Telebasel - Sendung "Sonntagstalk" vom 14. September 2025
Beanstandung der Sendung „Sonntagstalk“ vom 14. September 2025 - Telebasel
Schlussbericht des Ombudsmanns
Sehr geehrter Herr X
Ihre Beanstandung vom 20. September 2025 habe ich erhalten und am 25. September 2025 die Chefredaktion von Telebasel zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 26. September 2025 ist die Stellungnahme bei mir eingetroffen.
Ich habe mir den beanstandeten Beitrag eingehend und in voller Länge angesehen, die Stellungnahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.
Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das massgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.
1. Beanstandung
„Pauschale Hassrede, Wahlmanipulation, Unterstellungen und weiteres
Beanstandenter Text:
Transscript ins Deutsche übersetzt ab Minute 8:30....
Moderator: Wir fragen "zu der Gegnerschaft" der EID Sascha Müller. Sie sitzen im Boot mit Staatsverweigerern, mit z.T. rechtsextremem Gedankengut. Aber auch mit Piraten, die eher links sind, aber die haben sich im Abstimmungskampf hauptsächlich untereinander bekämpft.
Wie fühlt sich das an, mit solchen Leuten gemeinsam in Sache zu machen?
Müller: Also mit Staatsverweigerung und Rechtsextremisten? Also, wie meinen sie das?
Moderator: Also mit einem Nicolas Rimoldi, Maßvoll wird vom Bundes- und Nachrichtendienst überwacht, wegen extremem Gedankengut.
Müller: Ja, also meine Meinung zu Nicolas Rimoldi ist, ich muss mich mit dieser Person zu tun haben.
Moderator: Was setzt das denn für eine Zeichen? Das Komitee, das Nein-Komitee? Wo gegen die E-ID gekämpft? Also das Bild ist jetzt nicht gerade das Beste, das die abgeben, oder?
Müller: Also ich denke, da ist ein gemeinsame Interessen, in dem Sinn vorangetrieben werden. Aber dass man jetzt in allen Bereichen mit einem Nicolas Rimoldi zusammenarbeiten muss, das sehe ich ganz anders.
Man hat ein klares Ziel, wenn wir die E-ID bekämpfen und in anderen Themen schaffen wir nicht mit Massvoll, oder mit Nicolas Rimoldi zusammen.
Die nächste Frage an eine weitere Person durch den Moderator ist eine geschlossene Frage, die der Moderator bereits beantwortet hat, die daher theoretisch mit "ja, oder "nein" beantwortet werden kann: "könnten sie sich unter Umständen vorstellen, gemeinsame Sache mit Nicolas Rimoldi und Massvoll?"
Begründung der Beanstandung:
Mit der "Gegnerschaft" sind ebenfalls Parteien, wie SVP, EDU, Vereinwir und viele andere anzusehen, sowie tausende, die ganz sicher nein stimmen werden. Auch ich als in ein paar Monaten siebzig jähriger ist damit gemeint, der bis heute alle Rechten und Pflichten der Schweiz erfüllt hat.
Ich muss meine etwa zehn Gründe gegen die digitale E-ID nicht begründen. Ich kann sie jedoch jederzeit darlegen, hat aber mit der Beanstandung nichts zu tun. Die Aussage verletzt mich aber persönlich. Es sind Anmassungen und Unterstellungen. Ich darf abstimmen, wie es mir passt, ohne dass ich in eine Schublade geworfen werde.
Die Aussagen des Moderators widersprichen dem Radio- und Fernsehgesetz "Artikel 5a" 784.40 Manipulation von Abstimmungen und es ist eine grobe Verletzung des Artikels 4 Absatz 1, 2 und 4
- Grundrechte, wie die Informations- und Meinungsfreiheit Art. 16 BV SR101
- Verletzung der Menschenwürde Art.7 BV , Diskriminierung und Hassrede StGB SR 311.0 Art 261 bis.
- öffentliche Sittlichkeit Art. 4 RTVG
- Sachgerechtigkeit
Die Sachgerechtigkeit ist eine neutrale Gesprächsleitung. Die Vorwürfe Unterstellungen die geschlöossenen Fragen, wo die Antworten schon vorgegeben sind, gehören nicht dazu.
Weder im Strafgesetzbuch, noch in der Bundesverfassung wird rechts, oder links thematisiert. Medien aber, wie Telebasel hetzen die Bevölkerung mit diesen Begriffen auf. Bei Telebasel ist das nicht das erste Mal. Die Schubladisierung verletzt mich persönlich, ich gehöre ja, aus guten Gründen auch zu denen, die nein zur E-Id sagen, also zur Gegnerschaft, die hier pauschal in eine Schublade geschoben wird. Ich darf eine eigene Meinung haben, ohne schubladisiert zu werden, oder einer anderen Person verknüpft zu werden.
- Vielfalt Art. 4 Absatz 4 RTVG
Meiner Ansicht haben diese Aussagen noch strafrechtliche Relevanz bezüglich Art 280 und 281 (Wenn Du Nein stimmst, bist Du rechtsextrem, oder Staatsverweigerer). Das heisst mir werden Attribute angedichtet, die so nicht stimmen
Ich möchte nicht schubladisiert werden. Es stellt sich die Frage: Was ist rechts, was ist links? Was ist rechtsradikal, was ist linksradikal? Es gibt noch weitere Schubladen, unten und oben. Der Begriff "rechts" oder "links" gibt es weder im Strafgesetzbuch, noch in der Bundesverfassung. Die Begriffe sind wohl von Politikern und Medien erfunden worden, um andere Meinungen zu diskriminieren und das Menschenrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit in Art. 16 der Bundesverfassung SR 101 zu verletzen und einzuschränken.
Was es aber gibt ist psychische (die Hassrede und die Schubladisierung des Moderators "sie sitzen im Boot..." , rechne ich auch dazu), oder physische Gewalt, sowie Sachbeschädigungen. Diese quantifiziert und verurteilt werden. Doch, wo fängt "rechts" an, wo "links"? Das kann mir niemand sagen. Darum sollten die Begriffe aus dem Wortschatz aller Medien gestrichen werden. Sie dienen nur der gegenseitigen Aufwiegelung der Bevölkerung.
Persönliche Motivation: Ich möchte nicht. dass das gleiche geschieht wie in den USA miz Charlie Kirk, nur weil die Medien immer wieder derart Hass verbreiten und faktenfrei werten und das Publikum untereinander aufhetzen. Offenbar sind wir aber bald soweit.
Ich möchte nicht amerikanische Verhältnisse. Wenn ich aber die Beiträge der meisten Medien ansehe, dann sind wir bals soweit.
Was ich erwarte:
Eine öffentliche Enschuldigung für die Hetze, der pauschalen Hassrede, der Wahlmanipulation und der Unterstellungen.
Für das Referendumkommitee eine Möglichkeit, ihre Gründe für das Referendum darzulegen, "ohne gewertet" zu werden. Dafür wird es wohl bis zur Abstimmung zu spät werden. Ich nehme aber eine öffentliche Enschuldigung des Senders und eine Richtigstellung auch später noch an.
Neben der Richtigstellung, ist die Entlassung respektive die Sanktionierung des Moderators durch Telebasel ins Auge zu fassen
Ein Moderator hat neutral zu sein. Was die Diskussionsteilnehmer machen ist ihre freie Meinungsäusserung (Meinungsfreiheit). Moderatoren haben nicht zu werten, oder ihre eigene Meinung zu vertreten, sondern höchstens nach einer Zuammenfassungen weiter Fragen zu stellen.
Das Abstimmungsresultat stelle ich wegen solchen Anfeindungen in Frage, kann es aber nicht ändern.
2. Stellungnahme Veranstalter
„Einleitung
Ab ca. min. 08:25 ist Herr X der Auffassung, die Moderation habe die Abstimmungsgegner pauschal mit «Staatsverweigerern» und mit Personen «mit zum Teil rechtsextremem Gedankengut» in Verbindung gebracht. Er sieht darin unter anderem eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots, sowie des Gebots der Vielfalt.
Wir weisen diese Vorwürfe – auch jene der pauschalen Hassrede und Unterstellung – entschieden zurück und werden dies in der Folge begründen.
Auf den Vorwurf der Abstimmungsmanipulation werde ich nicht eingehen. Eine Sendung vom Format unseres «Sonntagstalks» ist gänzlich ungeeignet, eine Abstimmung adäquat kausal zu beeinflussen.
Darlegung der Moderationsabsicht
Die Fragestellung des Moderators zielte darauf ab, die Zusammenstellung des Nein-Komitees zur E-ID zu beleuchten. Dieses vereint unter anderem Gruppierungen wie die Junge SVP, die Piratenpartei (auf der linken Seite) oder Massvoll (auf der rechten Seite). Die Frage an Sascha Müller, wie sich seiner Meinung nach dieser heterogene Zusammenschluss auf die Aussenwahrnehmung auswirkt, ist im Rahmen einer politischen Diskussion legitim und journalistisch relevant.
Richtigerweise ordnet der Moderator auf Sascha Müllers Nachfrage ein, dass in Bezug auf Massvoll, der schweizerische Nachrichtendienst Informationen zu Massvoll-Präsident Nicolas Rimoldi sammelt. Das ist eine Information, resp. Einordnung, die für die Zuschauerschaft wichtig ist.
Möglichkeit zur Distanzierung
Sascha Müller erhält durch diese Frage Gelegenheit zu einer klaren Distanzierung. Er betont, dass in anderen Bereichen keine Zusammenarbeit mit «Massvoll» oder Nicolas Rimoldi stattfindet, und lediglich hier ein gemeinsames Ziel («Nein zur E-ID») vorliegt. Die Absicht, die Vielfalt der Standpunkte innerhalb des Komitees darzulegen, wurde somit erreicht und der Vorwurf der Pauschalisierung entkräftet.
Schlussfolgerung
Es ist Aufgabe der Moderation, im Rahmen einer politischen Debatte die wichtigen relevanten Faktoren zu beleuchten. Die Zusammensetzung eines Pro- oder Gegner-Komitees gehört unserer Auffassung nach dazu. Die Moderation hat die Sachgerechtigkeit gewahrt, in dem sie diesen Sachverhalt thematisierte und dem Gast eine Plattform zur differenzierten Stellungnahme bot.
Darüber hinaus ist im vorliegenden Fall von einem besonders grossen Fachwissen der Zuschauerinnen und Zuschauer auszugehen. Die Thematik E-ID – die notabene zum zweiten Mal an die Urne kommt – war mehrfach Thema auf Telebasel und beherrscht im übrigen auch grosse Teile der Berichterstattung in anderen Medien. Eine einseitige Diskussion wäre für den Zuschauenden jederzeit erkennbar gewesen, was hier nicht der Fall ist.
Eine Verletzung des Gebots der Sachgerechtigkeit sehen wir deshalb nicht. Ich bedaure die persönlichen Empfindungen des Beanstanders, aber sie rechtfertigen keine Massnahmen gemäss RTVG, da die Moderation fair und korrekt war und nicht darauf abzielte, die Beweggründe jedes einzelnen Nein-Stimmendens zu diskreditieren.
3. Einschätzung des Ombudsmanns
In der Diskussionssendung vom 14. September 2025 wurden neben der E-ID auch das Frühfranzösisch und die Geschwindigkeitsbeschränkung für Autos von Junglenkern thematisiert. An der Diskussion teilgenommen haben die Jungpolitiker Sascha Müller (Präsident JSVP BL), Eileen Fischer (Präsidentin JGLP beider Basel) und Joris Fricker (Co-Präsident Juso BS). \ \ Im Teil zur E-ID konnten die Befürworter der Abstimmungsvorlage (Fischer und Fricker) und der Gegner der Abstimmungsvorlage (Müller) Stellung nehmen. Kontrovers diskutiert wurden die Sicherheitsbedenken wie auch die Freiwilligkeit der E-ID. Der Moderator führte mit Fragen und Nachfragen für eine Diskussion mit der Darlegung der jeweiligen Argumente die für und gegen die Vorlage sprachen. Er liess Herr Müller auf die von Eileen Fischer teilweise allgemein formulierten Voten wie auch zum Beispiel der Benutzung von Online-Bankkonten im Vergleich zur E-ID in Ruhe antworten. Insgesamt konnte sich zu diesem Teil der Sendung die Zuschauerin und der Zuschauer ein eigenes Bild über die abgegebenen Voten machen.
Eine weitere Frage des Moderators an Sascha Müller betraf die Zusammensetzung der Gegnerschaft zur Abstimmungsvorlage zur E-ID: „Sie sitzen im Boot mit Staatsverweigerern, mit z.T. rechtsextremem Gedankengut. Aber auch mit Piraten, die eher links sind, aber die haben sich im Abstimmungskampf hauptsächlich untereinander bekämpft. Wie fühlt sich das an, mit solchen Leuten gemeinsam in Sache zu machen?“ Sascha Müller verlangte umgehend um eine Klarstellung zu den „Staatsverweigerern“ und Rechtsextremisten“ und der Moderator verwies auf Nicolas Rimoldi von MassVoll, die vom Bundesnachrichtendienst wegen extremen Gedankenguts überwacht werde. Sascha Müller distanzierte sich klar von Herrn Rimoldi. Der Moderator hackte nach und wollte wissen, welches Zeichen das Nein-Komitee damit setze; das Nein-Komitee gebe so nicht das beste Bild ab oder doch? Sascha Müller betonte die gemeinsamen Interessen bei der Bekämpfung der E-ID-Vorlage, was nicht bedeute, dass man auch in anderen Bereichen mit Herrn Rimoldi oder MassVoll zusammenarbeite. Die Frage der Zusammenarbeit mit Herrn Rimoldi resp. MassVoll wurde auch an Joris Fricker gestellt, der eine Zusammenarbeit aber ausschloss und umgehend wieder auf das eigentliche Thema der Diskussion lenkte. Der weitere Diskussionsverlauf drehte sich um die Argumente der Folgen einer möglichen Ablehnung der Abstimmungsvorlage.
Die Thematisierung der Zusammensetzung des Nein-Komitees war im Rahmen der Diskussion um die E-ID aus journalistischer Sicht angebracht, zumal sich in diesem Komitee eine sehr heterogene Gruppierung (vom linken bis zum rechten politischen Spektrum) zusammenschloss. Die Formulierung der Frage durch den Moderator wie auch die nach der Intervention von Sascha Müller abgegebene Erklärung zu MassVoll und Rimoldi waren eher unbedarft und nur zum Teil korrekt. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) sammelt zwar Informationen über die Bewegung MassVoll und deren Präsidenten Nicolas A. Rimoldi, allerdings nicht wegen einer formellen Einstufung als extremistische Organisation. Rimoldis Name wird gemäss einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar 2025 «im Zusammenhang mit öffentlichen Anlässen erwähnt, die angesichts einiger Teilnehmer zur frühzeitigen Erkennung und Verhinderung von Bedrohungen der inneren Sicherheit relevant sein könnten». Ich stimme Ihnen dahingehend zu, dass die vom Moderator gewähnten Formulierungen unsachlich waren und die Frage auch allgemeiner hätte gestellt werden können. Eine Hetze, Hassrede oder Wahlmanipulation kann ich darin aber nicht erblicken, zumal der angesprochene Sascha Müller die Interpretation des Moderators zur Zusammensetzung des Nein-Komitees gekonnt hinterfragte und seine Sicht zu diesem Thema darlegen konnte. Aus programmrechtlicher Sicht konnten sich die Zuschauerinne und Zuschauer ein eigenes Bild zu den Argumenten machen und wurden nicht einseitig beeinflusst.
Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie das beigefügte Merkblatt.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Oliver Sidler
Ombudsmann