TeleZüri - "ZüriNews" vom 10. November 2025

Beanstandung der Sendung „ZüriNews“ vom 10. November 2025 - TeleZüri

Schlussbericht des Ombudsmanns

Sehr geehrter Herr X

Ihre Beanstandung vom 10. November 2025 habe ich erhalten und am 17. November 2025 die Chefredaktion von TeleZüri zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 21. November 2025 ist die Stellungnahme bei mir eingetroffen.

Ich habe mir den beanstandeten Beitrag eingehend und in voller Länge angesehen, die Stellung-nahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.

Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das massgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.

1. Beanstandung

„Ich beanstande die Sendung „ZüriNews“ von TeleZüri vom 10. November 2025 um 21:04 Uhr. In der Sendung wurden verstörende Bilder gezeigt, auf denen verletzte und tote Hunde mit blutenden Wunden im Kopfbereich zu sehen waren, sowie Aufnahmen von Tieren in engen Käfigen.

Die Szenen wurden ohne Vorwarnung ausgestrahlt und ohne jede Erklärung, weshalb solch drastisches Bildmaterial notwendig war. Die Darstellung war für Zuschauende emotional stark belastend und aus meiner Sicht nicht verhältnismässig.

Ich ersuche Sie um Prüfung, ob die Ausstrahlung in dieser Form angemessen war und den publizistischen Standards entspricht.“

2. Stellungnahme Veranstalter

„Der Beschwerdeführer kritisiert, dass TeleZüri in der erwähnten Sendung verstörende Bilder ohne Vorwarnung gezeigt habe. Diese seien den Zuschauerinnen und Zuschauern nicht zuzumuten. Weiter behauptet der Beschwerdeführer, dass TeleZüri Bilder von toten Tieren gezeigt hätte.

Im erwähnten Beitrag publiziert TeleZüri ein halbes Dutzend Fotos von Tieren auf dem Hof im solothurnischen Ramiswil. Entgegen der Behauptung des Beschwerdeführers wird kein Bild eines toten Tieres ausgestrahlt. Auf einem Bild ist eine Schramme am Kopf eines lebenden Hundes kurz zu sehen. Die weiteren Fotos zeigen verwahrloste Pferde und Hunde.

Vor der Ausstrahlung sind die Verantwortlichen nach eingehender Abwägung zum Schluss gekommen, dass diese Aufnahmen dem Publikum ohne Vorwarnung zuzumuten sind. Die Aufnahmen zeigen keine toten oder massiv verletzte Tiere. Die Bilder dienen der Dokumentation der Zustände auf dem Hof. Der Fall Ramiswil hat ein grosses öffentliches Interesse hervorgerufen und zu zahlreichen Reaktionen geführt insbesondere von Tierschutzorganisationen. Wir geben zu bedenken, dass Tierschutzorganisationen mit massiv erschreckenderen Bildern regelmässig an die Öffentlichkeit gehen, um Missstände aufzudecken. Den Vorwurf, dass wir Tiere in einem Käfig ohne Vorwarnung gezeigt haben, können wir nicht nachvollziehen. Sollte die Messlatte für Warnhinweise so tief gelegt werden, würde sich die Wirkung eines Hinweises aufgrund der Häufigkeit der Ausstrahlungen schnell abnutzen.

Wie erwähnt hat sich TeleZüri nach sorgfältiger Abwägung zur Ausstrahlung der Bilder ent-schlossen. Unsere Kollegen der Rundschau des konzessionierten Schweizer Fernsehens sind offensichtlich zum gleichen Schluss gekommen und haben dieselben Bilder publiziert.“

3. Einschätzung des Ombudsmanns

Die Zustände der Tierhaltung auf dem Hof in Ramiswil haben eine grosse Betroffenheit und dadurch ein grosses öffentliches Interesse hervorgerufen. Die Berichterstattung über dieses Ereignis war sicherlich angezeigt wie auch die Veröffentlichung von Bildmaterial zur Veranschau-lichung und Einschätzung des Umfangs der Verwahrlosung der auf dem Hof lebenden Tiere. Der von Ihnen beanstandete Kurzbericht im Rahmen der Nachrichtensendung „ZüriNews“ wurde mit einer Anmoderation mit Informationen zum Fall wie auch einem Hinweis auf die Kritik an die Adresse des Veterinäramts und den neuesten Entwicklungen und exklusiven Bildern eingeleitet. Der Bericht selbst beginnt mit der jeweils sehr kurzen Einblendung von Bildern von kranken, verletzten und verwahrlosten Hunden und Pferden. Anschliessend wird der Urheber der Bilder befragt zu den Zuständen auf dem Hof und die ehemalige Eigentümerin mit den Bildern und den Zuständen auf dem Hof konfrontiert. Die gezeigten Bilder zeugen von der Tragweite des Falles und sind aus programmrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden. Damit erhielten die Zuschauerin und der Zuschauer die Möglichkeit, sich selbst ein Bild über die Zustände auf dem Hof zu machen und konnten zusammen mit den ergänzenden Informationen und Aussagen der gezeigten Protagonisten auch die getroffenen Massnahmen einigermassen einschätzen.

Zu Beginn der Nachrichtensendung vom 10. November 2025 zeigte TeleZüri im Rahmen der Übersicht zu den Schlagzeilen zusätzlich einen Teil der Bilder, die auch in dem von Ihnen beanstandeten Beitrag zu sehen waren. Die Auswahl beschränkte sich jedoch auf die wohl schockierensten Bilder (verletzte mit Blut verschmierte Hunde und ein Pferd mit starken Hautver-letzungen). Die Auswahl dieser Bilder in der Schlagzeilenübersicht erachte ich als reisserisch und unnötig belastend für die Zuschauerin und den Zuschauer. Die eingehende Abwägung der Verantwortlichen zur Veröffentlichung der Bilder, die in der Stellungnahme des Chefredaktors erwähnt wird, fand wohl nicht statt oder wurde nicht sinnvoll umgesetzt. Programmrechtlich dürfte dies jedoch auch kaum zu beanstanden sein.

Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie das beigefügte Merkblatt.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Oliver Sidler Ombudsmann