TeleBärn - „TeleBärn News“ vom 24. April 2024, 1. Mai 2024 und 7. Mai 2024

Beanstandung der Sendungen „TeleBärn News“ vom 24. April 2024, 1. Mai 2024 und 7. Mai 2024 - TeleBärn

Schlussbericht des Ombudsmanns

Sehr geehrter Herr X

Ihre Beanstandung vom 23. Mai 2024 habe ich erhalten und am 27. Mai 2024 die Chefredaktion von TeleBärn zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 17. Juni 2024 ist die Stellung-nahme fristgerecht bei mir eingetroffen.

Ich habe mir den beanstandeten Beitrag eingehend und in voller Länge angesehen, die Stellung-nahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.

Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das massgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.

1. Beanstandung

"Ich beanstande in oben zitierter Sache in einer Zeitraumbeschwerde TeleBärn für die Berichterstattungen.

Wegen fehlender Sachgerechtigkeit, Vielfaltsgebot, wegen Volksverhetzung und Anstacheln zur Gewalt. Wegen Verharmlosung von Gewalt, wegen übler Nachrede, Spaltung. Ich bin direkt Betroffener der einseitigen Berichterstattung und haben daher ein gesondertes Recht auf die Beanstandung.

Ich beanstande besonders das Framing, Ungleichbehandlung Vergleich Linksextremismus und friedlichen Demonstranten die umgekehrt als Rechtsextreme diffamiert werden.

Ich beanstande die Sendung vom 7. Mai 2024 https://www.telebaern.tv/telebaern-news/bernischer-sicherheitsdirektor- fordert-temporaere-schliessung-157055301

TeleBärn ist nicht fähig, willens -selbst bei 11 Verletzten Polizisten durch Linksextreme- von Linksextremen zu reden. Ich beanstande aber insbesondere weil Stefanie Küng, Reporterin zum Angriff der Linksextremen mit so vielen Verletzten in der Tat von „Aktion“ redet.

Ich möchte mich gar nicht mit der Frage beschäftigen wie EXTREM Links Stefanie Küng sein muss. Ein weiteres Müsterchen:

Ich beanstande die eindeutige Volksverhetzende Relativierung von Gewalt. Ja, geradezu Legitimation und Aufruf zur Gewalt.

https://www.telebaern.tv/telebaern-news/mittwoch-01-mai-2024- 156758869 Minute ab ca. Minute 4:30. Zuerst verbreitet Küng Desinformationen. Weil sie die Ausschreitungen am 1. Mai in der CH als besonders harmlos hinstellt. Eine LÜGE Um nur ein Beispiel zu nennen.

https://www.blick.ch/politik/krawalle-bei-1-mai-demos-in-zuerich-und- basel-politik-will-chaoten-zur-rechenschaft-ziehen-id18538679.html

TeleBärn verbreitet also aus rein ideologischen Gründen Desinformationen, um Linksextreme in Schutz zu nehmen.

Aber Stefanie Küng mag das noch zu steigern. Sie sagte im Interview Wortwörtlich, dass es diese Krawalle brauche. Und wollte vom Interview-Partner die Gründe dafür hören. Der selbst weit Linke Interview-Partner musste da leer schlucken!!!

Dieses Aushängeschild von Tele Bärn Stefanie Küng machte nichts anderes als Gewaltverharmlosung, Gewalt Legitimierung. Ja, diese Linken Kreise fühlen sich dadurch richtig angestachelt Gewalt auszuüben, ausüben zu müssen. Das ist pervertierter Journalismus.

An die Ombudsstelle. Während TeleBärn also nachweisbare Linksextreme Gewalttaten verharmlost oder gar legitimiert, werden unbescholtene, friedliche Demonstranten als Rechtsextreme Gewalttäter hingestellt.

https://www.baerntoday.ch/bern/kanton-bern/mehrere-hundert- demonstri-eren-gegen-who-abkommen-in-bern-156975141? loginComplet-ed=1&loginCompleted=1#user-comments Ich war Teilnehmer dieser Demo und habe somit ein besonderes Beanstandungsrecht.

Ich beanstande die Berichterstattung über die Demonstration zum Abstimmungskampf «Selbstbestimmung» Beziehungsweise gegen die WHO.

Tele Bärn lässt eine der Juso zu Wort kommen. Die sämtliche Demoteilnehmer auf die übelste diffamierte, üble Nachrede äusserte. Alles mit dem wohlwollen von TeleBärn. Sämtliche Teilnehmer. Ich wiederhole deutlich betont; SÄMTLICHE Teilnehmer dieser Demo wurden als Rechtsextreme diffamiert, welche DEPORTATIONEN FORDERN und Hass gegen Minderheiten verbreiten. WO, TELEBÄRN WURDE DAS GEFORDERT??????????????????

Das ist nicht nur ein schwachsinniger Vorwurf. Da es ja nicht um Die Migration ging. Und die Demo auch nicht von einer Partei organsiert wurde. Es gibt AUCH schlicht und ergreifend nicht EIN EINZIGEN BELEG, INDIZ, dass an der Demo auch nur eine Rechtsextreme Person war. Auch nur eine Person Deportationen forderte. Sprich übelste Gewalt anwenden würde. TeleBärn verbreitet also bewusst FAKENEWS. Ganz nach dem Motto «Irgendetwas wird schon hängen bleiben»

TeleBärn lässt die RADIKALE der Juso unwidersprochen Verleumdungen und Diffamierungen äussern. Pauschal. Damit die Zuseher sich auch keine eigene Meinung bilden können, wurde KEIN EINZIGER Demonstrant die Möglichkeit gegeben, diese kranken Vorwürfe widerlegen zu können. HERR RIMOLDI WURDE nicht DARAUF ANGESPROCHEN. Falls diese Ausrede kommt. Er konnte sich nur auf einen anderen lächerlichen Vorwurf zur Wehr setzen. (Ein anonymer Fake-Account gab sich den Namen Rimoldi. Schon ist für TeleBärn die Sache klar. DROHUNG VON RIMOLDI…) TeleBärn ordnete bei der Verleumdung Rechtsextrem und Deportations-Forderungen nicht ein. TeleBärn fragte nicht nach; «Ja wer denn, wann denn, wie denn?» Nein, Tele Bärn liess es einfach so stehen. Und gab- wie erwähnt- keinem Demonstrant die Möglichkeit darauf zu reagieren. Das ist gegen das Vielfaltsgebot. Rede und Gegenrede.

Warum macht das TeleBärn? Weil TeleBärn JEDEN, KOMPLETT JEDEN Teilnehmer einer Demo verunglimpfen muss, welche der linken Szene missfallen. Es gibt keine Ausnahme. TeleBärn MUSS dafür sorgen, dass kein gutes Licht auf Demonstrationen fällt, die an von Linken missbilligte Demos teilnehmen.

Ich fordere die Ombudsstelle oder TeleBärn auf zu belegen wer von den Demonstranten Deportationen will. Belegen Sie wo ich das jemals gefordert habe. Und wenn Sie das nicht können, bitte ich Sie die nötigen Konsequenzen zu ziehen.

Ich lasse mich nicht von diesen SPEZIELLEN Linken Bei TeleBärn dermassen verun-glimpfen. Ich wiederhole: Bei gewalttätigen Linksextremen. Da sagt TeleBärn «Aktion» und nimmt das Wort Linksextrem nicht in den Mund. Friedliche Demonstranten müssen sich aber IMMER UND IMMER als Rechtsextreme verunglimpfen lassen. Und neuerdings mit der kranken Unterstellung man würde «Deportationen» wollen."

Ergänzung zur Beanstandung vom 22. Mai 2024:

"Die Sendung stammt von TeleBärn, wo ich und andere Personen an einer Demo teilgenommen hatten. Und weil diese Demo den Linken Kreisen missfiel ich mich aufs übelsten diffamieren UND VERLEUMDEN lassen musste. Und TeleBärn die Bildung einer eigenen Meinung verunmöglich-te:

https://www.telebaern.tv/telebaern-news/mass-voll-auf-dem-bundesplatz-demonstration-stoesst-auf-kritik-156975175

Ich bin sehr gespannt wie man argumentieren will, dass man als Zuseher die Möglichkeit gehabt haben soll eine andere Meinung bilden zu können.. JEDER der die Sendung sah KANN NUR ZUM SCHLUSS gelangen, diese Demonstranten forderten die Deportationen, wollen Gewalt ausüben, seien ALLE Rechtsextrem und ALLE hetzten gegen Minderheiten.

Ich ersuche Sie ansonsten mir die Passage zu nennen, wo die Zuseher die Möglichkeit erhielten sich ein eigenes Bild über die Demonstranten machen zu können.

Erstausstrahlung am 27.4. 18 Uhr

Die zweite Sendung über den 1. Mai am 1. Mai. zur Gewaltverherrlichung und Aufforderung oder zumindest Legitimierung von Gewalt und ERNEUTER Verweigerung zu Linksextremen Linksextreme zu sagen. Und noch einmal. Selbst der linke Interviewpartner war fassungslos, als Stefanie Küng doch tatsächlich Gewalt als notwendiges Mittel bezeichnete und fragte WARUM es diese GEWALT BRAUCHE UM FORDERUNGEN BESSER DURCHZUSETZEN....

https://www.telebaern.tv/telebaern-news/tag-der-arbeit-157007077

Erstausstrahlung am 1. Mai 18 Uhr

Und die dritte Sendung, wo TeleBärn zu Krawall-Nacht von Linksextremen mit 11 verletzten Polizisten von "Auseinandersetzungen" verharmlosend sprach, das Wort Linksextrem wieder nicht in den Mund nehmen kann und verharmlosend von "Aktion" sprach hier

https://www.telebaern.tv/telebaern-news/bernischer-sicherheitsdirektor-fordert-temporaere-schliessung-157055301

Erstausstrahlung am 7. Mai 18 Uhr

wie oben erwähnt stehe ich für weitere Auskünfte jederzeit zur Verfügung. Auch ein Treffen ist durchaus in meinem Sinne.

Egal WAS noch kommt. ich halte an dieser Beanstandung fest.

Denn eines muss TeleBärn verdeutlicht werden. . Auch Menschen die keine linke Gesinnung in sich tragen, haben dennoch Anstand, Würde und Respekt verdient. So wie Linke Anstand und Respekt verdienen.

Und ich werde für meine Würde einstehen.

ICH fordere TeleBärn erneut auf zu belegen wo andere Demonstranten und wo ich JEMALS Deportationen forderten oder Rechtsextreme Hetzer, Gewalttäter sein sollen.

Da TeleBärn NICHT einordnete, nicht kritisch nachfragte, NICHT Demo-Teilnehmer die Möglichkeit gab sich gegen die Vorwürfe zu wehren. Und TeleBärn somit das als Tatsache hinstellte. UND JEDEN KOMMENTAR VON MIR MIT EINER ENTHALTENDEN RICHTIGSTELLUNG auf "bärntoday" Z E N S I E R T. . Darum steht TeleBärn in der Beweispflicht.

Die Demoteilnehmer, ICH waren noch nie Gewalttätig geworden oder forderten Deportationen oder hetzten noch nie gegen Minderheiten (wie Homosexuelle etc.)

Die Linksextremen hingen wenden ständig Gewalt an und Hetzen und diffamieren LAUFEND gegen Minderheiten.

Und TeleBärn stellt es EXAKT umgekehrt dar. Ich hoffe Sie verstehen, was an der Berichterstattung störend und NICHT Sachgerecht ist.

Ich ersuche zudem mit dem Schlussbericht auch eine Rechtsbelehrung zu erhalten. Da ich als direkt betroffene Person das Recht hätte die Beanstandung ans UBI weiterzuziehen."

2. Stellungnahme Veranstalter

"Berichterstattung zur Souveränitäts-Demo vom 27. April 2024

Vom Beanstander angeführte Kritikpunkte:

  • Persönliche Diffamierung und Verleumdung von Demonstrationsteilnehmenden
  • Berichterstattung, die eine eigene Meinungsbildung verunmöglicht
  • Berichterstattung, die den Eindruck entstehen lasse, alle Demonstranten forderten Deportationen, wollten Gewalt ausüben, seien rechtsextrem und hetzten gegen Minderheiten
  • TeleBärn würde den Aussagen der Juso-Vertreterin „Wohlwollen“ entgegenbringen
  • Herr Rimoldi sei im Beitrag nicht mit den Vorwürfen der Juso konfrontiert worden

Zuerst ist festzuhalten, dass an keiner Stelle der Berichterstattung eine persönliche Diffamierung und Verleumdung von einzelnen Demonstrationsteilnehmenden durch TeleBärn stattfindet. Auch die Kritik von Charlotte Sophia Günter, Co-Präsidentin der JUSO Bern, bezieht sich nicht auf Einzelpersonen. Einzig „Mass-Voll“-Präsident Nicolas Rimoldi ist als Einzelperson Inhalt des Beitrags. Dies im Zusammenhang mit dem Fokus des Beitrags: Einem Gewaltaufruf, der unter dem Namen „Nicolas A. Rimoldi“ im Vorfeld der Demonstration in einer Telegram-Gruppe geteilt worden war. Auf diese Telegram-Nachricht „eines Nicolas A. Rimoldis“, wurde Herr Rimoldi vor Ort an der Demonstration von unserem Reporter angesprochen und bekam die Möglichkeit, sich dazu zu äussern. Bei dieser Gelegenheit nahm Herr Rimoldi gleich generell zur Kritik aus Juso-Kreisen Stellung und bezog sich so indirekt auch auf die Aussagen von Juso-Vertreterin Charlotte Sophia Günter, die am Anfang des Beitrags auftritt. Die Kritik von Günter wird auch mit der direkt auf ihre Aussage folgenden Erklärung von Sicherheitsdirektor Reto Nause weiter eingeordnet. Dieser erläutert, dass die Personen, die an der Demonstration auftreten, überprüft worden seien, und dass sich unter ihnen keine Personen aus verbotenen Organisationen befänden. Für eine Verweigerung der Bewilligung bestünde daher kein Grund. Durch die Einordnung des Juso-Vorwurfs durch die Bewilligungsbehörde und die generelle Stellungnahme von Herrn Rimoldi zu den Juso-Vorwürfen ist unserer Ansicht nach eine eigene Meinungsbildung möglich, und es wurden alle Seiten zum Thema angehört. Auf die Konfrontation einzelner Demo-Teilnehmenden oder eine konkrete Konfrontation von „Mass-Voll“-Präsident Rimoldi mit den Juso-Vorwürfen haben wir verzichtet, insbesondere da TeleBärn bereits zwei Tage vor der Demonstration, in der Newssendung vom 25. April, die Thematik behandelt hatte. In dieser Berichterstattung kamen bereits, wie auch in der beanstandeten Berichterstattung vom 27. April, Herr Rimoldi sowie Sicherheitsdirektor Reto Nause zu Wort. Link zum Beitrag vom 25. April: https://www.telebaern.tv/telebaern-news/kritik-an-souveraenitaets-demo-156959518 Unserer Ansicht nach ist festzuhalten, dass TeleBärn im Beitrag sachlich und neutral berichtete. Den Vorwurf, TeleBärn würde den Aussagen der JUSO-Vertreterin „Wohlwollen“ entgegenbringen, können wir daher nicht nachvollziehen. Der Aufforderung des Beschwerdeführers, zu belegen, wer von den Demonstrationsteilnehmenden Deportationen gefordert hat, können wir nicht nachkommen, da TeleBärn eine derartige Aussage nicht gemacht hat.

Berichterstattung zum Tag der Arbeit vom 1. Mai 2024

Vom Beanstander angeführte Kritikpunkte:

  • Gewaltverherrlichung oder Legitimierung von Gewalt
  • Reporterin würde Gewalt als notwendiges Mittel bezeichnen
  • Desinformation durch Verharmlosung von 1.-Mai-Krawallen

Der Link zum Beitrag, den der Beanstander aufführt, hat nur den ersten Teil unserer Berichterstattung zum Tag der Arbeit zum Inhalt. Die Kritikpunkte beziehen sich jedoch nach unserem Verständnis auf den zweiten Teil der Berichterstattung, namentlich auf ein Interview während einer Schaltung zu unserer Reporterin vor Ort. Diese ist im Link zur ganzen Sendung ab 03:35min zu sehen. Der Beanstander scheint sich dabei insbesondere an folgender Frage unserer Reporterin an Jacob Rohde vom Gewerkschaftsbund zu stören: „[…]. Warum braucht es […] Ausschreitungen, damit die Anliegen überhaupt gehört werden?“. Diese war unserer Meinung nach klar als kritische und etwas provokative Frage in Richtung Interviewpartner zu erkennen, insbesondere nach vorheriger Einführung. Unsere Reporterin trifft vorab die Aussage, dass der 1. Mai in der Schweiz im Vergleich zu Deutschland „relativ harmlos“ verlaufe, es aber manchmal auch zu „kleineren Ausschreitungen“ komme. Rückblickend lässt sich festhalten, dass die Aussage „kleinere“ allenfalls noch besser eingeordnet hätte werden müssen. Nichtsdestotrotz wird das Problem, dass es im Umfeld von 1.-Mai-Kundgebungen zu Ausschreitungen kommt, adressiert und der Vertreter des Gewerkschaftsbunds damit konfrontiert. Im Weiteren greift unsere Reporterin zu Beginn des Interviews die Kritik von Mitte-Rechts auf, wonach es den Tag der Arbeit nicht brauche. Mit einer weiteren Frage geht sie mit der von Parteien, Gewerkschaften und Hilfswerken am 1. Mai lancierten Stadtberner Mindestlohn-Initiative auf ein regionales Thema der Kundgebung ein. Unsere Reporterin hat während des gesamten Interviews an keiner Stelle eine eigene Meinung geäussert oder Gewalt als notwendiges Mittel bezeichnet, sondern trat durchwegs als neutrale Berichterstatterin auf, die im vorangegangenen Newsbeitrag als auch im Interview in der Schaltung den Tag der Arbeit von vielen Seiten und mit vielen Stimmen beleuchtete. Die Vorwürfe, TeleBärn würde in dieser Berichterstattung Gewalt verherrlichen, Gewalt legitimieren und Desinformation betreiben, sind falsch.

Berichterstattung zu Ausschreitungen vor der Reitschule vom 7. Mai 2024

Vom Beanstander angeführte Kritikpunkte:

  • Verharmlosung von Gewalt durch Begriffe „Auseinandersetzung“ und „Aktion“ bei gleichzeitigem Verzicht auf das Wort „linksextrem“

Zu Beginn des Beitrags werden die Ausschreitungen vor der Reitschule in der Nacht auf Sonntag, 5. Mai, zusammengefasst und als „gewalttätige Auseinandersetzung zwischen Polizei und maskierten Chaoten“ bezeichnet. Dabei handelt es sich unserer Meinung nach um eine zutreffende, klare und präzise Formulierung – fernab einer Verharmlosung. Dass Ausschreitungen im Umfeld der Reitschule in der Regel linksautonomen und linksextremen Kreisen zuzuschreiben sind, ist hinlänglich bekannt, und war auch bei diesem konkreten Vorfall Thema in unserer Nachrichtenberichterstattung. So haben wir am Vortag in unserer Nachrichtensendung vom 6. Mai bereits ausführlich über die Ausschreitungen und damit verbunden über Linksextremismus berichtet (siehe: https://www.telebaern.tv/telebaern-news/extremismusexperte-ueber-angriff-auf-die-polizei-vor-der-reitschule-in-bern-157045934). Rückblickend lässt sich festhalten, dass die Formulierungen „linksextrem“ oder „linksautonom“ vielleicht auch im Beitrag vom 7. Mai noch zu einem besseren Verständnis des Nachrichtenstücks beigetragen hätten. Am Ende des Beitrags wird aus einer Stellungnahme der Mediengruppe Reitschule Bern zitiert, über welche die SRF-Sendung „Schweiz aktuell“ berichtet hatte. Das Wort „Aktion“ ist Bestandteil dieses Zitats (im Original: „Der Anlass für die Aktion (…) wurde am Samstagabend weder von uns Betreiber:innen noch von unseren Gästen verstanden“.). Nachdem bereits am Vortag über die Ausschreitungen und Urheberschaft berichtet wurde, hatte unsere Berichterstattung vom 7. Mai als Nachzug in erster Linie die politischen Konsequenzen zum Hauptthema. Dazu kommen im Beitrag mit dem bernischen Sicherheitsdirektor Philippe Müller, dem Berner SVP-Stadtrat Alexander Feuz, SP-Stadtrat Michael Sutter und der Stadt Bern (in einer schriftlichen Stellungnahme) eine Vielzahl an Beteiligten zu Wort.

Weitere vom Beanstander angeführte Kritikpunkte genereller Natur

Die im Weiteren vom Beschwerdeführer vorgebrachten Vorwürfe, wonach TeleBärn Diffamierung, Volksverhetzung, Gewaltverharmlosung, üble Nachrede, Spaltung und Anstachelung von Gewalt anzulasten sind, weisen wir in aller Form zurück. Bei keiner der beanstandeten Newsbeiträge hat aus unserer Sicht eine fehlende Sachgerechtigkeit oder Verletzung des Vielfaltsangebots stattgefunden, weshalb wir einer vom Beschwerdeführer geforderten Richtigstellung nicht nachkommen können. Zum Vorwurf der Zensur auf dem Onlineportal BärnToday können wir nicht Stellung nehmen, erlauben uns aber den Verweis auf die für die Kommentarspalten des Portals geltende Netiquette unter https://www.baerntoday.ch/ueber-uns/netiquette-147281739.

3. Einschätzung des Ombudsmanns

3.1 Nachrichtenbeitrag vom 27. April 2024

Der Nachrichten-Beitrag vom 27. April 2024 behandelt die Demonstration der Gruppe "Mass-Voll" und anderen Gruppierungen auf dem Bundesplatz in Bern für die sogenannte Souveränitäts-Initiative. Im Vorspann zum Beitrag erklärt die Moderatorin kurz den Zusammenhang zur Souveränitäts-Initiative und erwähnt, dass diese von den Linken kritisiert werde und sogar eine Gegendemonstration geplant, aber wegen einer angeblichen Drohung des Mass-Voll-Präsidenten abgesagt wurde.

Im Beitrag selbst wird nicht weiter auf die Demonstration respektive die Thematik der Souveränitäts-Initiative eingegangen. Zu Wort kommt in einem Kurz-Interview eine Vertreterin der Juso, welche die Demonstration als Ansammlung von rechtsextremen Menschen bezeichnet, welche die Deportation von Personen fordern, die gegen queere Menschen und migrantisierte Menschen hetzen, und durch das Menschen akut gefährden. Danach folgt eine Einspielung eines Statements des Berner Sicherheitsdirektors, welches bereits in einem Beitrag vom 25. April 2024 des Veranstalters gesendet wurde und die Rednerliste an der Demonstration thematisiert. Der Sicherheitsdirektor äusserte keine Bedenken zur Demonstration, da die Rednerliste überprüft wurde und keine Personen von verbotenen Organisationen dabei seien. Der Berichterstatter erwähnt anschliessend eine "angebliche Gewaltdrohung eines Nicolas A. Rimoldi in einer Telegramm-Gruppe" und es wird auch ein Screenshot dieses Gewalt-Drohung eingeblendet. Dazu konnte Herr Rimoldi als Vertreter der Gruppe Mass-Voll Stellung nehmen. Dieser stellte die Echtheit der Gewalt-Drohung in Abrede und bezeichnete die Linken als Lügner. Zuletzt erwähnt der Berichterstatter, dass es bei der Demonstration nicht zu irgendwelchen Vorfällen gekommen sei.

Gemäss Anmoderation zum Beitrag sollte der Fokus des Beitrags auf der Kritik der Linken gegen die Souveränitäts-Initiative liegen und der Absage einer Gegendemonstration unter anderem aufgrund einer angeblichen Gewalt-Drohung von Nicolas A. Rimoldi. Zur Kritik der Linken gegen die Souveränitäts-Initiative wurde im Beitrag aber gar nicht eingegangen, sondern lediglich ein Statement einer Vertreterin der Juso gezeigt, die alle Teilnehmenden an der Demonstration als rechtsextreme Menschen bezeichnete, welche die Deportation von Personen fordern, die gegen queere Menschen und migrantisierte Menschen hetzen, und durch das Menschen akut gefährden. Diese pauschalen, schweren Vorwürfe der Juso-Vertreterin wurden im Bericht einfach so stehen gelassen und es wurde den Organisatoren der Demonstration keine Gelegenheit gegeben, zu diesen schweren Vorwürfen Stellung zu nehmen. Wenn der Chefredaktor meint, dass mit der Stellungnahme des Sicherheitsdirektors eine Einordnung stattgefunden hätte, so ist dies sicherlich nicht der Fall gewesen. Denn dieser äusserte sich nicht zu den schweren Vorwürfen der Juso-Vertreterin, sondern allgemein zur Bewilligung der Demonstration und der Rednerliste, welche geprüft worden sei (der Einspieler mit dem Statement des Sicherheitsdirektors wurde zwei Tage vor der beanstandeten Sendung aufgenommen und dann schon ausgestrahlt). Die Redaktion unterliess es offenbar, zu recherchieren, ob es sich bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der Demonstration tatsächlich um die von der Juso-Vertreterin genannten Ansammlung von Menschen handelte. Nicht einmal stichprobenweise wurden ein paar Statements der Teilnehmenden eingeholt. Die schweren Vorwürfe der Juso-Vertreterin wurden überhaupt nicht eingeordnet und der Zuschauer und die Zuschauerinnen konnten sich so kein eigenes Bild über die Teilnehmenden an dieser Demonstration zur Souveränitäts-Initiative machen. Grundlegende journalistischen Sorgfaltspflichten wurden von TeleBärn nicht eingehalten.

Der Chefredaktor weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass mit dem generellen Statement von Herrn Rimoldi im Beitrag eine Stellungnahme zum Vorwurf der Juso vorgelegen hätte. Dabei übersieht er, dass sich die Stellungnahme von Herrn Rimoldi nicht auf den Juso-Vorwurf bezog, sondern eine Antwort auf die Frage des Berichterstatters (Post mit Gewaltdrohung) gab. Auch der Hinweis auf eine frühere Berichterstattung zur Demonstration geht fehl, weil das programmrechtliche Sachgerechtigkeitsgebot von jeder einzelnen Sendung und nicht im Programm insgesamt eingehalten werden muss.

Im letzten Teil des Beitrags wird der Präsident der Gruppe Mass-Voll konfrontiert mit einer Gewaltdrohung, welcher dieser in einer Telegramm-Gruppe gemacht haben soll. In der Anmoderation wird von einem "angeblichen Drohung" gesprochen und im Beitrag selbst von "angeblichen Gewaltandrohungen", die "ein Nicolas A. Rimoldi" in der Telegrammgruppe veröffentlicht habe. Bei der direkten Frage an Herrn Rimoldi benützt der Journalist die Wortwahl, dass ein „gewisser Herr Rimoldi“ in einer Telegramm Gruppe mit Gewalt gedroht habe. Der Angesprochene bezeichnete dies als Lüge der Linken. Auch nach mehrmaliger Vision des Beitrages konnte ich nicht klar erkennen, ob diese Aussage von Herrn Rimoldi tatsächlich gemacht wurde oder ob ihm diese von dritter Seite untergeschoben wurde. Ganz subtil wurde im Beitrag versucht, nicht klarzustellen, ob dieser Gewaltaufruf tatsächlich von Herrn Rimoldi stammte oder nicht. Möglicherweise hatte die Redaktion einfach keine sichere Kenntnis zur Echtheit der Gewaltdrohung. Unverständlich ist es sodann, weshalb im Beitrag diese Unsicherheit in der Recherche nicht erwähnt wurde. Auch hier gab man der Zuschauerin und dem Zuschauer nicht die Gelegenheit, den Vorwurf einer Gewaltdrohung seitens Herrn Rimoldi richtig einzuordnen und sich eine eigene Meinung zu diesem Thema bilden zu können. Der Gewaltdrohung war nicht erst am gleichen Tag der Sendung ein Thema, sondern bereits im Vorfeld der Demonstration und TeleBärn berichtete auch schon zwei Tage vorher über diese Demonstration und sprach mit dem Sicherheitsdirektor der Stadt Bern. Es wäre somit möglich gewesen, zu die Echtheit des Posts abzuklären und im Beitrag für die Zuschauerin und Zuschauer Klarheit zu schaffen.

Der beanstandete Beitrag verletzt meiner Ansicht nach klar das programmrechtliche Sachgerechtigkeitsgebot, weil es an einer Stellungnahme zu den schweren Vorwürfen der Juso-Vertreterin fehlte und auch keine Klarheit respektive Offenlegung einer möglichen Echtheit der Gewaltdrohung auf dem Telegramm-Kanal geschaffen wurde.

3.2 Nachrichtenbeitrag vom 1. Mai 2024

Dieser von Ihnen beanstandete Beitrag betrifft nicht die Berichterstattung über die 1. Mai-Demonstration im Allgemeinen, sondern das Interview, welches zum Schluss des Beitrages mit einem Vertreter des Gewerkschaftsbundes geführt wurde. Sie bemängeln insbesondere, dass die Journalistin zur Gewalt aufgerufen habe, indem sie den Gewerkschaft-Vertreter fragte, warum es Ausschreitungen brauche, dass die Anliegen gehört würden. Eingeleitet wurde diese Frage damit, dass im Vergleich zu Deutschland der 1. Mai in der Schweiz relativ harmlos Verlaufe, auch wenn es immer wieder zu kleineren Ausschreitungen komme. Der Gewerkschaftsvertreter stellte in seiner Antwort klar, dass es keine solche Ausschreitungen brauche, um die Anliegen bekanntzumachen. Er zeigte aber auch ein gewisses Verständnis, dass in solchen schlechten Zeiten die Wut manchmal ausser Bahn geraten könne.

Ich sehe in der Frage der Journalistin keinen Gewaltaufruf. Vielmehr bezieht sie ihre Frage auf die Ausschreitungen, welche jeweils am 1. Mai stattfinden und fragte eher provokativ, ob denn diese notwendig seien, um Gehör für die Anliegen zu schaffen. Wie in der Stellungnahme des Chefredakteurs ausgeführt, hätte man die Bezeichnung „kleinere Ausschreitungen“ sicherlich anders wählen oder einordnen müssen. Ich erachte dies aber nicht als einen wesentlichen Punkt. Insgesamt war diese Frage aber sicherlich fehl am Platz und absolut nicht notwendig. Dies ist aber letztlich Geschmackssache und es ist nicht am Ombudsmann, darüber zu befinden. Eine programmrechtliche Norm, welche durch diese Frage und die Antwort verletzt sein könnten, sehe ich nicht.

3.3 Berichterstattung vom 7. Mai 2024

In dem von Ihnen beanstandeten Beitrag geht es um die von einem Berner Regierungsrat geforderten Massnahmen nach den Krawallen rund um das Reitschulareal in Bern vom 5. Mai 2024. Der Regierungsrat fordert die temporäre Schliessung und es werden Stimmen dazu eingeholt im Beitrag, welche diese Forderung kommentieren. Sie stossen sich aber weniger am Beitrag selbst, der mir durchaus ausgewogen erscheint, sondern an der Tatsache, dass die Personen, welche zwei Tage vorher mit Gewalt auf Polizisten losgingen, lediglich als „Chaoten“ bezeichnet wurden und nicht als Linksextreme oder Linksextremisten. In der Tat wird dieses Wort im Beitrag überhaupt nicht erwähnt. Der Chefredaktor weist darauf hin, dass Ausschreitungen im Umfeld der Reitschule in der Regel linksautonomen und linksextremen Kreisen zuzuschreiben seien, was allgemein bekannt sei. So habe man auch bereits am Vortag bereits über diese Ausschreitungen berichtet und damit verbunden über den Linksextremismus. Ich habe mir diese Sendung vom Vortag ebenfalls angesehen, auch wenn sie nicht zur beanstandeten Sendung gehört und auch im Rahmen der Beurteilung des Sachgerechtigkeitsgebots für die vorliegende Sendung nicht von Belang ist, und konnte dort zu keinem Zeitpunkt das Wort Linksextrem oder Linksextremismus hören. Auch in dem von Ihnen beanstandeten Beitrag kann dieses Wort nie vor. Natürlich kann man argumentieren, dass es der Bevölkerung aus der Region Bern, die Zuschauerinnen und Zuschauer im Einzugsgebiet des Veranstalters, grundsätzlich bekannt ist, dass Ausschreitungen rund um das Reitschuleareal in Bern von linksautonomen und linksextremen Kreisen geführt werden. Auffallend ist aber, dass dies weder im ersten vom Chefredaktor in seiner Stellungnahme erwähnten Beitrag, der von Ihnen nicht beanstandet wurde, noch im von Ihnen beanstandeten Beitrag erwähnt wurde. Ich meine, es dürfte durchaus möglich sein, diese Begriffe, wenn sie denn auch so klar sind und der Extremismus respektive die Gewalt klar diesen Kreisen zugeordnet werden kann, auch so zu verwenden.

3.4. Allgemeine Schlussbemerkungen

Ihrer Beanstandung entnehme ich vor allem, dass es sich daran stören, dass der Veranstalter oft von Rechtsextremen und Rechtsextremismus spricht bei Versammlungen und Demonstrationen von Gruppen, jedoch bei Versammlungen respektive Gewaltaktionen von Linksextremen und Linken diese entsprechend Begriffe vermeidet. Nach Begutachtung dieser drei Sendungen kann ich Ihre Bedenken respektive Vorbringen einigermassen verstehen. Tatsächlich wurde der Begriff Linksextremismus oder linke Gewalttäter nie erwähnt. Auf der anderen Seite wurde aber bei einer Demonstration der Gruppe Mass-Voll zur Souveränitäts-Initiative über ein Statement einer Juso-Vertreterin von einer Ansammlung von Rechtsextremen Menschen gesprochen, welche die Deportation von Personen fordern, die gegen queere Menschen und migrantisierte Menschen hetzen, und durch das Menschen akut gefährden. Der sehr schwer wiegende Vorwurf wurde – wie bereits erwähnt – von der Redaktion in der Berichterstattung weder eingeordnet noch der betroffenen Seite zur Stellungnahme unterbreitet. Ich empfehle der Chefredaktion von TeleBärn, die besprochene Thematik intern ausführlich zu diskutieren und dem Ombudsmann bis Ende Juli 2024 über die Resultate dieser Diskussion und allfälligen Massnahmen zu informieren.

Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie das beigefügte Merkblatt.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Oliver Sidler Ombudsmann