Beanstandung der Sendung „Gesundheit heute“ vom 3. Oktober 2020 - Presse TV

Schlussbericht des Ombudsmanns

Sehr geehrte Frau X

Ihre Beanstandung vom 3. Oktober 2020 habe ich erhalten und am 5. Oktober 2020 die Chefredaktion des Sendegefässes zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 6. Oktober 2020 ist die Stellungnahme bei mir eingetroffen.

Ich habe mir den beanstandeten Beitrag eingehend und in voller Länge angesehen, die Stellungnahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.

Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das massgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.

Beanstandung

„Der erste Teil der Sendung über das Labor Dr. Viollier AG ist eine nicht deklarierte Werbesendung, die anderen Labors einen Wettbewerbsnachteil verschaffen könnten. Über weite Strecken glichen die auswendig gelernten Texte der Mitarbeiterinnen denjenigen des bezahlten Kultwerbespots von ‚Fischer Bettwaren‘. Für den Zuschauer ergibt sich aus den Informationen dieses Beitrags kein medizinischer Mehrwert. Die Viollier AG kann sich in diesem Beitrag gratis in einer der besten Sendezeiten vermarkten. Bereits die Ankündigung: „Die Viollier AG ist eines der bedeutendsten Labors Europas“ (sic.) ist zu hinterfragen. Empfehlung: Nachträgliche Deklaration im SRF zur selben Zeit, dass es sich um eine Werbesendung handelte inkl. Inserate in den Zeitungen BAZ, NZZ, Tages-Anzeiger und Blick, mit der Aufklärung, dass die Sendezeit einer Werbesendung entsprochen hat, ohne medizinischen Mehrwert für die Zuschauer. Oder anderen Labors dieselbe Werbeplattform anbieten. Intern: Korruptionsabklärung bei den zuständigen Entscheidungsträgern.

Weitere Bemerkungen: Die Sendung ist im allgemeinen sehr informativ und ausgewogen. Das sollte in Zukunft so bleiben. Persönlich stehe ich in keiner Verbindung mit der medizinischen Industrie. Mir ist nur sehr wichtig, dass die sonst sehr hohe Qualität der Sendungen, durch ausgezeichnet Mitarbeitende, erhalten bleibt.“

Stellungnahme Veranstalter

„Mit unserer Sendung vermitteln wir den Zuschauerinnen und Zuschauern einen Einblick in die Welt der Labormedizin. Der Vorwurf «Werbesendung» erstaunt uns. Wir sprechen in der Sendung denn auch immer von der Labormedizin und nicht von Viollier. Es gibt keinerlei Wertungen oder Vergleiche die andere Labors in irgendeiner Form schlechter abschneiden lassen und so ein Wettbewerbsnachteil darstellen könnten. Zudem bestimmen in der Regel ja nicht die Patienten, bei welchen Labors Ärzte ihre Untersuchungen vornehmen lassen.

Beanstandung: «Die Viollier AG ist eines der bedeutendsten Labors Europas“ (sic.) ist zu hinterfragen»

gesundheitheute In der Sendung bezeichnet Dr. Jeanne Fürst Viollier AG «als eines der bedeutendsten Labors der Schweiz». Diese Bezeichnung kann durchaus verwendet werden. Viollier AG setzt mit seinen vollintegrierten Dienstleistungen einen Branchenstandard, der in der Schweiz und in Europa einzigartig ist.

Beanstandungen: «Für den Zuschauer ergibt sich aus den Informationen dieses Beitrags kein medizinischer Mehrwert.» und Empfehlung: Nachträgliche Deklaration im SRF zur selben Zeit, dass es sich um eine Werbesendung han-delte inkl. Inserate in den Zeitungen BAZ, NZZ, Tages-Anzeiger und Blick, mit der Aufklärung, dass die Sendezeit einer Werbesendung entsprochen hat, ohne medizinischen Mehrwert für die Zuschauer. Oder anderen Labors dieselbe Werbeplattform anbieten. Intern: Korruptionsabklärung bei den zuständigen Entscheidungsträgern.

gesundheitheute Mehrwert für Zuschauerinnen und Zuschauer: Die Sendung informiert u.a. über folgendes:

Interview mit der Internistin, Frau Uta Deus

  • Wie wichtig ist bei Corona-Untersuchungen noch immer ein Abstrich – kann der Nachweis nicht auch über das Blut festgestellt werden?
  • Check-Up – was gehört dazu, welche Gesundheitswerte sollten, vor allem auch ältere Menschen, kennen und kontrollieren? Dies ganz im Sinne des Sendetitels «Kenne deine Werte»

Labor-Medizin Was geschieht in der Labor-Medizin? Ein kurzer dokumentarischer Beitrag, was nach der Ent-nahme beim Arzt mit dem Blut geschieht.

Herzschwäche

  • Portrait eines Patienten, der bisher zwei Herzinfarkte hatte – Informationen und Therapie.
  • Interview mit Frau Dr. Kohler (welche Möglichkeiten gibt es bei Herzschwäche?)

Brustkrebs

  • Portrait einer Patientin (Gesundheitszentrum Fricktal) – Ihr Leben, Diagnose, Behandlung, sowie die Situation heute.
  • Interview mit Dr. Andreas Zettl (Leiter Pathologie)
  • Eindrückliche Bilder und wichtige Informationen zur Untersuchung, Analyse, Diagnose und Therapie von Brustkrebs. Was bringen solche Untersuchungen für die Sicherheit der Patientin?

Eine neue Notfall-App

  • Interview mit Dr. Maurice Redondo Mit einer Push-mail kann der Arzt neuerdings sofort informiert werden. Der Arzt erhält somit unverzüglich alle wichtigen Daten der Untersuchung? Sofortiges reagieren ist dann möglich und ausserordentlich wichtig für eine rechtzeitige und adäquate Behandlung
  • Der Patient kann, wenn er dies wünscht, die Untersuchungsergebnisse gleichzeitig wie der Arzt erhalten.

Dr. Maurice Redondo

  • Wie beurteilt er die Entwicklung bei der Corona-Pandemie. Sind die Laborkapazitäten für höhere Infektionszahlen vorhanden? Was ist in den kommenden Wochen zu erwarten?
  • Resultat Blutuntersuchung von Dr. Jeanne Fürst
  • Hinweis auf Web-Seite (zusätzliches Interview in der Schweizer Familie)

Werbesendung Wie wir oben ausführlich dargelegt haben, handelt es sich keineswegs um eine Werbesendung und es wurde immer betont, dass es sich um Labormedizin handelt.

Frau X attestiert uns schliesslich folgendes: «Die Sendung ist im Allgemeinen sehr informativ und ausgewogen. Das sollte in Zukunft so bleiben». Wir glauben, dass dies auch auf die Spezialsendung Labormedizin («Kenne deine Werte») zutrifft. "

Einschätzung des Ombudsmanns

In ihrer Beanstandung schreiben Sie, dass der erste Teil der Sendung über das Labor Dr. Viollier AG eine nicht deklarierte Werbesendungen darstelle, die anderen Labors einen Wettbewerbsnachteil verschaffen könnte. Sie vergleichen die auswendig gelernten Texte der Mitarbeiterinnen mit denjenigen des bezahlten Kultwerbespots von „Fischer Bettwaren“.

Ich habe die Sendung mit einigem zeitlichen Abstand zu Ihrer Beanstandung erstmals gesehen, ohne Ihre Beanstandung vorher nochmals durchzulesen. Und ich muss Ihnen beipflichten: Nach der ersten Visionierung habe auch ich den Konnex zu dem von Ihnen erwähnten Kult-Werbespot gemacht. Dies betrifft insbesondere den Teil nach der Blutentnahme, in welchem der Weg der Blutproben durch das Labor gezeigt wird. Immerhin ist zu erwähnen, dass die angestellten Personen des Labors Dr. Viollier AG zu keiner Zeit den Namen ihres Arbeitgebers erwähnten. Diese Funktion übernahm die Moderatorin der Sendung bereits zu Beginn der Sendung, als sie auf den Besuch beim Labor Dr. Viollier AG, „einem der bedeutendsten Labors der Schweiz“, aufmerksam machte.

Auffällig ist, wie oft der Name des Labors im Verlaufe der Sendung erwähnt und gezeigt wurde. Nach der Einleitung geschah dies in der Szene mit der Blutentnahme, als bei der Nadel das Logo des Labors zweimal gut sichtbar eingeblendet wurde. Es wäre auch möglich gewesen, die Staubinde beim Oberarm ohne das Logo zu zeigen. In einer Überleitung von einem Thema zum anderen Thema befand sich die Moderatorin zufälligerweise im Auditorium des namentlich genannten Labors. Auch hier war es absolut unnötig, den Namen des Labors zu erwähnen, auch wenn die Zuschauerin und der Zuschauer ohne diesen Hinweis annehmen musste, dass sich die Moderatorin in einem Kino befindet. Bei der Vorstellung der neuen Labor-Applikation auf Smartphones wurde beim Zeigen des Bildschirms das Logo und der Name des Labors Dr. Viollier gut sichtbar dargestellt. Ein weiterer Hinweis auf das Labor gab es im Sendeteil zu Brustkrebs, in dem das Gebäude des Labors in einer Aufnahme mit Logo gezeigt wurde. Und schliesslich verabschiedete sich die Moderatorin am Ende der Sendung mit den Worten „Das wär‘s gsi us de Labormedizin vo Viollier“.

Interessant ist, dass der Veranstalter in seiner Stellungnahme darauf hinweist, dass es sich keineswegs um eine Werbesendung handelte weil immer betont wurde, dass es sich um Labormedizin handle. Das widerspricht der Aussage der Moderatorin am Schluss der Sendung, wonach es sich um eine Sendung „aus der Labormedizin von Viollier“ handelte. Spätestens dann war für die Zuschauerin und den Zuschauer klar, dass die Sendung die Dienstleistungen des Labors Dr. Viollier AG zeigte und nicht einfach nur die Funktionsweise der Labormedizin im Allgemeinen.

Die verschiedenen Sendeteile zu Labor-Medizin, Herzschwäche, Brustkrebs und zur neuen Labor-Applikation waren durchaus informativ. Es wurde allerdings immer wieder Bezug genommen auf die Dienstleistungen des Labors Dr. Viollier AG in all diesen Bereichen. Ich bekam am Schluss der Sendung den Eindruck, dass das Labor Dr. Viollier AG für sämtliche Untersuchungen im Gesundheitsbereich zuständig und kompetent und auch - wie zum Beispiel bei der Präsentation der neuen Labor-Applikation, einzigartig in diesem Bereich ist. Tatsächlich gibt es andere Labors, die ähnliche oder gleiche Dienstleistungen anbieten und auch die vorgestellte Labor-Applikation gibt es in der einen oder anderen Form auch bei anderen Anbietern. Ein Hinweis dazu fehlte in der von Ihnen beanstandeten Sendung allerdings gänzlich.

Zur Beurteilung der Verletzung der rundfunkrechtlichen Werbe- und Sponsoringbestimmungen ist das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) zuständig. Diese Aufsichtsinstanz könnte beurteilen, ob während der Sendung ein Hinweis wie „Dauerwerbesendung“ hätte eingeblendet werden müssen. Auf das Sponsoringverhältnis mit dem besagten Labor wurde korrekt zu Beginn und am Ende der Sendung hingewiesen. Damit sich das Publikum eine eigene Meinung zur Labormedizin machen kann, wäre es wünschenswert gewesen, nicht nur die Sichtweise des Labors Viollier und deren Dienstleistungen mit Erwähnung von Namen und Logo zu erwähnen, sondern auch Hinweise zur Arbeit in der Labormedizin im Allgemeinen abzugeben.

Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie das beigefügte Merkblatt.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Oliver Sidler Ombudsmann