Beanstandung der Sendungen Let’s tak about sex! 2.12.2020

Schlussbericht des Ombudsmanns

Sehr geehrte Frau X

Ihre Beanstandung vom 10. November 2020 habe ich erhalten und am 18. November 2020 die Chefredaktion von Radio Bern1 zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 27. November 2020 ist die Stellungnahme bei mir eingetroffen.

Ich habe mir die beanstandeten Beiträge eingehend und in voller Länge angehört, die Stellungnahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.

Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das massgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.

Beanstandung

„Ich bin seit Jahren Hörerin des Radiosenders Radio Bern 1.

Dass ich aber nun jeden Morgen nach dem Aufstehen um 7.20 die Sendung „Let’s tak about sex! “ mitanhören soll, finde ich für einen regionalen Radiosender einfach geschmacklos. Dass dann auch noch im Verlaufe des Tages immer wieder sexistisch Bemerkungen oder gar weitere „aufklärende Fragen oder Aussagen“ vorkommen, ist gegenüber Hörern, bei denen das Radio den ganzen Tag läuft, schlichtweg eine Zumutung! Beschweren sich doch sehr viele über gewisse sexistische TV-Sendungen zeigt, dass dieses Thema ganz einfach nicht jedermanns Sache ist. Diese Sendungen laufen jedoch nicht den ganzen Tag und sie können auch ganz einfach weggeklickt werden. Ein Radio, das den ganzen Tag läuft, sollte meines Erachtens von solchen Themen absehen.

Ich bin keineswegs prüde, habe selbst 2 Töchter, welche diese Art von Themen lieber nicht täglich im Radio mitanhören möchten.

Natürlich kann ich den Radiosender wechseln, was aber nicht diese Art der Themen ändern wird.

Ich habe mich bereits bei einer früheren Sendung von Radio Bern 1 beim Sender direkt beschwert, als es darum ging, dass Hörer aufgefordert wurden, doch telefonisch an der Diskussion teilzunehmen, was Herr und Frau Schweizer „unter der Bettdecke“ doch so alles tun oder eben nicht tun oder tun könnten. Eine Entschuldigung war alles, doch es geht locker so weiter. (...) Geschmacklos finde ich z.B. die Ankündigung auf der Internetseite von Radio Bern 1, welche ebenfalls im Radio so verlesen wird: ‚let's talk about sex. Hat es in sich! Wir brechen alle Tabus, sprechen über Klischees und klären brisante Fragen rund um das Thema Sex. Wie viel Sex ist eigentlich normal? Wo sind die erogenen Zonen bei Frau und Mann zu finden? Und wie erlangt man ein erfülltes Sexleben trotz Kinder? In einem lockeren Talk reden Nicole Zaugg und die Sexualtherapeutin Christiane Weinand über die schönste Nebensache der Welt und geben so Inputs für unser Liebesleben.‘ Ebenfalls die z.B. ‚LET'S TALK ABOUT SEX - Wie hat man Sex um schwanger zu werden?‘ (02.11.2020, 07:22) (...) Und heute 18.53 h ‚Was kann man tun gegen eine depressive Vagina? Morgen sprechen wir darüber, wie man schön geschmeidig bleiben kann‘ Das hat doch nichts mehr mit Unterhaltung zu tun! Wer sich bei diesem Thema Hilfe sucht, tut dies doch auf Google und nicht auf einem Radiosender, welcher unterhalten soll!“

Stellungnahme Veranstalter

„Bereits in der Entwicklungsphase der Ratgeberrubrik haben wir dem Jugendschutz eine grosse Bedeutung beigemessen, insbesondere auch im Wissen, dass wir viele Familien zu unserer Hörerschaft zählen dürfen. Daher war die Auswahl der Fachperson, die in unserer Ratgeberrubrik Auskunft gibt über Themen rund um Sexualität, Liebe und Beziehung, zentral. Mit Christiane Weinand haben wir diese Fachperson gefunden. Sie ist nicht nur eine ausgewiesene systemische Sexualtherapeutin und Supervisorin EAG/FPI, sondern auch Fachfrau in der Prävention von sexuellem Missbrauch und eine Fachperson für Referate zur gelingenden Sexualentwicklung von Kindern und Jugendlichen. Zudem ist Christiane Weinand Mitglied der „Nationalen Arbeitsgruppe Sexualität und digitale Medien", welche im Rahmen der „Nationalen Plattform Jugend und Medien" entstanden ist. Innerhalb dieser Arbeitsgruppe ist unsere Fachperson Christiane Weinand Mitentwicklerin des Haltungspapiers „Sexualität und Digitale Medien — Kompetenzen fördern, Kinder schützen" (das Haltungspapier liegt diesem Schreiben bei). Dieses wird von Organisationen wie zum Beispiel „Kinderschutz Schweiz", „Sexuelle Gesundheit Schweiz", „Pro Juventute" oder auch von „Berner Gesundheit" unterstützt und befürwortet.

Zu den beanstandeten Ausstrahlungen der Ratgeberrubrik „Let's talk about Sex"

  • Montag, 2.11.2020 (Thema: Sex um schwanger zu werden)
  • Donnerstag, 12:11.2020 (Thema: erotische Träume)
  • Montag, 16.11.2020 (Thema: Erektionsstörungen)
  • Mittwoch, 18.11.2020 (Thema: erotische Weihnachtsgeschenke für Singles) Unsere Stellungnahme bezieht sich auf alle 4 beanstandeten Ausstrahlungen der Ratgeberrubrik „Let's talk about Sex", da die Beschwerdeführerin die Rubrik als Ganzes pauschal beanstandet.

Die Ratgeberrubrik ist immer als Bildungs- und Informations-Gespräch zwischen der Radiojournalistin und der ausgewiesenen Fachperson Christiane Weinand aufgebaut und liefert unseres Erachtens auf eine natürliche Art und Weise Inputs für ein erfülltes Sexualleben, räumt mit Vorurteilen auf oder hilft Missverständnisse in Beziehungen zu klären, ohne aber schmuddelig, sittlich anstössig, vulgär oder pornografisch zu wirken, sondern fachlich und sachlich aufklärend.

Sowohl bei der Themenwahl wie auch bei der Aufbereitung orientieren wir uns ebenfalls am bereits erwähnten Haltungspapier und verfolgen mit der Ratgeberrubrik nicht zuletzt die Grundgedanken der Arbeitsgruppe, wie zum Beispiel „Kinder und Jugendliche benötigen Kompetenzen für einen selbstbestimmten und möglichst risikoarmen Umgang mit digitalen Medien. Diese können sie sich durch formale und informelle Bildung aneignen" oder „Wir anerkennen, dass digitale Medien Kindern und Jugendlichen die Chance bieten, sich frei von Angst, Diskriminierung und Tabuisierung über das Thema Sexualität zu informieren."

Richtigstellung zum beanstandeten Morgenshow-Hinweis vom Donnerstag, 12.11., 18.52 Uhr Die Beschwerdeführerin schreibt, wir hätten am Donnerstag, 12.11.2020 um zirka 18.52 Uhr einen Hinweis auf die Ratgeberrubrik „Let's Talk about Sex" mit folgender Aussage gemacht: Was kann man tun gegen eine depressive Vagina? Morgen sprechen wir darüber, wie man schön geschmeidig bleiben kann. Die Aussage betreffend „Geschmeidigkeit" bezieht sich aber nicht auf das Thema der Ratgeberrubrik, sondern auf das Thema „Depression während der Coronazeit", welches ebenfalls am nächsten Morgen innerhalb der Morgenshow behandelt wurde. Das Teasing der Ratgeberrubrik „Let's talk about Sex" erfolgte unseres Erachtens auch hier rein fachlich und sachlich und ist kein Verstoss gegen Artikel 4 oder 5 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG).

Wie in diesem Schreiben begründet, verstehen wir die Ratgeberrubrik „Let's talk about Sex", welche bei RADIO BERN1 werktags täglich um 07.20 Uhr ausgestrahlt wird, als Bildungs- und Informationsgefäss, welches den Jugendschutz sehr wohl berücksichtigt. Wir erachten die Ausstrahlung nicht als Verstoss gegen Artikel 4 oder 5 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG). Bei uns sind bis heute auch keine anderen Beschwerden von weiteren Zuhörerinnen oder Zuhörern bezüglich der Ausstrahlung dieser Ratgeberrubrik eingegangen.“

Einschätzung des Ombudsmanns

Lassen Sie mich zu Beginn auf Ihre Bemerkung im letzten Abschnitt Ihrer Beanstandung eingehen. Sie schreiben: „Das hat doch nichts mehr mit Unterhaltung zu tun! Wer sich bei diesem Thema Hilfe sucht, tut dies doch auf Google und nicht auf einem Radiosender, welcher unterhalten soll!“

Es ist richtig, dass die von Ihnen beanstandeten Sendungen nichts mit Unterhaltung zu tun haben. Radio Bern1 ist jedoch nicht ein reiner Unterhaltungssender, sondern muss auch einen Leistungsauftrag erbringen. Gemäss Art. 4 der Konzession von Radio Bern1 muss der Sender den folgenden Programmauftrag erfüllen: „Die Konzessionärin veranstaltet ein tagesaktuelles Radioprogramm, das vorwiegend über die relevanten lokalen und regionalen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge informiert sowie zur Entfaltung des kulturellen Lebens im Versorgungsgebiet beiträgt.“ In der werktäglichen Hauptsendezeit - und dazu gehört auch die Zeit zwischen 06.30 und 08.30 Uhr - muss der Sender sicherstellen, dass ihre lokalen und regionalen Informationsangebote in erster Linie relevante Informationen aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Sport beinhalten, thematisch vielfältig sind, eine Vielfalt an Meinungen und Interessen wiedergeben, eine Vielfalt von Personen beziehungsweise Personengruppen zu Wort kommen lassen und das gesamte Versorgungsgebiet berücksichtigen (Art. 4 Abs. 2 Konzession Radio Bern1). Information gehört zum Auftrag des Senders und der Ratgeber zum Thema Sexualität gehört zu dieser Sendegattung. Natürlich kann man sich die Frage stellen, ob ein Ratgeber zum Thema Sexualität während den Hauptsendezeiten (06.30 bis 08.30, 11.30 bis 13.30 und 17.00 bis 19.00 Uhr) ausgestrahlt werden soll. Diesen Entscheid ist der Programmleitung zu überlassen und sollte von der Programmaufsicht unter Berücksichtigung der Programmautonomie des Senders nicht kritisiert werden, solange die Beiträge in inhaltlicher Hinsicht grundsätzlich (rechtlich und sachlich) in Ordnung sind.

Ob nun Google der bessere Ratgeber in Sachen Sexualität darstellt als die Sendung „Let‘s talk about sex“ von Radio Bern1, mag ich zu bezweifeln. Über eine Google-Suche erhält man eine Vielzahl von seriösen oder weniger seriösen Informationen. Diese korrekt einzuordnen, ist schwierig. Die von Ihnen beanstandeten Beiträge werden von einer Redaktion betreut und mit Hilfe einer Fachperson hergestellt. Nach dem Anhören der einzelnen Beiträge wurde ich kompetent und mit leicht verständlicher Sprache zu Themen wie „Sex um schwanger zu werden, “erotische Träume“, „Errektionsstörungen“ und „erotische Weihnachtsgeschenke für Singels“ informiert. Die ausgewählten Themen erscheinen mir überhaupt nicht abwegig, sondern beleuchten verschiedene Probleme und Interessen im Bereich der Sexualität. Die Fragen sind nicht voyeuristisch und die Antworten empfinde ich als erfrischend, offen, aber immer sachlich. Pornographische Elemente sind nicht enthalten und die Gespräche sind auch nicht anstossend oder gar sittenwidrig.

Sie stören sich hauptsächlich an der Ausstrahlung der Sendung zur Morgenstunde (täglich um ca. 7.20 Uhr). Da es aus inhaltlicher Sicht meines Erachtens nichts zu bemängeln gibt und auch die Jugendschutzbestimmungen gemäss Art. 5 RTVG einer morgendlichen Ausstrahlung nicht entgegenstehen, dürfte es letztlich eine Frage des Geschmacks sein, ob ein Ratgeber zum Thema Sexualität um 7.20 Uhr ausgestrahlt werden sollte. Es ist verständlich, dass einige Zuhörerinnen und Zuhörer zu einer Sendezeit, an der auch jüngere Kinder Radio hören (z.B. während dem Frühstück), nicht mit dem Thema Sexualität konfrontiert werden wollen. Das kann zu interessanten Fragen der Kinder und manchmal schwierigen Erklärungsversuchen der Eltern führen. Und zu Letzteren fehlt oft die notwendige Ruhe und Zeit zwischen Frühstück und Aufbruch zur Schule, Kindergarten oder Kinderhort. Diese meine Meinung ist allgemein und bezieht sich nicht auf Sie, Frau X, zumal Sie sich auch nicht in diese Richtung geäussert haben. Ihre Haltung ist zu respektieren und es ist nicht Sache jeder Zuhörerin und jedes Zuhörers, sich morgens beim Frühstück einen Ratgeber zur Sexualität anhören zu müssen. Immerhin: die Sendungen sind nur sehr kurz und erfrischend vorgetragen...

Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie das beigefügte Merkblatt.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Oliver Sidler Ombudsmann