TeleBärn - News

Beanstandung der Sendung TeleBärn News vom 9. September 2021 - TeleBärn

Schlussbericht des Ombudsmanns

Sehr geehrter Herr X

Ihre Beanstandung vom 9. September 2021 habe ich erhalten und am Folgetag die Chefredaktion von TeleBärn zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 6. Oktober 2021 ist die Stellungnahme bei mir eingetroffen. Technische Probleme bei der Mailzustellung führten zu dieser Verzögerung.

Ich habe mir den beanstandeten Beitrag eingehend und in voller Länge angesehen, die Stellungnahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.

Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das massgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.

Beanstandung

„Im Beitrag zur Nicht-Geltung der Zertifikatspflicht des grossen Rates für deren Mitglieder (https://www.telebaern.tv/telebaern-news/kein-zertifikats-und-maskenpflicht-im-grossen-rat-o-k-fuer- buergerliche-linke-befuerchten-weitere-spaltung-143691976) wird nach der Bestandesaufnahme des Anwaltes die persönliche Meinung des Moderators vorgetragen, dass bei einer Einführung der Zertifikatspflicht für die Mitglieder das Bundesgericht sich ziemlich sicher für eine Teilnahme des Mitgliedes, welches sich nicht testen lassen will, also einer Aufhebung zustimmen würde, damit das Mitglied teilnehmen kann am politischen Prozess. Wie kommt der Moderator auf diese merkwürdige Meinung? Es ist in Anbetracht der epidemiologischen Lage doch ziemlich wahrscheinlich, dass sich das Gericht für den Schutz der Parlamentarier einsetzen würde, denn wenn der parlamentarische Betrieb wegen einer unentdeckten positiven Person, da sich das Mitglied nicht testen liesse, es zu einem Ausbruch von Corona im Parlament käme, die Session beendet und der Betrieb aus Sicherheitsgründen nicht mehr im Gebäude stattfinden könnte. Mit der Schliessung der Sitzungen des Grossen Rates vor Ort wäre auch das öffentliche Interesse der Bevölkerung tangiert, da politische Entscheide je nachdem aufgeschoben werden müssten.

Die Einschätzung des Moderators ist voreingenommen und völlig deplatziert, da der Anwalt bereits die Rechtslage eingeschätzt hat und eine erneute Beurteilung des Moderators nicht gefragt ist. Der Moderator übernimmt die Rolle des Gerichtes, welches sich noch nicht einmal mit der Frage beschäftigt hat, ob bei einer Einführung der Zertifikatspflicht im Parlamentsbetrieb die Ausschliessung von nicht zertifizierten Mitgliedern zulässig ist. Die Frage ist offen, denn die Mitglieder könnten auch bei Nicht- Physischer Anwesenheit via Zoomkonferenz an der Sitzung teilnehmen.

Telebärn soll sich für die voreingenommene Kommentierung in der News-Sendung entschuldigen, alles andere wirkt lächerlich.“

Stellungnahme Veranstalter

„Die Beanstandung bezieht sich, soweit ich das verstehe, auf den letzten gesprochenen Text des Journalisten im erwähnten Bericht.

Die geäusserte Annahme war nicht Meinung des Journalisten, sondern wurde ihm im Laufe der Recherche und des Erarbeitens des Berichts als Annahme bzw. Einschätzung von Seiten des Rechtsanwaltes (welcher ebenfalls im Bericht vorkommt) wie auch von Mitgliedern des bernischen Grossrats mit auf den Weg gegeben.

Der Aspekt der Quellenangabe wurde im Text nicht erwähnt und war nicht nachvollziehbar. Deshalb konnte der Eindruck entstehen, dass es sich hierbei um die Meinung/Einschätzung des Journalisten selber handelt.“

Einschätzung des Ombudsmanns

Sie stören sich am Schlusswort des Journalisten nach der Stellungnahme des Rechtsanwalts zur Frage, wie gerichtlich gegen die Aufhebung der Zertifikatspflicht im Grossen Rat vorgegangen werden könnte. Der befragte Rechtsanwalt verwies auf das Bundesgericht, welches in einem Rechtsstreit das Funktionieren des Parlamentsbetriebs mit dem Gesundheitsschutz der Parlamentarierinnen und Parlamentarier gegeneinander abwägen müsste. Der Journalist erwähnte dazu zum Schluss Folgendes: „In einem solchen Fall würde das Bundesgericht ziemlich sicher gegen die Zertifikatspflicht entscheiden, da die politischen Rechte nicht eingeschränkt werden dürfen“ (deutsche Adaption aus dem Schweizerdeutschen).

In der Tat ist nicht ganz klar, ob es sich beim Schlusswort des Journalisten um seine eigene Meinung handelt oder um eine Zusammenfassung von Expertenmeinungen. Die klare Prognose eines Gerichtsentscheids lässt eher nicht darauf schliessen, dass es sich um eine eigene Meinungsäusserung handelte. Auch der Veranstalter weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Einschätzung auf der Basis von Auskünften des Rechtsanwalts und Mitgliedern des bernischen Grossen Rats basiert. Insofern hätte der Journalist die Quellen angeben müssen, damit keine Missverständnisse entstehen. Ich erachte dieses Unterlassen einer journalistischen Sorgfaltspflicht noch nicht als Verletzung des rundfunkrechtlichen Sachgerechtigkeitsgebots, weil der Bericht insgesamt die freie Meinungsbildung des Publikums kaum beeinflussen konnte.

Ich empfehle der Redaktion von TeleBärn im Sinne von Art. 93 Abs. 1 Bst. c RTVG, diesen Fall innerhalb der Redaktion zu thematisieren und insbesondere jüngere, noch nicht so erfahrene Journalistinnen und Journalisten, auf die rundfunkrechtlichen Vorgaben aufmerksam zu machen. Die Rückmeldung zu dieser Empfehlung erwarte ich von der Chefredaktion von TeleBärn bis spätestens Ende November 2021.

Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie das beigefügte Merkblatt.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Oliver Sidler Ombudsmann