrittenen Link in der Folge gelöscht zu haben. Es dürfte gerichtsnotorisch sein, dass zwischen dem Verein „Sag Nein zu Drogen“ und Scientology eine Verbindung besteht. Darüber wurde bereits mehrfach in den Medien berichtet. Der Bayerische Verfassungsschutz spricht sogar von einer Tarnorganisation: http://www.verfassungsschutz.bayern.de/weitere_aufgaben/scientology/situation/index.html. Ferner wird der Verein sogar auf der Website von Scientology explizit aufgeführt: https://scientologyschweiz.ch/soziale_aktivitaeten_neinzudrogen.html

Somit ist erstellt, dass die CPV auf einen Verein verlinkt und somit dessen Dienste unterstützt, der eine nicht unbeachtliche Nähe zu Scientology aufweist. Nicht zuletzt auch deshalb hat der CPV diesen Link unterdessen selber gelöscht. Auf dem Flyer ist der Link jedoch nach wie vor ersichtlich (vgl. Beilage). Insofern sind die von Telebasel im beanstandeten Bericht getätigten Aussagen im Kerngehalt als korrekt zu bezeichnen. Allfällige journalistische Vereinfachungen oder eine Zuspitzung der Aussagen dienen zum besseren Verständnis der Rezipienten und sind unbeachtlich. Die Beanstandung wird daher in aller Form zurückgewiesen.“

Bemerkungen des Ombudsmanns

Der rund zweieinhalb minütige Beitrag von Telebasel ist mit „Polizisten werben mit Scientology“ betitelt. Diese Schlagzeile ist in der Anmoderation prominent sichtbar, neben der Darstellung von zwei Broschüren der CPV. Gleich zu Beginn des Beitrags sagt der Moderator, dass eine christliche Polizeivereinigung für Scientology werbe. In einer Informationsbroschüre, die vor Drogen warne, werde auf eine Scientology-Organisation verwiesen. Nachfolgend sieht man eine Person, die den Prospekt durchblättert, mit folgendem Text einer Off-Stimme: „Er liegt zum Beispiel beim Coiffeur auf und sieht aus wie ein harmloser Drogenaufklärungsprospekt. Erst beim genauen Hinschauen sieht man es: die Christliche Polizeivereinigung empfiehlt hier einen Scientology nahen Verein namens ‚Sag Nein zu Drogen‘.“

Danach kommen zwei Experten zu Wort, die die Zuschauerinnen und Zuschauer darüber aufklären, dass es sich beim Verein ‚Sag Nein zu Drogen‘ um eine Organisation von Scientology handle. Die Zuschauer erfahren, dass dieser Verein auch schon mit Standaktionen in Basel aktiv war, wobei dort hohe Scientologen aufgetreten seien. Der Sprecher stellt dann folgende Frage: „Christliche Polizisten, die für Scientology werben?“ und liest in der Folge die von CPV der Redaktion zur Verfügung gestellte Stellungnahme ab. Daraus geht hervor, dass der CPV nicht bekannt war, dass der Verein ‚Sag Nein zu Drogen‘ im Zusammenhang mit Scientology stehe. Erwähnt wird weiter, dass eine Nationalrätin in der Broschüre zu Wort kommen, die bereits schon einmal mit dem Scientology-Verein zusammengearbeitet habe. In der Folge erfährt die Zuschauerinnen und Zuschauer, dass es offenbar eine Taktik von Scientology sei, sich über eigene Frontorganisationen in virulente soziale Diskussionen einzubringen, um damit in der Öffentlichkeit als positive gesellschaftliche Kraft wahrgenommen zu werden. Der Bericht endet mit der Feststellung, dass Scientology für eine Stellungnahme nicht zur Verfügung gestanden sei.

Der Titel des Beitrags lautet – wie bereits erwähnt – „Polizisten werben mit Scientology“. Hingewiesen wird auf die Informationsbroschüre der Christlichen Polizeivereinigung Schweiz, welche vielerorts aufliegt. Die reisserische Anfangsmoderation entpuppt sich aber schnell als vollständig falsch, wenn man die Broschüre selber durchliest. Denn in dieser Broschüre wird nirgendwo Werbung für Scientology gemacht. Tatsache ist, dass auf einer Seite mit verschiedenen Link-Empfehlungen für Jugendliche und Pädagogen der Verein ‚Sag Nein zu Drogen‘ mit der entsprechenden Internet-Adresse aufgeführt ist. Dabei handelt es sich aber keineswegs um Werbung für Scientology, sondern um ein Hinweis für weitere Informationen. Dieser Hinweis mit Link impliziert in keiner Weise, dass sich der CPV die Dienste dieser Organisation unterstützt. Dass es sich dabei um eine Organisation von Scientology handelte, war den Verfassern der Broschüre offenbar nicht bekannt, wie sie in ihrer Stellungnahme ausführten. Die Aufnahme des Hinweises und des Links in die Broschüre wurde offenbar ohne die notwendige Sorgfalt und Prüfung vorgenommen.

In der Berichterstattung von Telebasel über die Broschüre wird diese als Werbebroschüre für Scientology dargestellt. Die Anmoderation zusammen mit dem grossflächig eingeblendeten Slogan „Polizisten werben mit Scientology“ zeigen dies klar auf. Verstärkt wird dieser Eindruck mit dem Hinweis, dass die Broschüre wie ein harmloser Drogenaufklärungsprospekt daherkomme. Der Zuschauer und die Zuschauerinnen werden darüber getäuscht, dass es sich bei der fraglichen „Werbung“ für Scientology lediglich um einen Hinweis mit einem Link handelt, der falsch angegeben wurde. Mit der reisserischen Aufmachung und der irreführenden Information zu Beginn der Sendung konnte sich das Publikum kein eigenes Bild über den Sachverhalt machen. Der Bericht war insgesamt manipulativ und verletzt meiner Ansicht nach das rundfunkrechtliche Sachgerechtigkeitsgebot.

Ich empfehle der Chefredaktion von Telebasel, den beanstanden Beitrag umgehend aus dem öffentlich zugänglichen Archiv zu entfernen und mir bis spätestens 15. August 2018 Bericht über die getroffene Massnahme zu erstatten.

Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie das beigefügte Merkblatt.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Oliver Sidler Ombudsmann