TeleBärn - News vom 19. November 2021

Beanstandung der Sendung TeleBärn News vom 19. November 2021 - TeleBär

Schlussbericht des Ombudsmanns

Sehr geehrter Herr X

Ihre Beanstandung vom 19. November 2021 habe ich erhalten und am 20. November 2021 die Chefredaktion von TeleBärn zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 7. Dezember 2021 ist die Stellungnahme von M. von Känel, Chefredaktor von TeleBärn, bei mir eingetroffen.

Ich habe mir den beanstandeten Beitrag eingehend und in voller Länge angesehen, die Stellungnahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.

Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das massgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.

1. Beanstandung

«In der Nachrichtensendung von Telebärn https://www.telebaern.tv/telebaern-news/freitag-19- november-2021-144188129 wurde bezüglich des Videobeitrages von Frau Geissbühler zu der Aktion von Polizisten und Staatsanwälten "wir für euch" angetönt, dass ihr Beitrag nicht widerrechtlich, also legal sei. Als Schlagzeile wird die Frage aufgeworfen, ob er ein NO-GO sei, obschon völlig klar ist, dass der Beitrag von Frau Geissbühler in keiner Art und Weise illegale Inhalte enthält und einfach eine Meinungsäusserung auf die Aktion ist. Gegen Frau Geissbühler wird in unzulässiger Weise Stimmung gemacht und ihr Beitrag wird an die Grenze zur Illegalität dargestellt, weil sie die Aktion gut fand. Dies ist eine reine Stimmungsmache in einer Nachrichtensendung, völlig daneben und unzulässig! «

2. Stellungnahme Veranstalter

«Der Bericht hat zum Inhalt, dass die Polizeibeamtin und prominente SVP-Politikerin Andrea Geissbühler eine Skeptiker-Gruppe unterstütze und dahingehend auch in einem viralen Video mit klarer Botschaft auftaucht.

Nach Sichtung des TV-Berichts kann ich als Chefredaktor keine Verfehlung feststellen.

  • Der Fokus des Berichts liegt darauf, dass sich Andrea Geissbühler in einem Video klar gegen die Massnahmen ausspricht.
  • Dieses Video - und das ist ja auch das Ziel davon - fand in den sozialen Medien Verbreitung (Das Video stammt von der Seite "Wir für Euch") und landete schliesslich als Beitrags-Inhalt bei uns in der "News"-Sendung.
  • Faktische Fehler sind dabei von meiner Seite her keine ersichtlich.
  • Andrea Geissbühler war von uns über Art und Zweck des Beitrages informiert. Sie nimmt zudem im Bericht schriftlich Stellung.
  • Wir haben die Meinung des Polizeiverbandes im Bericht in, vertreten durch Adrian Wüthrich.
  • Es wurde die Meinung des Berner SVP-Kantonalpräsident, welche gegenüber Andrea Geissbühler eine verteidigende Haltung einnimmt, eingeholt.

Fazit: Ich weise daher die Kritik bezw. die Beanstandung in aller Deutlichkeit zurück.»

Einschätzung des Ombudsmanns

Der von Ihnen beanstandete Beitrag wurde im Rahmen der Nachrichtensendung TeleBärn-News ausgestrahlt.

In der Nachrichtenübersicht zur Nachrichtensendung wird mit der Einblendung eines Ausschnitts aus dem Video-Auftritt der Nationalrätin Geissbühler der Gruppe „Wir für euch“ Folgendes erwähnt: „Die Berner SVP-Nationalrätin Andrea Geissbühler unterstützt eine Skeptiker-Gruppe. Freie Meinungsäusserung oder ein No-go?“ Und in der Anmoderation zum Beitrag selbst wird diese Frage noch einmal gestellt, diesmal mit einigen Hintergrundinformationen zur Gruppe der Polizisten und Polizistinnen „Wir für euch“ sowie dem Hinweis auf die berufliche Vergangenheit von Frau Geissbühler als Polizistin. Diese bezeichne im Video die 3G-Pflicht als verfassungswidrig. Es wird die Frage gestellt, ob das Engagement der Nationalrätin unter der Meinungsäusserungsfreiheit laufe oder es ein „No-go“ sei. Es folgt ein erster Ausschnitt aus dem Video, eine schriftliche Stellungnahme von Frau Geissbühler und ein Statement des Präsidenten des Berner Polizeiverbands, welcher den Aufruf im Video mit anonymen Polizisten, Gesetze nicht durchzusetzen, und die entsprechende Unterstützung durch die Nationalrätin, als Grenzüberschreitung nicht unterstützt. Befragt wird weiter der SVP-Kantonalpräsident, welcher das Video mit Frau Geissbühler als nicht problematisch betrachtet und auf die Meinungsäusserungsfreiheit der Politikerin hinweist. Ohne direkte Statements wurden auch einige Berner Parteikolleginnen und -kollegen befragt, welche sich ebenfalls auf die Meinungsäusserungsfreiheit berufen, teilweise aber auch kritisch reagierten. Zum Schluss des Beitrags folgt ein weiterer Auszug aus dem Video (eingeblendet wird unterhalb des Namens der Protagonistin „ehemalige Polizistin“) und der Hinweis, dass der Auftritt der Berner SVP-Nationalrätin rechtens sei, aber umstritten bleibe.

Sie sind der Ansicht, dass in der von Ihnen beanstandeten Sendung gegen Frau Geissbühler in unzulässiger Weise Stimmung gemacht und ihr Beitrag an die Grenze zur Illegalität dargestellt wurde, weil sie die Aktion gut fand. Ich kann Ihrer Argumentation nicht ganz folgen, wird mit der Frage «Freie Meinungsäusserung oder ein No-go?“ nicht auf die mögliche Widerrechtlichkeit des Auftritts von Frau Geissbühler hingewiesen, sondern thematisiert, ob sich eine Nationalrätin und ehemalige Polizistin auf einer Plattform von offenbar vorwiegend anonymen Polizistinnen und Polizisten mit einem Statement gegen «3G» zeigen darf. Dazu wird die Nationalrätin selbst befragt, ein Contra-Statement des Polizeiverbands und ein Pro-Statement des SVP-Kantonalpräsidenten eingeholt. Auch Parteikolleginnen und -kollegen von Frau Geissbühler werden befragt, welche sich telefonisch uneinheitlich äusserten. Am Schluss der Sendung wird darauf hingewiesen, dass der Auftritt von Frau Geissbühler rechtens sei. Der Beitrag ist in journalistischer Hinsicht korrekt und die Zuschauerinnen und Zuschauer konnten sich anhand der verschiedenen Pro- und Contra-Aussagen eine eigene Meinung zur Thematik bilden. Das thematisierte Video wurde in verschiedenen Sequenzen fast vollständig gezeigt und die darin gemachten Aussagen konnten vom Publikum zur Kenntnis genommen werden. Die Sendung ist mitnichten eine «reine Stimmungsmache».

Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie das beigefügte Merkblatt.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Oliver Sidler Ombudsmann

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