TeleZüri - TalkTäglich

Beanstandung der Sendung TalkTäglich vom 4. November 2021 - TeleZüri

Schlussbericht des Ombudsmanns

Sehr geehrter Herr X

Ihre Beanstandung vom 16. November 2021 habe ich erhalten und am 17. November 2021 die Chefredaktion von TeleZüri zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 30. November 2021 ist die Stellungnahme bei mir eingetroffen.

Ich habe mir den beanstandeten Beitrag eingehend und in voller Länge angesehen, die Stellungnahme des Veranstalters gelesen und mir meine Gedanken gemacht. Ich kann Ihnen daher meinen Schlussbericht zukommen lassen.

Nach Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) prüft die Ombudsstelle die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Sie kann insbesondere die Angelegenheit mit dem Veranstalter besprechen, oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen. Sie kann auch für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen, Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben oder die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das massgebende Recht und den Rechtsweg orientieren. Nach Art. 93 Abs. 2 RTVG hat die Ombudsstelle keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.

1. Beanstandung

„Hiermit reiche ich eine Beanstandung/Beschwerde bei Ihnen ein. Dabei wird aus meiner Sicht das Bundesgesetz Art.17 Absatz 2 verletzt.

In der Talk Täglich Sendung vom 4.11.2021 bei Tele Züri, ab Minute 12 und 52 Sekunden finden Sie die zu beanstandende Stelle. https://www.telezueri.ch/talktaeglich/promis-fuers- impfen-144188543

Patricia Zuber : «Mir händ än Arüefer am Telefon. Dä Herr Käser aus Oberiberg, sie händ ä Froog, guetä Obig». Herr Käser: «Guete n’Obig in die Runde und an die Zuschauer daheim. Hersteller tragen für die Gentheraphie welche arglistig als Impfung bezeichnet wird keine Verantwortung. Die Verträge mit der Pharmafirmen halten unsere Bundesräte geheim. Die Gentheraphie Impfung haben..» An dieser Stelle greift Patricia Zuber harrsch ein und unterbricht Herr Käser. Patricia Zuber: «Guet Ich ver.. Herr Käser mer verstönd sie akustisch ganz schlecht, ich han kais Wort verstande was sie händ wölle säge, es tut mir leid.»

Dann wird Herr Käser von der Moderatorin/Regie abgeklemmt und rausgeschmissen. Sie bemüht sich nicht mal nachzufragen, was seine Frage in die Runde ist, oder ob sie ihn inhaltlich einigermassen verstanden hat.

Hier liegt meines Erachtens eine eindeutige Zensur vor, welche gemäss der Bundesverfassung Artikel 17 Mediengesetz, ganz klar verboten ist. Dies ist einer Moderatorin nicht würdig und stellt kein qualitativ guter Medienbeitrag dar.

Ich erwarte aufgrund dieses krassen Beispiels eine Beanstandung/Rüge an Tele Züri und eine Entschuldigung bei Herrn Käser, sowie eine Öffentliche Kommunikation, dass da ein Fehler passiert ist.“

2. Stellungnahme Veranstalter

„Bei unseren Sendungen findet keine Zensur statt. Im Gegenteil geben wir mit dem Element der Zuschaueranrufe schweizweit einmalig unseren Zuschauenden die Möglichkeit, sich in der Sendung live und unzensiert äussern zu können. Grundsätzlich gilt bei der Annahme der Anrufe die Devise, dass alle Zuschauerinnen und Zuschauer zu Wort kommen können, unabhängig von ihrer Meinung. Nach der Annahme der Anrufe werden die Zuschauenden auf das Telefonsystem des Studios geleitet und von der Moderationsperson im passenden Moment in die Sendung eingebunden. Würden wir die Anrufe also zensurieren, wie dies Herr Hähni beanstandet, wäre Herr Käser gar nicht ans Studiosystem weitergeleitet worden.

Trotzdem tragen wir auch unsere publizistische Verantwortung. Deshalb behalten wir uns vor, die Anrufenden bei unpassenden, nicht themenbezogenen oder unsachlichen Aussagen zu unterbrechen. Dies war in der genannten Sendung nicht der Fall. Unsere Moderatorin Patricia Zuber hat den Anrufer Herr Käser über den Studiolautsprecher akustisch schlicht nicht verstanden und das Telefonat deshalb abgebrochen.

Dass wir unseren Zuschauern diese Möglichkeit zur Äusserung ihrer Meinung geben können, stellt uns vor technische Herausforderungen. Je nach Mobilfunk- oder Festnetzempfang sind Anrufende teilweise nicht richtig zu verstehen. Auch halten sich nicht alle an die Vorgabe unserer Telefonistin, den Fernseher auf lautlos zu stellen und die Sendung weiter am Hörer zu verfolgen, damit keine Rückkopplung stattfindet. Zudem entspricht die Hör-Qualität am Fernseher nicht der Akustik im Studio. Das heisst, der Anrufer ist vielleicht im TV zu verstehen, die Moderationsperson kann ihn aber über die Lautsprecher im Studio nicht gleich gut verstehen.

Zuschauer-Anrufe in Sendungen sind ein Service von «TalkTäglich», um einen direkten Dialog zu unseren Gästen zu ermöglichen. Es ist geradezu absurd diesen Service als Zensur zu bezeichnen. Ausserdem hat Herr Käser keine Frage gestellt und keine Meinung geäussert, sondern einen vorbereiteten Text abgelesen, was dem Sinn der Einbindung der Zuschauenden widerspricht. Es wäre deshalb auch sachlich gerechtfertigt gewesen, den Zuschauer zu unterbrechen.“

3. Einschätzung des Ombudsmanns

Unter dem Motto „Jede Impfung zählt“ haben über 80 prominente Personen eine Kampagne zur Covid-Impfung lanciert und drei dieser Personen wurden in der von Ihnen beanstandeten Sendung zur Impfung und zum allgemeinen Umgang mit dem Thema befragt. Zuschauerinnen und Zuschauer konnten offenbar ihre Meinung oder Frage telefonisch abgeben und wurden in die Sendung zugeschaltet. Eine Aufforderung dazu (z.B. mit Angabe der Telefonnummer) erfolgte während der Sendung nicht.

Neben einer Dame, die ihre Gründe darlegte, weshalb sie sich nicht impfen lassen wird, wurde auch der von Ihnen genannte Herr Käser live mit der Moderatorin im Studio verbunden. Offenbar ging die Moderatorin davon aus, dass Herr Käser eine Frage stellen werde. Sie haben den Dialog zwischen der Moderatorin und Herrn Käser in Ihrer Beanstandung (siehe Ziff. 2 oben) korrekt transkribiert, weshalb ich dies an dieser Stelle nicht mehr wiederhole.

Der Anrufer am Telefon stellte keine Frage, sondern gab eine allgemeine Stellungnahme zum Thema „Gentherapie durch Impfung“ ab. Die Art und Weise, wie dieser Telefonanruf - in deutscher Sprache - geführt wurde, lässt darauf schliessen, dass Herr Käser aus Oberiberg ein ihm vorliegendes Statement vorgelesen hat. Die Moderatorin bemerkte dies nach kurzer Zeit und unterbrach den Anrufer mit dem Hinweis, dass man ihn akustisch nicht verstehe. In der Stellungnahme des Veranstalters wird bestätigt, dass aus diesem Grund das Telefonat abgebrochen werden musste. Diese Begründung vermag meines Erachtens nicht zu überzeugen. Die Moderatorin hörte den Worten von Herrn Käser aufmerksam zu, wollte ein erstes Mal schon sehr früh unterbrechen, wartete dann aber noch ein wenig zu bis sie realisierte, dass der Anrufer ein vorgefertigtes Statement vorlas, das ihrer Meinung nach wohl nicht in die Sendung passte. Schliesslich wurde der Anruf von ihr gestoppt mit der Begründung, dass sie den Anrufer akustisch schlecht verstehe, resp. sogar gar kein Wort verstanden habe. Ich habe mir diesen Ausschnitt der Sendung mehrere Male angeschaut und habe den Eindruck, dass die Moderatorin den Anrufer akustisch genau verstanden hat, aber das für sie nicht passende Statement von Herrn Käser rasch abbrechen wollte und dazu eine fadenscheinige Begründung nachlieferte.

Es lag in der publizistischen Verantwortung des Veranstalters, dass die Moderatorin den Anrufer unterbrach und ihm nicht weiter die Gelegenheit gab, das (wohl nicht vom ihm selber) vorgefertigte Statement weiter vorzulesen. Sie hätte den Anrufer aber auch darauf aufmerksam machen und ihm vielleicht nochmals eine kurze Antwortmöglichkeit geben können. Auch wenn man die Art und Weise des Gesprächsabbruchs bemängeln mag, durfte TeleZüri im Rahmen der Sendung „TalkTäglich“ das Vorlesen einer vorgefertigten Stellungnahme mit einer allgemeinen Kritik an den Pharmafirmen und dem Bundesrat zu unterbinden. Von Zensur kann keine Rede sein, zumal die Redaktion zwei impfkritische Stimmen zur Diskussion im Studio zuschaltete.

Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit der Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI orientiert Sie das beigefügte Merkblatt.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Oliver Sidler Ombudsmann

Datenschutz