Beanstandung der Sendung "Die Bachelorette" vom 20. Mai 2019 - 3plus

Schlussbericht des Ombudsmanns

Sehr geehrter Herr X

Ihre Beanstandung vom 21. Mai 2019 habe ich erhalten und am 22. Mai 2019 die Chefredaktion von 3+ TV zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 6. Juni 2019 ist die Stellungnahme bei mir eingetroffen.

Ich habe mir den beanstandeten Beitrag eingehend und in voller Länge angesehen, die Stellungnahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.

Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das maßgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.

Beanstandung

„Im Laufe der Sendung kam es zu einer Szene, in der der Kandidtat „Rico“ zusammen mit einer Frau (nicht die Bachelorette, sondern ein von ihr „beauftragter Lockvogel“) alleine an einem Tisch sass. Das offensichtliche Interesse von „Rico“ an dieser Frau unterstrich er unter anderem mit den Worten „I want you.“ und einem Augenzwinkern. Die nächste meiner Meinung nach die Frau bereits unter Druck setzende Äusserung „you don’t like me?!“ (vom Sender fälschlicherweise und irreführend als „Magst du mich?“ übersetzt) entlockt der Frau ein offentsichtlich unwohles „I like you.“. Diese „Zustimmung“, die meiner Meinung nach jedoch eher vom Kanditaten erzwungen wurde (und allenfalls noch dem eigentlichen (fragwürdigen) Zweck des „Lockvogels“ diente), verleitete „Rico“ zu seiner nächsten Äusserung, nämlich „then kiss me, give me a kiss“. „Rico“ leitet also aus der erzwungenen Äusserung der Frau, dass sie ihn möge, ab, ihn folglich zu küssen. Darauf reagierte die Frau vorerst mit einem deutlich sichtbaren Kopfschütteln, das gemeinhin und grösstenteils kulturübergreifend als „Nein“ interpretiert werden muss. Dies wiederum veranlasst „Rico“ zur Aussage „don’t shy“ (vom Sender als „Sei nicht schüchtern!“ übersetzt), woraufhin die Frau dem Kandidaten eine Kusshand auf den Mund drückt. Daraufhin küsst „Rico“ die Frau auf den Mund. Die Frau versucht, sich gegen diesen Kuss zu wehren/zu entziehen, was ihr durch die deutlich körperliche Überlegenheit von „Rico“ nicht ansatzweise möglich ist. Nach dem Kuss greift der Kandidat von einem hämischen Lachen begleitet zum Weissweinglas und grinst in die Kamera. Die Frau schaut offensichtlich irritiert, verunsichert, hilflos, beschämt und angwewiedert in die Kamera und verlässt die Szene, um aber zuerst vom Kandidaten nochmals geküsst zu werden. In einer Vorbemerkung äussert der Kandidat „Rico“ bereits lachend, dass, obschon die eigentliche Gastgeberin (die Bachelorette) nicht aufgetaucht sei, er seinen „Spass“ gehabt habe. Diese ganze Szene ist ein Parade-Beispiel einer sexuellen Belästigung, die eine Delikt gegen die sexuelle Integrität darstellt (StGB Art. 198, oder gar sexuelle Nötigung Art. 189 aufgrund des psychischen Druckes). Dass solch eine Straftat in einer Sendung ausgestrahlt wird, finde ich unerträglich, abstossend und äusserst bedenklich. Gerade in einer Zeit, in der (endlich) sexuelle Gewalt (insbesondere gegen Frauen) in aller Munde ist, zeugt das Ausstrahlen von solch einer Szene von zusätzlicher Fragwürdigkeit und Verharmlosung. Eine Frau wird als ein ihn ihrem Willen nicht zu respektierendes Objekt dargestellt, das zu machen hat, was der Mann wünscht; wenn nicht, auch egal, er holt es sich sowieso. Eine heute in den CH-Medien breitgeschlagene Studie zeigt auf, dass in der Schweiz jede 5. Frau Opfer von sexuelle Gewalt ist. Unter den genannten Umständen nicht erstaunlich, tragen doch solche unkommentierten Szenen zur gefährlichen Verharmlosung von sexueller Gewalt bei. Durch die Duldung solcher Szenen in der Öffentlichkeit wird dem Zuschauer und dem potentiellen oder tatsächlichen Opfer vorgemacht, dass dies in Ordnung sei. Welche Konsequenzen dies für Opfer haben kann, muss ich ihnen an dieser Stelle nicht aufzeigen.

Bereits in der ersten Sendung der laufenden Staffel ist es zu einer Szene gekommen, bei der ein anderer Kadnidtat beim ersten Treffen die Bachelorette bat, ihre Augen zu verschliessen und sie darauhin ungefragt küsste, was die Bachelorette ebenfalls deutlich irritierte und als nicht akzeptabel deklarierte. In der selben Sendung nahm der bereits erwähnte Kandidat „Rico“ dies zum Anlass, die Bachelorette ebenfalls, als Zeichen von „man müsse frech sein“, ungefragt zu küssen. Es scheint also so zu sein, dass in der laufenden Staffel Straftaten gegen die sexuelle Integrität systematisch gezeigt oder zumindest nicht verhindert werden und in der Konsequenz offensichtlich zu derer Wiederholung führt.

Zwar äusserte sich die Bachelorette im weiteren Verlauf der Sendung vom vergangenen Montag darüber, mit dem Verhalten des Kandidaten nicht einverstanden zu sein. Jedoch wurde zu keinem Zeitpunkt der Sendung das entsprechende Verhalten als strafrelevant deklariert, was, wenn die Szene schon gezeigt wird, zwingend hätte passieren müssen, um den gewalttätigen Inhalt nicht zu verharmlosen. Von anderen Kandidaten wird denn auch die Reaktion der Bachelorette („Rico“ nach Hause zu schicken, jedoch ohne unmissverständlich kausale Herleitung aufgrund seines strafrelevanten Verhaltens) in der Gesamtschau eher als „übertrieben“ beurteilt.

Ich gehe davon aus, dass die Szene vom Sender (zumindeste teilweise) gescrippted war. Dieser Umstand würde das ganze noch bedenklicher machen, da dann die Handlung nicht einem offentsichtlich kognitiv eingeschränkten „Rico“ entstammt, sondern systematisch zur Belustigung/Unterhaltung des Publikums benutzt würde. Die dramatische, sich zuspitzende Musik, die die Szene untermalt, macht das Ganze auch nicht besser, im Gegenteil: ein weiterer Hinweis darauf, dass es dem Produzenten der Sendung sehr wohl bewusst war, was da gerade abging.

Da es sich beim genannten Delikt wohl um ein Antragsdelikt handelt, gehe ich davon aus, dass die Handlung an und für sich keine juristische Relevanz hat. Dennoch würde ich Sie bitten, die Szene anzuschauen und mich darüber zu informieren, ob Sie als Ombudsmann einen Handlungsbedarf sehen aufgrund eines Verstosses gegen die relevanten Artikel des Radio- und Fernsehgesetzes (z.B. Verharmlosung von sexueller Gewalt gemäss Art. 4). Dass durch die (unkommentierte, unkorrigierte) Darstellung von Gewaltstraftaten gegen die sexuelle Integrität die körperliche, geistig-seelische, sittliche oder soziale Entwicklung von (nicht nur) Minderjähren gemäss Art. 5 gefährdet wird, ist meiner Meinung nach in diesem Fall zweifelsohne gegeben. “

Stellungnahme Veranstalter

„Nach Auffassung des Beschwerdeführers gefährdet 3 Plus in der am 20. Mai 2019 ausgestrahlten Folge der oben erwähnten Sendung (insbesondere in der „Lockvogel-Szene“ ab Timecode 36:00) mit der „Darstellung von Gewaltstraftaten gegen die sexuelle Integrität die körperliche, geistig-seelische, sittliche oder soziale Entwicklung von (nicht nur) Minderjähren“ und verletzt damit unter anderem Art. 4 und 5 RTVG. Überdies sei die Lockvogel-Szene ein Beispiel von sexueller Belästigung im Sinne von Art. 198, wenn nicht gar sexueller Nötigung gemäss 189 StGB.

3 Plus weist diese Vorwürfe entschieden zurück. In der beanstandeten Szene „testet“ die Bachelorette vier der Kandidaten, indem sie an ein geplantes Date auf einem Weingut selbst nicht erscheint, dafür aber die Kellnerin India des Weinguts beauftragt, mit den Kandidaten zu flirten. Damit soll die Treue der Kandidaten gegenüber der Bachelorette getestet werden. India wurde spezifisch beauftragt, als Lockvogel aufzutreten und die vier Kandidaten in Versuchung zu führen. India war schnell klar, dass einer der Kandidaten, Rico, nichts gegen einen Flirt mit ihr einzuwenden hatte. Entsprechend konzentrierte sie sich darauf, diesen Kandidaten zu verführen. So bestand sie beispielsweise darauf, neben Rico sitzen zu dürfen, nachdem dieser ihr auf der ihm gegenüberliegenden Seite des Tischs einen Platz angeboten hatte (Timecode 37:41). In der Folge kamen sich die beiden (vermeintlich) näher. Rico ergriff die Initiative und legte mehrfach seinen Arm auf die Schulter von India (Timecode 43:29, 43:44) – die beiden schäkerten offensichtlich (z.B. Timecode 43:50). Zudem entschieden sich die beiden, nicht mit den anderen Kandidaten ins Haus zu gehen, sondern zusammen draussen zu bleiben (Timecode 43:35). Rico ging wohl davon aus, dass sich India und er genug nahegekommen waren, um sich zu küssen. Er deutete dabei die vorangegangenen (und von Seiten India offenbar vorgespiegelten) Annäherungen offensichtlich falsch: India wich dem Kussversuch von Rico entschieden aus, stand auf und verabschiedete sich von ihm (Timecode 44:23). Rico zeigte in dieser Situation zweifellos wenig Einfühlungsvermögen und Taktgefühl. Die Sendung nimmt die angespannte Situation geschickt auf und lässt andere Kandidaten zu Wort kommen, die das Verhalten von Rico stark kritisierten (z.B. Timecode 38:32).

Die Bachelorette wirft Rico umgehend aus der Sendung, als sie von India erfährt, wie sich dieser ihr gegenüber verhalten hat. Für den Rausschmiss wartet die Bachelorette nicht einmal, wie sonst üblich, die Nacht der Rosen ab, sondern schickt ihn noch auf dem Weingut nach Hause. Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ist der kausale Zusammenhang zwischen Ricos Verhalten und seinem Rausschmiss deutlich: Die Bachelorette macht als Reaktion auf die Schilderung von India über Ricos Verhalten die folgende Aussage (Timecode 46:03): „I’m shocked. What an idiot. I’m sorry. […] I don’t want a guy like this“. Im Gesamtzusammenhang vermittelt die Sendung also keineswegs den Eindruck, dass Ricos Verhalten in irgendeiner Weise erfolgsversprechend oder erstrebenswert wäre. Im Gegenteil wird Rico umgehend von den anderen Kandidaten kritisiert und von der Bachelorette mit dem Hinauswurf bestraft. Die Sendung führt dem Zuschauer somit deutlich vor Augen, dass der von Rico in der Sendung gepflegte Umgang mit Frauen nicht erfolgversprechend oder nachahmenswert ist.

Erst recht liegen keine strafrechtlich relevanten Handlungen seitens Rico in der beanstandeten Sendung vor. 3 Plus weist die Vorwürfe der sexuellen Belästigung und sexuellen Nötigung an India klar zurück. Rico hat India weder zu sexuellen Handlungen im Sinne von Art. 189 StGB genötigt noch hat er sie gemäss Art. 198 StGB sexuell belästigt. Auch eine Verletzung von Art. 4 RTVG liegt nicht vor. Die in Art. 4 Abs. 1 RTVG vorgesehenen Grundsätze sind fundamentale Mindestanforderungen an die Sendungen in Radio- und Fernsehprogrammen. Die entsprechenden Bestimmungen richten sich namentlich gegen eine Instrumentalisierung oder Kommerzialisierung von Menschen als unfreiwillige Objekte voyeuristischer Blossstellung (Botschaft zur Totalrevision des RTVG vom 18. Dezember 2002, 1668). Art. 4 Abs. 1 RTVG verbietet es, Sendungen zu zeigen, die Gewalt verherrlichen oder verharmlosen. Von einer Verherrlichung ist auszugehen, wenn die Gewaltdarstellung reiner Selbstzweck und unverhältnismässig ist (vgl. Entscheid b. 486 der UBI vom 14. Mai 2004, E. 5.3.1.). Rico gibt India in der beanstandeten Szene einen etwas unerwarteten Kuss und wird dafür von anderen Kandidaten kritisiert und von der Bachelorette bestraft. Es kann keine Rede davon sein, dass Gewalt als Selbstzweck dargestellt wird oder India einer voyeuristischen Blossstellung zum Opfer fällt. Die Lockvogel-Szene ist erkennbar Teil der gestalterischen und dramaturgischen Komposition der Sendung und wirkt in keiner Art gewaltverherrlichend. Zudem wird India nicht als „unfreiwilliges Objekt“ dargestellt, sondern sie ist jene Person, die den Kandidaten Rico auf eigene Initiative provoziert, ihn „entlarvt“ und seinen Rausschmiss provoziert. Im Zusammenhang mit dem in Art. 5 RTVG verfolgten Jugendschutz können sich Zuschauerinnen und Zuschauer vorgängig bezüglich dem Inhalt von Sendungen auf der Website des Senders, Teletext und den gängigen TV-Zeitschriften informieren. Durch Wahl der geeigneten Sendezeit ist es ihnen leicht möglich, für Kinder ungeeignete Inhalte zu umgehen. Dass sich Sendungen, die nach 20:00 gezeigt werden, nicht primär an Kinder und Jugendliche richten, versteht sich von selbst. Das Sendeformat „Die Bachelorette“ ist in der Schweiz im Übrigen weitgehend bekannt. Auch die beanstandete Sendung enthält keine Inhalte, die der Zuschauer bei diesem Sendeformat nicht erwarten müsste. Es steht den Eltern frei zu entscheiden, ob ihre Kinder Sendungen wie die Bachelorette schauen dürfen oder nicht.

Zusammenfassend entspricht die Sendung den geltenden rechtlichen Anforderungen und verletzt weder eine rundfunkrechtliche noch eine strafrechtliche Bestimmung. Entsprechend beantragen wir, die Beanstandung des Beschwerdeführers als unbegründet zurückzuweisen.“

Einschätzung des Ombudsmanns

Sie erblicken in der von Ihnen detailliert geschilderten Szene aus der Staffel von die Bachelorette ein Parade-Beispiel einer sexuellen Belästigung, die ein Delikt gegen die sexuelle Integrität darstellt (Art. 198 StGB, eventuell sogar sexuelle Nötigung gemäss Art. 189 StGB aufgrund des physischen Druckes).

Ohne im Detail die strafrechtliche Tatbestandsmässigkeit abzuklären, dürfte bei der von Ihnen beanstandeten Szene sehr wohl eine Art der sexuellen Belästigung vorliegen. Im Kontext der gesamten Sendung und insbesondere der Tatsache, dass die Kellnerin als Lockvogel bewusst eingesetzt wurde und sich mit Leichtigkeit jederzeit von den Annäherungsversuchen und Tätlichkeiten des Protagonisten hätte entziehen können, gehe ich aber davon aus, dass kein strafrechtlich relevantes Delikt vorliegt. Immerhin war es auch die Kellnerin selber, die sich unbedingt neben den Protagonisten setzen wollte und ihre Aufgabe bestand gerade darin, diesen entsprechend zu provozieren. Die anderen Teilnehmer an dieser Tischrunde distanzierten sich schnell von den Annäherungsversuchen von Rico und entfernten sich auch physisch vom Tisch, um ins Innere zu gehen. Spätestens bei dieser Gelegenheit wäre es auch für die Kellnerin möglich gewesen, sich zu entfernen. Sie zog es aber – ihrer Aufgabe gemäss – vor, mit Rico alleine am Tisch zu bleiben, wohl um herauszufinden, wie weit dieser ihr gehen würde. Den Kuss-Versuch erwiderte sie mit einem gewissen Widerwillen und schaute verlegen in die Kamera, wohl um zu erfahren, was sie nun als Nächstes tun sollte. Schlussendlich konnte sie sich ohne Mühe von Rico verabschieden.

In einzelnen Statements distanzierten sich die anderen Teilnehmer der Tischrunde klar und deutlich vom Verhalten ihres Kollegen Rico. Dieser wiederum sah in diesem Flirt nichts besonderes und wollte die Gunst der Stunde nutzen. Nach dem Eintreffen der Bachelorette wurde er von dieser aufgeklärt, dass es sich bei der Kellnerin um einen Lockvogel handelte, um die vier Männer zu testen. Ohne zu zögern verurteilte sie das Verhalten von Rico und schickte ihn auf der Stelle nach Hause.

Aus meiner Sicht war es für die Zuschauerin und den Zuschauer klar, dass die Kellnerin als Lockvogel die Aufgabe hatte, die vier Männer am Tisch zu provozieren und zu testen, ob sie auf sie ansprechen. Dies gelang bei Rico und der Test konnte als solches durchgeführt werden. Klarerweise wurde von allen Teilnehmern dieser Runde wie auch der Bachelorette das Verhalten von Rico verurteilt mit einer rigorosen Konsequenz sanktioniert. Damit distanzierten sich alle von diesem Vorgehen und es kann aus meiner Sicht auch nicht die Rede davon sein, dass mit der von Ihnen beanstandeten Szene eine sexuelle Belästigung als solche gutgeheissen oder gar propagiert wurde.

Natürlich könnte man sich bei solchen Szenen immer wieder fragen, ob nicht eine sinnvolle Einordnung der Thematik beispielsweise im Rahmen einer Diskussion nach der Sendung sinnvoll wäre. Es dürfte aber dem Publikum dieser Sendereihe klar sein, dass hier einfach eine „geskriptete“ Realität dargestellt wird und der Spannungs- und Unterhaltungseffekt im Vordergrund stehen. Die klare Distanzierung der drei Männer und der Bachelorette zum Verhalten von Rico haben meines Erachtens klar aufgezeigt, dass das Verhalten nicht toleriert wurde und auch nicht tolerierbar ist. Zudem war es für die Zuschauerin und den Zuschauer klar ersichtlich, dass es sich bei der Szene um eine gespielte Szene mit einem Lockvogel handelte; gerade mit dem Zweck, den Protagonisten Rico zu provozieren und seine Reaktion darzustellen. Insofern sehe ich in der dargestellten Szene, auch im Gesamtzusammenhang der Sendung und der Sendereihe, keine Programmrechtsverletzung. Über die Sinnhaftigkeit dieser Art von Unterhaltungssendungen überhaupt äussere ich mich an dieser Stelle nicht.

Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie das beigefügte Merkblatt.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Oliver Sidler Ombudsmann