TeleZüri - Sonntalk vom 10. Juli 2022
Beanstandung der Sendung SonnTalk vom 10. Juli 2022 - TeleZüri
Schlussbericht des Ombudsmanns
Sehr geehrter Herr X
Ihre Beanstandung vom 25. Juli 2022 habe ich erhalten und gleichentags die Chefredaktion von TeleZüri zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 9. August 2022 ist die Stellungnahme bei mir eingetroffen.
Ich habe mir den beanstandeten Beitrag eingehend und in voller Länge angesehen, die Stellungnahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.
Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das massgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.
1. Beanstandung
„Die Aussagen von Frau Nationalrätin Marianne Binder-Keller betreffend "Russen aus der Ukraine verjagen" erhalte ich für sehr problematisch, erstens bezüglich der Wortwahl "Verjagen" und zweitens wegen der Ethnien in der Ukraine.
Zum Ersten, ich erhalte die Wortwahl, jemanden zu verjagen für sehr problematisch, da sich die Aussagen auf Menschen bezieht. Klar ist Russland, sprich der Kreml der Aggressor des Konflikts. Ob die Mehrheit der "Russen" so denkt wie der Kreml ist nicht klar und kann zumindest bezweifelt werden, da immer mehr tote Soldaten nach Russland zurückkehren und zweitens, praktisch jede russische Familie Verwandte in der Ukraine hat. Aus diesem Grund hätte die Aussage von Frau Binder heissen müssen, "russische Soldaten oder russische Aggressoren" aus der Ukraine verjagen und nicht per se die "Russen.
Der zweite Punkt bezieht sich indirekt auch auf den Ersten, denn in der Ukraine sind vor allem im Donbass und der südlichen Ukraine sehr viele Bewohner, seit Jahrhunderten, ethische Russen oder zumindest russischsprachige Ukrainer, die diesen russischen Angriffskrieg auch nicht wollten. Ich denke überhaupt nicht, dass Frau Binders Aussage beabsichtigte, auch diese Einwohner zu "verjagen", doch mit die Aussage könnte von unbeabsichtigt so interpretiert werden und hier hätte der Moderator eingreifen müssen und Frau Binder-Keller um Klarstellung auffordern müssen. Ich bin sicher, Frau Binder hätte ihre Aussage richtig in den Kontext gestellt, wäre sie vom Moderator darauf angesprochen worden.
Ich erhalte es enorm wichtig, dass gerade in dieser schwierigen Zeit auf unsere Wortwahl geachtet wird, vor allem am TV, denn die Geschichte lehrt uns leider immer wieder, was Worte auslösen können, aus diesem Grunde beanstande ich diese Sendung, da gemäss des geltenden RTVG solche Aussagen nicht korrekt sind.
Die Beanstandung richtet sich ausschliesslich auf diese Aussage betreffend "Verjagen", nicht gegen den Rest der Sendung.“
2. Stellungnahme Veranstalter
„Der «SonnTalk» ist ein dynamisches Diskussionsformat und je nach Thema und Gast sind die Voten pointiert. Unsere Moderierenden sind jederzeit darum bemüht, die Aussagen der Gäste einzuordnen oder gegebenenfalls richtigzustellen.
Kernpunkt der Beanstandung ist die Formulierung von Marianne Binder-Keller «Russen aus der Ukraine verjagen» in der Rubrik «Lust und Frust». Nationalrätin Binder-Keller drückt in ihrem Statement ihre persönliche Meinung aus. Sie spricht von Russen und meint damit die russischen Soldaten, die in die Ukraine eingefallen sind.
In ihrer Aussage lobt sie die Ukraine-Konferenz in Lugano. Die Konferenz hat sie positiv überrascht, da sie davon ausgegangen ist, dass man erst über den Wiederaufbau in der Ukraine sprechen könne, wenn die Russen (die russischen Soldaten) aus dem Land verjagt wären.
Im Kontext wird klar, dass sie nicht die russischen Einwohner meint, sondern die russischen Soldaten bzw. die russischen Aggressoren. Somit gab es für den Moderator Oliver Steffen keinen Grund für eine Klarstellung der Aussage von Marianne Binder-Keller. “
3. Einschätzung des Ombudsmanns
In der Diskussionssendung SonnTalk von TeleZüri diskutieren die Teilnehmenden zu verschiedenen vom Moderator vorgegebenen Themen und äussern sich zu Beginn der Sendung über Lust und Frust, den sie in der vergangenen Woche erlebt haben. Die Mitte-Nationalrätin Marianne Binder freute sich über die Lugano-Konferenz zur Ukraine und die positiven Äusserungen des ukrainischen Aussenministers dazu und zeigte sich frustriert über unkommentierte und nicht eingeordnete Aussagen des russischen Botschafters in der Schweiz zu dieser Konferenz. Zur Lugano-Konferenz meinte Frau Binder, dass sie zuerst dachte, dass man zuerst die Russen rausjagen müsste, bevor man überhaupt über Wiederaufbau spricht; dass man wirklich jetzt ihnen hilft, dass sie den fürchterlichen Krieg beenden können und die Russen aus dem Land herausgehen.
Ihre Beanstandung bezieht sich auf die Wortwahl der Diskussionsteilnehmerin, indem sie allgemein von „Russen“ sprach und auch das Wort „verjagen“ gebrauchte. Ich gehe mit Ihnen einig, dass mit „Russen“ immer Menschen gemeint sind und damit auch solche, die mit dem Angriffskrieg der Russischen Föderation nichts zu tun haben wollen oder diesen auch verurteilen. Ebenso ist es klar, dass in der Ukraine viele ethnische Russen wohnhaft sind oder waren. Ich habe die beanstandete Passage mehrere Male angesehen und mir war schon nach der ersten Visionierung klar, dass Frau Binder mit den „Russen“ nicht in der Ukraine lebende Menschen russischer Abstammung meinte, sondern die russischen Aggressoren. Bei programmrechtlichen Beanstandungen geht es immer darum, zu beurteilen, wie der Durchschnittszuschauer respektive die Durchschnittszuschauerin eine Aussage verstehen konnte. Auch ohne weitere Kenntnisse der russischen bzw. ukrainischen Geschichte oder der gegenwärtigen Situation in der Ukraine konnten die Durchschnittszuschauerin und -zuschauer verstehen, dass der von Frau Binder verwendete Begriff „Russen“ den russischen Aggressor respektive die ausführende Armee meinte. Aus diesem Grund bin ich weiter der Meinung, dass der Moderator nicht verpflichtet war, zu diesem Punkt erklärend einzugreifen oder die von Frau Binder gewählte Wortwahl in den richtigen Kontext zu stellen. Dies wäre vielleicht erforderlich gewesen, wenn die ethnische Zusammensetzung der Bevölkerung in der Ukraine Gegenstand der Diskussionssendung waren und in diesem Zusammenhang nur eine korrekte Wortwahl Missinterpretationen beim Verständnis hätten verhindern können. Beim vorliegenden Thema zur Lugano-Konferenz zum Wiederaufbau der Ukraine konnte die Aussage der Diskussionsteilnehmerin nicht falsch interpretiert werden.
Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie das beigefügte Merkblatt.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Oliver Sidler Ombudsmann