Beanstandung der Sendung „Blick-TV-Talk“ vom 13. Juni 2020 - Blick-TV

Schlussbericht des Ombudsmanns

Sehr geehrter Herr X

Ihre Beanstandung vom 15. Juni 2020 habe ich erhalten und gleichentags die Chefredaktion von Blick-TV zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 17. Juni 2020 ist die Stellungnahme bei mir eingetroffen.

Ich habe mir den beanstandeten Beitrag eingehend und in voller Länge angesehen, die Stellungnahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.

Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das maßgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.

Beanstandung

„Ich beanstande die Äusserung von Herrn Gieri Cavelty (Redaktor Sonntagsblick) anlässlich des Blick TV Debatte um die Mohrenköpfe. Das Gespräch fand laut Homepage Blick am 13.6.20 um 12.43 Uhr. (Gesprächspartner Herr Projer/ Cavelty) Das Video vom Blick TV ist immer noch auf der Blick Homepage aufgeschaltet und kann dort eingesehen werden. Im Verlauf des Gesprächs gab Herr Gieri Gavelty folgendes von sich: Alle die den Namen Mohrenköpfe im Sprachgebrauch verwenden sind Rassistische Arschlöcher !!! (Ich fasse es nicht, dass mit solche öffentlichen Aussagen die ganze Schweizerbevölkerung pauschal diskreditiert wird)

Ich fühle mich dadurch in meiner Würde verletzt.

Ich sowie der überwiegende Teil der Schweizer benützt dieses Wort, jedoch ohne jeglichen Hintergedanke auf irgendeine Bevölkerungsgruppe etc. Wir sind keine Rassisten und auch keine Arschlöcher und schon gar nicht beides!!

Ich wünsche mir, dass Herrn Cavelty für diese öffentliche Aussage zur Verantwortung gezogen wird und sich zusätzlich öffentlich entschuldigt.

Ich bitte Sie um ein Feedback der getroffenen Massnahmen und vom End- Resultat der ganzen Angelegenheit.“

Stellungnahme Veranstalter

„Herr X beanstandet, dass mein Gast Gieri Cavelty mit dem Ausdruck “rassistische Arschlöcher” die ganze Schweizerbevölkerung pauschal diskreditiert habe. Herr X fühlt sich durch die Sendung in seiner Würde verletzt.

Er schreibt: “Ich sowie der überwiegende Teil der Schweizer benützt dieses Wort, jedoch ohne jeglichen Hintergedanken auf irgendeine Bevölkerungsgruppe etc. Wir sind keine Rassisten und auch keine Arschlöcher und schon gar nicht beides!”

Ich kann Herrn Xs Reaktion gut verstehen: Denn selbstverständlich wäre es nicht zulässig, den Beanstander in einer Talksendung auf Blick TV mit Schimpfworten einzudecken. Dies hat mein Gast, Chefredaktor Gieri Cavelty, aber auch keineswegs getan. 1.) Gieri Cavelty bezog sich explizit nicht auf alle, die das Wort Mohrenkopf benutzen, sondern nur auf Leute, die das Wort nun aus “Lust” “unbedingt” benutzen müssen, er sprach von einer Person, die das Wort Mohrenkopf nun “auflädt”. Herr Richard X hingegen schreibt in seiner Beanstandung, er benutze das Wort Mohrenkopf “ohne jeglichen Hintergedanken auf irgendeine Bevölkerungsgruppe etc.” Somit ist eine persönliche Betroffenheit von Herrn X bereits ausgeschlossen. 2.) Es liegt im Charakter der hier spontan entstandenen Debatte, dass wir mit harten Bandagen, aber auch Interesse für die Argumente des anderen antraten. Mit dem genannten Begriff hat Herr Cavelty sich also - wenn überhaupt - nur auf eine einzige Person bezogen: mich. Und ich konnte mich ja in der Sendung wehren (und übrigens auch die inhaltliche Position von Herrn X zur Mohrenkopf-Debatte in die Sendung einbringen).

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, Herr Ombudsmann, die Beanstandung von Herrn X abzulehnen.“

Einschätzung des Ombudsmanns

Bei der von Ihnen beanstandeten Sendung geht es um ein Gespräch zwischen den beiden Chefredaktoren von Blick TV (Projer) und SonntagsBlick (Cavelti). Das Gespräch dreht sich um die Frage, ob der Begriff „Mohrenkopf“ innerhalb der Medien der Blick-Gruppe noch verwendet werden darf oder nicht. Hintergrund war die damalige öffentliche Debatte – vor allem in den sozialen Medien – um den Begriff „Mohrenkopf“, als ein grosser Detail-Händler die Produkte mit diesem Namen aus dem Verkaufsregal entfernte. Zudem war (und ist) die Anti- Rassismus-Debatte rund um den Tod eines schwarzen Amerikaners aufgrund von Polizeigewalt aktuell.

Sie beanstanden eine Szene aus dem Beitrag, in welcher Herr Cavelti die Bezeichnung „rassistisches Arschloch“ für Personen gebrauchte, welche das Wort „Mohrenkopf“ unbedingt benutzen wollen. Sie sind der Meinung, dass mit solchen öffentlichen Aussagen die ganze Schweizer Bevölkerung pauschal diskreditiert wird und Sie sich dadurch in Ihrer Würde verletzt fühlen.

Es ist an dieser Stelle klarzustellen, dass Herr Cavelti im Beitrag nicht allgemein die Schweizer Bevölkerung als „rassistische Arschlöcher“ bezeichnete, sondern lediglich diejenigen Leute, die Lust haben, dass man dieses Wort jetzt unbedingt benutzen muss. Nur wenn man „es aufbläht, bekennt man sich auch dazu“. Durch diese explizite und bewusste Weiterverwendung des Wortes bekenne man sich als „rassistisches Arschloch“. Diese Bezeichnung bezog sich – entgegen der Argumentation der Chefredaktion in der Stellungnahme – nicht auf Herrn Projer, sondern allgemein auf Personen, die auch nach der Debatte um den Begriff und Rassismus im Allgemeinen den Begriff „Mohrenkopf“ weiterhin bewusst und mit dieser Konnotation gebrauchen. Für die Zuschauerin und den Zuschauer war klar, dass es sich hierbei um eine persönliche Meinungsäusserung von Herr Cavelti handelt. Herr Projer nahm diese auf und äusserte seinerseits die Meinung, dass diese Ausdrucksweise jedoch eher auf Personen angewendet werden könnte, welche Menschen aus rassistischen Gründen diskriminierten. Insofern relativierte er die sicherlich „scharfe“ Äusserung von Herrn Cavelti wieder.

Versteht man die Äusserung von Herrn Cavelti im oben beschriebenen Sinne, so kann nicht von einer pauschalen Verunglimpfung der Schweizer Bevölkerung ausgegangen werden. Vielmehr beschränkt sich die Äusserung auf einige wenige Personen, welche den Begriff „Mohrenkopf“ bewusst mit einem rassistischen Hintergrund benutzen. In einer derartigen Meinungsäusserung kann ich keine Programmrechtsverletzung erblicken.

Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie das beigefügte Merkblatt.

Mit freundlichen Grüssen Dr. Oliver Sidler Ombudsmann