Beanstandung zur Sendung „Kirschblütler während Inzest-Kongress gestört“ vom 22. Juni 2019 - Tele M1

Schlussbericht des Ombudsmanns

Sehr geehrter Herr X

Ihre Beanstandung vom 27. Juni 2019 habe ich erhalten und 28. Juni 2019 die Chefredaktion von Tele M1 zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 10. Juli 2019 ist die Stellungnahme bei mir eingetroffen.

Ich habe mir den beanstandeten Beitrag eingehend und in voller Länge angesehen, die Stellungnahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.

Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das maßgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.

Beanstandung

„Der genannte Beitrag verletzt meine Rechte aufs eigene Bild und meine Privatsphäre. Zwar wurde mein Gesicht etwas weichgezeichnet, jedoch nicht genügend, um mich unkenntlich zu machen. Meine persönlichen Merkmale wie die langen Haare sind einwandfrei erkenntlich. Bereits jetzt ist mir grosser Schaden erwachsen aus dem Beitrag, da ich an meinem Arbeitsort damit konfrontiert bin, dass Studierende, die ich unterrichte, mich dort erkennen können. Das darf nicht passieren und ist eine grobe Verletzung. Eine Zivilklage zu prüfen behalte ich mir vor. Um den Schaden jedoch nicht noch zu vergrössern, fordere ich Sie auf, sich um eine sofortige Löschen des Beitrags zu bemühen. Ausserdem muss dass Bildmaterial aus dem Archiv entfernt werden und darf nicht weitergegeben werden an andere Medien. Wo dies bereits widerrrechtlich geschehen ist, muss sofort über die rechtliche Situation informiert werden.

Zu sagen ist ausserdem, dass die Strasse, auf der gefilmt wurde, eine Sackgasse ist, die den einzigen Zugang zum Gelände der Genossenschaft KiGeno bildet. Teilweise standen die Journalisten sogar auf den privaten Parkplätzen der KiGeno. Und erst nach ausdrücklicher Aufforderung zogen Sie sich wenige Meter zurück, wobei Sie zunächst ungefragt das Kongressgelände betreten haben. Ich wollte nicht gefilmt werden und verschiedene andere Personen, die nun auf Filmen und Fotos sind ebenfalls nicht. Es wurde nie gefragt und es gab auch keinerlei sachlichen Bericht.

Die angebliche Aussteigerin Sabine B, die auch in dem Film zu sehen ist, war nie Teil der Kirschblüten-Genossenschaft und hat auch nie überhaupt hier gelebt. Warum werden Tatsachen nicht ordentlich geprüft und richtiggestellt? Gegen Sabine B. laufen auch aktuell Verleumdungsklagen. Weshalb gibt es keine neutrale Berichterstattung, bei der alle Seiten zu Wort kommen.

Es liegen zahlreiche Presseerklärungen zum strittigen Thema vor, die nicht berücksichtigt werden. Stattdessen wird gehetzt und es werden Vorurteile geschürt. Das entspricht keinem seriösen Journalismus und ist ethisch nicht vertretbar).

Bezüglich Artikel 4 möchte ich vor allem auf folgende Punkte verweisen:

  1. Die im Betrag als Aussteigerin bezeichnete Person, die angeblich „20 Jahre lang bei der Kirschblüte dabei war“, wie von der Sprecherin ausgeführt als sei dies eine geprüfte Tatsache, hat nie in der Gemeinschaft gelebt, auch nicht für kurze Zeit. Das muss richtiggestellt werden. Es entsteht hier ein völlig falscher Eindruck, denn der Leser muss davon ausgehen, dass die Journalisten das geprüft haben und was Sie behauptet bekommt dadurch fälschlicherweise Gewicht.
  2. Ihre Behauptung, sie habe „bei einer Drogentherapie einen Hirnschlag erlitten“ ist eine Verleumdung, die ebenfalls nicht von den Journalisten nicht hinterfragt und überprüft wurde. Ich kenne die Person selbst, wenn auch nur vom Sehen, weil Sie vor einigen Jahren an einem Seminar teilgenommen hat, wo ich ebenfalls anwesend war. Es war allerdings ein Ausbildungsseminar für Therapeuten, nicht aber eine Therapie. Dort wurde auch nicht mit illegalen Drogen gearbeitet, sondern mit legalen pharmazeutisch hergestellten Stoffen, die vom Kantonsapotheker kontrolliert und geliefert wurden. Tatsächlich war die betreffende Person als diese ihren Hirnschlag erlitt, gar nicht in der Schweiz, sondern in Holland. Ich weiss dies deshalb, weil diese Information an alle Ausbildungsteilnehmer ging, weil sie wegen Krankheit bei einem Termin nicht anwesend sein konnte. Für all das kann ich ggf. Zeugen aufbieten, soweit es nicht einfach überprüfbar ist - wie die Tatsache, dass die Person S. B. nie in Nennigkofen gewohnt hat.
  3. Was das Thema des Kongresses angeht und eine angebliche „Befürwortung des Inzests“, so hätten die Journalisten dazu ganz einfach an Fakten gelangen können. Auf der Website der Ärztegesellschaft AVANTI findet sich bereits seit 2015 eine ausführliche Presseerklärung, die den Sachverhalt erläutert in Bezug darauf des es um die Aufhebung des Inzesttabus in Bezug auf die Wahrnehmungs-Ebene geht und nicht um die Handlungsebene. Der Bericht erweckt offensichtlicht gezielt den Eindruck, AVANTI propagiere inzestuöse Handlungen. Das muss richtiggestellt werden, da es ebenfalls überhaupt nicht den Tatsachen entspricht.

Fazit: Ein Bericht darf kontrovers und auch provokativ sein, muss sich jedoch an Tatsachen halten und sollte auch die Gegenseite zu Wort kommen lassen. Dass kaum jemand vor der Kamera stehen will, hat vor allem auch damit zu tun, dass jede Person, die das tut, mit Rufschädigungen zu kämpfen hat. Dennoch gibt es genügend (auch offizielle) Informationen, die den Journalisten zur Verfügung stehen. Der Pressebericht ist vom Gesamteindruck völlig unausgewogen und sachlich falsch.

Ich bitte Sie darum, sich für eine wahrheitsgemässe Darstellung und Richtigstellung der Falschinformationen einzusetzen. Die Richtigstellung sollte natürlich ebenso prominent gesendet werden wie der ursprüngliche Beitrag. Am besten wäre es in einer Gegendarstellung auch der Sichtweise von AVANTI Raum zu geben.“

Stellungnahme Veranstalter

„Als Chefredaktor von Tele M1 nehme ich zu den Beanstandungen gerne Stellung. Ausgangslage des Berichts war eine Demonstration von Gegnern der Kirschblütengemeinschaft, die in –Lüsslingen-Nennigkofen einen Kongress zum Thema „Das Inzesttabu in der Psychotherapie“ abhielten.

Bei den Dreharbeiten ging es nicht darum, Personen der Kirschblütengemeinschaft öffentlich zu machen. Sie mischten sich aber unaufgefordert unter die Demonstranten. Allen voran X. Er selbst stand unserer Journalistin während mehreren Drehszenen und auf öffentlichem Grund absichtlich vor die Kamera und versuchte so, Aufnahmen und Interviews mit den Gegnern der Kirschblütengemeinschaft zu verhindern. Unsere Journalistin vor Ort forderte ihn mehrmals auf, sie, bei ihrer Arbeit nicht zu behindern. Als das alles nichts brachte, sprach sie ihn an, worauf X das Mikrofon packte und wegwarf. Er beging dabei eine Sachbeschädigung.

Wenn Hr. X schreibt, er wollte nicht gefilmt werden, fragt es sich schon, warum er, während längerer Zeit unserer und auch den Journalisten des ZDF, mit voller Absicht, vor der Kamera stand. Ausserdem sieht man auf den Rohaufnahmen, die nicht ausgestrahlt wurden, wie er provokativ mit Wasserballonen an den Gegnern der Kirschblütengemeinschaft und den Journalisten vorbeilief. Wir sind nicht der Meinung, dass man so etwas macht, wenn man unbedingt nicht gefilmt werden möchte! X wurde bei seinen umstrittenen Aktionen ausserdem unkenntlich gemacht.

Obwohl wir seine Beschwerde und jegliche Vorwürfe entschieden zurückweisen, sind wir bereit, den Beitrag von unserer Homepage zu entfernen. Wir sind aber klar der Meinung, dass unsere Berichterstattung fundiert und unter den gegebenen Umständen, fair und ausgewogen war.“

Einschätzung des Ombudsmanns

Bei der Berichterstattung im fraglichen Beitrag geht es um einen Kongress zum Thema „Das Inzesttabu in der Psychotherapie“ in Lüsslingen-Nennigkofen sowie die ausserhalb dieses Kongresses durchgeführte Gegendemonstration. In der Anmoderation wird kurz auf die kurz auf die radikalen Ansichten der „Kirschblütler“ hingewiesen, ohne näher darauf einzugehen. Danach wird das Plakat zum Kongress gezeigt und eine Journalistin interviewt eine andere Journalistin, die offenbar anonym bei den Vorträgen im Zelt anwesend war. Die Off-Moderation erwähnt zu Beginn des kurzen Interviews mit der Journalistin, dass diese geschockt aus dem Zelt kam, als während des Kongresses die freie Liebe, die auch innerhalb der Familie gelebt werden sollte, gepredigt worden sei. Die Journalistin erwähnte in ihrem Statement, dass gemäss den Aussagen der sogenannten Therapeuten sämtliche Grenzen aufgehoben werden sollten, um die totale Befreiung zu erreichen. Sie wies dann darauf hin, dass zum Abschluss ein Lied von Michael Jackson gesungen wurde, worauf man im Off-Kommentar ebenfalls auf die skurrile Musikauswahl hinwies, wurde doch Michael Jackson Kindesmissbrauch vorgeworfen. Mit diesen Bemerkungen zur Musikauswahl endete der erste Teil des Beitrags zur Berichterstattung über den Kongress.

Ich muss gestehen, dass mir auch nach mehrmaligem Ansehen dieses ersten Teils des Beitrags nicht klar wurde, um was es genau bei diesem Kongress und den „Kirschblütlern“ geht. Hier hätte ich mir von der Redaktion mehr Informationen gewünscht, damit ich die Aussagen der interviewten Journalistin sowie die bruchstückhaften Informationen im Off-Kommentar zu den „Kirschblütlern“ hätte einordnen können.

Der zweite Teil des Beitrags berichtet über die Gegendemonstrationen zum Inzest-Kongress der „Kirschblütler“. Interviewt wurde eine Aussteigerin, die 20 Jahre bei der Sekte war und sie verliess, als sie bei einer Drogentherapie gemäss ihren eigenen Aussagen einen Schlaganfall erlitt. Sie bemängeln, Herr X, dass die Angaben zu dieser Aussteigerin falsch seien und diese gar nie der Gemeinschaft angehörte und auch die Informationen zur Drogentherapie eine Verleumdung darstellen würden. Dabei muss ich feststellen, dass die Journalistin im Beitrag klar darauf hinwies, dass der Hirnschlag, der bei einer Drogentherapie erlitten sein worden sei, gemäss ihren eigenen Aussagen erfolgte. Insofern distanzierte sich die Journalistin von dieser Information und dem Zuschauer und der Zuschauerin wurde klar mitgeteilt, dass dies die Aussagen der Protagonistin selber seien. Inwieweit diese interviewte Frau nun 20 Jahre lang bei der Kirschblüte-Vereinigung war oder nicht, vermag auch ich nicht zu beurteilen. Im Gesamtkontext der Sendung aber betrachte ich dies als einen Nebenpunkt, der programmrechtlich kaum ins Gewicht fällt.

In Ihrer Beanstandung ärgern Sie sich auch darüber, dass Sie ohne Ihre Einwilligung gefilmt worden seien. Auch wenn es im Rahmen einer Beanstandung zu dem Programmrechtsbestimmungen nicht dazugehört, persönlichkeitsrechtlich relevante Aspekte zu beurteilen, muss ich immerhin feststellen, dass Sie sich während den Dreharbeiten offenbar oft absichtlich ins Bild drängten und nicht den Anschein gaben, nicht gefilmt werden zu wollen. Dies ist auch aus dem mir vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Rohmaterial ersichtlich. Es war aus meiner Sicht auch legitim, dass die Journalistin vor Ort sich bei Ihnen mit der Kamera und dem Mikrofon erkundigte, weshalb Sie diese Störungen vornehmen, worauf Sie mit einem aggressiven Verhalten das Mikrofon zu sich nahmen und auf eine Wiese schleuderten. Schliesslich ist zu erwähnen, dass Ihr Gesicht weitgehend unkenntlich gemacht wurde und nie voll gezeigt wurde. Fragen kann man sich, ob diese Szene überhaupt hätte gezeigt werden sollen. Da es sich beim Beitrag ja nicht nur um die Berichterstattung zum Kongress handelte, sondern auch über die Gegendemonstration berichtet wurde, war es aus meiner Sicht legitim, auch die verschiedenen Störmanöver der Mitglieder der Gemeinschaft der Kirschblüten zu zeigen.

Offenbar wurde von Seiten der Demonstranten und vielleicht auch der Redaktion versucht, mit Teilnehmern dieses Kongresses zu sprechen und eine Stellungnahme einzuholen. Stellungnahmen wurden jedoch verweigert und nur eine Person hat sich anschliessend den Fragen der Demonstranten gestellt. Sie fordern in Ihrer Beanstandung, dass auch die Gegenseite zu Wort hätte kommen sollen. Ich frage Sie, wie denn die „Gegenseite“ zu Wort kommen soll, wenn sie selber Interviews vor laufender Kamera verweigert oder gar das Mikrofon der Journalistin entreisst und zu Boden wirft. Immerhin war eine Person zu einem kurzen Statement bereit und so fand auch die „Gegenseite“ ihre Stimme.

Am Schluss der Sendung wird auch noch der Sektenexperte Hugo Stamm interviewt, der sich kurz zur Inzest-Problematik und insbesondere zum Inhalt der Lehren des Gründers der „Kirschblütler“ äussert. Diese aus meiner Sicht äusserst wertvollen Informationen zur gesamten Problematik, auch wenn sie nur einen kleinen Teil betreffen, wurden erst am Schluss des Beitrags ausgestrahlt. Aus meiner Sicht wäre es ratsam gewesen, bereits zu Beginn den Zuschauerinnen und Zuschauer zu erklären, was denn die Inhalte der Inzestproblematik dieser Gemeinschaft sind. So hätte sich der Zuschauer und die Zuschauerin bereits zu Beginn der Sendung ein Bild machen können, um was es in diesem Beitrag geht, weshalb die Kongressteilnehmer keine Statements abgeben wollten und weshalb überhaupt eine Gegendemonstration stattgefunden hat.

Insgesamt betrachtet erblicke ich im Beitrag keine Programmrechtsverletzung, möchte aber nochmals darauf hinweisen, dass eine informative Einführung in die Problematik und die Gemeinschaft der „Kirschblütler“ sinnvoll gewesen wäre, damit sich die Zuschauerin und den Zuschauer auch für die in der Folge dargestellten Ereignisse ein eigenes Bild machen konnten.

Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie das beigefügte Merkblatt.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Oliver Sidler Ombudsmann

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