Verweigerung des Zugangs zum Programm (Sendungsantrag „A. W.“); Radio RaBe
Schlussbericht der Ombudsstelle
Sehr geehrter Herr X
Ihre Beanstandung vom 29. Januar 2018 habe ich erhalten und 10. Februar 2018 die Parteien zu einer Vermittlungsverhandlung eingeladen.
Die Vermittlungsverhandlung fand am 22. Februar 2018 in Bern mit folgenden Teilnehmenden statt: (...)
Als Ergebnis der Vermittlungsverhandlung halte ich fest, dass die Sendungsmacher von „A.W.“ ein neues, überarbeitetes Sendekonzept für eine maximal einstündige Sendung beim Veranstalter einreichen können. Inhaltlich ist darauf zu achten, dass in der Sendung vor der Diskussion der Teilnehmenden eine sachliche Einführung zum Diskussionsthema erfolgt. Die Sendungsmacher von „A.W.“ erhalten die Möglichkeit, eine Probesendung auf der Basis des eingereichten Sendekonzepts zu erstellen und dem Veranstalter einzureichen.
Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie der beigefügte Auszug aus dem Radio- und Fernsehgesetz.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Oliver Sidler Ombudsmann